Damit Sie einen schnellen Überblick über wichtige Neuigkeiten aus dem Bereich Außenwirtschaft bekommen, haben wir die wichtigsten Meldungen rund um die Themen Außenwirtschaft & Exportförderung für Sie übersichtlich aufbereitet und zusammengefasst. Darüber hinaus können sich unsere Mitglieder auch gerne für den monatlichen Newsletter "AuWi News" anmelden, um keine wichtige Meldung zu verpassen.
Zuvor hatte Polen neue Sanktionen gegen Russland blockiert, da diese "zu lasch seien." Aus Sicht der polnischen Regierung hätten die vorgeschlagenen Beschränkungen für EU-Importe von russischem Kautschuk in der Praxis keine Auswirkungen, da die Ausnahmen für die Einfuhren zu weitgehend und die vorgesehenen Übergangsfristen zu lang seien.
Das vorgeschlagene Paket, das Mitte Februar angekündigt wurde, beinhaltet Verbote für:
Die EU hat auch ihre personenbezogenen Sanktionen erweitert:
Die entsprechenden Rechtsakte wurden am Samstag, den 25. Februar 2023 im EU-Amtsblatt L 059I veröffentlicht. Sie finden diese zusätzlich im Anhang dieses Beitrags in deutscher und englischer Sprache.
Die Rechtsakte sind:
Der SPECTARIS-Außenwirtschaftstag gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt und der GHA- German Health Alliance ist unser Flaggschiffevent für die Gesundheitswirtschaft und Labortechnik. Hier kommen alle zwei Jahre die Medizin- und Labortechnik sowie die Pharmaindustrie mit den Außenwirtschaftsvertretern der Bundesregierung zusammen. Nachdem die letzte Ausgabe digital stattgefunden hat, freuen wir uns darauf, Sie für den Außenwirtschaftstag 2023 wieder in die Räume des Auswärtigen Amtes nach Berlin einladen zu dürfen.
Auf dem Außenwirtschaftstag können Sie als exportorientiertes Unternehmen wichtige Kontakte knüpfen, Ihre Probleme auf bestimmten Zielmärkten vorbringen und exklusive Marktinformationen aus einem starken Netzwerk an Partnern beziehen. Als ein zentrales Thema werden wir die Frage der Verantwortung innovativer Unternehmen im weltweiten Handel unter Berücksichtigung der aktuellen Weltlage besprechen.
Merken Sie sich den Termin für den 21. Juni 2023 gerne bereits heute vor – die Einladung mit Option zur kostenfreien Anmeldung folgt in einigen Wochen. Wenn Sie als mittelständisches Unternehmen der Zielbranchen Interesse haben, aktiv als Referent im Rahmen der Panels und Foren auf der Veranstaltung mitzuwirken – dann kommen Sie gerne auf uns zu. Schreiben Sie uns gerne hierzu eine Nachricht an aussenwirtschaftspectarisde.
Ein erster Blick auf unsere Themenauswahl für 2023:
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und stehen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung!
Für einen schnellen Überblick über die aktuellen Bedarfslisten sowie Exporterleichterungen für die Lieferung in die Türkei und das Embargoland Syrien, hat SPECTARIS eine Sonderseite mit regelmäßigen Updates zur humanitären Unterstützung der Erdbebenopfer in der Türkei und Syrien erstellt.
Zur SPECTARIS-Sonderseite gelangen Sie hier:https://www.spectaris.de/verband/hilfe-fuer-erdbebenopfer
Das Wirtschaftsnetzwerk Afrika und das IHK-Netzwerkbüro Afrika (INA) haben eine neue gemeinsame Broschüre veröffentlicht, die eine Übersicht zu Unterstützungsangeboten für Unternehmen der Gesundheitswirtschaft enthält, die ihr Engagement in Afrika ausbauen möchten. Sie können die neue Publikation, INA Auf den Punkt „Gesundheitswirtschaft in Afrika“ hier runterladen. Das Dokument befindet sich zusätzlich hier auf der Seite des Africa Business Guide unter Broschüre: "Auf den Punkt" beim IHK-Netzwerkbüro Afrika.
Die Mitgliedsstaaten haben sich im Rahmen ihrer Ratssitzung am 16. Dezember 2022 auf ein neues Sanktionspaket geeinigt. Das jüngste Sanktionspaket der Europäischen Union ist die neunte Sanktionsrunde der EU gegenüber Russland seit dem Beginn des russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. Wie bei den vorherigen Paketen auch, enthält das 9. Sanktionspaket eine Ausweitung der personenbezogenen Sanktionen, Exportverbote für Güter sowie zusätzliche handels- und sektorspezifische Beschränkungen. Die Bestimmungen sind am 17. Dezember 2022 in Kraft getreten.
Das 9. Sanktionspaket wurde am 16. Dezember 2022 im Amtsblatt L322 I der Europäischen Union veröffentlicht.
Mit dem 9. Sanktionspaket wurden erfolgreich Korrekturen in Artikel 3c der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorgenommen, die seitens SPECTARIS an das BMWK und BAFA herangetragen wurden: Die zuständigen nationalen Behörden haben nun die Möglichkeit, Ausnahmeregelungen zu gewähren, damit bestimmte Luftfahrtgüter, die auch im medizinischen Bereich häufig zum Einsatz kommen, für medizinische, pharmazeutische und humanitäre Zwecke ausgeführt werden dürfen. Die neue Ausnahmeregelung wurden in Artikel 3c im neuen Absatz 6c (Ausnahmeregelung für medizinische, pharmazeutische und humanitäre Zwecke) aufgenommen.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der EU-Kommission sowie im Pressestatement von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.
Der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik Josep Borrell betonte nach einem Treffen mit den EU-Außenministern, die restriktiven Maßnahmen würden so schnell wie möglich und in Abstimmung mit den Partnern der EU eingeleitet.
Am 28. September 2022 veröffentlichten die Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, und der Vizepräsident der Kommission, Josep Borrell, ihre Vorschläge für ein achten Pakets von EU-Sanktionen gegen Russland, das als Reaktion auf die in den besetzten Gebieten der Ukraine organisierten "Scheinreferenden" und die Annexion der besetzten Regionen zurückzuführen ist. Sowohl die G7-Staaten als auch der Europäische Rat hatten das Vorgehen Russlands zuvor als rechtswidrig verurteilt und weitere Sanktionen angekündigt.
Der Vorschlag für das achte Sanktionspaket sieht die folgenden Maßnahmen vor:
Nächste Schritte Im nächsten Schritt beraten und entscheiden die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die Vorschläge. Da für die Verabschiedung des Sanktionspakets Einstimmigkeit unter den Mitgliedsstaaten erforderlich ist, bleibt abzuwarten, wie schnell der Vorschlag vom Rat der EU angenommen wird.
Detaillierte Informationen zum geplanten 8. Sanktionspaket finden Sie in unserem mitgliederexklusiven Sonderthema Ukraine auf mySPECTARIS.
Weitere Informationen:Vollständige Presseerklärung von Joseph Borell vom 22. September 2022Pressemitteilung des Europäischen Rates vom 22. September 2022Presseerklärung im Video von Joseph Borell vom 22. September 2022Statement von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zum 8. SanktionspaketStatement von Vizepräsident Joseph Borell zum 8. Sanktionspaket
Das BAFA hat auf einer neuen Unterseite nun erste Informationen zur Berichtspflicht veröffentlicht. Nach den Bestimmungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sind alle Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, verpflichtet, regelmäßig einen Bericht über die Erfüllung der im Gesetz verankerten Sorgfaltspflichten zu veröffentlichen. Der Bericht muss jährlich veröffentlicht werden und die Erfüllung der Sorgfaltspflichten der betroffenen Unternehmen im vergangenen Jahr beinhalten. Dabei müssen betroffene Unternehmen diesen Bericht spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres an das BAFA übermitteln und zusätzlich auf der Internetseite des Unternehmens kostenfrei und öffentlich zugänglich veröffentlicht werden.
Die neue BAFA-Unterseite informiert über Form und Inhalt des Berichts sowie über den Ort für die Einreichung. Zur neuen Unterseite gelangen Sie hier.
Weitere Informationen des BAFA zum LkSG finden Sie außerdem hier.
Der Industrieverband SPECTARIS und seine Mitglieder verurteilen den russischen Angriff auf die Ukraine aufs Schärfste. Die Ereignisse haben uns zutiefst erschüttert und unsere Gedanken sind bei den Menschen in der Ukraine, die für Freiheit kämpfen. Um Hilfslieferungen zu koordineren und unsere Mitglieder bei der Bewältigung der vielen neuen Regeln im Bereich Exportkontrolle zu unterstützen, haben wir seit 1. März 2022 auch eine neues Themenspecial auf unserer Webseite zum Krieg in der Ukraine eingerichtet, die wir laufend und bestmöglich aktualisieren.
SPECTARIS hat außerdem eine interne Task Force eingerichtet, um die verschiedenen Themen, wie Exportkontrollvorgaben, Kontakt zu den verschiedenen Ministerien, Lieferkettenproblemen und Evakuierung von Personal und Hilfsgüter eng im Team miteinander abzustimmen. Zusätzlich stehen wir in engem Austausch mit den beteiligten Bundesministerien sowie anderen Verbänden.
Individuelle Anfragen, Hinweise zu Fehlern in den EU-Verordnungen und weitere Anliegen können Sie zusätzlich an unsere zentrale E-Mail-Adresse aussenwirtschaftspectarisdesenden. Diese werden von uns gebündelt an unsere Kontakte in den Ministerien und Bundesämtern weitergeleitet, sofern wir Sie nicht selbst beantworten können.
Sondernewsletter der SPECTARIS-Außenwirtschaft Detaillierte Informationen zu Sanktionsmaßnahmen, Exportbeschränkungen, Problemen in der Lieferkette und weiteren Themen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine bereitet die SPECTARIS-Außenwirtschaft in regelmäßigen mitgliederexklusiven Sondernewslettern auf. Sollten Sie sich als SPECTARIS-Mitglied dafür anmelden wollen, senden Sie uns eine E-Mail an aussenwirtschaft@spectaris.de.
Der Uyghur Forced Labor Prevention Act tritt am 21. Juni 2022 in Kraft. Er führt eine sogenannte widerlegbare Vermutung ein, dass Güter, die ganz oder teilweise in der Autonomen Region Xinjiang der Uiguren (XUAR) der Volksrepublik China angebaut oder hergestellt, von bestimmten Körperschaften bzw. von verfolgten Minderheiten in ganz China hergestellt wurden, von vornherein mit Hilfe von Zwangsarbeit hergestellt wurden und daher einem Importverbot in die USA unterliegen. Die Bestimmungen des UFLPA können auch Auswirkungen auf Nicht-US-Unternehmen haben, insbesondere, wenn sie Güter in die USA einführen, die Komponenten aus der Volksrepublik China im Ganzen und Xinjiang im Besonderen enthalten.
Um die Bestimmungen des UFLPA umzusetzen, wurde eine interinstitutionelle Forced Labour Enforcement Task Force (FLETF) damit beauftragt, eine Durchsetzungsstrategie zu entwickeln und dem Kongress zur Überprüfung vorzulegen. Im ersten Schritt hat die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) eine Reihe von Leitlinien in Bezug auf den UFLPA erlassen. Diese sind zentral auf einer eigenen Webseite des CBP zusammengefasst. Auf diese wichtige UFLPA-Homepage kann zugegriffen werden unter: www.cbp.gov/trade/forced-labor/UFLPA.
Am 13. Juni 2022 veröffentlichte die amerikanische Zoll- und Grenzschutzbehörde U.S. Customs and Border Protection (Zoll- und Grenzschutzbehörde) einige "operative" Leitlinien für Importeure zu Fragen der Durchsetzung des Uyghur Forced Labor Prevention Act (UFLPA). Eine Kopie ist hier zu Ihrer Information verfügbar. Die Veröffentlichung ist nicht der Leitfaden für Importeure, der laut Gesetz als Teil der von der Forced Labor Enforcement Task Force entwickelten Strategie bereitgestellt werden muss; dieser Leitfaden wird am 21. Juni 2022 veröffentlicht.
Der CBP-Leitfaden entspricht weitgehend den Informationen, die bereits zuvor, auch in den jüngsten CBP-Webinaren, vorgestellt wurden. Die Lektüre lohnt sich für betroffene Unternehmen aber auf jeden Fall. Besonders erwähnenswert ist der Abschnitt über die Arten von Dokumenten, die die CBP von Importeuren verlangen kann, die nachweisen wollen, dass importierte Artikel nicht unter das UFLPA fallen (weil die Artikel keine Inhalte aus Xinjiang enthalten oder nicht mit den gelisteten Unternehmen in Verbindung stehen) und/oder die versuchen, die UFLPA-Vermutung von Zwangsarbeit zu widerlegen. Es gibt hier nichts besonders Neues (oder Hilfreiches), aber es ist ein weiterer Beweis für die Absicht des CBP, von den Importeuren zu verlangen, dass sie in der Lage sind, die Lieferkette von den Rohstoffen bis zu den fertigen Waren zurückzuverfolgen.
Der UFLPA hat das Potenzial, erhebliche logistische Herausforderungen für Unternehmen zu schaffen, die Güter bzw. Produkte oder Komponenten mit Ursprung China in die USA importieren. Dies ist neben auch für Nicht-U.S.-Unternehmen von Relevanz.
Im Vorfeld hatte sich SPECTARIS daher an einer öffentlichen Konsultation des US-Heimatschutzministerium (Department of Homeland Security) beteiligt, die das Ministerium im Namen der Forced Labor Enforcement Task Force durchgeführt hatte.
SPECTARIS-Stellungnahme zum UFLPA
Die EU-Kommission veröffentlichte am 23. Februar 2022 nach einer Reihe von Verzögerungen ihren mit Spannung erwarteten Richtlinienentwurf zur Nachhaltigkeit und Sorgfaltspflicht von Unternehmen (bisher nur in Englisch verfügbar).
Mit dem Richtlinienvorschlag zielt die EU-Kommission auf die Förderung nachhaltigen und verantwortungsbewussten unternehmerischen Handelns und die Verankerung von Menschenrechts- und Umweltaspekten in der Geschäftstätigkeit und Unternehmensführung von Unternehmen ab. Der Richtlinienvorschlag geht in Teilen über die Bestimmungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hinaus.
Weitere Informationen:SPECTARIS-Schwerpunktseite zu Sorgfaltspflichten in LieferkettenProposal for a Directive on corporate sustainability due diligenceAnnex to proposal for a Directive on corporate sustainability due diligencePressemitteilung der EU-Kommission vom 23. Februar 2022
Der EU-U.S. Trade and Technology Council (TTC) wurde im Juni 2021 auf dem EU-U.S.-Gipfel ins Leben gerufen. Er dient als Austauschforum für die EU und die USA, um ihre Ansätze in wichtigen globalen Handels-, Wirtschafts- und Technologiefragen und zu koordinieren und die transatlantischen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen auf der Grundlage gemeinsamer demokratischer Werte zu vertiefen.
Derzeit besteht der TTC besteht aus 10 Arbeitsgruppen, unter denen sich auch Arbeitsgruppen zur Exportkontrolle und zu globalen Handelsherausforderungen befinden.
Das Team der Außenwirtschaft verfolgt die Arbeit der relevanten TTC-Arbeitsgruppen genau und bringt die Anliegen der SPECTARIS-Branchen in den entsprechenden Sitzungen und Konsultationen vor. So wurde im Rahmen Arbeitsgruppe Exportkontrolle seitens SPECTARIS eine Stellungnahme zur Zusammenarbeit zwischen den USA und der EU in diesem Bereich eingereicht.
Zur Stellungnahme gelangen Sie hier.
Im Dezember hat Russland sein Migrationsrecht geändert. Die seit 29. Dezember 2021 in Kraft befindlichen Änderungen sehen bei einem Aufenthalt von über 90 Tagen alle drei Monate eine obligatorische Fingerabdruckregistrierung, das Anfertigen von Fotografien und eine medizinische Untersuchung vor. Bei Nicht-Befolgung droht der Entzug der Aufenthaltsgenehmigung. Besonders die Einführung von medizinischen Pflichtuntersuchungen, die aufwendige medizinische Checks wie eine Blutentnahme, Röntgen-Untersuchungen oder CT-Aufnahmen sowie Tests auf Tuberkulose, Drogenkonsum, Syphilis und HIV vorsehen, erntete Kritik der in Russland ansässigen Ausländer.
Auf Initiative der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer (AHK) haben insgesamt zehn ausländische Wirtschaftsverbände, darunter die United States Chamber of Commerce (AmCham), die Association of European Businesses (AEB) sowie die französischen, italienischen und britischen Kammern einen Brief an zahlreiche Mitglieder des russischen Kabinetts mit der Aufforderung verschickt, die geplanten verpflichtenden Medizinchecks für Ausländer zurückzunehmen. "Die geplanten Tests, die alle drei Monate von all denen absolviert werden müssen, die sich längerfristig in Russland aufhalten, hätten die internationalen Manager entsetzt", erklärte AHK-Chef Matthias Schepp gegenüber dem Nachrichtenportal RBK. "Russland riskiere es, stark an Attraktivität als Arbeitsort einzubüßen".
Nach Kritik aus dem Ausland teilte das Gesundheitsministerium in Moskau der Agentur Interfax zufolge mit, die Regelung solle geändert werden. Tests sollten dann ein Jahr gültig sein. Bestätigte Informationen über eine Abänderung des Gesetzes liegen jedoch noch nicht vor.
Zu den medizinischen Tests, erforderlichen Fingerabdrücke und Fotos für Ausländer hat die Deutsch-Russische Handelskammer Fragen und Antworten auf ihrer Internetseite zusammengestellt. Weitere Informationen hat außerdem Germany Trade and Invest zusammengefasst.
Die EU-Kommission hat am 8. Dezember 2021 ihr neues Instrument gegen Zwangsmaßnahmen von Drittländern vorgelegt. Die EU und ihre Mitgliedsstaaten sehen sich zunehmend bewusst und gezielt wirtschaftlichem Druck von Drittländern ausgesetzt, um eine Änderung der EU-Politik in Bereichen wie Klimawandel, Steuern oder Lebensmittelsicherheit zu bewirken. Als Reaktion und Abwehrmaßnahme legt die Kommission nun ein neues Instrument gegen wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen von Drittländern (auch bekannt als Anti-Coercion-Instrument) vor, an dessen Entstehung sich SPECTARIS im Rahmen der öffentlichen Konsultationen intensiv beteiligt hat.
Ziel des neuen Instruments ist es, Drittländer davon abzuhalten, Handel oder Investitionen einzuschränken oder mit solchen Einschränkungen zu drohen, um eine Änderung der EU-Politik in Bereichen wie Klimawandel, Steuern oder Lebensmittelsicherheit zu bewirken.
Im ersten Schritt soll das Instrument zur Bekämpfung von Zwangsmaßnahmen durch Dialog eine Deeskalation und die Rücknahme konkreter Zwangsmaßnahmen bewirken. Gegenmaßnahmen der EU würden nur als letztes Mittel angewandt, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, gegen wirtschaftliche Einschüchterung, handelspolitische Schutzinstrumente oder explizite Zwangsmaßnahmen vorzugehen, die andere Länder gegen die EU einsetzen. Die Gegenmaßnahmen könnten dann beispielsweise die Einführung von Zöllen oder Einfuhrverbote oder - begrenzungen aus dem betreffenden Land sowie Beschränkungen bei Dienstleistungen oder Investitionen oder Maßnahmen zur Beschränkung des Marktzugangs im EU-Binnenmarkt für das betreffende Land sein.
Der Vorschlag muss im nächsten Schritt vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union erörtert und gebilligt werden. Er wird im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens geprüft. Hierbei legen das Parlament und der Rat zunächst intern ihre Standpunkte fest, bevor sie mit Unterstützung der Kommission in Trilog-Gesprächen miteinander verhandeln.
Weitere Informationen:Vollständige Pressemitteilung: EU verstärkt Schutz vor wirtschaftlichem ZwangFragen und AntwortenVorschlag der Kommission für ein Instrument gegen ZwangsmaßnahmenMitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Europäischen Rat über den Vorschlag der Kommission für ein Instrument gegen ZwangsmaßnahmenInstrument gegen Zwangsmaßnahmen: Erläuterung des VerfahrensBericht über die FolgenabschätzungBericht über die Folgenabschätzung – ZusammenfassungStellungnahme des Ausschusses für RegulierungskontrolleWebsite der GD Handel zur Bekämpfung von ZwangsmaßnahmenSeite des Europäischen Parlaments zur Nachverfolgung von RechtsvorschriftenGemeinsame Erklärung der Kommission, des Rates und des Parlaments über ein Instrument, um Zwangsmaßnahmen durch Drittländer abzuwenden und diesen entgegenzuwirkenRückmeldungen der Interessenträger nach der AnnahmeStellungnahme von SPECTARIS (englischsprachig) Stand: Juni 2021
Zum 1. Januar 2022 treten neue europäische Rechtsgrundlagen der Außenhandelsstatistik in Kraft. Diese führen sowohl bei Zollanmeldungen als auch bei Intrastat-Meldungen zu Änderungen bei der Anmeldung der Art des Geschäftes.
Eine Änderung betrifft die bisherige Codierung „11“ – Endgültiger Kauf/Verkauf. Diese wurde aufgeteilt auf die Codierungen „11“ und „12“. Maßgeblich für die Unterscheidung ist zukünftig die Art des Geschäfts, nämlich ob dieses einen Handel zwischen Unternehmen oder mit/durch private Verbraucher (einschließlich Fernverkauf) betrifft.
Mit der nun veröffentlichten ATLAS-Info 0232/21 teilt die Generalzolldirektion mit, dass grundsätzlich ab dem 01.01.2022 bei der Erstellung der Zollanmeldung die oben beschriebenen abweichenden Codierungen zu beachten sind. Technisch bedingt können diese in ATLAS erst ab dem 15.01.2022 genutzt werden. Folglich sind die aktuellen Codierungen vorerst weiter zu verwenden.
Außerdem weist die Zollverwaltung darauf hin, dass alle Zollanmeldungen, die bis zum 14. Januar 2022 (23:59 Uhr) noch nicht entgegengenommen, angenommen oder durch den Teilnehmer bestätigt worden sind, zu korrigieren, nicht anzunehmen oder zurückzugeben sind.
Das Statistische Bundesamt hat hierzu einen Leitfaden veröffentlicht. Mit diesem kann geprüft werden, (1.) ob Änderungsbedarf besteht und (2.) wie dieser tatsächlich ausfällt.Zur Übersicht der Änderungen hat das Statistische Bundesamt.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten seit dem 1. Dezember 2021 einen Zuschuss von maximal 75 Prozent für die Beanspruchung von Beratungsleistungen zur Umsetzung von wirtschaftlichen Projekten in afrikanischen Zielmärkten.
Am 1.12.2021 wurde die Förderrichtlinie „Beratungsgutscheine Afrika im Rahmen des Wirtschaftsnetzwerks Afrika“ im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten. Seitdem können KMU beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Förderung von bedarfsorientierten Beratungsleistungen für den Markteintritt in Afrika beantragen. Die Zuwendung über die Förderrichtlinie „Beratungsgutscheine Afrika im Rahmen des Wirtschaftsnetzwerks Afrika“ des Bundeswirtschaftsministeriums deckt bis zu 75 Prozent der Ausgaben für diese Beratungen ab. Unternehmen können innerhalb eines Kalenderjahres maximal drei Beratungsgutscheine in Anspruch nehmen. Die Förderung richtet sich ausschließlich an Unternehmen, die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.
Die Beratungsgutscheine können von Unternehmen unter anderem zu branchenspezifischen Fragen, Zielmärkten oder rechtlichen Rahmenbedingungen beantragt werden.
Eine Beratung wird nur gefördert, wenn Sie durch ein vom BAFA gelistetes Unternehmen durchgeführt wird. Die Qualifizierung als Beratungsunternehmen muss vorab beim BAFA beantragt und genehmigt werden.
Ziel des Programms ist es, durch bedarfsorientierte Beratungsleistungen den Markteintritt von Unternehmen in Afrika zu erleichtern, die Wettbewerbsfähigkeit der beratenen Unternehmen zu erhöhen und damit einen wirkungsvollen Beitrag zum Erhalt und zur Schaffung von Arbeitsplätzen sowohl in Europa als auch in afrikanischen Zielmärkten zu leisten.
Die Geschäftsstelle Wirtschaftsnetzwerk Afrika steht allen interessierten Unternehmen für detaillierte Informationen und eine unverbindliche Beratung zur Listung oder Nutzung des Förderangebotes zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Förderverfahren sowie das Antragsformular finden Sie auf der BAFA Webseite www.bafa.de/bga.
Halbleiter und die hieraus gefertigten Chips sind weltweit zu kritischen Komponenten für zahlreiche Branchen geworden. Trotzdem konzentriert sich die Halbleiterindustrie nur auf einige wenige Länder. Die aktuellen Lieferengpässe hat Germany Trade & Invest (GTAI) nun zum Anlass genommen, um die wichtigsten Standorte dieser Industrie zu analysieren.
Als Ergebnis dieser Analyse präsentiert GTAI einen umfangreichen Überblick über die Halbleiterindustrien in China, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Malaysia, Singapur, Südkorea, Taiwan sowie die USA. Neben einem Branchenüberblick samt wichtigen Kontaktadressen enthalten die Berichte Informationen bezüglich der jeweiligen Strategien und Ziele auf politischer Ebene sowie die aktuellen Rahmenbedingungen.
Zu den wichtigen Ergebnissen dieser Analysen gehört die Erkenntnis, dass die USA zwar weltführend bei Entwicklung und Design von Halbleitern sei, aber bei der Fertigung nur einen vergleichsweise geringen Marktanteil besitze. Das Zentrum der globalen Fertigung befände sich aktuell in Asien. Sowohl Südkorea als auch Taiwan seien hierbei wichtige Standorte. Während China aktuell zwar weltweit die meisten Chips verbaue, hinken die chinesischen Chips vom Stand der Technik her denen aus den USA oder Taiwan noch etwa um zwei Chip-Generationen hinterher.
Die jeweiligen Berichte können hier auf der GTAI Schwerpunktseite Digitalwirtschaft unter dem Punkt „Entwicklung der Halbleiterindustrie weltweit“ angewählt werden.
Die Pressemitteilung von Germany Trade & Invest bezüglich der Veröffentlichung der Sonderreihe finden Sie hier.
Wenn Sie für Ihre Ausfuhren eine achtstellige und für Ihre Einfuhren eine elfstellige Warentarifnummer verwenden, dann ist der 1. Januar 2022 ein wichtiger Stichtag für Sie.
An diesem Tag wird das aktuell geltende Harmonisierte System 2017 durch das Harmonisierte System 2022 ersetzt. Das international gültige "Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren" (HS) wird im 5-Jahres-Turnus von der Weltzollorganisation (WZO oder World Customs Organization, WCO) überarbeitet, um dem technischen Fortschritt, geänderten Handelsmustern sowie Umweltaspekten besser Rechnung zu tragen. Insgesamt sind 351 Änderungen vorgesehen.
Zur besseren Darstellung der Änderungen hat die WZO eine englischsprachige Korrelationstabelle veröffentlicht, die die Änderungen auf Ebene der sechs Stellen der Warennummer wiedergibt: Correlating the 2022 version to the 2017 version of the Harmonized System.
Zum Vergleich der unterschiedlichen HS-Versionen hat die Welthandelsorganisation (WTO) am 7. Oktober 2021 außerdem den neuen "HS-Tracker" vorgestellt. Dieser gibt einen Überblick über die Änderungen eines bestimmten HS-Codes in den verschiedenen Versionen des Harmonisierten Systems. Zusätzlich werden die Gründe für die Änderungen ebenfalls genannt.
Die am 1. November 2021 veröffentlichte Studie „The Medical and Laboratory Equipment and Technologies Market in East Africa“ wurde im Rahmen des KVP-Förderprojekts „SHAPE“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in der zweiten Phase durch den SPECTARIS Projektpartner East Africa Health Platform (EAHP) bei africon in Auftrag gegeben, um die Landschaft der Medizin- und Laborgeräte und -technologien in Ostafrika zu bewerten.
Ziel der Studie war es, Trends, Herausforderungen und Chancen für deutsche Anbieter von Medizin- und Laborgeräten und -technologien in Ostafrika zu identifizieren. Die Studie soll es der EAHP außerdem ermöglichen, potenzielle Kooperationsbereiche zu identifizieren, um Partnerschaften zwischen relevanten Akteuren in Ostafrika und Deutschland sowie anderen internationalen Akteuren.
SPECTARIS unterstützte EAHP und africon bei der Erstellung der Studie und war weiterhin für die Organisation eines Webinares verantwortlich, in welchem die Ergebnisse der Studie vorgestellt wurden. Weitere Informationen bezüglich der Studie sowie die Studie selbst finden Sie auf unserer Seite zur Entwicklungszusammenarbeit.
Die Europäische Kommission hat Anfang August einen neuen Fahrplan für die Überprüfung der Blocking-Verordnung (Verordnung 2271/96) veröffentlicht. In diesem Zusammenhang führt die Kommission eine öffentliche Konsultation durch, um zusätzliche Beweise über die Art und die Auswirkungen der extraterritorialen Sanktionen von Drittstaaten gegen EU-Wirtschaftsbeteiligte und Feedback zu den Plänen der EU zur Überarbeitung der Verordnung zu erhalten. Wirtschaftsbeteiligte konnten ihre Rückmeldungen bis zum 30. August 2021 online abgeben. Einen Übersicht über alle abgegebenen Stellungnahmen finden Sie hier.
Die Stellungnahme von SPECTARIS finden Sie hier:
SPECTARIS-Stellungnahme Überarbeitung Blocking-Verordnung (Stand: 30. August 2021)
Die Bundesregierung hat das 5-Punkte Maßnahmenpaket zur Stärkung der deutschen Exportwirtschaft in der COVID-19-Pandemie bis zum 31.12.2021 verlängert. Einige der im Juli 2020 beschlossenen Maßnahmen sollten ursprünglich Ende Juni 2021 auslaufen.
Auch wenn sich die wirtschaftliche Situation in den vergangenen Monaten deutlich verbessert hat, stellt die Corona-Pandemie die Exportwirtschaft weiter vor Herausforderungen. Unternehmen spüren die Belastungen zum Teil zeitverzögert erst jetzt. Zur Unterstützung der deutschen Exportwirtschaft und den dort Beschäftigten ist es daher aktuell weiterhin wichtig, dass die im Juli 2020 beschlossenen Erleichterungen bestehen bleiben.
Das 5-Punkte Maßnahmenpaket zielt im Bereich der Exportkreditgarantien (sogenannte Hermesdeckungen) darauf ab, die Liquiditätssituation von Exporteuren und Importeuren zu verbessern, die Refinanzierungsmöglichkeiten von Banken im Zusammenhang mit Exportgeschäften auszuweiten und die Finanzierung von Auslandsgeschäften zu erleichtern, z.B. durch Erleichterungen bei den Entgeltzahlungen für bestehende Exportkreditgarantien..
Zusätzlich bleibt auch die Antragsgebühr für ein spezielles digitales Angebot für kleinvolumige Exportgeschäfte („Click & Cover Export“) bis Jahresende ausgesetzt, wovon insbesondere kleine und mittlere Unternehmen profitieren.
Weitere Informationen zum 5-Punkte-Maßnahmenpaket finden Sie hier (PDF, 308 KB). Mit Exportkreditgarantien unterstützt der Bund die Finanzierung deutscher Exporte. Das jährliche Deckungsvolumen liegt bei ca. 20 Mrd. Euro. Die Exportkreditgarantien (sog. Hermesdeckungen) werden gegen Zahlung einer risikobasierten Prämie übernommen und sind subsidiär zu privaten Versicherungsangeboten. In herausfordernden Märkten sind sie jedoch oft der Schlüssel dafür, dass ein Export überhaupt zustande kommt.
Weitere Informationen finden Sie unter www.agaportal.de.
Am 11. Juni 2021 wurde die neue Dual-Use-Verordnung der Europäischen Union im EU-Amtsblatt (L 206/1) veröffentlicht. Damit wird die erste umfassende Überarbeitung des EU-Exportkontrollsystems seit 2009 abgeschlossen. Das neue EU-Exportkontrollsystem für Güter mit doppeltem Verwendungszweck trägt der technologischen Weiterentwicklung Rechnung. Zu den wichtigsten Änderungen gehören zwei neue Allgemeingenehmigungen, neue Kontrollen für Gegenstände der Cyberüberwachung sowie bei technischer Unterstützung. Außerdem sind Bestimmungen enthalten, die eine verstärkte Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten ermöglichen. Die neue EU-Dual-Use-Verordnung (VO (EU) 2021/821) wird 90 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten. Dies ist dann der 9. September 2021. WeitereInformationen der EU-Kommission und des BAFA haben wir Ihnen auf unserer Webseite unter dem folgenden Link bereitgestellt: https://www.spectaris.de/verband/aussenwirtschaft-exportfoerderung/zoll-exportkontrolle/eu-dual-use-verordnungsvorschlag/.
Der Bundestag hat am 11. Juni 2021 den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (19/28649), auch bekannt als „Lieferkettengesetz“, in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (19/30505) angenommen. Der Bundesrat stimmte bereits im Mai für das Gesetz. Damit wird das Gesetz am 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte am 9. Juni 2021 das Gesetz auf den Weg gebracht, nachdem sich die Regierungskoalition nach hartem Ringen auf kleine Änderungen geeinigt hatte. Die Änderungen umfassen unter anderem:
Eine Übersicht über das gesamte Gesetzgebungsverfahren finden Sie hier. Zusätzlich informieren die federführenden Bundesministerien auf ihren Internetseiten über das Gesetz:
Seitens SPECTARIS werden wir Sie zeitnah bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben begleiten. Zusätzlich informieren wir über unseren Newsletter Außenwirtschaft und im Rahmen des Informationsforums Einkauf über weitere Entwicklungen auch zum parallellaufende Gesetzgebungsverfahren für ein EU-Lieferkettengesetz.
Zum 1. Juli 2021 treten für den E-Commerce umfangreiche Änderungen in Kraft. Die Änderungen sind Teil des EU-Umsatzsteuerpakets für den elektronischen Handel, mit der die EU die Umsatzsteuerregeln zum grenzüberschreitende E-Commerce modernisiert. Ziele der Reform sind die Kosten- und Verwaltungsreduktion für Unternehmen, die Erschwerung von Steuerbetrug sowie mehr Flexibilität für die EU-Mitgliedsstaaten.
Die ab 1. Juli 2021 in Kraft tretenden Änderungen haben sowohl Auswirkungen auf die Handhabung von Sendungen aus Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten) als auch auf die umsatzsteuerrechtlichen Regelungen im grenzüberschreitenden Online-Handel mit Verbrauchern. Es werden auch neue Aufzeichnungsanforderungen für Online-Marktplätze/Plattformen eingeführt und Online-Marktplätze/Plattformen, die die Lieferung von Waren ermöglichen, werden umsatzsteuerlich mehr in die Pflicht genommen. Darüber hinaus werden Änderungen bei den Preisangaben im Onlineshop erforderlich.
Von den neuen Bestimmungen im E-Commerce-Bereich ist jeder in der E-Commerce-Lieferkette betroffen. Von Online-Verkäufern und Marktplätzen/Plattformen, die sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU tätig sind, über Postunternehmen und Kurierdienste, Zoll- und Steuerbehörden bis hin zu Verbrauchern. Die Regelungen betreffen in erster Linie die B2C-Geschäfte, können jedoch auch Auswirkungen auf B2B-Importe haben.
Die Europäische Union hat zu allen Änderungen eine eigene Informationsseite sowie Leitfäden veröffentlicht. Diese finden Sie hier: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/vat/vat-e-commerce_de.
Das ITZBund (Informations- und Technikzentrum Bund) hat mit der ATLAS-Info 0195/2021 ebenfalls über umfangreiche Änderungen bei der Einfuhr ab dem 1. Juli 2021 informiert. Neben der Anmeldung zum IOSS und dem Special Arrangement geht die ATLAS-Info auch auf die neue Kleinbetragsregelung ein.
Weitere Informationen zu einzelnen Teilbereichen der Reform im E-Commerce haben wir Ihnen nachfolgend aufgeführt.
Bitte beachten Sie: Dieser Beitrag dient allein dazu, einen groben Überblick über die neuen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen zu verschaffen und stellt keine Rechtsberatung dar.
Im innergemeinschaftlichen Handel (Lieferungen von Deutschland in andere EU-Mitgliedsstaaten) werden im Rahmen des sogenannten „Digitalpakets“ auf EU-Ebene im B2C-Fernabsatz die bisher geltenden Umsatzsteuer-Lieferschwellen in der EU aufgehoben und die Steuerbeträge zukünftig - jenseits einer Kleinstunternehmerschwelle – direkt im Lieferland geschuldet.
Bisherige Regelung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (B2C):
Bisher griff im innergemeinschaftlichen Handel die „Versandhandelsregelung“, wonach die Mehrwertsteuer bei einer grenzüberschreitenden Lieferung an einen Nichtunternehmer grundsätzlich im Inland anfiel, es sei denn, es wurde im Kalenderjahr eine (von jedem EU-Mitgliedsstaat selbst festgelegte) Netto-Umsatzlieferschwelle überschritten. Diese Änderung wird zum 1. Juli 2021 aufgehoben und die bisherigen Lieferschwellen der einzelnen EU-Länder (35.000 oder 100.000 EUR) für den Versand an Privatkunden im EU-Ausland entfallen.
Neue Regelung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ab 1. Juli 2021 (B2C)
Ab 1. Juli 2021 gilt dann stattdessen die sogenannte „Fernverkaufsregelung“. Damit werden grenzüberschreitende Warenlieferungen an Nichtunternehmer ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich im Ziel-Mitgliedsstaat steuerbar und die Umsatzsteuer ist dann dort zu entrichten.
Zeitgleich wird auch eine EU-weite Netto-Umsatzlieferschwelle in Höhe von 10.000 Euro eingeführt. Wenn Unternehmer diese Zusammenfassend gilt ab 1. Juli 2021: Für weitgehend alle grenzüberschreitenden Lieferungen an Nicht-Unternehmer in der EU fällt die Umsatzsteuer im Zielland an, sobald die Schwelle von 10.000€ überschritten wird. Theoretisch werden also mit der neuen Regelung die allermeisten Onlinehändler in jedem EU-Land steuerpflichtig, in das sie auch nur ein Paket versenden.
Umgesetzt werden die Änderungen in Deutschland in den neu einzuführenden §§ 18 j-k UStG.
Vereinfachungen für Online-Händler mit grenzüberschreitenden Lieferungen durch OSS-Verfahren
Um zu verhindern, dass sich Online-Händler für grenzüberschreitende Lieferungen in jedem Zielland steuerrechtlich registrieren müssen, wird ein sog. „One-Stop-Shop“-Verfahren (OSS) eingerichtet. Dieses Verfahren ermöglicht es, sich im Wohnsitzland zentral zu registrieren und
Durch das One Stop Shop-Verfahren können die somit notwendigen regelmäßigen Umsatzsteuermeldungen für alle EU-Länder zentral über den One Stop Shop (OSS) des Landes erledigt werden, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. In Deutschland ist dies das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
Auch die Bezahlung der Umsatzsteuern erfolgt zentral in einer Summe über den One Stop Shop im Sitzland des Onlinehändlers. Die so vereinnahmten Beträge werden dann durch den OSS aufgeteilt und automatisch an das jeweilige EU-Land übermittelt. Durch das One-Stop-Shop-Verfahren entfällt außerdem die Pflicht zur lokalen Steueranmeldung in anderen EU-Mitgliedstaaten ebenso wie die Notwendigkeit der Bestellung von Fiskalvertretern in den Zielländern.
Am One-Stop-Shop-Verfahren in Deutschland kann grundsätzlich jeder in Deutschland ansässige Unternehmer teilnehmen, der gegen Entgelt innergemeinschaftliche Fernverkäufe an Nicht-Unternehmer tätigt und/oder innergemeinschaftliche Dienstleistungen an Nicht-Unternehmer erbringt. Die Nutzung des OSS-Verfahrens ist freiwillig.
Weitere Informationen zum One-Stop-Shop-Verfahren finden Sie auf der Seite des Bundeszentralamts für Steuern:https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/One-Stop-Shop_EU/one_stop_shop_eu.html
Vorab-Registrierungen für das One-Stop-Shop-Verfahren sind seit dem 01.04.2021 hier möglich.
Für Sendungen aus Drittländern in die EU ergeben sich zum 1. Juli 2021 Änderungen im Zoll- und Umsatzsteuerbereich:
Bisher galt:
Regelungen ab 1. Juli 2021
Zum 1. Juli 2021 entfällt die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer für Waren in Kleinsendungen mit einem Wert bis zu 22 Euro bei Sendungen kommerzieller Art. Dies hat zur Folge, dass auch für Importe mit einem Wert bis zu 22 Euro Abgaben entstehen. Anders als bisher müssen sämtliche Waren kommerzieller Art mit einer elektronischen Zollanmeldung angemeldet werden. Vereinfachungen, die bisher für Sendungen mit einem Wert bis zu 22 Euro oder für Waren in Postsendungen vorgesehen waren, entfallen.
Damit müssen ab 1. Juli 2021 alle Sendungen aus Drittstaaten elektronisch angemeldet werden und unterliegen den normalen Zolltarifen und der Einfuhrumsatzsteuer.
Für die elektronische Zollanmeldungen von Sendungen bis zu einem Wert von 150 Euro hat der deutsche Zoll mit ATLAS-IMPOST (Importabfertigung von Post- und Kuriersendungen) ein eigenes System geschaffen. ATLAS-IMPOST soll die zoll- und einfuhrumsatzsteuerrechtliche Behandlung von geringwertigen Sendungen bis zu 150 Euro effizient gestalten und enthält einen verringerten Datenkranz gegenüber der Standardzollanmeldung.
In seiner ATLAS-Info 0182/21informiert der Zoll jedoch darüber, dass ATLAS-IMPOST am 1. Juli 2021 nicht zur Verfügung stehen werde.
Für den Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2021 und 15. Januar 2022 greift daher eine Übergangsregelung. In diesem Zeitraum sind Zollanmeldungen grundsätzlich in der Fachanwendung ATLAS-Zollbehandlung als Einzelzollanmeldung (Standardzollanmeldung mit vollem Datenkranz) abzugeben.
Die neuen Regelungen zu Kleinsendungen werden in Art. 143 a UZK-DA im europäischen Zollrecht geregelt.
Weitere Informationen zu Importsendungen aus Drittstaaten (Kleinsendung) finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Zolls:ATLAS-IMPOST (Importabfertigung von Post- und Kuriersendungen)
Informationen zu den benötigten Angaben und zur Übergangsregelung bei großem Sendungsvolumen enthält die ATLAS-Info 0182/21.
Zusätzlich enthält das ab 1. Juli 2021 gültige Faltblatt des deutschen Zolls zu „Zoll und Post Internethandel Post- und Kuriersendungen aus dem Ausland“ weitere Informationen
„Zoll und Post Internethandel Post- und Kuriersendungen aus dem Ausland“
Für Mitglieder hat SPECTARIS hat die führenden Speditionen kontaktiert und um Informationen zur zukünftigen Handhabung von Kleinsendungen gebeten. Ein Webinar von FedEx für Kunden, in denen die Änderungen erklärt werden, finden Sie hier: FedEx Änderungen der EU-Umsatzsteuerregelungen.
Die Informationen der Speditionen DHL, Fedex und UPS finden Sie hier im Mitgliederbereich:
Informationen der Logistikdienstleister
Für Fernverkäufe von aus Drittländern oder Drittgebieten eingeführten Gegenständen wurde eine Sonderregelung geschaffen, um die Erklärung und Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer der beim Verkauf von Waren mit geringem Wert bis zu 150 Euro geschuldeten Umsatzsteuer zu erleichtern. Für Unternehmer, die von aus dem Drittlandsgebiet importierte Waren mit einem Sachwert von bis zu 150 Euro an Privatpersonen veräußern, hat das Bundeszentralamt für Steuern den „Import-One-Stop Shop“ geschaffen.
Weitere Informationen:Informationsseite des deutschen Zolls Bundeszentralamt für Steuern: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/ImportOneStopShop/importonestopshop_node.html
Bitte beachten Sie, dass Sie ggf. weitere Neuregelungen im E-Commerce, zusätzlich zu den oben genannten, beachten müssen.
Die Europäische Union hat zu den Änderungen eine eigene Informationsseite sowie Leitfäden veröffentlicht. Diese finden Sie hier: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/vat/vat-e-commerce_de
Zusätzlich hat der deutsche Zoll auf einer eigenen Schwerpunktseite umfangreiche Informationen zur Verfügung gestellt:https://www.zoll.de/DE/Unternehmen/Warenverkehr/Postsendungen-Internetbestellungen/Neuerungen-eCommerce/neuerungen-ecommerce_node.html
Erläuterungen und LeitfädenKontaktdaten zu den Anlaufstellen der EU-MitgliedländerErläuterungen zu den Mehrwertsteuervorschriften für den elektronischen GeschäftsverkehrErläuterungen zu den E-Commerce-Bestimmungen zur MehrwertsteuerLeitfaden zur Benutzung des OSS (ab dem 1 Juli 2021)Leitlinien für die Mitgliedstaaten und den Handel in Bezug auf die Ein- und Ausfuhr von Sendungen mit geringem Wert
In den vergangenen Jahren hat der indo-pazifische Raum wirtschaftlich und politisch erheblich an Bedeutung gewonnen. Die Bundesregierung hat im August 2020 mit den Indo-Pazifil-Leitlinien die Weichen für ihre künftige Politik mit den Ländern im Indo-Pazifik gestellt.
Es gibt viele Bereiche in denen Deutschland intensiver mit den Staaten der Region zusammenarbeiten will - sei es zur Stärkung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten sowie dem Austausch in Kultur, Bildung und Wissenschaft. Dem sicherheitspolitischen Sektor kommt dabei eine besondere Rolle zu.
Auch die Wirtschaftsbeziehungen sollen ausgebaut werden – u.a. durch den Abschluss von EU-Freihandelsabkommen mit weiteren Ländern des Indo-Pazifiks. Dabei gilt es auch, durch eine Diversifizierung von Partnerschaften einseitige Abhängigkeiten zu vermeiden. Weitere Themen sind die Digitalisierung, die Vernetzung oder visionäre Zukunftstechnologien – Fragen, die für die globale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands wichtig sind. Hierzu gehört auch der gesellschaftliche Diskurs über den freien Zugang zu Informationen und den Schutz vor Fehlinformationen.
Mit den Leitlinien will die Bundesregierung nicht zuletzt eine europäische Strategie zum Indo-Pazifik fördern. Deshalb greift die Strategie europäische Politikansätze auf und bietet Anknüpfungspunkte für eine engere Zusammenarbeit auch auf EU-Ebene.
Zu den Leitlinen der Bundesregierung zu Indo-Pazifik
Die Deutsche Handelskammer in China hat Ende Juli ihr Advocacy-Papier vorgestellt, das Empfehlungen für chinesische Politiker und praktische Ratschläge für Wirtschaftsführer enthält, wie sie sich an die neue COVID-19-Realität anpassen können. Die Ergebnisse des Papiers basieren auf Beiträgen von mehr als 70 deutschen Wirtschaftsführern in China sowie auf umfangreichen Daten, die seit Ende letzten Jahres in verschiedenen Umfragen gesammelt wurden. Die letzte Umfrage der AHK dazu wurde im Juni geführt und zusammen mit dem Advocacy-Papier veröffentlicht.
Die Ergebnisse der jüngsten Umfrage zeigen, dass die deutsche Wirtschaft in China auf dem Weg der Erholung ist. Die zu Beginn dieses Jahres geweckten Hoffnungen, dass der Sommer 2020 für die Unternehmen der Wendepunkt zur wirtschaftlichen Normalität sein wird, haben sich jedoch nicht erfüllt. Um deutsche Unternehmen, die in diesen schwierigen Zeiten in China tätig sind, besser beraten zu können, hat die Deutsche Handelskammer ihr Advocacy Paper herausgegeben, das sechs von den Mitgliedsunternehmen identifizierte sektorübergreifende, drängende Fragen behandelt. Das Advocacy-Papier skizziert mögliche Maßnahmen und betriebliche Anpassungen, um auf die aktuellen Herausforderungen wirksam reagieren zu können. Es fasst die wichtigsten Empfehlungen an chinesische Entscheidungsträger sowie praktische Ratschläge von Wirtschaftsführern an ihre Kollegen zusammen.
Der Link zur Pressemitteilung der AHK China und zur Umfrage: AHK China Advocacy Paper Press release and survey results 29.07.2020
Das Advocacy-Papier finden Sie hier: Adapting to a New COVID-19 Reality: The German Chamber’s Advocacy Paper
Video-Podcast des OAV zu Indien mit Jörg Mayer, Geschäftsführer SPECTARIS e.V.
Bafa-Broschüre Beratung
Übersicht des DIHK zu Beratungsmöglichkeiten für KMU
Übersicht zu Finanzierungsmöglichkeiten im AGA-Portal
„SPECTARIS agiert als starker Verband, der die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Wirtschaft und Gesellschaft tatkräftig vertritt. Als Mitglied haben wir die Möglichkeit, unsere Anliegen aktiv einzubringen und auch mitzugestalten, um sicherzustellen, dass unsere Stimme in relevanten politischen und gesellschaftlichen Diskussionen gehört wird. Zusätzlich haben wir bei SPECTARIS einen Zugang zu einem breiten Netzwerk von Unternehmen, Experten und Entscheidungsträgern aus der Hightech-Industrie. Dies ermöglicht uns wertvolle Kontakte zu knüpfen und Synergien zu nutzen. Durch den Austausch können wir und andere Mitglieder gegenseitig von unseren Erfahrungen und Kompetenzen profitieren“.
Gemeinsam sind wir stark – Entsprechend schätzen wir das starke Netzwerk sowie die offene und sehr gute Zusammenarbeit im Verband, um als einer der führenden Hersteller gemeinsam an Lösungsansätzen für die modernen Herausforderungen in der Kontaktlinse und Gemeinschaftskampagnen zu arbeiten sowie identifizierte Trends zu nutzen.
Der deutsche Hightech-Mittelstand, zu dem auch wir gehören, hat mit SPECTARIS einen leistungsstarken Industrieverband, der die Interessen der Mitgliedsunternehmen bündelt, diese gegenüber der Politik vertritt und aktives Branchenmarketing im In- und Ausland betreibt. Wir engagieren uns in den Fachverbänden Photonik und Medizintechnik, bringen unsere Interessen und unser Know-how aktiv ein und nutzen die Netzwerkmöglichkeiten sowie die verschiedenen Serviceangebote (Seminare, Branchendaten) von SPECTARIS.
Wir arbeiten täglich daran, die Wachstumschancen der Kontaktlinse zu nutzen und unsere Einzelhandels-Partner dabei zu unterstützen, mehr für die Kontaktlinse zu erreichen. Spectaris liefert uns die Möglichkeit dies – als gemeinsames Projekt aller Industrieunternehmen – auf nationaler Ebene und mit gebündelten Kräften zu tun. Ohne den Spectaris-Industrieverband wäre diese gemeinsame Arbeit undenkbar.
OBE setzt auf Qualitätsprodukte „Made in Germany“. Dank Innovation und Automatisierung können Federscharniere und Sicherheitsschrauben am Standort Ispringen in großen Stückzahlen hergestellt werden. Einher geht dies mit steigender Produktivität und einer Arbeitsteilung für einfache Produkte am Standort China. Somit sichern wir Arbeitsplätze in Deutschland.
Wir profitieren von dem starken Netzwerk, der fachlichen Expertise und den brandaktuellen Informationen, die SPECTARIS ihren Mitgliedern zur Verfügung stellt. Ob Veranstaltungen, Fachgruppen-Treffen oder Seminare – alles auf höchstem Niveau und an den Bedürfnissen der Mitglieder orientiert.
Wir sind sowohl Speziallichtquellenhersteller als auch Lösungsanbieter. Dabei decken wir die technisch nutzbaren Wellenlängen des nicht sichtbaren Lichtspektrums ab. Es ist wichtig zu zeigen, wozu Speziallichtquellen genutzt werden können und welche Innovationen in Zukunft mit technischen Lichtquellen möglich sind. Eine Veranstaltung wie der Internationale Tag des Lichts schafft eine Brücke, um mit Anwendern zu kommunizieren.
Im Jahrhundert der Photonik schätzt laservision als mittelständischer Hersteller von Laserschutzprodukten für den internationalen Markt besonders die aktive Interessensvertretung und Wissensvermittlung in einem sich weltweit zunehmend dynamischer entwickelnden politischen und ökonomischem Umfeld. Die Mitgliedschaft in einem starken Verband mit den Möglichkeiten eines engen Dialogs speziell innerhalb unseres Fachverbandes Photonik unterstützt unser erfolgreiches Wachstum in der Schlüsseltechnologie Optik.
Wie funktioniert eigentlich ein Laserschwert?“, fragte mich eine Radioreporterin im Interview zum Thema „Photonik, eine der Schlüsselindustrien Europas des 21. Jahrhunderts“. Unsere Technologie und ihre innovativen Unternehmen sind in faktisch allen Märkten präsent. TOPTICA ist stolz, dass der Branchenverband SPECTARIS uns ein adäquates politisches Gewicht in Berlin und Brüssel verschafft!
Der Verband SPECTARIS bildet für uns mittelständische Unternehmen eine Brücke zwischen der Regierung und unseren Interessen – die Gemeinschaft macht uns hierbei stark! Wir schätzen sowohl das sehr hilfreiche Weiterbildungsprogramm innerhalb der Medizintechnik und profitieren von der Organisation unterschiedlichster Delegationsreisen. Durch unsere Mitgliedschaft bei SPECTARIS ist uns auch ein regelmäßiges Update neuer gesetzlicher Anforderungen garantiert.
Unser Branchenverband SPECTARIS ist ein starkes Sprachrohr für die Interessen mittelständischer, inhabergeführter Unternehmen wie wir. Genauso wichtig ist es uns, dass der Verband eine Plattform für einen offenen Dialog unter den Mitgliedsfirmen ermöglicht und perfekt auf unsere Bedürfnisse zugeschnittene Angebote wie Branchenreports oder thematisch auf den Punkt gebrachte Veranstaltungen anbietet.
Für uns als Hersteller von Medizintechnik stellt SPECTARIS ein wichtiges Sprachrohr gegenüber der Politik dar. Gerade angesichts der aktuellen MDR ist es immens wichtig, einen starken und leistungsfähigen Verband als Interessenvertretung zu haben. Wir sind sehr zufrieden mit der Zusammenarbeit und fühlen uns gut vertreten.
Regulatorische Anforderungen steigen, Märkte werden komplexer – doch die größte Herausforderung, der sich auch die Medizinbranche aktiv stellen muss, ist die Digitalisierung. Mit ihr erhöht sich die Entwicklungsgeschwindigkeit in erheblichem Maße. Innovative Prozesse und Produkte verschieben die Grenzen bislang gewohnter Standards. Als SPECTARIS-Mitglied sind wir Teil eines starken Verbandes, mit dem wir in diesem dynamischen Spannungsfeld bestehen werden.
Richard Wolf als ein mittelständisches Unternehmen im Bereich der Medizintechnik profitiert stark durch das breite Netzwerk von SPECTARIS. Wir schätzen besonders die fachliche Expertise.
In Zeiten schneller und tiefgreifender Veränderungen in der Medtech Branche und einem anspruchsvollen regulatorischen Umfeld ist SPECTARIS ein wichtiger Partner für unser Unternehmen und als Interessensvertretung in Berlin und Brüssel unverzichtbar. Mitmachen lohnt sich!
Die fundierten Informationen von SPECTARIS zu Branchen- und Technologietrends sowie im regulatorischen Umfeld sind für uns dabei ebenso wichtig wie die Interessenvertretung in Berlin und Brüssel. Das engagierte SPECTARIS-Team ist für uns immer ein guter Ansprechpartner.
In einer heterogenen und spezialisierten Branche wie der Analysentechnik, die sehr technisch orientiert ist und in der viele regulatorische Anforderungen zu erfüllen sind, treffen kleine Spezialisten auf große Technologiekonzerne. SPECTARIS gelingt es, die Interessen aller Mitglieder zu vereinen und fungiert als gemeinsames Ohr und Sprachrohr der Branche.
SPECTARIS bietet uns die ideale Plattform zum konstruktiven Dialog mit den Mitgliedsunternehmen und ist zuverlässiges Sprachrohr für die Laborindustrie in Politik und Wissenschaft.
Die sehr informativen Gespräche bei SPECTARIS in Berlin und auch hier im Hause haben mich vom Engagement und der guten Arbeit von SPECTARIS überzeugt. Insbesondere die Möglichkeit der Kombination von Themen aus der Analysen- Bio-, und Labortechnik mit dem Bereich Medizintechnik ist für Sigma sehr interessant.“ schrieb ich zum Beitritt im Jahr 2011. Das hat sich bestätigt und heute wirken wir aktiv in mehreren Arbeitskreisen mit.
In den über 20 Jahren meiner Mitarbeit im Arbeitskreis Exportkontrolle, Zoll und Außenhandelspraxis hat SPECTARIS eine beeindruckende, äußerst positive Entwicklung genommen. Wir sind Ansprechpartner und Interessenvertreter für die Unternehmen auf den Gebieten Exportkontrolle, Zoll und Außenhandelspraxis. Die Kontakte u. a. zum Auswärtigen Amt, zum Wirtschaftsministerium, zum BAFA, verschiedenen Organisationen und auch Botschaften sind im Laufe der letzten Jahre immer enger geworden. SPECTARIS wird als eingeständiger Vertreter der Mitgliedsunternehmen ernst genommen und akzeptiert wird. SPECTARIS hat als Interessenvertreter der Mitgliedsunternehmen in der Welt der Exportkontrolle, des Zolls und der Außenhandelspraxis einen Namen und wird in der Community geachtet auf Grund der Sach- und Fachkenntnis.
Zusammen mit SPECTARIS haben wir eine Digital-Kampagne ins Leben gerufen, mit dem Ziel, den stationären Fachhandel zu unterstützen und die Kontaktlinsen-Penetration in Deutschland zu erhöhen. Dieses Gemeinschaftsprojekt mit weiteren Kontaktlinsenherstellern liegt uns besonders am Herzen. SPECTARIS hat diese Initiative als gemeinsame Plattform ermöglicht und begleitet diese kontinuierlich und partnerschaftlich - von der initialen Ideenfindung über die kreative Konzeption bis hin zur innovativen Umsetzung.
Laser Components profitiert auf ganz unterschiedlichen Ebenen von dem Industrieverband. Als Unternehmen schätzen wir den übergreifenden Informationsaustausch in den Arbeitskreisen – egal ob Personalwesen, Marketing oder Exportkontrolle, Zoll und Außenhandelspraxis. Für unsere Branche ist Spectaris außerdem ein politisches Sprachrohr – so steht der Fachverband Photonik nicht nur im ständigen Austausch mit den Ministerien BMWi und BMBF sondern informiert auch über europäische Initiativen.
SPECTARIS als Brancheninstitution ist für INGENERIC Botschafter und Multiplikator zugleich. Die Mitgliedschaft ermöglicht einen raschen Zugang zu Themenfeldern und Ansprechpartnern und bietet gleichzeitig einen Gestaltungsspielraum zur Kommunikation relevanter Themen. Als Teil dieser Gemeinschaft profitieren wir von ausgezeichnetem Know-how und persönlichen Kontakten.
Im Jahrhundert des Photons braucht es eine ebenso starke wie reaktionsschnelle Interessenvertretung. Für uns, als Anbieter und Berater für die innovativsten Produkte des globalen Photonik-Marktes, ist diese Institution besonders wichtig. Wir wissen unsere Interessen (z.B. im Bereich Außenwirtschaft) in guten Händen und können uns auf das Wesentliche konzentrieren: unsere Kunden zufrieden zu stellen.