Die Europäische Kommission hat einen Entwurf der Übergangsregelungen veröffentlicht, die in das Austrittsabkommen mit dem Vereinigten Königreich aufgenommen werden sollen. Die Regeln betreffen den Verbleib im Binnenmarkt und der Zollunion für einen Übergangszeitraum bis Ende 2020. Den vollständigen Text finden Sie weiter unten.
Demnach wird das Vereinigte Königreich bis zum 31. Dezember 2020 Teil des Binnenmarktes und der Zollunion (mit allen vier Freiheiten) bleiben. Dadurch bleibt das Vereinigte Königreich an das EU-Recht und die Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs gebunden. Da das Vereinigte Königreich ab dem 30. März 2019 ein Drittland sein wird, wird es nicht mehr in den Organen, Agenturen, Einrichtungen und Ämtern der Union vertreten sein.
Über die weiteren Entwicklungen wird SPECTARIS regelmäßig berichten. Zudem sind weiterführende Informationen immer aktuell über die SPECTARIS-Sonderseite zum Brexit abrufbar.
EU hat Richtlinien für die Übergangsphase zum Brexit veröffentlicht
News
//
Verband
//






