Sorgfaltspflichten in Lieferketten

Informationsseite zum Management von Risiken in der Lieferkette, Berichterstattung und unternehmerischen Sorgfaltspflichten

In globalen Lieferketten rücken die Themen nachhaltige und ethische Beschaffung sowie die Abmilderung negativer Umwelt- und Menschenrechtsauswirkungen zunehmend in den Fokus von Unternehmen sowie ihrer Stakeholder (Kunden, Investoren und NGOs). Gleichzeitig führt ein immer komplexerer Rahmen an weltweiten menschenrechts- und umweltbezogenen Vorschriften dazu, dass global agierende Unternehmen eine Vielzahl internationaler Gesetze und Vorschriften einhalten und ihren eigenen Ethik- und Verhaltenskodexen gerecht werden müssen.

Diese Seite dient zur Sensibilisierung sowie als Unterstützungsangebot zur Ermittlung von (potentiellen) Risiken und Sorgfaltspflichtverletzungen in Ihrer Lieferkette und zur Umsetzung gesetzlicher Vorgaben. Wir informieren hier über Studien und Publikationen zur Ermittlung von menschenrechts- und umweltrelevanten Risiken verschiedener staatlicher und ziviler Organisationen sowie über ausgewählte gesetzliche Regelungen in den Bereichen Sorgfaltspflichten und Risiken für Zwangsarbeit in Lieferketten.

Hinweis für SPECTARIS-Mitglieder: Die Themen "Sorgfaltspflichten in Lieferketten", "Supply Chain Management" und "Gestaltung von Einkaufsprozessen" werden im Informationsforum Einkauf thematisiert. Umweltrechtliche Fragen werden in der Arbeitsgruppe Umweltrecht diskutiert. Zusätzlich informieren wir in unserem Info-Kanal Sorgfaltspflichten in Lieferketten auf mySPECTARIS über die aktuellen Entwicklungen.


Aktuelle Meldungen

Lieferkettengesetz: BAFA veröffentlicht aktualisierten elektronischen Berichtsfragebogen

Das für die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat am 30. März 2023 seinen aktualisierten elektronischen Fragenkatalog zur Berichterstattung nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) veröffentlicht. Diese finden Sie hier.

Aktualisierte Version der FAQs zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz veröffentlicht
Das für die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) teilte am 27. Februar 2023 mit, dass die FAQs zum LkSG aktualisiert wurden. 

Die aktualisierte Version ist hier abrufbar.
Zusätzlich hat das BAFA eine Zusammenfassung über die Änderungen veröffentlicht.
BAFA: Zusammenfassung Änderungen

 
Transparency International veröffentlicht Korruptionswahrnehmungsindex für 2022

Transparency International hat Ende Januar den Korruptionswahrnehmungsindex 2022 (Corruption Perceptions Index, CPI) veröffentlicht. Der jährlich erscheinende Index ist der weltweit bekannteste Korruptionsindikator und für Wirtschaftsbeteiligte ein hilfreiches Instrument in der Risikoanalyse und im Management von Risiken. Der Index umfasst 180 Staaten und Gebiete und bewertet den Grad der in Politik und Verwaltung wahrgenommenen Korruption. Den Korruptionswahrnehmungsindex können Sie hier abrufen.


Unterstützungsangebote und Guidance Dokumente für Unternehmen

In dieser Rubrik finden Sie Unterstützungsangebote verschiedener Organisationen, Publikationen, Guidance Dokumente sowie weiterführende Informationen verschiedener staatlicher und privater Organisationen, die Sie für Ihre tägliche Arbeit nutzen können. 

Die Unterstützungsangebote sind nur für eingeloggte Mitglieder sichtbar.
Zum Mitglieder-Login gelangen Sie hier:

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Regularien und Gesetzesvorhaben in der DACH-Region sowie auf EU-Ebene zu Sorgfaltspflichten in Lieferketten

In dieser Rubrik geben wir einen Überblick über die Gesetzesinitiativen an den Hauptstandorten unserer Mitgliedsunternehmen (Deutschland, Österreich, Schweiz) sowie über Pläne für eine EU-Regelung. Bei Bedarf stellen wir SPECTARIS-Mitgliedern auch Informationen zu anderen nationalen Gesetzen, wie dem UK Modern Slavery Act, dem Australian Modern Slavery Act, dem norwegischen Transparenzgesetz oder dem französischen Loi de vigilance zur Verfügung.


Richtlinienentwurf für EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgelegt

Die EU-Kommission veröffentlichte am 23. Februar 2022 nach einer Reihe von Verzögerungen ihren mit Spannung erwarteten Richtlinienentwurf zur Nachhaltigkeit und Sorgfaltspflicht von Unternehmen (bisher nur in Englisch verfügbar).

Mit dem Richtlinienvorschlag zielt die EU-Kommission auf die Förderung nachhaltigen und verantwortungsbewussten unternehmerischen Handelns und die Verankerung von Menschenrechts- und Umweltaspekten in der Geschäftstätigkeit und Unternehmensführung von Unternehmen ab. Der Richtlinienvorschlag geht in Teilen über die Bestimmungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hinaus.

Der personelle Anwendungsbereich umfasst die folgenden Unternehmen:

  • EU-Unternehmen mit beschränkter Haftung, mehr als 500 Beschäftigten und mehr als EUR 150 Mio. Nettoumsatz weltweit (ca. 9.400 Unternehmen).
  • Für EU-Unternehmen, die in bestimmten Sektoren mit starken Auswirkungen tätig sind, z. B. Textilien, Landwirtschaft, Mineraliengewinnung, gelten reduzierte Schwellenwerte von mehr als 250 Beschäftigten und mehr als EUR 40 Mio. Nettoumsatz weltweit (ca. 3.400 Unternehmen). Für diese Gruppe gelten die Regeln allerdings erst zwei Jahre später als für Gruppe 1.
  • Nicht-EU-Unternehmen, die in der EU tätig sind und deren in der EU erwirtschafteten Umsätze die Umsatzschwellen für die Gruppen 1 bzw. 2 erreichen (insg. ca. 4.000 Unternehmen).

Kleinstunternehmen und KMU sind von den vorgeschlagenen Vorschriften nicht betroffen. Der Vorschlag sieht jedoch Unterstützungsmaßnahmen für KMU vor, die indirekt betroffen sein könnten.

Der sachliche Anwendungsbereich des Richtlinienentwurfs umfasst die gesamte Wertschöpfungskette, also den eigenen Geschäftsbetrieb, Tochterunternehmen und alle Tätigkeiten entlang der Wertschöpfungskette von Zulieferern, mit denen zumindest eine etablierte Geschäftsbeziehung besteht. Diese Pflicht wird im Vergleich zum LkSG erheblich mehr Unternehmen treffen.

Die Kernelemente der Sorgfaltspflichten im EU-Richtlinienentwurf sind die Identifizierung, Verhinderung, Abschwächung bzw. Beendigung aktueller bzw. potentieller negativer Menschenrechts- und Umweltauswirkungen im eigenen Betrieb, in den Tochtergesellschaften und in der Wertschöpfungskette des Unternehmens. Darüber hinaus müssen bestimmte Großunternehmen einen Plan haben, der sicherstellt, dass ihre Geschäftsstrategie mit der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C im Einklang mit dem Pariser Abkommen vereinbar ist. Für die Direktoren soll es Anreize geben, zu den Zielen der Nachhaltigkeit und der Eindämmung des Klimawandels beizutragen.

Mit der vorgeschlagenen Richtlinie sollen zudem auch Pflichten für die Direktoren der erfassten EU-Unternehmen eingeführt werden. Zu diesen Pflichten gehören die Einrichtung und Beaufsichtigung der Umsetzung der Sorgfaltspflichtprozesse und die Integration der Sorgfaltspflicht in die Unternehmensstrategie. Darüber hinaus sollen die Direktoren bei der Erfüllung ihrer Pflicht, im besten Interesse des Unternehmens zu handeln, künftig die Auswirkungen ihrer Entscheidungen auf die Menschenrechte, den Klimawandel und die Umwelt berücksichtigen müssen.

Die vorgeschlagenen Regelungen zu menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten sollen außerdem sowohl im Wege behördlicher Aufsicht als auch im Wege zivilrechtlicher Haftung durchgesetzt werden.

Im nächsten Schritt wird der Richtlinienentwurf nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Genehmigung vorgelegt. Nach ihrer Annahme haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die Gesamtbotschaft bleibt jedoch klar, dass eine Verpflichtung zur Einhaltung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten auf EU-Ebene kommen wird.

Weitere Informationen:
Proposal for a Directive on corporate sustainability due diligence
Annex to proposal for a Directive on corporate sustainability due diligence
Pressemitteilung der EU-Kommission vom 23. Februar 2022

Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten

Der Bundestag hat am 11. Juni 2021 den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (19/28649), kurz: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (19/30505) angenommen. Der Regierungsentwurf hatte zuvor noch einige sprachliche Anpassungen und Präzisierungen erfahren.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wurde am 16. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet. Inkrafttreten soll es in großen Teilen am 1. Januar 2023. Einzelne Vorschriften sind jedoch bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten.

Im Hinblick auf das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) möchten wir Sie auf die ersten FAQs zum LkSG hinweisen. Weitere Handreichungen (z. B. zum Thema Berichtspflicht) werden voraussichtlich bis Mitte 2022 durch das BAFA erfolgen.

Wer ist vom Gesetz betroffen?
Das Gesetz soll zunächst für Unternehmen gelten, die ihre Hauptverwaltung, ihre Hauptniederlassung, ihren Verwaltungssitz oder ihren satzungsmäßigen Sitz im Inland haben und in der Regel mindestens 3.000 Arbeitnehmer beschäftigen. Ab 1. Januar 2024 gilt es dann auch für Unternehmen mit 1.000 Arbeitnehmern. Darüber hinaus wurde der Anwendungsbereich auf auf große in Deutschland befindliche Niederlassungen ausländischer Unternehmen mit 3000 Mitarbeitern erweitert. Jedoch kann das neue Gesetz auch dazu führen, dass kleine und mittelständische Unternehmen zukünftig vom Gesetz betroffen sind, wenn sie Teil der Lieferkette sind.

Was regelt das Gesetz?
Vom Anwendungsbereich umfasste Unternehmen sind ab 2023 verpflichtet, ihre Lieferketten aktiv auf mögliche Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße zu überwachen. Das LkSG definiert die von den Unternehmen einzuhaltenden menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Pflichten dahingehend definiert, dass die in einem Anhang zum Gesetz genannten völkerrechtlichen Verträge und Abkommen einzuhalten sind. Im Vergleich zum Entwurf sind im Gesetz weitergehende umweltbezogene Pflichten aufgenommen worden. Diese umfassen den Im- und Export von Abfall und Abfallhandel. Zusätzlich wurde das Baseler Übereinkommen in den Anhang mit aufgenommen.

Die Sorgfaltspflichten der Unternehmen erstrecken sich auf die gesamte Lieferkette. Das Gesetz sieht hierfür ein abgestuftes Verfahren vor, je nach Möglichkeit der Einflussnahme des Unternehmens auf die Menschenrechtsverletzungen vor (eigener Geschäftsbereich, unmittelbarer/mittelbarer Zulieferer). Zum eigenen Geschäftsbereich gelten dabei auch kontrollierte Tochterunternehmen im Ausland.

Welche Pflichten haben betroffene Unternehmen?
Im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern (Tier 1) folgende Pflichten:

  • Festlegung von Verantwortlichkeiten für das Thema Menschenrechte und das Risikomanagement im Unternehmen, z.B. durch die Ernennung einer/eines Menschenrechtsbeauftragten,
  • Verabschiedung einer Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte
  • Durchführung einer umfassenden Risikoanalyse im eigenen Geschäftsbereich und bei Zulieferern zur Ermittlung nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte und Umwelt
  • Durchführung eines Risikomanagements (inklusive Präventions- und Abhilfemaßnahmen) zur Abwendung potentiell negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte
  • Ergreifen von Präventiv- und Abhilfemaßnahmen bei festgestellten Risiken
  • Einrichtung eines Beschwerdemechanismus (entweder unternehmensintern oder im Rahmen eines Industrieverbands oder einer Brancheninitiative)
  • Öffentliche Berichterstattung: Dokumentation gegenüber der zuständigen Behörde (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – BAFA) sowie mindestens einmal jährlich gegenüber der Allgemeinheit durch online zu veröffentlichenden Bericht.

Bei einer Verletzung im eigenen Geschäftsbereich müssen Unternehmen unverzüglich Abhilfemaßnahmen ergreifen, die zwingend zur Beendigung der Verletzung führen. Bei einer Verletzung beim unmittelbaren Zulieferer ist ein konkreter Plan zur Minimierung und Vermeidung zu erstellen, wenn das Unternehmen die Verletzung nicht in absehbarer Zeit beenden kann.

Gegenüber mittelbaren Zulieferern (Tier 2 ff.) gelten die Sorgfaltspflichten nur anlassbezogen bzw., wenn das Unternehmen Kenntnis von einem möglichen Verstoß erlangt. In diesem Fall sind unverzüglich eine Risikoanalyse durchzuführen, ein Konzept zur Minimierung und Vermeidung umzusetzen und angemessene Präventionsmaßnahmen gegenüber dem Verursacher zu verankern, wobei dies durch die Umsetzung von Brancheninitiativen erfolgen kann.

Der Betriebsrat muss über die Umsetzung des Gesetzes und die geplanten Maßnahmen informiert werden.

Was sind die Konsequenzen bei Verstößen?
Bei Verfehlungen drohen Bußgelder von bis zu zwei Prozent des jährlichen Umsatzes sowie ein Ausschluss von öffentlichen Aufträgen von bis zu drei Jahren.

Eine zusätzliche zivilrechtliche Haftung für Unternehmen gibt es nicht. Allerdings können deutsche Gewerkschaften oder NGO‘s (Nichtregierungsorganisationen) im Namen von Betroffenen in Entwicklungsländern nach internationalem Privatrecht in Deutschland klagen.

Eine unabhängig vom Lieferkettengesetz begründete zivilrechtliche Haftung bleibt unberührt. So bleibt beispielsweise das Risiko der allgemein deliktsrechtlichen Haftung nach §§ 823 Abs. 1 und Abs. 2 BGB bestehen.

Für die Kontrolle und Durchsetzung der Pflichten ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Die Kontrollen können sowohl präventiv als auch anlassbezogen erfolgen. Zu den bestehenden Befugnissen gehört insbesondere die Möglichkeit, den betroffenen Unternehmen konkrete Handlungspflichten aufzuerlegen.

Weitere Informationen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz:
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestags: Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG)
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 
Die wich­tigs­ten Fra­gen und Ant­wor­ten zum Lie­fer­ket­ten­ge­setz


Umsetzung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Fragenkatalog veröffentlicht

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat am 14. Oktober 2022 den Fragenkatalog zur Berichterstattung für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) veröffentlicht. Damit können Unternehmen prüfen, wie sie ab dem 01.01.2023 ihrer Berichtspflicht vollständig nachkommen können.

Alle Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des LkSG fallen, müssen regelmäßig einen Bericht über die Einhaltung der gesetzlichen Sorgfaltspflichten veröffentlichen. Der Bericht generiert sich aus den Antworten in einem strukturierten Fragebogen. Ab Januar wird beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein elektronisches Portal für die Berichte zur Verfügung stehen.

Das BAFA veröffentlicht den Fragebogen vorab, so dass sich die Unternehmen mit dem Inhalt des späteren Fragebogens auseinandersetzen können. Damit können sie überprüfen, inwieweit sie bereits alle Informationen für einen vollständigen Bericht vorliegen haben oder ob es noch weitergehender vorbereitender Maßnahmen bedarf.

Der Fragenkatalog enthält offene und geschlossene Fragen sowie Mehrfachauswahlmöglichkeiten (Multiple Choice). Durch die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung des späteren Fragebogens sowie die Veröffentlichung des daraus generierten Berichts auf der Internetseite des Unternehmens kommen die Unternehmen ihrer Berichtspflicht im Rahmen des Gesetzes nach.

Der Konzeption des Fragenkatalogs ging ein breiter Beteiligungs- und Stakeholderprozess voraus. Im Vordergrund standen die praxistaugliche und verfahrenseffiziente Ausgestaltung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Lieferkettengesetzes.

Weitere Informationen finden sich auf der LkSG Webseite zur Berichtspflicht.
Zur Pressemitteilung.
Zum Fragenkatalog


Umsetzung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: BAFA legt Handreichung zur Risikoanalyse für Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vor

Das für die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat am 17. August 2022 eine Handreichung zum Thema „Risikoanalyse“ vorgelegt. Die Risikoanalyse ist Grundlage eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements und ist in § 5 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes explizit erwähnt.

Die neue Handreichung des BAFA zur Risikoanalyse fasst die wesentlichen Anforderungen des Gesetzes zusammen und zeigt praktische Umsetzungsmöglichkeiten auf. Die Handreichungen des BAFA ergänzen den Fragenkatalog (FAQ) zu zentralen Umsetzungsfragen des LkSG. Dieser ist beim BAFA (www.bafa.de/lieferketten) und auf der CSR-in-Deutschland Webseite der Bundesregierung zu finden. Sie können die neue Handreichung hier abrufen.

Weitere Handreichungen, u. a. zu den Themen Angemessenheit zu Maßnahmen der Unternehmen im Sinne des LkSG und Beschwerdeverfahren, sind, laut BAFA bereits in Vorbereitung.


Umsetzung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: BAFA veröffentlicht erste Informationen zur Umsetzung der Berichtspflicht

Das BAFA hat auf einer neuen Unterseite nun erste Informationen zur Berichtspflicht veröffentlicht. Nach den Bestimmungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sind alle Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, verpflichtet, regelmäßig einen Bericht über die Erfüllung der im Gesetz verankerten Sorgfaltspflichten zu veröffentlichen. Der Bericht muss jährlich veröffentlicht werden und die Erfüllung der Sorgfaltspflichten der betroffenen Unternehmen im vergangenen Jahr beinhalten. Dabei müssen betroffene Unternehmen diesen Bericht spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres an das BAFA übermitteln und zusätzlich auf der Internetseite des Unternehmens kostenfrei und öffentlich zugänglich veröffentlicht werden.

Die neue BAFA-Unterseite informiert über Form und Inhalt des Berichts sowie über den Ort für die Einreichung. Zur neuen Unterseite gelangen Sie hier.

Weitere Informationen des BAFA zum LkSG finden Sie außerdem hier.

Entwicklungen in Österreich

In Österreich fordern mehrere Initiativen seit längerer Zeit ein nationales Lieferkettengesetz, dessen Bestimmungen sich am deutschen Gesetz orientieren sollen bzw. darüber hinaus gehen sollen.

Im Umweltausschuss wurde bereits ein Entschließungsantrag vorgelegt. Der Antrag fordert die Regierung auf, einen Gesetzesvorschlag für ein Lieferkettengesetz vorzulegen und legt die Standards dafür fest. Diese umfassen Sorgfalts- und Überprüfungspflichten. Der Anwendungsbereich soll alle Unternehmen umfassen, die in Österreich Produkte in Verkehr bringen oder Dienstleistungen anbieten und einen noch zu definierenden Mindestumsatz erreichen. Sämtliche international anerkannte Menschen- und Arbeitsrechte sowie Umwelt- und Klimastandards sollen bei den Sorgfaltspflichten Beachtung finden. Eine Überprüfung der Maßnahmen, bestehend aus Risikoanalyse, Folgemaßnahmen seitens des Unternehmens und einer Wirksamkeitsüberprüfung, soll jährlich sowie vor jeder neuen internationalen wirtschaftlichen Tätigkeit durchgeführt werden.

Der Erschließungsantrag wurde in der Sitzung des Umweltausschuss am 21. Oktober 2021 vertagt und seitdem nicht wieder aufgegriffen. Eine Übersicht über das Verfahren sowie den Text des Entschließungsantrags finden Sie hier. 

Österreich hat sich außerdem verpflichtet, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zu ratifizieren. Ein Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte" wurde bislang jedoch nicht erstellt.

Schweiz: Regelung von Sorgfaltspflichten entlang von Lieferketten

Bereits 2016 hat der Schweizer Bundesrat einen auf den UNO-Leitprinzipien basierenden Aktionsplan verabschiedet. Nachdem Ende November 2020 die sog. Konzernverantwortungsinitiative (oder auch Volksinitiative "Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt") an der Zustimmung der erforderlichen Mehrheit der Kantone (sog. Ständemehr) gescheitert war, hat der schweizerische Bundesrat am 14. April 2021 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement  (EJPD) beauftragt, mit dem abgeschwächten Gegenentwurf des Schweizer Parlaments zur Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz in den Bereichen Mineralien und Metalle aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit (VSoTr) ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen (Vernehmlassung 2021/28). Die Vernehmlassung dauerte bis zum 14. Juli 2021 (Vernehmlassungsfrist).

Der Gegenentwurf wurde nun zum 1. Januar 2022 in das Schweizerische Obligationenrecht aufgenommen.

Die neuen Bestimmungen im Obligationenrecht (OR) sehen zwei wichtige Neuerungen vor: Zum einen werden große Schweizer Unternehmen gesetzlich verpflichtet, über die Risiken ihrer Geschäftstätigkeit in den Bereichen Umwelt, Sozialbelange, Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte und Bekämpfung der Korruption sowie über die dagegen ergriffenen Maßnahmen Bericht zu erstatten und damit Transparenz zu schaffen.

Zum anderen müssen alle Unternehmen mit Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung in der Schweiz, die Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold enthaltende Mineralien oder Metalle aus Konflikt- oder Hochrisikogebieten, sogenannte Konfliktmineralien, importieren oder verarbeiten, zukünftig neue Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten beachten. Dasselbe gilt, wenn Unternehmen Produkte oder Dienstleistungen anbieten, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie unter Einsatz von Kinderarbeit hergestellt oder erbracht wurden.

Die Details zu diesen spezifischen Pflichten hat der Schweizer Bundesrat auf Verordnungsstufe in der am 3. Dezember 2021 veröffentlichten Verordnung über Sorgfalts- und Meldepflichten in Bezug auf Konfliktmineralien und Kinderarbeit geregelt. Zusätzlich wird auch eine neue Strafbestimmung im Strafgesetzbuch eingeführt.

Die Verordnung und die entsprechenden Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts traten am 1. Januar 2022 in Kraft, unterliegen jedoch einer einjährigen Übergangsfrist und gelten damit erst ab dem 1. Januar 2023 vollumfänglich.

Ausführliche Informationen zu den Schweizer Bestimmungen finden Sie in den nachfolgenden Links:

EU-Konfliktmineralien-Verordnung

Die EU-Verordnung über Konfliktmineralien (Verordnung 2017/821idgF)  ist am 1. Januar 2021 in Krat getreten. Sie sollen der Finanzierung von Gewalt und Menschenrechtsverletzungen in Konflikt- oder Hochrisikogebieten entgegenwirken. Eine indikative Liste der Konflikt- und Hochrisikogebiete wurde im Auftrag der Europäischen Union am 17. Dezember 2020 veröffentlicht. 

Die Verordnung verpflichtet Unionseinführer, deren Einfuhren in einem Kalenderjahr die Mengenschwellen der im Anhang I der Verordnung genannten Mineralien oder Metalle bestimmte Mengenschwellen erreicht, Risiken im Bereich ihrer Lieferketten zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu deren Minimierung zu treffen. Zu den sogenannten Konfliktmineralien zählen Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze und Gold (3TG).

Für betroffenen Unionseinführer ergeben sich folgende Pflichten:

  1. Managementsystem (nach Art. 4 Konfliktmineralien-Verordnung idgF)
  2. Risikomanagementpflichten (nach Art. 5)
  3. Audits einschl. Auditberichte durch Dritte (nach Art. 6)
  4. Offenlegungspflichten (nach Art. 7)
  5. Die Dokumente zum Nachweis von Punkt 1 bis 4 sind für nachträglichen Kontrollen der zuständigen nationalen Behörde fünf Jahre aufzubewahren.

Die zuständigen Behörden sind in Deutschland die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe sowie in Österreich die Bundesministerin oder der Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT). Als Vollzugsabteilung dient die Abt. IV/5 Mineralrohstoffpolitik im BMLRT.

Weitere Informationen:


Einfuhrverbote für Produkte aus Zwangsarbeit

Bei den internationalen Bemühungen zur Bekämpfung des Handels mit durch Zwangsarbeit hergestellten Gütern und Vorprodukten gab es in jüngster Zeit mehrere Entwicklungen, die wichtige Auswirkungen auf die verantwortungsbewusste Beschaffung und Programme zur Einhaltung des globalen Handels haben.

EU veröffentlicht Legislativvorschlag für eine Verordnung zum Verbot von mit Hilfe von Zwangsarbeit hergestellten Produkten im EU-Binnenmarkt

Am 14. September 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Legislativvorschlag für eine Verordnung zum Verbot von mit Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Markt der Europäischen Union. Begleitend zum Legislativvorschlag veröffentlichte die EU-Kommission eine Pressemitteilung sowie einen Factsheet.

Die Veröffentlichung des Vorschlags erfolgt genau ein Jahr, nachdem die Europäische Kommission erstmals die Initiative zum Verbot von Zwangsarbeitsprodukten angekündigt hat, und folgt auf die kürzliche Veröffentlichung der Mitteilung der Europäischen Kommission über menschenwürdige Arbeit.

Der Vorschlag sieht ein allgemeines Verbot für Wirtschaftsakteure vor, Produkte, die ganz oder teilweise durch Zwangsarbeit hergestellt wurden, auf dem EU-Markt bereitzustellen oder aus der Europäischen Union auszuführen. Im Falle einer Annahme der Verordnung müssen die EU-Mitgliedstaaten jedes Produkt, das mit Zwangsarbeit hergestellt wurde, auf jeder Stufe der Lieferkette umgehend festsetzen, beschlagnahmen oder den Rückruf anordnen. Der Anwendungsbereich des Legislativvorschlags ist damit sehr weit gefasst und gilt für alle Produkte unabhängig von ihrer Herkunft sowie für alle Wirtschaftsakteure, die Produkte in der EU in den Verkehr bringen bzw. aus der EU exportieren.

Die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten werden für die Umsetzung des Verbots von Produkten aus Zwangsarbeit sowie für die Überwachung des Marktes und die Einleitung von Ermittlungen zuständig sein, um (potenzielle) Verstöße gegen das Verbot von Zwangsarbeitsprodukten zu ermitteln.

Seitens SPECTARIS wurde bereits im Vorfeld des Legislativvorschlags im Rahmen eines Call for Evidence eine Stellungnahme eingereicht. Diese finden Sie hier.

Der Uyghur Forced Labor Prevention Act ist am 21. Juni 2022 in Kraft getreten. Er führt eine sogenannte widerlegbare Vermutung ein, dass Güter, die ganz oder teilweise in der Autonomen Region Xinjiang der Uiguren (XUAR) der Volksrepublik China angebaut oder hergestellt, von bestimmten Körperschaften bzw. von verfolgten Minderheiten in ganz China hergestellt wurden, von vornherein mit Hilfe von Zwangsarbeit hergestellt wurden und daher einem Importverbot in die USA unterliegen. Die Bestimmungen des UFLPA können auch Auswirkungen auf Nicht-US-Unternehmen haben, insbesondere, wenn sie Güter in die USA einführen, die Komponenten aus der Volksrepublik China im Ganzen und Xinjiang im Besonderen enthalten.

Die Customs and Border Protection (CBP) hat Leitlinien für Importeure veröffentlicht , um die Handelsgemeinschaft bei der Vorbereitung auf die Umsetzung der widerlegbaren UFLPA-Vermutung zu unterstützen. Bitte beachten Sie, dass dies die Leitlinien für Importeure von CBP sind, die Transparenz für den operativen Ansatz von CBP bieten, und nicht die Strategie der Forced Labour Enforcement Task Force, die zusätzliche von der UFLPA geforderte Richtlinien für Importeure enthält.

Die Strategie der Forced Labour Enforcement Task Force  beinhaltet die UFLPA Entity List, die Leitlinien für Importeure und weitere Informationen.


SPECTARIS-Position und Publikationen

Der Industrieverband SPECTARIS und seine Mitgliedsunternehmen wissen um ihre menschenrechtliche Verantwortung und die Einhaltung von international anerkannten Arbeits-, Sozial und Umweltstandards entlang ihrer Lieferketten. Neben den europäischen und internationalen Vorschriften haben unsere Mitgliedsunternehmen ihre menschenrechtliche Verantwortung und die Einhaltung von international anerkannten Arbeits-, Umwelt- und Sozialstandards entlang ihrer Lieferketten in unternehmenseigenen Grundsätzen verankert. Sie engagieren sich außerdem vielfach im deutschen Netzwerk des „UN Global Compact“, in der „Responsible Business Alliance“, durch freiwillige Anwendung des „Deutschen Corporate Governance Kodex“ oder sind nach den ISO-Standards zertifiziert.

SPECTARIS begrüßt den Fortschritt bei der Schaffung verbindlicher Regeln. Wichtig für unsere Mitglieder sind jedoch auch ein Level-Playing-Field für alle in der EU tätigen Unternehmen, ein EU-weit harmonisierter Ansatz beim Thema "Sorgfaltspflichten in Lieferketten", die Berücksichtigung bereits bestehender Standards und Regularien sowie ein überschaubarer Aufwand für KMU bei der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen. SPECTARIS plädiert für die Schaffung EU-weiter und einheitlicher Bestimmungen zur Verpflichtung in der Lieferkette, um die Einhaltung von Menschenrechten, Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards in globalen Lieferketten zu stärken und dabei faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Eine EU-weite Regelung würde außerdem eine größere Durchschlagsmacht besitzen als isolierte nationale Gesetze.

Englischsprachiges SPECTARIS-Statement zum Call for evidence der EU-Kommission: Effectively banning products produced, extracted or harvested with forced labourEnglischspachiges SPECTARIS-Statement Proposal for a Directive of the European Parliament and
of the Council on Corporate Sustainability Due Diligence (Stand: 23. Mai 2022)
SPECTARIS-Position zum Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Stand: 21. April 2021)Studie: Licht als Schlüssel zur globalen ökologischen Nachhaltigkeit (2019)
Photonik ermöglicht 2030 mindestens elf Prozent der global vereinbarten CO2-Einparungen
Merkblatt von DIHK, BDI, SPECTARIS sowie weiterer Wirtschaftsverbände: "Dodd Frank Act und Konfliktmineralien" (Stand: 2013)

Stimmen unserer Mitglieder

SPECTARIS agiert als starker Verband, der die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Wirtschaft und Gesellschaft tatkräftig vertritt.

„SPECTARIS agiert als starker Verband, der die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Wirtschaft und Gesellschaft tatkräftig vertritt. Als Mitglied haben wir die Möglichkeit, unsere Anliegen aktiv einzubringen und auch mitzugestalten, um sicherzustellen, dass unsere Stimme in relevanten politischen und gesellschaftlichen Diskussionen gehört wird. Zusätzlich haben wir bei SPECTARIS einen Zugang zu einem breiten Netzwerk von Unternehmen, Experten und Entscheidungsträgern aus der Hightech-Industrie. Dies ermöglicht uns wertvolle Kontakte zu knüpfen und Synergien zu nutzen. Durch den Austausch können wir und andere Mitglieder gegenseitig von unseren Erfahrungen und Kompetenzen profitieren“.


Frank-Martin Rammelt, Geschäftsführer seleon GmbH


Gemeinsam sind wir stark.

Gemeinsam sind wir stark – Entsprechend schätzen wir das starke Netzwerk sowie die offene und sehr gute Zusammenarbeit im Verband, um als einer der führenden Hersteller gemeinsam an Lösungsansätzen für die modernen Herausforderungen in der Kontaktlinse und Gemeinschaftskampagnen zu arbeiten sowie identifizierte Trends zu nutzen.


Johannes Zupfer, General Manager D-A-CH, CooperVision GmbH


Zusammen besser: Industrieunternehmen arbeiten bei Spectaris an Zukunftsprojekten für die Kontaktlinse

Wir arbeiten täglich daran, die Wachstumschancen der Kontaktlinse zu nutzen und unsere Einzelhandels-Partner dabei zu unterstützen, mehr für die Kontaktlinse zu erreichen. Spectaris liefert uns die Möglichkeit dies – als gemeinsames Projekt aller Industrieunternehmen – auf nationaler Ebene und mit gebündelten Kräften zu tun. Ohne den Spectaris-Industrieverband wäre diese gemeinsame Arbeit undenkbar.


Fabian Hasert, Geschäftsführer MPG&E-Kontaktlinsen


OBE setzt auf Qualitätsprodukte „Made in Germany“.

OBE setzt auf Qualitätsprodukte „Made in Germany“. Dank Innovation und Automatisierung können Federscharniere und Sicherheitsschrauben am Standort Ispringen in großen Stückzahlen hergestellt werden. Einher geht dies mit steigender Produktivität und einer Arbeitsteilung für einfache Produkte am Standort China. Somit sichern wir Arbeitsplätze in Deutschland.


Peter Specht / Erik Schäfer - Geschäftsführer OBE


Die Mitgliedschaft in einem starken Verband unterstützt unser erfolgreiches Wachstum.

Im Jahrhundert der Photonik schätzt laservision als mittelständischer Hersteller von Laserschutzprodukten für den internationalen Markt besonders die aktive Interessensvertretung und Wissensvermittlung in einem sich weltweit zunehmend dynamischer entwickelnden politischen und ökonomischem Umfeld. Die Mitgliedschaft in einem starken Verband mit den Möglichkeiten eines engen Dialogs speziell innerhalb unseres Fachverbandes Photonik unterstützt unser erfolgreiches Wachstum in der Schlüsseltechnologie Optik.


Dirk Breitenberger, Geschäftsführer LASERVISION GmbH & Co. KG


Die Gemeinschaft macht uns stark!

Der Verband SPECTARIS bildet für uns mittelständische Unternehmen eine Brücke zwischen der Regierung und unseren Interessen – die Gemeinschaft macht uns hierbei stark! Wir schätzen sowohl das sehr hilfreiche Weiterbildungsprogramm innerhalb der Medizintechnik und profitieren von der Organisation unterschiedlichster Delegationsreisen. Durch unsere Mitgliedschaft bei SPECTARIS ist uns auch ein regelmäßiges Update neuer gesetzlicher Anforderungen garantiert.


Maik Greiser,Geschäftsführender Gesellschafter / CEO ATMOS MedizinTechnik GmbH & Co. KG


Der Verband bietet perfekt auf unsere Bedürfnisse zugeschnittene Angebote.

Unser Branchenverband SPECTARIS ist ein starkes Sprachrohr für die Interessen mittelständischer, inhabergeführter Unternehmen wie wir. Genauso wichtig ist es uns, dass der Verband eine Plattform für einen offenen Dialog unter den Mitgliedsfirmen ermöglicht und perfekt auf unsere Bedürfnisse zugeschnittene Angebote wie Branchenreports oder thematisch auf den Punkt gebrachte Veranstaltungen anbietet.


Geschäftsführende Gesellschafter Jüke Systemtechnik GmbH, Martin Hovestadt (links) und Heinrich Jürgens (rechts)


Sprachrohr für die Medizintechnik

Für uns als Hersteller von Medizintechnik stellt SPECTARIS ein wichtiges Sprachrohr gegenüber der Politik dar. Gerade angesichts der aktuellen MDR ist es immens wichtig, einen starken und leistungsfähigen Verband als Interessenvertretung zu haben. Wir sind sehr zufrieden mit der Zusammenarbeit und fühlen uns gut vertreten.


Regina Kirchner-Gottschalk, Geschäftsführerin KaWe – KIRCHNER & WILHELM GmbH + Co. KG


Im dynamischen Umfeld bestehen

Regulatorische Anforderungen steigen, Märkte werden komplexer – doch die größte Herausforderung, der sich auch die Medizinbranche aktiv stellen muss, ist die Digitalisierung. Mit ihr erhöht sich die Entwicklungsgeschwindigkeit in erheblichem Maße. Innovative Prozesse und Produkte verschieben die Grenzen bislang gewohnter Standards. Als SPECTARIS-Mitglied sind wir Teil eines starken Verbandes, mit dem wir in diesem dynamischen Spannungsfeld bestehen werden.


Rainer Kliewe, Geschäftsführer Ofa Bamberg GmbH


Wir schätzen an SPECTARIS besonders die fachliche Expertise.

Richard Wolf als ein mittelständisches Unternehmen im Bereich der Medizintechnik profitiert stark durch das breite Netzwerk von SPECTARIS. Wir schätzen besonders die fachliche Expertise.


Geschäftsführung Richard Wolf GmbH, Herr Pfab, Herr Steinbeck


Mitmachen lohnt sich!

In Zeiten schneller und tiefgreifender Veränderungen in der Medtech Branche und einem anspruchsvollen regulatorischen Umfeld ist SPECTARIS ein wichtiger Partner für unser Unternehmen und als Interessensvertretung in Berlin und Brüssel unverzichtbar. Mitmachen lohnt sich!


Bert Sutter, Geschäftsführer, Sutter Medizintechnik GmbH


Wir wollen heute und in Zukunft Partner des Vertrauens für unsere Kunden im Labor sein.

Die fundierten Informationen von SPECTARIS zu Branchen- und Technologietrends sowie im regulatorischen Umfeld sind für uns dabei ebenso wichtig wie die Interessenvertretung in Berlin und Brüssel. Das engagierte SPECTARIS-Team ist für uns immer ein guter Ansprechpartner.


Dr. Christoph Schöler, Geschäftsführender Gesellschafter, BRAND GMBH + CO KG, VACUUBRAND GMBH + CO KG


Sprachrohr für die Branche

In einer heterogenen und spezialisierten Branche wie der Analysentechnik, die sehr technisch orientiert ist und in der viele regulatorische Anforderungen zu erfüllen sind, treffen kleine Spezialisten auf große Technologiekonzerne. SPECTARIS gelingt es, die Interessen aller Mitglieder zu vereinen und fungiert als gemeinsames Ohr und Sprachrohr der Branche.


Albrecht Sieper, Geschäftsführer Elementar Analysensysteme GmbH


SPECTARIS ist die ideale Plattform.

SPECTARIS bietet uns die ideale Plattform zum konstruktiven Dialog mit den Mitgliedsunternehmen und ist zuverlässiges Sprachrohr für die Laborindustrie in Politik und Wissenschaft.


Dr. Gunther Wobser, Geschäftsführender Gesellschafter der LAUDA DR. R. WOBSER GMBH & CO. KG


SPECTARIS beflügelt die Zusammenarbeit in unserer Branche.

Die sehr informativen Gespräche bei SPECTARIS in Berlin und auch hier im Hause haben mich vom Engagement und der guten Arbeit von SPECTARIS überzeugt. Insbesondere die Möglichkeit der Kombination von Themen aus der Analysen- Bio-, und Labortechnik mit dem Bereich Medizintechnik ist für Sigma sehr interessant.“ schrieb ich zum Beitritt im Jahr 2011. Das hat sich bestätigt und heute wirken wir aktiv in mehreren Arbeitskreisen mit.


Dr. Michael Sander, Geschäftsführer Sigma Laborzentrifugen GmbH


Die Kontaktlinse digital sichtbar machen

Zusammen mit SPECTARIS haben wir eine Digital-Kampagne ins Leben gerufen, mit dem Ziel, den stationären Fachhandel zu unterstützen und die Kontaktlinsen-Penetration in Deutschland zu erhöhen. Dieses Gemeinschaftsprojekt mit weiteren Kontaktlinsenherstellern liegt uns besonders am Herzen. SPECTARIS hat diese Initiative als gemeinsame Plattform ermöglicht und begleitet diese kontinuierlich und partnerschaftlich -  von der initialen Ideenfindung über die kreative Konzeption bis hin zur innovativen Umsetzung.


Dr. Benedikt Hoffmann, Franchise Head Alcon Vision Care & General Manager DACH Alcon


Nationale Interessensvertretung rückt Branche in den Fokus

Laser Components profitiert auf ganz unterschiedlichen Ebenen von dem Industrieverband. Als Unternehmen schätzen wir den übergreifenden Informationsaustausch in den Arbeitskreisen – egal ob Personalwesen, Marketing oder Exportkontrolle, Zoll und Außenhandelspraxis. Für unsere Branche ist Spectaris außerdem ein politisches Sprachrohr – so steht der Fachverband Photonik nicht nur im ständigen Austausch mit den Ministerien BMWi und BMBF sondern informiert auch über europäische Initiativen.


Patrick Paul, Geschäftsführer LASER COMPONENTS GmbH


Sprachrohr des innovativen Mittelstands

Im Jahrhundert des Photons braucht es eine ebenso starke wie reaktionsschnelle Interessenvertretung. Für uns, als Anbieter und Berater für die innovativsten Produkte des globalen Photonik-Marktes, ist diese Institution besonders wichtig. Wir wissen unsere Interessen (z.B. im Bereich Außenwirtschaft) in guten Händen und können uns auf das Wesentliche konzentrieren: unsere Kunden zufrieden zu stellen.


Andreas Börner, Geschäftsführer Laser 2000 GmbH


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