Freihandel
Übersicht zu den aktuellen Freihandelsabkommen der Europäischen Union sowie ausgewählter anderer Abkommen
Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon fällt die Handelspolitik in die alleinige Zuständigkeit der Europäischen Union. Für die Aushandlung von Handelsverträgen mit Drittstaaten ist allein die EU-Kommission zuständig. Die Seite gibt einen Überblick über die Handelsabkommen der EU sowie über andere für die SPECTARIS-Branchen relevante Handelsabkommen.
Einen kurzen Überblick finden Sie in unserer Übersichtstabelle der branchenrelevanten EU-Handelsabkommen.
Übersicht zu den aktuellen Freihandelsabkommen der Europäischen Union (Informationen und Verhandlungsstatus)
Freihandelsabkommen mit Australien
EU erteilt Mandat / Trotz COVID-19 laufen Verhandlungen planmäßig / Abkommenstext in 2021 erwartet
Am 22. Mai 2018 haben die EU-Mitgliedstaaten bei ihrer Ratstagung für Auswärtige Angelegenheiten in Brüssel der EU-Kommission das Mandat für die Aufnahme von Handelsverhandlungen mit Australien und Neuseeland erteilt.
Trotz COVID-19 verlaufen die Verhandlungen zwischen der EU und Australien laut der AHK Australien planmäßig. Anfang Mai fand die siebte Verhandlungsrunde zwischen beiden Seiten statt, allerdings erstmals in der Form einer Online-Verhandlung. Nach Aussage beider Seiten lief die Verhandlungsrunde gut und das neue Format hatte keinen negativen Einfluss auf den Verhandlungsfortschritt. Weiterhin werden eine Vielzahl von tarifären und nicht-tarifären Punkte parallel verhandelt, insbesondere im Bereich der Marktzugangsangebote, bezüglich des Zugangs zu öffentlichen Ausschreibungen und auch zur gegenseitigen Anerkennung von Standards. Bei diesen und anderen gerade für den deutschen Mittelstand wichtigen Punkten werden Fortschritte gesehen und Experten gehen davon aus, dass eine Einigung zu dem Abkommenstext in der ersten Jahreshälfte 2021 erzielt werden kann.
Derzeitige Grundlage der Beziehungen zwischen der europäischen Union und Australien, ist das Rahmenabkommen zwischen der EU und Australien von 2017. Dieses wird seit Oktober 2018 bereits vorläufig angewendet, befindet sich jedoch noch im Ratifizierungsprozess. Besonders liegen die Schwerpunkte des Abkommens in der internationalen Zusammenarbeit auf Bereichen der Energie und Umwelt, Wirtschaft und Handel sowie Sicherheitsfragen.
Zur zusätzlichen Stärkung der Handelsbeziehungen verhandeln die EU und Australien derzeit über ein Freihandelsabkommen. Hierzu erteilte der Rat der Kommission im Mai 2018 ein Verhandlungsmandat, im Juli desselben Jahres wurde in Brüssel die erste Verhandlungsrunde durchgeführt. Die fünfte Verhandlungsrunde fand im Oktober 2019 statt, welche laut der Kommission in einer guten und konstruktiven Atmosphäre abgehalten wurde.
Das geplante Freihandelsabkommen zielt, ähnlich wie das Abkommen der EU mit Neuseeland, auf die Vernichtung der Zölle sowie die Erschaffung von Handelserleichterungen für Waren- und Dienstleistungsverkehr ab. Somit werden Unternehmen (besonders KMU) auf beiden Seiten des Abkommens wettbewerbsfähiger. Beide Seiten diskutieren bereits über die Homogenität der technischen Vorschriften, der Warenkennzeichnung/Etikettierung und Konformitätsbewertung.
Rechtsbehelfe im Handel: Genauere Überlegungen sind noch erforderlich, jedoch bezieht sich der bereits vorhandene Text auf die WTO-Handelsinstrumente d.h. Antidumping, Antisubvention und globale Schutzmaßnahmen, somit wird ein vorläufiger Rechtschutz in Handelsangelegenheiten gewährt. Des Weiteren fand bereits eine konstruktive und umfassende Diskussion in Bezug auf Investitionen statt. Die Liberalisierung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen, des Kapitalverkehrs, der Finanzdienstleistungen und der Freizügigkeit natürlicher Personen, ermöglicht beiden Seiten des Abkommens einen einfacheren Marktzugang.
Weiterführende Informationen:
Rahmenabkommen der europäischen Union und Australien
Report der europäischen Kommission zur fünften Verhandlungsrunde
Handelserleichterungen der EU im Pazifikraum
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Japan
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen JEFTA zwischen EU und Japan seit dem 01. Februar 2019 in Kraft.
Die Europäische Union und Japan haben am 17. Juli 2018 in Tokio das bislang größte von der EU ausgehandelte Handelsabkommen sowie ein strategisches Partnerschaftsabkommen unterzeichnet. Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Japan-EU Free Trade Agreement – JEFTA) zwischen der EU und Japan ist das bisher umfangreichste, das von der Europäischen Union jemals ausgehandelt wurde.
Durch das Abkommen werden die überwiegende Mehrheit der Zölle (1 Mrd. Euro), welche jährlich von EU-Unternehmen, die nach Japan exportieren, entrichtet werden, abgeschafft.
Zudem sollen nichttarifäre Handelsschranken, wie unterschiedliche Normen und Vorschriften, technische Standards oder Kennzeichnungsvorschriften angeglichen werden. Demnach sollen europäische Marken und Herkunftsbezeichnungen besser geschützt werden. Die Kooperationen in einer Vielzahl von Bereichen sollen ausgebaut werden. Ergänzend zum Wirtschaftspartnerschaftsabkommen haben die EU und Japan ihre Gespräche über ein beiderseits angemessenes Datenschutzniveau erfolgreich abgeschlossen. Zukünftig sollen die Datenschutzsysteme der jeweils anderen Seite als „gleichwertig“ anerkannt werden, sodass Daten zwischen der EU und Japan sicher fließen können.
Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan fällt in den ausschließlichen Kompetenzbereich der EU („EU-only“). Die EU-Staaten haben JEFTA Anfang Juli 2018 zugestimmt. Im nächsten Schritt wird das Europaparlament das Abkommen noch billigen. Das Abkommen ist seit dem 01. Februar 2019 in Kraft. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier freute sich über die Unterzeichnung. „Das Wirtschaftsabkommen zwischen der EU und Japan sei ein wichtiges Zeichen für freien und fairen Handel“, so der Bundesminister.
Durch das Abkommen wird ein deutlicher Anstieg der Exporte nach Japan erwartet. Japan war 2017 der sechstgrößte Handelspartner der EU bei Waren mit einem Handelsvolumen von rund 129 Milliarden Euro. Wie sich das Handelsabkommen für Unternehmen in den jeweiligen EU-Mitgliedsländern auswirkt, stellt eine interaktive Karte der EU dar. Kapitel 7 Artikel 5 Technical Regulation des JEFTA eröffnet die Möglichkeit, dass der regulatorische Rahmen von Produkten geprüft wird und eine gegenseitige Anerkennung auf dieser Grundlage rechtlich möglich ist. Dadurch wird auch der Marktzugang für die SPECTARIS-Branchen deutlich erleichtert.
Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA)
CETA: Handelsabkommen der EU mit Kanada
CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) wird seit dem 21. September 2019 bereits provisorisch angewendet. Grundlegende Abkommensbestandteile, wie der Abbau der Zölle und Ursprungsregelungen, sind somit bereits in Kraft. Nur einige Regelungen rücken erst mit dem konkreten Abschluss des Freihandelsabkommens nach.
In Bezug auf vielerlei Hinsicht ist CETA mit Abstand das weitreichendste Abkommen, dass die EU jemals getroffen hat. Das erwartete Wirtschaftswachstum dürfte sich zudem etwa zur Hälfte aus der Liberalisierung des Dienstleistungsverkehrs ergeben. Nicht nur die Ausschreibungsveröffentlichungen für öffentliche-Aufträge der kanadischen Regierung für EU-Unternehmen, sondern auch der erleichterte Fachkräfteverkehr unterstützen diese Annahmen enorm. Die Arbeitsbefähigungen für Mitarbeiter europäischer Unternehmen werden gelockert, sodass es einfacher wird diese zwischen der EU und Kanada zu transferieren. Erstmalig macht die Transparenz der öffentlichen Ausschreibung möglich, dass sich Nicht-kanadische, sondern nunmehr auch EU-Unternehmen auf Liefer- und Dienstleistungsaufträge auf Bundes-, Provinz-, und Gemeindeebene bewerben können.
Kleine und mittelständische Unternehmen profitieren von CETA insoweit, dass der Abbau um 99% aller Zölle auf gewerbliche Waren, die Wettbewerbsfähigkeit für EU-Unternehmen in Kanada fördert. Sie können somit beim Erwerb von kostengünstigeren Teilen, Komponenten und anderer Vorprodukte aus Kanada erheblich sparen. Auch das Entfallen einiger doppelter Konformitätsprüfungen spielt eine entscheidende Rolle, in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit. Hier heißt es, dass es zukünftig ausreichen soll, ein Produkt bei der EU-Konformitätsbewertungsstelle, nur einmal in Europa prüfen zu lassen und die kanadische Behörde diese Zulassung akzeptieren werde. Diese Konformitätsbescheinigungen gelten für die Bereiche der Elektrogeräte, Elektronik- und Funkgeräte, Spielzeug, Maschinen und Messgeräte. Außerdem werde ein freiwilliges Forum eingerichtet, welches die Zusammenarbeit Regulierungsfragen erleichtern soll.
CETA wird zudem die Anpassung der kanadischen Regelungen an die EU-Vorschriften des Urheberrechtsschutzes für neue Technologien und die Verwaltung digitaler Rechte, sowie Datenschutzrechtlichen Problemen stärken.
Erst mit vollständigem Inkrafttretens des Abkommens wird CETA Investitionen europäischer Unternehmen (und dessen Schutz) erleichtern. Unter anderem steht der Abbau der Hemmnisse für europäische Unternehmen in Kanada zu investieren im Vordergrund. Sichergestellt wird dann, dass europäische Investoren in Kanada gleich und fair behandelt werden und somit Rechtssicherheit genießen können.
Weiterführende Informationen:
Das Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada in 60 Sekunden (englischsprachig)
CETA erklärt - Inhalt und Übersicht
Factsheet Germany
Handelsabkommen Infographik für Deutschland
Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada (CETA)
Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten
EU und Mercosur-Staaten einigen sich auf umfassendes Freihandelsabkommen.
Die Europäische Union (EU) und der südamerikanische Staatenbund Mercosur haben sich am 28. Juni 2019 auf ein ehrgeiziges und umfassendes Freihandelsabkommen geeinigt. Der Handelsrahmen ist Teil eines umfassenderen Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und den vier Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay. „Ich habe meine Worte wohl abgewägt, wenn ich sage, dass dies ein historischer Augenblick ist. In einer Zeit internationaler Handelsspannungen tun wir heute mit unseren Partnern aus dem Mercosur deutlich kund, dass wir für einen auf Regeln beruhenden Handel stehen“, sagte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker am Freitag. (mehr lesen).
Vorläufiger Text des Handelsabkommens EU-Mercosur
Am 12. Juli 2019 und danach hat die Europäische Kommission einen Teil des vorläufigen Textes des Handelsteils des Abkommens veröffentlicht
- Regional integration clause
- Trade in Goods
- Annex on export duties
- Annex on import/export monopolies
- Annex on trade in wine and spirits
- Protocol on rules of origin
- Product specific rules of origin
- Specific measures concerning the management of preferential treatment
- Customs and trade facilitation
- Protocol on mutual administrative assistance in customs matters
- Technical barriers to trade
- Annex on motor vehicles, equipment and parts thereof
- Sanitary and phytsanitary measures
- Dialogues
- Trade defense and global safeguards
- Bilateral safeguards
- Trade in services and establishment
- Government procurement
- Current payments and capital movements
- Competition
- Subsidies
- State-owned enterprises, enterprises granted exclusive or special privileges
- Trade and sustainable development
- Transparency
- Small and medium-sized enterprises
- Dispute settlement
- Annexes to the Dispute Settlement
- Chapter on intellectual property
- Intellectual property, legislation of the Parties, annex 1
Verhandlungen über das Freihandelsabkommen der EU mit Neuseeland
Die Aufnahme von Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit Neuseeland wurde bereits am 22. Mai 2018 von den Handelsministern der EU-Mitgliedsstaaten beschlossen.
Die offizielle Eröffnung der Verhandlungen durch Kommissarin Malmström und dem neuseeländischen Handelsminister David Parker am 21. Juni 2018, wurde erfolgreich und unter Abdeckung aller wichtigen Schlüsselaspekte vollzogen.
Bisherige Verhandlungen umfassen die meisten Bereiche des zukünftigen Abkommens, welche sich unter anderem auf das intelligente, nachhaltige und integrative Wachstum beider, den Ausbau von Arbeitsmöglichkeiten und die Erstellung eines geltenden, progressiven und aktuellen Regelwerks erstrecken. Zusätzlich wird sich ausgiebig über die Marktzugangsangebote für Dienstleistungen und Investitionen sowie das öffentliche Beschaffungswesen ausgetauscht. In der letzten Runde der Verhandlungen einigten sich die Parteien darauf, dass sie den Abkommens-Prozess und zukünftige Auseinandersetzungen transparenter gestalten möchten. Hierzu kann nach jeder Verhandlungsphase ein veröffentlichter Bericht der Europäischen Kommission eingesehen werden, welcher die erzielten Fortschritte zusammenfasst. Die vorgeschlagenen Abkommens-Textauszüge können ebenfalls auf derselben Website eingesehen werden.
Die Handelsbeziehungen zwischen Kanada und Europa haben ein jährliches Handelsvolumen von mehr als 8,7 Millionen Euro. Den größten Anteil, bei neuseeländischen Exporten in die EU bilden landwirtschaftliche Erzeugnisse, die EU exportiert hauptsächlich Fertigungs- und Industriegüter nach Neuseeland. Im Jahr 2017 ergab sich beim Handel mit Neuseeland ein Handelsbilanzüberschuss von 1,9 Millionen Euro. Der einschlägigste wirtschaftliche Vorteil eines Handelsabkommens zwischen Neuseeland und der EU wird die erwartete Steigerung des BIP (der EU um 4,9 Milliarden Euro und der neuseeländischen Wirtschaft um 1,3 Milliarden Euro) bis 2030 sein. Folgende Sektoren werden vermutlich stark von einem Abkommen Profitieren: Maschinen und Geräte, Elektronische Ausrüstung, Chemikalien, Kraftfahrzeuge und Transportausrüstung und Lebensmittel.
Weiterführende Informationen:
EU - Neuseeland Handelsbeziehungen (englischsprachig)
Handelsabkommen Factsheet (englischsprachig)
Exporteure erzählen ihre Stories
Jüngste Nachrichten über das Abkommen (Stand: März 2020)
Singapur und EU schließen Handelsabkommen
Handelsabkommen der EU mit Singapur seit 21.11.2019 in Kraft
Gemäß der Mitteilung der Europäischen Kommission ist das Handelsabkommen der EU mit Singapur am 21. November 2019 in Kraft getreten. Zuvor hatte der Rat am 8. November 2019 dem Abschluss des Handelsabkommens der EU mit Singapur zugestimmt und den Text des Abkommens im Amtsblatt der EU (ABl. L 294 vom 14. November 2019, 18 MB) veröffentlicht. Das Abkommen der EU mit Singapur ist das erste präferenzielle Handelsabkommen, das die EU mit einem Mitglied des Verbandes südostasiatischer Nationen (ASEAN, Association of Southeast Asian Nations) geschlossen hat. Knapp ein Drittel des Handels mit Waren und Dienstleistungen zwischen der EU und dem ASEAN entfällt auf Singapur. Singapur ist damit der größte Partner der EU unter den ASEAN-Staaten.
Das Abkommen wird zum einen die Zölle auf beiden Seiten senken. Dabei wird Singapur den schon bestehenden zollfreien Zugang für EU-Waren beibehalten und die noch vorhandenen Zölle abschaffen. Die EU hat im Gegenzug mit dem Tag des Inkrafttretens des Abkommens die Zölle, auf über 80% der Einfuhren in die EU aus Singapur, abgeschafft. Die noch verbliebenen Zölle werden je nach Warenkategorie nach drei oder fünf Jahren abgebaut. Zum anderen werden durch das Abkommen bestimmte nicht-tarifäre Handelshemmnisse in verschiedenen Bereichen abgebaut. Hierzu gehören unter anderem die Bereiche Elektronik und Medizinprodukte.
Weitere Informationen:
Das Handelsabkommen zwischen der EU und Singapur in 60 Sekunden (englischsprachig)
Factsheets über das Abkommen (englischsprachig)
Übersichtsseite der Europäischen Kommission zum Abkommen mit Singapur
Ursprungsregeln des Abkommens (Protokoll 1)
Übersichtsseite des singapurischen Ministry of Trade and Security
Übersichtsseite der Wirtschaftskammer Österreich zum Abkommen
Freihandelsabkommen Vietnam - EU
EU schließt Freihandelsabkommen mit Vietnam
Die EU und Vietnam haben sich auf ein umfangreiches Freihandelsabkommen (EU-Vietnam Free Trade Agreement/EVFTA) geeinigt, es ist am 01. August 2020 in Kraft getreten. Vietnam ist nach China der größte Handelspartner der EU im Ostasiatischen Raum, besonders für deutsche Unternehmen ist das Abkommen interessant, da 33% aller EU-Exporte aus Deutschland stammen. Der Warenhandel der EU mit Vietnam belief sich 2019 auf 45,5 Milliarden Euro.
Grundlegendes Ziel des Abkommens ist es, die Handelsgeschäfte, Ursprungsregeln und Zollerhebungen zwischen der EU und Vietnam von dem allgemeinen Zollpräferenzsystem (APS) zu lösen. Mithilfe eines Zeitplans werden innerhalb der nächsten 10 Jahre, insgesamt 99% der Zölle für Ursprungswaren beider Abkommenspartner abgeschafft.
Im Gegenzug zur Öffnung des EU-Marktes bindet sich Vietnam an weitreichende soziale-, arbeitsrechtliche- sowie umweltschutzrechtliche Vorschriften. Vietnam ist demnach dazu verpflichtet grundlegende Abkommen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) einzuhalten. Die Umsetzung multilateraler Umweltabkommen wie des Pariser Klimaabkommens ist in dem Abkommen verbindlich vereinbart.
Aktuelle Information: Zoll erkennt blaue EUR.1 aus Vietnam nicht an
In Vietnam werden zum Teil nicht-konforme EUR.1-Warenverkehrsbescheinigungen ausgestellt, deren Hintergrund einen guillochierten Überdruck in Blau statt in Grün aufweisen und die der Zoll bei der Einfuhr in die EU zurzeit nicht als Präferenznachweise anerkennt. Darüber informiert der Zoll in einer Meldung vom 28. August 2020. Einführer sollten daher keine Präferenz mit einer blauen EUR.1 beantragen, da diese aus technischen Gründen abgelehnt werden würde. Offen ist noch, ob EU-weit eine Übergangsfrist eingeräumt wird, während der der EU-Zoll diese nicht-konformen EUR.1 zur Gewährung des Zollvorteils akzeptiert.
Weitere Informationen:
SPECTARIS-Pressemitteilung zum Handelsabkommen mit Vietnam
Website zu den Handels- und Investitionsabkommen zwischen der EU und Vietnam
Fact Sheet
Überblick über das Abkommen
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Vietnam
Informationsseite des deutschen Zolls zum EUVFTA
Informationen der GTAI zu Vietnam
Ursprungsregeln
Guide on Rules of Origin in the EU -Vietnam FTA von DG TAXUD
The guide includes comments gathered from EU Member States and businesses.
Background:
The Free Trade Agreement (FTA) between the European Union and the Socialist Republic of Viet Nam will enter into force on 1 August 2020.
For Customs, the following Chapters are relevant:
- Chapter 4: Customs Matters and Trade Facilitation
- Protocol 1: Rules of Origin and Origin Procedures
Sonstige Handelsabkommen der Europäischen Union
EU-China: Comprehensive Agreement on Investment
Nach den jahrelangen Verhandlungen haben sich die EU und China am 31. Dezember 2020 auf das unfassende Investitionsabkommen CAI (EU-China Comprehensive Agreement on Investment) geeinigt. Das Abkommen sichert unter anderem zwischenstaatliche Streitbeteiligungen sowie die Nivellierung von Markzugangsberechtigungen für Investoren - hier auch im Bereich Gesundheit durch Öffnung privater Investionen im Bereich privater Krankenhäuser in Tier-1 cities. Eine Ermächtigung zur Aushandlung eines Freihandelsabkommens wurde derzeit nicht erteilt.
Weitere Informationen:
FAQ EU-Kommission zum Abkommen
DIHK Investitionsabkommen steht
Zahlen und Fakten zu den Beziehungen zwischen China und der Europäischen Union
Analyse von Merics zum CAI
Überblick der EU-Kommission zu CAI (PPT)
EU-Mexiko-Handelsabkommen: Verhandlungen sind abgeschlossen
Die Europäische Union und Mexiko haben am 28. April 2020 das letzte noch ausstehende Element der Aushandlung ihres neuen Handelsabkommens abgeschlossen. EU-Handelskommissar Phil Hogan und die mexikanische Wirtschaftsministerin Graciela Márquez Colín einigten sich telefonisch über den genauen Umfang der wechselseitigen Öffnung der öffentlichen Beschaffungsmärkte und ein hohes Maß an Vorhersehbarkeit und Transparenz bei öffentlichen Vergabeverfahren. Somit ist für die EU und Mexiko der Weg frei für die Unterzeichnung und Ratifizierung dieses Abkommens gemäß ihren jeweiligen Regeln und Verfahren.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 29. April 2020
Fragen und Antworten zur Einigung
Website zum Abkommen EU-Mexiko
Erfahrungen von Exporteuren
Handelsabkommen zwischen der EU und Mexiko (Fragen und Antworten)
Handelsbeziehungen EU-Mexiko
Grundsätzliche Einigung
Infographic: EU-Mexico Abkommen in 60 Sekunden.
Grundsätzliche Vereinbarungen und der Abkommenstext.
Factsheets rund um das Abkommen.
West Africa: Economic Partnership Agreement
Handelsbeziheungen zwischen der EU und West Africa
Text des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit ESA-Staaten
Handelsbeziehungen zwischen der EU und ESA-Staaten
Beschluss zum ersten Interimsabkommen
Andere relevante Freihandelsabkommen für die SPECTARIS-Branchen
United States-Mexico-Canada Agreement Implementation Act
United States-Mexiko-Canada-Agreement (USMCA) ist am 1. Juli 2020 in Kraft getreten
Das Büro des Handelsvertreters der Vereinigten Staaten hat dem Kongress der Vereinigten Staaten mitgeteilt, dass das Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten, Mexiko und Kanada (USMCA) am 1. Juli 2020 in Kraft getreten ist. Es definiert die Handelsbeziehungen zwischen den drei Vertragspartnern und basiert größtenteils auf dem Vorgängerabkommen NAFTA-Vorteilen. Allerdings sieht es auch einige Neuerungen vor.
Das Büro des U.S. Trade Representative (USTR) hat am 3. Juni 2020 die finalen Implementierungsregularien veröffentlicht. Diese Regularien umfassen unter anderem auch die Anwendung der Ursprungsregeln. Je nach Produkt können die Ursprungsregeln des USMCA von den derzeitigen NAFTA-Regeln abweichen. Nutzer der NAFTA-Präferenzen sollten ihre Produkte daher erneut überprüfen.
Um eine koordinierte Implementierung des USMCA zu gewährleisten, haben die USA ein Koordinationscenter für Übergang von NAFTA zu USMCA eingerichtet. Das kürzlich eröffnete USMCA-Center soll als Kommunikationsstelle für Interessenvertreter des internationalen Handels eine koordinierte Implementierung des USMCA sicherstellen. Wie die Zollbehörde Customs and Border Protection am 11. Mai 2020 mitgeteilt hat, ist das Center mit Experten der Zollbehörde Customs and Border Protection sowohl aus dem operativen Bereich als auch aus den Bereichen Recht und Inspektion/Revision und in Zusammenarbeit mit der mexikanischen und der kanadischen Zollbehörde besetzt. Ausführliche Informationen zum Inhalt des Abkommen finden Sie hier.
In Vorbereitung auf das Inkrafttreten des USMCA veranstaltet die U.S. Customs and Border Protection vom 28. Juni -8. Juli 2020 Trade Support Calls.. Weitere Informationen finden Sie hier.
Weitere Informationen
Internetseite des USTR zum USMCA
USMCA: Freihandelsabkommen mit Abstrichen
Grundlegende Änderungen zum NAFTA und Informationen über USMCA (GTAI)
Nachfolgeabkommen des TPP ist am 30. Dezember 2018 erstmalig in Kraft getreten
Das Comprehensive and Progressive Agreement for Trans-Pacific Partnership (CPTPP) ist ein bereits vollständiges und seit Ende 2018 ratifiziertes Handelsabkommen. Das Abkommen entstand als Antwort auf den Austritt der USA aus der Transpazifischen Partnerschaft (TPP) unter Trump und beeinhaltet dieselben Regelungen fortwährend, setzt jedoch 22 Klauseln temporär außer Kraft, welche die USA begünstigten. CPTPP ist am 30.12.2018 für Mexico, Japan, Singapur, Neuseeland, Kanada und Australien und am 14.01.2019 für Vietnam in Kraft getreten. Die bisherigen Mitgliedsstaaten stehen für etwa 13,5% des weltweiten BIP und übernehmen 15,3% des weltweiten Handels. Im Binnenmarkt der CPTPP-Länder leben 496 Millionen Menschen. Verbleibende Vertragspartner wie etwa Chile, Malaysia und Peru haben das Abkommen noch nicht ratifiziert. Das Vereinigte Königreich zeigt überdies großes Interesse an einem Beitritt. Seit Juli 2018 hat UK mit allen 11 Mitgliedsländern, sowohl auf Minister-, als auch auf offizieller Ebene Gespräche geführt, um den Beitritt Großbritanniens zum CPTPP zu prüfen. Alle Mitglieder des CPTPP haben das Interesse Großbritanniens am Beitritt begrüßt. Dieser Ansatz steht im Einklang mit dem von der CPTPP-Kommission Anfang 2019 umrissenen Beitrittsprozess.
Nach Ablauf einiger Übergangsfristen soll CPTPP 96 Prozent aller Zölle und eine Reihe nicht-tarifärer Handelshemmnisse, etwa im Medizintechnikbereich, zwischen den Mitgliedsstaaten abschaffen. CPTPP wird zudem die Märkte für Dienstleistungen und Investitionen besonders in den Bereichen Telekommunikation, Transport, Post- und Kurierdienste und Umweltdienste öffnen.
Weitere Informationen:
Onepager zum CPTPP
Vertragstext CPTPP (englischsprachig)
Kanadische Informationsseite für das Abkommen
Neuseeländische Informationsseite für das Abkommen
Start der afrikanischen Freihandelszone am 1. Januar 2021
Nachdem sich die afrikanischen Staats- und Regierungschefs bei ihrem Gipfeltreffen im Dezember 2020 geeinigt hatten, den Handel nach den Regeln des afrikanischen Freihandelsabkommens wie geplant am 1. Januar 2021 aufzunehmen, existiert die afrikanische Freihandelszone, African Continental Free Trade Agreement (AfCFTA) seit dem 1. Januar 2021.
Vom Präferenzhandel profitieren können jedoch nur diejenigen Vertragsparteien, die ihre Zollangebote eingereicht und vereinbarte Ziele in nationales Recht umgesetzt haben. Weitere Voraussetzung ist, dass für die betreffenden Produkte bereits einheitliche Ursprungsregeln bestehen. Dies ist bislang für 81 Prozent der gesamten Zolllinien der Fall. Die noch ausstehenden Verhandlungen über produktspezifische Ursprungsregeln und die Beseitigung von Zöllen werden über eine neue virtuelle Plattform, die African Virtual Trade-Diplomacy Platform, geführt.
Bis Ende Juni 2021 wurde den Vertragsstaaten Zeit eingeräumt, noch ausstehende Ursprungsregeln auszuhandeln und fehlende Zollangebote einzureichen. Erst nach Abschluss der Verhandlungen kann ein reibungsloser Abbau von Binnenzöllen beginnen. Weitere Informationen bietet das Trade Law Center (tralac) auf seiner Übersicht zu Ländern, die das AfCFTA-Rahmenabkommen ratifiziert haben.
Weitere Informationen zur afrikanischen Freihandelszone finden Sie beim Sekretariat der AfCFTA.
Hilfreich ist außerdem dieser Artikel der Germany Trade and Invest.
AfCFTA als Leuchtturmprogramm der AU
Seit 2015 laufen die Verhandlungen der AU (Afrikanische Union) zur Errichtung einer Pazifischen Freihandelszone AfCFTA (African Continental Free Trade Area). Bereits 1991 einigten sich die Mitgliedsstaaten der Organisation für afrikanische Einheit auf den Vertrag von Abuja, welcher die Schaffung eines gemeinsamen afrikanischen Marktes zum Ziel hat. Nunmehr dient das Projekt AfCFTA als beschleunigender Anreiz und zur Verstärkung der regionalen Integration dieses Vertrages. Themen der ersten Verhandlungsphasen für AfCFTA sind der Waren- und Dienstleistungsverkehr, Investitionen, Wettbewerbspolitik und -rechte sowie die Streitbeteiligung. 30 Tage nachdem die Demokratische Arabische Republik Sahara die 22. Ratifizierung bei der AU hinterlegt hatte, trat das Übereinkommen am 30. Mai 2019 in Kraft. Die Weichen sind nun gestellt um Rahmenbedingungen, Vorschriften und Übereinkünfte gemeinsam aktiv zu reformieren und neu zu gestalten. Diese werden dazu beitragen, dass der Handel, Investitionen und die mittelfristige Beschäftigung innerhalb von Afrika gefördert und angekurbelt wird.
Weiterführende Informationen:
Panafrikanische Freihandelszone Kurzbeschreibung der GIZ.
Infographik zu AfCFTA.
Factsheet der GIZ über das Abkommen.
Die pan-afrikanische Freihandelszone AfCFTA.
Perspektiven für Afrika und die europäische Politik.
Neuste Berichte der afrikanischen Union.
Informationsvideo zum Abkommen der GIZ (englisch) / deutsche Version.
GIZ: Panafrikanische Freihandelszone, AfCFTA. 2019
Trade in Service Agreement
Das Trade in Service Agreement (TiSA) ist ein Handelsabkommen, welches in Verhandlung zwischen 23. Mitgliedern der WTO steht. Im einzelnen nehmen folgende Länder an den Verhandlungen teil: Australien, Kanada, Chile, Taiwan, Kolombien, Costa Rica, Die EU, Hong Kong China, Island, Israel, Japan, Korea, Lichtenstein, Mauritius, Mexico, Neuseeland, Norwegen, Pakistan, Panama, Peru, Schweiz, Türkei und USA.
Die EU hat bislang kein Freihandelsabkommen für Dienstleistungen mit Taiwan, Israel, Pakistan oder der Türkei. Das Abkommen basiert auf dem bereits für alle WTO-Mitgleider bestehenden General Agreement on Trade in Services (GATS) Abkommen. Ziel von TiSA ist die partielle Öffnung der jeweiligen Märkte und die Verbesserung der Vorschriften in Bereichen der Lizensierung, Finanzdienstleistung, Telekommunikation, E-Commerce, Seeverkehr und Fachleuten, die vorübergehend in Ausland ziehen, um Dienstleistungen zu erbringen.
Weiterführende Links:
Erleichterungen im Dienstleistungsverkehr: Fragen und Antworten (englisch)
Factsheet (englisch)
Inhalte und Themen von TiSA.
Asien-Pazifik: Regional Comprehensive Economic Partnership unterzeichnet
Nach achtjähriger Verhandlungszeit haben 15 Staaten aus der Asien-Pazifik-Region am 15. November 2020 mit dem Regional Comprehensive Economic Partnership (RCEP) ein umfassendes Freihandelsabkommen auf einem virtuellen Gipfel unterzeichnet. Neben China und den zehn ASEAN-Staaten Vietnam, Singapur, Indonesien, Malaysia, Thailand, Philippinen, Myanmar, Brunei, Laos und Kambodscha beteiligen sich auch Japan, Australien, Südkorea und Neuseeland am Abkommen. Indien, das zuvor in den Verhandlungen eine weitreichende Öffnung seines Marktes abgelehnt hatte, hatte sich vor Abschluss des Abkommens aus den Verhandlungen zurückgezogen und ist nicht Teil des RCEP. Das neue Freihandelsabkommen umfasst einen Wirtschaftsraum von 2,2 Milliarden Menschen und rund ein Drittel der weltweiten Wirtschaftsleistung. Ziele des Abkommens sind die Verringerung von Zöllen, die Festlegung gemeinsamer Handelsregeln und die Erleichterung des Handels entlang der Lieferketten. Das Abkommen umfasst auch Kapitel zu Handel, Dienstleistungen, Investitionen, eCommerce, Telekommunikation und Urheberrechten. Die neue Freihandelszone besteht parallel zur Freihandelszone des Comprehensive and Progressive Agreement for Trans-Pacific Partnership (CPTPP).
Einen ausführlichen Artikel zu den Auswirkungen des RCEP hat Germany Trade and Invest erstellt. Diesen finden Sie hier.
Weitere Informationen:
ASEAN-Informationsseite zum Regional Comprehensive Economic Partnership (RCEP)
ASEAN: Summary of the Regional Comprehensive Economic Partnership Agreement
Informationsseite zum RCEP der European Union External Action
Artikel der Kanzlei Crowell Moring LLP
Artikel der Kanzlei White & Case LLP
Artikel der Kanzlei CMS
Regional Comprehensive Economic Partnership Agreement tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft
Das Freihandelsabkommen Regional Comprehensive Economic Partnership Agreement (RCEP) wurde am 2. November 2021 auch von Australien und Neuseeland ratifiziert. Die Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Abkommens am 1. Januar 2022 sind damit erfüllt. Bedingung für das Inkrafttreten war gemäß Art. 20.6, dass mindestens sechs der zehn ASEAN-Staaten und drei der übrigen Vertragspartner das Abkommen ratifizieren.
RCEP wird damit vorläufig auch nur in den Vertragsstaaten Anwendung finden, die das Abkommen bereits ratifiziert haben. Dies sind momentan die ASEAN-Staaten Brunei-Darussalam, Kambodscha, Laos, Singapur, Thailand und Vietnam sowie Australien, China, Japan und Neuseeland.
Für die restlichen Vertragsstaaten Indonesien, Malaysia, Myanmar und die Philippinen sowie für Südkorea tritt das Abkommen 60 Tage nach deren Ratifizierung in Kraft.
Weitere Informationen zu RCEP finden Sie hier.
Große Errungenschaft des Abkommens ist die Harmonisierung der Ursprungsregeln. Auch wenn die Handelshemmnisse für bilateralen Handel gering sind, stellen die bis dato geltenden Einzelverträge eine Herausforderung für Exporteure dar. Für jedes der Handelsabkommen gelten andere bürokratische Regeln (Ursprungsregeln), die eingehalten werden müssen, um den präferenziellen Marktzugang zu erhalten. RCEP konsolidiert und harmonisiert die Ursprungsregeln der bestehenden Verträge. So dürfen in Zukunft bei der Berechnung der heimischen Wertschöpfung Vorleistungen aus allen 15 Mitgliedstaaten verwendet werden. Deshalb ist durch RCEP eine noch stärkere wirtschaftliche Verflechtung zwischen den Mitgliedsländern, insbesondere durch den Ausbau bereits bestehender Lieferketten, zu erwarten – trotz magerer Zollreduktionen.
Das ifo-Institut hat einen Artikel zu "RCEP, die größte Freihandelszone der Welt: Was beinhaltet der Mega-Deal und mit welchen Auswirkungen ist zu rechnen? | Veröffentlichung | ifo Institut" veröffentlicht.
Stimmen unserer Mitglieder
SPECTARIS agiert als starker Verband, der die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Wirtschaft und Gesellschaft tatkräftig vertritt.
„SPECTARIS agiert als starker Verband, der die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Wirtschaft und Gesellschaft tatkräftig vertritt. Als Mitglied haben wir die Möglichkeit, unsere Anliegen aktiv einzubringen und auch mitzugestalten, um sicherzustellen, dass unsere Stimme in relevanten politischen und gesellschaftlichen Diskussionen gehört wird. Zusätzlich haben wir bei SPECTARIS einen Zugang zu einem breiten Netzwerk von Unternehmen, Experten und Entscheidungsträgern aus der Hightech-Industrie. Dies ermöglicht uns wertvolle Kontakte zu knüpfen und Synergien zu nutzen. Durch den Austausch können wir und andere Mitglieder gegenseitig von unseren Erfahrungen und Kompetenzen profitieren“.
Frank-Martin Rammelt, Geschäftsführer seleon GmbH
Gemeinsam sind wir stark.
Gemeinsam sind wir stark – Entsprechend schätzen wir das starke Netzwerk sowie die offene und sehr gute Zusammenarbeit im Verband, um als einer der führenden Hersteller gemeinsam an Lösungsansätzen für die modernen Herausforderungen in der Kontaktlinse und Gemeinschaftskampagnen zu arbeiten sowie identifizierte Trends zu nutzen.
Johannes Zupfer, General Manager D-A-CH, CooperVision GmbH
Zusammen besser: Industrieunternehmen arbeiten bei Spectaris an Zukunftsprojekten für die Kontaktlinse
Wir arbeiten täglich daran, die Wachstumschancen der Kontaktlinse zu nutzen und unsere Einzelhandels-Partner dabei zu unterstützen, mehr für die Kontaktlinse zu erreichen. Spectaris liefert uns die Möglichkeit dies – als gemeinsames Projekt aller Industrieunternehmen – auf nationaler Ebene und mit gebündelten Kräften zu tun. Ohne den Spectaris-Industrieverband wäre diese gemeinsame Arbeit undenkbar.
Fabian Hasert, Geschäftsführer MPG&E-Kontaktlinsen
OBE setzt auf Qualitätsprodukte „Made in Germany“.
OBE setzt auf Qualitätsprodukte „Made in Germany“. Dank Innovation und Automatisierung können Federscharniere und Sicherheitsschrauben am Standort Ispringen in großen Stückzahlen hergestellt werden. Einher geht dies mit steigender Produktivität und einer Arbeitsteilung für einfache Produkte am Standort China. Somit sichern wir Arbeitsplätze in Deutschland.
Peter Specht / Erik Schäfer - Geschäftsführer OBE
Die Mitgliedschaft in einem starken Verband unterstützt unser erfolgreiches Wachstum.
Im Jahrhundert der Photonik schätzt laservision als mittelständischer Hersteller von Laserschutzprodukten für den internationalen Markt besonders die aktive Interessensvertretung und Wissensvermittlung in einem sich weltweit zunehmend dynamischer entwickelnden politischen und ökonomischem Umfeld. Die Mitgliedschaft in einem starken Verband mit den Möglichkeiten eines engen Dialogs speziell innerhalb unseres Fachverbandes Photonik unterstützt unser erfolgreiches Wachstum in der Schlüsseltechnologie Optik.
Dirk Breitenberger, Geschäftsführer LASERVISION GmbH & Co. KG
Die Gemeinschaft macht uns stark!
Der Verband SPECTARIS bildet für uns mittelständische Unternehmen eine Brücke zwischen der Regierung und unseren Interessen – die Gemeinschaft macht uns hierbei stark! Wir schätzen sowohl das sehr hilfreiche Weiterbildungsprogramm innerhalb der Medizintechnik und profitieren von der Organisation unterschiedlichster Delegationsreisen. Durch unsere Mitgliedschaft bei SPECTARIS ist uns auch ein regelmäßiges Update neuer gesetzlicher Anforderungen garantiert.
Maik Greiser,Geschäftsführender Gesellschafter / CEO ATMOS MedizinTechnik GmbH & Co. KG
Der Verband bietet perfekt auf unsere Bedürfnisse zugeschnittene Angebote.
Unser Branchenverband SPECTARIS ist ein starkes Sprachrohr für die Interessen mittelständischer, inhabergeführter Unternehmen wie wir. Genauso wichtig ist es uns, dass der Verband eine Plattform für einen offenen Dialog unter den Mitgliedsfirmen ermöglicht und perfekt auf unsere Bedürfnisse zugeschnittene Angebote wie Branchenreports oder thematisch auf den Punkt gebrachte Veranstaltungen anbietet.
Geschäftsführende Gesellschafter Jüke Systemtechnik GmbH, Martin Hovestadt (links) und Heinrich Jürgens (rechts)
Sprachrohr für die Medizintechnik
Für uns als Hersteller von Medizintechnik stellt SPECTARIS ein wichtiges Sprachrohr gegenüber der Politik dar. Gerade angesichts der aktuellen MDR ist es immens wichtig, einen starken und leistungsfähigen Verband als Interessenvertretung zu haben. Wir sind sehr zufrieden mit der Zusammenarbeit und fühlen uns gut vertreten.
Regina Kirchner-Gottschalk, Geschäftsführerin KaWe – KIRCHNER & WILHELM GmbH + Co. KG
Im dynamischen Umfeld bestehen
Regulatorische Anforderungen steigen, Märkte werden komplexer – doch die größte Herausforderung, der sich auch die Medizinbranche aktiv stellen muss, ist die Digitalisierung. Mit ihr erhöht sich die Entwicklungsgeschwindigkeit in erheblichem Maße. Innovative Prozesse und Produkte verschieben die Grenzen bislang gewohnter Standards. Als SPECTARIS-Mitglied sind wir Teil eines starken Verbandes, mit dem wir in diesem dynamischen Spannungsfeld bestehen werden.
Rainer Kliewe, Geschäftsführer Ofa Bamberg GmbH
Wir schätzen an SPECTARIS besonders die fachliche Expertise.
Richard Wolf als ein mittelständisches Unternehmen im Bereich der Medizintechnik profitiert stark durch das breite Netzwerk von SPECTARIS. Wir schätzen besonders die fachliche Expertise.
Geschäftsführung Richard Wolf GmbH, Herr Pfab, Herr Steinbeck
Mitmachen lohnt sich!
In Zeiten schneller und tiefgreifender Veränderungen in der Medtech Branche und einem anspruchsvollen regulatorischen Umfeld ist SPECTARIS ein wichtiger Partner für unser Unternehmen und als Interessensvertretung in Berlin und Brüssel unverzichtbar. Mitmachen lohnt sich!
Bert Sutter, Geschäftsführer, Sutter Medizintechnik GmbH
Wir wollen heute und in Zukunft Partner des Vertrauens für unsere Kunden im Labor sein.
Die fundierten Informationen von SPECTARIS zu Branchen- und Technologietrends sowie im regulatorischen Umfeld sind für uns dabei ebenso wichtig wie die Interessenvertretung in Berlin und Brüssel. Das engagierte SPECTARIS-Team ist für uns immer ein guter Ansprechpartner.
Dr. Christoph Schöler, Geschäftsführender Gesellschafter, BRAND GMBH + CO KG, VACUUBRAND GMBH + CO KG
Sprachrohr für die Branche
In einer heterogenen und spezialisierten Branche wie der Analysentechnik, die sehr technisch orientiert ist und in der viele regulatorische Anforderungen zu erfüllen sind, treffen kleine Spezialisten auf große Technologiekonzerne. SPECTARIS gelingt es, die Interessen aller Mitglieder zu vereinen und fungiert als gemeinsames Ohr und Sprachrohr der Branche.
Albrecht Sieper, Geschäftsführer Elementar Analysensysteme GmbH
SPECTARIS ist die ideale Plattform.
SPECTARIS bietet uns die ideale Plattform zum konstruktiven Dialog mit den Mitgliedsunternehmen und ist zuverlässiges Sprachrohr für die Laborindustrie in Politik und Wissenschaft.
Dr. Gunther Wobser, Geschäftsführender Gesellschafter der LAUDA DR. R. WOBSER GMBH & CO. KG
SPECTARIS beflügelt die Zusammenarbeit in unserer Branche.
Die sehr informativen Gespräche bei SPECTARIS in Berlin und auch hier im Hause haben mich vom Engagement und der guten Arbeit von SPECTARIS überzeugt. Insbesondere die Möglichkeit der Kombination von Themen aus der Analysen- Bio-, und Labortechnik mit dem Bereich Medizintechnik ist für Sigma sehr interessant.“ schrieb ich zum Beitritt im Jahr 2011. Das hat sich bestätigt und heute wirken wir aktiv in mehreren Arbeitskreisen mit.
Dr. Michael Sander, Geschäftsführer Sigma Laborzentrifugen GmbH
Die Kontaktlinse digital sichtbar machen
Zusammen mit SPECTARIS haben wir eine Digital-Kampagne ins Leben gerufen, mit dem Ziel, den stationären Fachhandel zu unterstützen und die Kontaktlinsen-Penetration in Deutschland zu erhöhen. Dieses Gemeinschaftsprojekt mit weiteren Kontaktlinsenherstellern liegt uns besonders am Herzen. SPECTARIS hat diese Initiative als gemeinsame Plattform ermöglicht und begleitet diese kontinuierlich und partnerschaftlich - von der initialen Ideenfindung über die kreative Konzeption bis hin zur innovativen Umsetzung.
Dr. Benedikt Hoffmann, Franchise Head Alcon Vision Care & General Manager DACH Alcon
Nationale Interessensvertretung rückt Branche in den Fokus
Laser Components profitiert auf ganz unterschiedlichen Ebenen von dem Industrieverband. Als Unternehmen schätzen wir den übergreifenden Informationsaustausch in den Arbeitskreisen – egal ob Personalwesen, Marketing oder Exportkontrolle, Zoll und Außenhandelspraxis. Für unsere Branche ist Spectaris außerdem ein politisches Sprachrohr – so steht der Fachverband Photonik nicht nur im ständigen Austausch mit den Ministerien BMWi und BMBF sondern informiert auch über europäische Initiativen.
Patrick Paul, Geschäftsführer LASER COMPONENTS GmbH
Sprachrohr des innovativen Mittelstands
Im Jahrhundert des Photons braucht es eine ebenso starke wie reaktionsschnelle Interessenvertretung. Für uns, als Anbieter und Berater für die innovativsten Produkte des globalen Photonik-Marktes, ist diese Institution besonders wichtig. Wir wissen unsere Interessen (z.B. im Bereich Außenwirtschaft) in guten Händen und können uns auf das Wesentliche konzentrieren: unsere Kunden zufrieden zu stellen.
Andreas Börner, Geschäftsführer Laser 2000 GmbH