- Neue Pflicht bringt zusätzliche Dokumentations- und Berichtslasten
- Kein erkennbarer Gewinn für die Versorgung
- Weiterentwicklung digitaler Medizin wird ausgebremst
Mit der novellierten DiGA-Verordnung liegt ein konkreter Rahmen für die Umsetzung einer anwendungsbegleitenden Erfolgsmessung vor. Was als bessere Evaluation gedacht war, führt in der Praxis vor allem zu mehr Dokumentations-, Auswertungs- und Berichtspflichten – ohne erkennbaren zusätzlichen Nutzen für die Versorgung.
Dabei sind Digitale Gesundheitsanwendungen bereits heute geprüft und laufend überwacht: Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Datenschutz sowie positive Versorgungseffekte werden im Zulassungsprozess bewertet. Die neue Pflicht bindet erhebliche zusätzliche Ressourcen – Ressourcen, die für die Weiterentwicklung der digitalen Medizin gebraucht werden – und schafft unnötige Bürokratie, die die
Bundesregierung ausdrücklich abbauen möchte.
Zehn Verbände der digitalen Gesundheitswirtschaft kritisieren diesen Richtungswechsel in der DiGA-Regulierung: Mehr Administration ohne Versorgungsmehrwert führt in eine Sackgasse. Der Fokus sollte
vielmehr auf flexiblen praxistauglichen Vergütungsmodellen liegen, die zwischen den Vertragspartnern ausgehandelt werden.





