NUB-Reform: SPECTARIS warnt vor Hürden für medizinische Innovationen

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Ein kurzfristig eingebrachter Änderungsantrag zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) sieht weitreichende Änderungen am Verfahren für Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) vor. Aus Sicht von SPECTARIS drohen dadurch erhebliche Hürden für den Zugang innovativer Medizintechnologien in die Krankenhausversorgung.

Kritisch bewertet der Verband insbesondere die geplante Konzentration von NUB-Verfahren auf wenige spezialisierte Zentren sowie die vollständige Übertragung der Kosten wissenschaftlicher Erprobungen auf die Hersteller. Gerade mittelständische Medizintechnikunternehmen könnten dadurch bei der Einführung neuer Technologien erheblich benachteiligt werden.

SPECTARIS unterstützt das Ziel einer stärkeren Evidenzbasis für neue Behandlungsmethoden, fordert jedoch, eine grundlegende Reform des NUB-Verfahrens im Rahmen der angekündigten GKV-Strukturreform umfassend und unter Einbindung aller relevanten Akteure zu beraten – statt weitreichende Änderungen im Eilverfahren umzusetzen.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.

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