TSVG: Schnellere Entscheidungen in der Nutzenbewertung und Ausschreibungsverbot sind wichtige Schritte

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Der SPECTARIS-Fachverband Medizintechnik befürwortet Regelungen im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), die Erstattungsentscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) beschleunigen sollen. Ausdrücklich positiv bewertet der Verband auch das vorgesehene Verbot von Ausschreibungen in der Hilfsmittelversorgung, sieht aber hinsichtlich der Telemedizin und erweiterten Kompetenzen des Bundesgesundheitsministeriums Änderungsbedarf.

Der SPECTARIS-Fachverband Medizintechnik begrüßt die im TSVG vorgesehene Absicht, die Entscheidungsprozesse im G-BA zu beschleunigen. Dafür ist vorgesehen, dass er bei bereits vorliegender ausreichender Evidenz unverzüglich über vom Hersteller zur Erprobung vorgelegte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden entscheiden muss. Das geht aus der Stellungnahme des Fachverbandes zur heutigen TSVG-Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages hervor. „Es war uns immer ein wichtiges Anliegen, medizinische Innovationen schneller in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen zu bringen. So wird vermieden, dass Hersteller, die gute Lösungen für die Versorgung von Patienten entwickelt haben und dies bereits mit Studien belegen, der Zugang zur Erstattung verwehrt wird“, sagt Marcus Kuhlmann, Fachverbandsleiter Medizintechnik.

Der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn angestoßenen Debatte, sein Ministerium über die Aufnahme neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen zu befähigen, steht SPECTARIS grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Das Bundesgesundheitsministerium könnte gemäß dieses Vorschlags solche Entscheidungen unabhängig vom G-BA treffen, auch wenn der Nutzen einer Therapie noch nicht abschließend von selbigem hinreichend belegt ist. Anstatt eines damit intendierten Systemwechsels empfiehlt der Verband allerdings, die bekannten Probleme an der Wurzel zu packen: Innovative Behandlungsmethoden brauchen schlicht zu lange, um in die Regelversorgung zu gelangen, weil die Verfahren im G-BA zu träge sind. Daher sollte vorzugsweise der G-BA richtig zum Laufen gebracht werden, indem unter anderem Fristen verkürzt und eingehalten und Hersteller, nichtärztliche Leistungserbringer und Patienten stärker eingebunden werden.

Das vorgesehene Verbot von Ausschreibungen in der Hilfsmittelversorgung bewertet der Verband ausdrücklich positiv. Der Gesetzgeber reagiert damit unter anderem auf von SPECTARIS angezeigte Ausschreibungen, mit denen sich einige Krankenkassen dem Ziel des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes – die stärkere Berücksichtigung von Qualitätsaspekten – widersetzt haben. Die Hilfsmittelversorgung soll stattdessen ausschließlich über Verhandlungsverträge mit Beitrittsmöglichkeit zwischen den Krankenkassen und Leistungserbringern gestaltet werden. Kuhlmann: „Wir erwarten hiervon eine verbesserte Versorgungsqualität im Hilfsmittelbereich. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Beitrittsverträge den Qualitäts- und Leistungswettbewerb unter den Leistungserbringern stärken. Das setzt aber ein Wahlrecht der Versicherten voraus, um bei Unzufriedenheit jederzeit das Hilfsmittel oder den Versorger wechseln zu können“.

Obwohl der TSVG-Referentenentwurf vom Sommer 2017 die Vergütung telemedizinischer Leistungen durch die Krankenkassen stärken wollte, wurde dieses Vorhaben aus dem aktuellen Gesetzesentwurf wieder gestrichen. „Telemedizinische Leistungen sind ein wichtiger Baustein eines digitalisierten Gesundheitswesens. Es ist dringend notwendig, sie in die ambulante Versorgung aufzunehmen“, so Kuhlmann.

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