Hilfsmittelausschreibungen: Alter Wein in neuen Schläuchen

Pressemitteilung  //  Verband  //  Medizintechnik  // 
  • Ausschreibungen gefährden Versorgungsqualität, Wahlfreiheit und regionale Anbieter
  • Zusätzlicher Preisdruck trifft bereits belastete Leistungserbringer

Berlin, 6. Oktober 2026 – Die 2019 wegen Qualitäts- und Versorgungsproblemen abgeschafften Ausschreibungen in der Hilfsmittelversorgung sollen zurückkehren. So sieht es ein Änderungsantrag zum Gesetz zur Reform der Notfallversorgung vor. Anlässlich der morgigen öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages warnt der Deutsche Industrieverband SPECTARIS in seiner Stellungnahme eindringlich vor der Wiedereinführung. Die damaligen Risiken bestehen fort.

Hilfsmittelversorgung ist weit mehr als die Abgabe eines Produkts. Beratung, individuelle Anpassung, persönliche Einweisung, Nachbetreuung, Wartung, Notdienst und kurzfristige Ersatzversorgung gehören ebenso dazu. Gerade bei komplexen Versorgungen sind Patientinnen und Patienten auf verlässliche, wohnortnahe Strukturen und persönliche Betreuung angewiesen, also auf Leistungen, die sich durch pauschale Ausschreibungen nicht ausreichend abbilden lassen. Diese Strukturen sind auch für ein funktionierendes Entlassmanagement und die politisch angestrebte Ambulantisierung unverzichtbar.

„Was 2019 nicht funktioniert hat, funktioniert auch künftig nicht. Zusätzlicher Preisdruck durch Ausschreibungen gefährdet die wohnortnahe Versorgung“, sagt Marcus Kuhlmann, Leiter Medizintechnik bei SPECTARIS.

Die im Antrag vorgesehenen Schutzmechanismen reichen aus Sicht des Verbands nicht aus, um die Qualität dauerhaft zu sichern. Unbestimmte Rechtsbegriffe eröffnen den Krankenkassen große Auslegungsspielräume. Empfehlungen zur Ausschreibungseignung ersetzen keine verbindlichen gesetzlichen Grenzen. Auch eine formale Qualitätsgewichtung von mindestens 50 Prozent verhindert nicht, dass der Preis faktisch entscheidet. Kleine und mittelständische Leistungserbringer wären in komplexen Vergabeverfahren zudem strukturell im Nachteil.

Auch die angenommenen Einsparungen von 75 Millionen Euro sind kritisch zu hinterfragen. Ausschreibungen verursachen Bürokratiekosten bei Kassen und Leistungserbringern. Wechsel von Anbietern oder Hilfsmitteln erfordern neue Einweisungen und Umgewöhnungen und können eingespielte Versorgungsprozesse unterbrechen. Ungewohnte Hilfsmittel können zudem Risiken durch Fehlanwendungen bergen. Soweit diese Verfahrens-, Umstellungs- und Folgekosten in der Schätzung fehlen, können sie die tatsächlichen Einsparungen erheblich mindern oder vollständig aufzehren. SPECTARIS fordert deshalb, auf die Wiedereinführung von Ausschreibungen zu verzichten.

SPECTARIS bewertet ausschließlich die vereinfachte administrative Umsetzung des dreiprozentigen Abschlags auf die Vertragspreise für 2027 und 2028 als akzeptabel, obwohl er die Hilfsmittelbranche bereits stark belastet. Die pauschale Rechnungskürzung durch die Krankenkassen reduziert den Abrechnungsaufwand, mildert aber nicht die wirtschaftliche Belastung. Diese administrative Regelung kann unabhängig von der Ausschreibungsfrage beibehalten werden.

Die Stellungnahme finden Sie hier.

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