Informationen zur Corona-Pandemie

Die Corona-Pandemie versetzt die Welt in den Notstand – mit dramatischen Folgen für die Bevölkerung und die Wirtschaft. Aufgrund der drastischen Maßnahmen sind auch unsere Mitglieder von den Auswirkungen betroffen. Um Ihnen aktuelle Informationen und ganz konkrete Unterstützungsangebote kompakt zu übermitteln, finden Sie auf dieser Sonderseite zum Coronavirus alle notwendigen Informationen. Zögern Sie auch nicht, mit Ihren Herausforderungen auf uns zuzukommen, wir versuchen im Dialog mit der Politik alle betroffenen Bereiche zu thematisieren und schnelle Lösungen zu finden. Das gilt für Fragen bei Unterstützungsleistungen im Bereich wirtschaftlicher Hilfen ebenso wie für die praktische Vermittlung freier Produktionskapazitäten oder bei speziellen Herausforderungen im internationalen Warenverkehr.  

Bei Fragen können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden. Ansprechpartner ist die SPECTARIS-Verbandskommunikation.



Informationen für Unternehmen

Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus

(Quarantänemaßnahmen, Umgang mit Verdachtsfällen, etc.):

Telefon: 030 346465100

Montag – Donnerstag: 8:00 bis 18:00 Uhr

Freitag: 8:00 bis 16:00 Uhr

 

Hotline für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus:

Telefon: 0 30 18615 1515

Montag – Freitag: 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr

 

Hotline zu Fördermaßnahmen:

Förderhotline: 03018615 8000

Montag - Donnerstag: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

 

Beantragung von Kurzarbeitergeld:

Zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur.

Unternehmerhotline der Bundesagentur:

Telefon: 0800 45555 20

 

Hotline für Fragen zu Ausnahmegenehmigungen:

BAFA-Hotline: 06196 908-1444

E-Mail: schutzausruestung@bafa.bund.de

 

Hotlines für Bürgerinnen und Bürger:

Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus:

Telefon: 030 346465100

Montag – Donnerstag: 8:00 bis 18:00 Uhr

Freitag: 8:00 bis 16:00 Uhr

 

Infotelefon des Bundeswirtschaftsministeriums zum Coronavirus (nur wirtschaftsbezogene Fragen):

Telefon: 030 18 615 0

E-Mail: buergerdialog@bmwi.bund.de

Montag – Freitag: 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr

 

Bundesministeriums für Gesundheit
Informationsseite mit tagesaktuellen Informationen zum Coronavirus

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Informationen zu den Auswirkungen des Coronavirus
Maßnahmenpaket des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie des Bundesminsteriums für Finanzen zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus
Bundeskontaktstelle für die Sicherung von grenzüberschreitenden Lieferketten eingerichtet

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Corona-Virus: Fragen und Antworten

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Coronavirus: Arbeitsrechtliche Auswirkungen

Bundesministerium der Finanzen
Co­ro­na­vi­rus: Mil­li­ar­den-Hilfs­pro­gramm und Schutz­schild

Informationen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Corona-Sofortprogramm des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

BMZ: Informationen über die Corona-Pandemie

Gesundheit als globales Entwicklungsziel: Internetseite von Healthy DEvelopments

Auswärtiges Amt
Coronavirus / Covid-19: Informationen für Reisende
Informationen für Beschäftigte und Reisende

Das Auswärtige Amt empfiehlt Reisenden, sich bei Reisen in Ausbruchsgebiete in die Krisenvorsorgeliste des Amtes einzutragen und sich während des Aufenthalts über die Lage im Land auf dem Laufenden halten, zum Beispiel über die Sicher Reisen App des Amtes.

Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Informationen zum Coronavirus

Bundesministerium des Inneren
Aktuelle Lage zum Corona-Virus

Wirtschaftskammer Österreich
Informationsseite der Wirtschaftskammer Österreich zum Coronavirus

Coronavirus Infopoint der Wirtschaftskammer:

Telefon: 0590900-4352
Mo-Fr 8:00-20:00 Uhr
E-Mail: 
Infopoint_Coronavirus@wko.at

Bundesamt für Gesundheit BAG
Informationsseite zum Coronavirus

Die Anzahl der Covid19-Fälle steigt auch in Afrika und einige Länder haben Maßnahmen eingeführt, die auch deutsche Bürger und die deutsche Wirtschaft betreffen. Der Afrika-Verein der deutschen Wirtschaft hat eine Übersicht über die aktuelle Lage in Afrika erstellt. 

Verunsicherte Verbraucherinnen und Verbraucher haben beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) angefragt, ob das Virus auch über Lebensmittel, importierte Produkte wie Kinderspielzeug, Mobiltelefone, Gegenstände wie Türklinken, Werkzeuge etc. sowie Geschirr und Besteck auf den Menschen übertragen werden kann. Vor diesem Hintergrund hat das BfR die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema zusammengefasst.

Zeitlich begrenzte Ergänzung des Code of Conducts im Zuge des COVID-19-Pandemie

Unser Code of Conduct basiert auf den Vereinbarungen von MedTech Europe. Die Medizintechnikbranche verzeichnet aufgrund der COVID-19-Pandemie eine hohe Anzahl an Notfallanfragen zur Bewältigung der Krise. Es ist jedoch davon auszugehen ist, dass die Compliancerichtlinien bei der Bewältigung der Anfragen nicht immer eingehalten werden können. Daher wurde der Kodex bis zum Ende der Pandemie erweitert. Im Wesentlichen führt die Richtlinie neue Regeln ein, die es ermöglichen, dringende Maßnahmen zu ergreifen, die andernfalls gegen den MedTech-Kodex verstoßen könnten. Elemente der Leitlinie, die im Widerspruch zu Teilen des MedTech-Kodex stehen, haben Vorrang in Bezug auf (und nur in Bezug auf) Hilfsersuchen als Folge der COVID-19-Krise, "für die Dauer der Krise" und bis die Krise vorüber ist.

Zusammengefasst ergeben sich folgende Neuerungen:

Prozesse und Dokumentation: Eine Ad-hoc- und beschleunigte Bearbeitung ist möglich, sofern die Rechts-/Compliance-Abteilungen die Aufsicht führen und die Unterstützung ordnungsgemäß dokumentiert wird. Wenn Handlungen vor dem Abschluss von Prozessen stattfinden, muss dies so schnell wie möglich nach dem Ereignis in Einklang gebracht werden.

Spenden und "kostenlose Kredite": Während der MedTech-Kodex normalerweise keine Spenden an Krankenhäuser zulässt, die sich nicht in finanzieller Notlage befinden, sieht die Richtlinie die Möglichkeit von Spenden oder kostenlosen Darlehen vor, die einen unmittelbaren Bedarf im Zusammenhang mit COVID-19 decken. Solche Darlehen dürfen nicht an einzelne Vertreter des Gesundheitswesens vergeben werden und sollten im Allgemeinen, wo immer möglich, gemeinnützigen Organisationen oder zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt werden. Wenn Ausrüstung gespendet wird, empfiehlt die Richtlinie die Verwendung von Darlehensvereinbarungen, die ordnungsgemäß dokumentiert sind und klare Abrufkriterien enthalten.

Personalbezogene Unterstützung: Anträge auf die Bereitstellung von Personal der Hersteller von Medizinprodukten können in Übereinstimmung mit dem Gesetz durchgeführt werden, solange solche Programme von den Compliance-/Gesetzgebungsabteilungen genehmigt und dokumentiert werden und solange die Bereitstellung nur vorübergehend ist und einen direkten Bedarf im Zusammenhang mit COVID-19 abdeckt. Die Unternehmen sollten sich mit ihren Personalabteilungen abstimmen. Die Richtlinie empfiehlt, die Unterstützung nur auf Freiwillige zu beschränken. Wann immer möglich, sollten Nichtregierungsorganisationen unterstützt werden, um den Eindruck von Günstlingswirtschaft zu vermeiden.

Zahlungsverzicht: Hersteller von Medizinprodukten können (sofern dies rechtlich zulässig ist und nur als letztes Mittel) ausnahmsweise beschließen, Unternehmen in der Gesundheitswirtschaft, die eine kritische finanzielle Situation nachgewiesen haben, einen Zahlungsverzicht in Betracht zu ziehen. Die entsprechenden Verträge sollten im Vorfeld geändert und jeder Antrag dokumentiert werden, wobei die zugrunde liegenden Gründe besonders hervorgehoben werden sollten.

Benachrichtigung des Arbeitgebers und virtuelle Bildungsveranstaltungen: In einem Zusatz stellt die Richtlinie fest, dass aufgrund der Krise persönliche Bildungsveranstaltungen für Vertreter des Gesundheitswesens sehr schwierig sind. Um die medizinische Ausbildung zu fördern, heißt es in der Leitlinie, dass Einladungen an Vertreter des Gesundheitswesens zur Teilnahme an von Unternehmen organisierten virtuellen Bildungsveranstaltungen keine Benachrichtigung durch den Arbeitgeber erfordern.

(Vgl. https://www.sidley.com/en/insights/newsupdates/2020/04/medtech-europe-releases-new-guidance-altering-code-of-conduct-during-covid19-crisis)

Hier können Sie die komplette Richtlinie COVID-19 Internal Compliance Guidance on Emergency Support herunterladen. (Deutsche Version hier)

 

The list and the information contained therein is an informal situation report and an attempt to provide transparency with respect to trade and trade-related measures taken in the context of the COVID-19 crisis. The list of measures does not pass judgment on or question the right of WTO members to take such actions and it does not alter the current long-standing practice of the WTO Trade Monitoring Exercise of verifying information and measures with members. Members are encouraged to provide updated information on these and other measures as appropriate.

https://www.wto.org/english/tratop_e/covid19_e/trade_related_goods_measure_e.htm

Wirtschaft impft gegen Corona (Betriebliche Impfungen)

https://www.healthcapital.de/corona-portal/ 

EC publication: “Recommendations for a common EU testing approach for COVID-19”Sept. 17 (https://ec.europa.eu/health/sites/health/files/preparedness_response/docs/common_testingapproach_covid-19_en.pdf)

ECDC TECHNICAL REPORT “COVID-19 testing strategies and objectives”Sept. 15 (https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/TestingStrategy_Objective-Sept-2020.pdf)

ECDC TECHNICAL REPORT “Baseline projections of COVID-19 in the EU/EEA and the UK: updateSept. 17 (https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/ECDC-30-day-projections-Sept-2020.pdf)

ECDC Threat Assessment Brief on risk of reinfection with SARS-COV2 published (21 Sept): https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/threat-assessment-brief-reinfection-sars-cov-


Wirtschaftliche Auswirkungen

Die Coronavirus-Epidemie 2019/2020 (COVID-19) hat in China und Italien zur Abriegelung mehrer Städte geführt. Daneben wurden zahlreiche Messen und Großveranstaltungen unter anderem auch in Deutschland abgesagt. Diese Entwicklung führt auch zu Beeinträchtigungen von Verträgen, da geschlossene Werke und unterbrochene Transportwerke Auswirkungen auf die Lieferketten von Unternehmen haben.   

In verschiedenen Rechtsordnungen gibt es den Begriff der „Force Majeure“ bzw. zu höherer Gewalt. Sie sind in der Regel Teil jedes (internationalen) Vertrags. Force Majeure-Klauseln sind häufig sehr individuell gestaltet, so dass die Klausel im Einzelfall am besten immer von einem Anwalt zu bewerten ist.

Im internationalen Handelsverkehr umfassen höhere Gewalt („Force Majeure“) unvorhersehbare, unabwendbare Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle aller an einem Handelsgeschäft Beteiligten liegen und die unter den gegebenen Umständen mit angemessenen, zumutbaren Mitteln nicht zu vermeiden waren. Typischerweise sind Force Majeure Fälle politische Risiken oder physische Ereignisse, wie Naturkatastrophen. Im Einzelfall können auch andere Ereignisse darunter fallen, wie z.B. Epidemien und Seuchen, so wie das im Fall des Coronavirus diskutiert wurde. Was genau unter Force Majeure fällt, bestimmt sich stets im Einzelfall nach der Formulierung der Klausel.

Für die Bewertung, ob der Coronavirus ein Fall der Force Majeure ist, können Unternehmen zunächst die folgenden Fragestellungen prüfen:

  • Welche Rechtswahl wurde im Vertrag getroffen?
  • Hat der Vertrag eine Force Majeure Klausel?
  • Beschreibt die Force Majeure Klausel, in welchen Szenarios sie aktiviert werden kann und umfasst dies Fälle von Epidemien / Pandemien?
  • Beschreibt die Klausel, welche Rechtsfolgen die Force Majeure Klausel nach sich zieht?

Haben die Vertragsparteien eine Klausel zu Force Majeure vereinbart und sind ihre Bestimmungen erfüllt, so ist die Rechtsfolge in der Regel, dass die vertraglichen Verpflichtungen entfallen. Auch bei den Rechtsfolgen ist das nach dem auf den Vertrag anwendbaren Recht wichtig, da die verschiedenen Rechtsordnungen und –traditionen mitunter von unterschiedlichen Definitionen von Force Majeure ausgehen. So ist in England beispielsweise eher von „act of God“ die Rede. Grundsätzlich sehen die meisten Rechtsordnungen aber vor, dass in diesen Fällen, die Leistungspflichten ausgesetzt sind.

Zu den „Auswirkungen Unmöglichkeit und Force Majeure – Mögliche rechtliche Auswirkungen der Coronavirus-Epidemie im deutschen Recht und bei UN-Kaufrecht“ hat die Kanzlei Noerr einen Artikel verfasst. 

Zum britischen Recht geben die folgenden Artikel Hinweise, wann eine Force Majeure vorliegt:

Weitere Informationen  und Publikationen verschiedener Kanzleien:

 


Hotline des BAFA zum Exportverbot für medizinische Schutzausrüstung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat eine Telefon-Hotline (06196 908-1444) im Zusammenhang mit dem Exportverbot für Schutzausrüstung eingerichtet. Schriftliche Rückfragen können an die E-Mailadresse: schutzausruestung@bafa.bund.de gerichtet werden.

Informationsseite des BAFA zum Exportverbot für medizinische Schutzausrüstung


Angesichts der Ausbreitung des Coronavirus verschärfen immer mehr Staaten ihre Einreisebedingungen für deutsche Staatsbürger. Gleichzeitig aktualisiert auch das Auswärtige Amt seine Reisehinweise für Länder mit vielen Coronafällen. Nachfolgend haben wir Ihnen eine Übersicht und hilfreiche Links für Reisebeschränkungen zusammengestellt.

Die letzten Aktualisierungen der Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts zu einzelnen Ländern können Sie hier abrufen.

Tschechien 

Informationen der AHK Tschechien für berufliche Grenzpendler an der deutsch-tschechischen Grenze.

USA
Präsendent Trump hat am 12. März 2020 per Dekret verkündet, das am Freitag, den 13. März 2020 um 23.59 Uhr (Ortszeit Washington DC) wirksam wird, und ab dann ein Einreiseverbot für Personen gilt, die 

  • nicht US- Staatsbürger sind,
  • nicht ständigen legalen Aufenthalt in den USA haben oder
  • nicht Ehegatte, Elternteil, Kind oder Geschwister unter 21 Jahren eines US-Staatsbürgers oder einer Person mit ständigem legalen Aufenthalt in den USA sind, oder
  • nicht privilegierten Aufenthaltsstatus als Diplomat oder Mitarbeiter Internationaler Organisationen haben oder
  • nicht einen anderen Ausnahmetatbestand unter dem Präsidialdekret erfüllen, 

wenn sie sich innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen vor der Einreise in die USA in Deutschland oder einem anderen Land im Schengenraum aufgehalten haben.

Weitere Informationen
Proclamation des Weißen Haus
Informationsseite zu COVID-19 des U.S. Center for Disease Control and Prevention

Israel: Einreiseverbot für deutsche Staatsbürger
Vietnam: Aufhebung der Visafreiheit für Deutsche

 


Reisehinweise des Auswärtigen Amts bei Auslandsreisen

Die Liste internationaler Risikogebiete wurde um weitere Regionen in Europa erweitert

Die Bundesregierung hat Regionen in elf Ländern der Europäischen Union wegen steigender Infektionszahlen in der Coronakrise zu Risikogebieten erklärt. Die vollständige und stets aktualisierte Liste findet sich beim RKI: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Die bisher gültige 14-tägige Quarantänepflicht nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet ist ab dem 8. November auf zehn Tage verkürzt. Sie gilt für alle Einreisenden, die sich innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet (nach RKI) aufgehalten haben. Wer nach Deutschland zurückkehrt, muss sich umgehend bei der zuständigen Behörde melden und auf das Vorliegen der Quarantänepflicht hinweisen. Zukünftig soll dies über die digitale Einreiseanmeldung erfolgen, welche die Aussteigerkarte in Papierform ersetzen soll. Sobald die Länder ihre neuen Quarantäne-Verordnungen festlegen – also voraussichtlich am 8. November – soll das digitale Verfahren in Betrieb genommen werden. Die neue Muster-Quarantäneverordnung sieht zudem vor, dass ab dem 8. November ein Corona-Test frühestens am fünften Tag nach der Einreise nach Deutschland vorgenommen werden darf. Darum kann die Selbstisolation auch erst frühestens fünf Tage nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet beendet werden.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html?fbclid=IwAR0r5yzmL96tQdWzCM_dn1Df-_sLN8LITli2SXgoeJ2iuKf5oRDctSySzkE

Zum 1. Oktober 2020 wird voraussichtlich eine neue Regelung zur Selbstisolation (Quarantäne) für Reisende aus Risikogebieten eingeführt. Danach ist eine vorzeitige Beendigung der Selbstisolation frühestens durch einen Test ab dem 5. Tag nach Rückkehr möglich. Weitere Informationen dazu sind in dem Protokoll zur Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 27. August 2020 zu finden.

Reisehinweise zur VR China


Die Europäische Kommission hat am 16. März anlässlich der Corona-Krise Leitlinien zu Kontrollen an den Binnengrenzen vorgelegt. Im Fokus steht dabei der Schutz der Gesundheit der EU-Bürger sowie die Verfügbarkeit von Waren und essentiellen Dienstleistungen. 

Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden. Hierbei kommt der KfW die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern. 

Informationen zu Grenzkontrollen, Grenzübertretungen und Pendlerbescheinigungen, zusammenstellt von der Bundespolizei

Vordruck zur Pendlerbescheinigung

Das neuartige Coronavirus hat sich zu einer weltweiten Pandemie ausgeweitet. Damit kommen das öffentliche und wirtschaftliche Leben in immer mehr Ländern zum Erliegen. In einem Themenspecial beleuchtet die Germany Trade & Invest die wirtschaftlichen Auswirkungen weltweit.

Nach der Krise ist vor der Marktöffnung

Ein jüngst veröffentlichter Artikel auf der BMZ-Seite Healthy Developments schildert anschaulich, wie die Entwicklungszusammenarbeit für Gesundheit derzeit weiterläuft. Dabei werden ganz aktuell Perspektiven der Markterschließung für Medizintechnik und ABL erkennbar.

Ein Schlaglicht auf zwei recht unterschiedliche Gesundheitsvorhaben in Nepal und Nigeria bei der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS zeigt ihren direkten Bezug zu COVID-19.

Die Klammer heißt „Resilienz“. Das ist die heute als essenziell erkannte Fähigkeit auch einfacher Gesundheitssysteme, sich auf plötzliche Krisen effektiv einzustellen. Resiliente Systeme leisten das, was auch die WHO mit ‚Global Health Security‘ und ‚Pandemic Preparedness’ in einem Kontinuum mit zwei Phasen tut: wenn keine Krise da ist, wird überwacht und vorbereitet. In der Krise müssen Systeme sich dann rasch anpassen. In Nigeria ist die EZ in der Krankheitsüberwachung (Surveillance) im Bereich der ECOWAS tätig, in Nepal ist Gesundheitssystemstärkung im Fokus.

In der aktuellen Krise wird überdeutlich: nichts geht ohne ‚die richtige Technologie an der richtigen Stelle zum richtigen Zeitpunkt‘: Labor, Intensivmedizin, Sterilisation, Verbrauchsgüter sind immer essenziell, aber auf die situationsgerechte ‚Dosierung‘ kommt es an. Für beide Vorhaben ist das fortlaufend zentrales Thema, daher könnte der Dialog mit ihnen für SPECTARIS-Mitglieder hoch interessant sein.

Ein für SPECTARIS-Mitglieder wichtiger Rückschluss aus diesem Schlaglicht ist, dass Bedarf, Nachfrage (= Bedarf bei gegebener Finanzierung) und Angebot phasenverschoben verlaufen. Die Probleme wirken wie spezielle Varianten des ‚Schweinezyklus‘, wo die Phasen von Angebot und Nachfrage sich diametral gegenüberstehen. Das ist zwar in voll entwickelten Gesundheitssystemen nicht anders. Aber für noch nicht weit entwickelte Systeme mit lückenhafter Ausrüstung und unsteter Finanzierung ist der Krisenmanagementmodus ein Dauerthema. Für den Krisenbedarf wäre vermutlich sehr oft auch die Finanzierung möglich (siehe Artikel), aber genau dann ist Anschaffung und Inbetriebnahme unmöglich. Die neue, international gültige Entwicklungsmaxime Resilienz, bestätigt durch Corona, zeigt überdeutlich, dass Systemänderungen für die situationsgerechte Bereitstellung von Technologien wesentlich mehr bringen können als Erhöhungen der Budgets. Nach Corona sind Systemänderungen zwingend notwendig und auch realistisch. Staat und Wirtschaft werden gemeinsam daran arbeiten müssen. Neben den schon vielerorts angedachten oder praktizierten Qualifi­zierungsmaßnahmen für das Personal werden neue, viel flexiblere Geschäftsmodelle für Anwender wie Hersteller wichtig: Pooling, Leasing, Pay-As-You-Go, aber auch neue Flexibilität in Produktionszyklen und Lieferketten und zielgenauere Technologien seien hier beispielhaft genannt.

Für SPECTARIS-Mitglieder zeichnen sich konkrete Opportunitäten für die Erschließung ihrer Märkte ab. Für mittelständische Unternehmen kann es nützlich sein, anhand von konkreten Beispielen in einzelnen Ländern ihre eigene Strategie zu entwickeln. Wer also auf der Suche nach einem künftigen Geschäftsmodell für ABL und MedTech in Entwicklungsländern ist, dem sei ein Austausch mit EZ-Programmen wie denen in Nepal und Nigeria empfohlen. Die entsprechenden Kontakte und Hintergrundinformationen zu laufenden Projekten im Gesundheitsbereich vermittelt bei Bedarf der SPECTARIS-EZ-Scout Franz von Roenne.

Die neuen Zahlen im Report zeigen, wie schwierig es sein wird, die Wirtschaftstätigkeit wieder anzukurbeln, während die Pandemie sich weiter ausbreitet. Im Mai und Juni, als sich nach der Großen Abschottung viele Volkswirtschaften zögerlich wieder öffneten, begann die Weltwirtschaft aus den Tiefen zu steigen, in die sie im April gestürzt war. Da sich die Pandemie jedoch ausbreitete und sich stellenweise beschleunigte, verlangsamten viele Länder die Wiedereröffnung, und einige setzen die teilweise Abschottung wieder ein. Während die rasche Erholung in China positiv überrascht hat, ist der lange Aufstieg der Weltwirtschaft zurück auf das vor der Pandemie erreichte Aktivitätsniveau nach wie vor sehr volatil.

https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2020/09/30/world-economic-outlook-october-2020

 


Informationen zu Messen in Deutschland und im Ausland

Die Ausbreitung des Coronavirus beeinträchtigt das weltweite Messeprogramm. Eine Vielzahl von Messen wurde abgesagt oder verschoben. Nachstehend finden Sie weiterführende Informationen des AUMA e.V., dem Verband der Deutschen Messewirtschaft, zu bisher verschobenen oder bereits abgesagten Messen.

Weiterführende Informationen des AUMA e.V.


Unterstützungsangebote des DIN in der Corona-Krise

SPECTARIS bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Normung (DIN) in der Corona-Krise zusätzliche Unterstützungsangebote an.

Sie möchten in der Krise  neue Geschäftsfelder erschließen - DIN unterstützt Sie dabei

  • … sich einen Überblick über die relevanten Normen zu verschaffen
  • … Kontakte zu den relevanten Prüfbehörden zu erhalten
  • … Kontakt zu Experten für einen Austausch zu bekommen
  • … mit Webinaren zum Normenmanagement im Bereich Gesundheit/Medizin/Hygiene

Zu diesen und weiteren Fragen, nehmen Sie gerne Kontakt zu Alexandra Horn alexandra.horn@din.de auf, Leiterin für Mittelstandsförderung bei DIN.

Sie benötigen in der Corona Krise ein aktuelles, kostenreduziertes und erweitertes Normenmanagement– diese Angebote vom DIN sind zeitlich befristet:

1. Vergünstigte Normenpakete beim Beuth-Verlag: DIN-FlatrateVDI-Flatrate, Normen-Flatrate ISO 25 (Aktionszeitraum: 30.06.2020; Gültigkeitszeitraum: 12 Monate, Flatrate muss in diesem Zeitraum ausgebraucht werden)

2. Aktueller Normenticker des Beuth-Verlags (Aktionszeitraum: 30.06.2020; Gültigkeitszeitraum: mindestens 12 Monate)

3. Erweiterte Netzlizenzen-Berechtigung zur Normennutzung im Netzwerk (Aktionszeitraum: 31.12.2020; Gültigkeitszeitraum: mindestens 12 Monate)

Bei weiteren Fragen oder Anregungen können Sie gerne alexandra.horn@din.de kontaktieren.

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