SPECTARIS begrüßt Spahn-Vorstoß für mehr Qualität in der Hilfsmittelversorgung

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Künftig soll es keine Ausschreibungen mit Hilfsmitteln mehr geben / Kuhlmann: „Patientenwohl wird damit nachhaltig gestärkt“

Der Industrieverband SPECTARIS begrüßt die Ankündigung des Bundesgesundheitsministers Spahn, künftig keine Ausschreibungen mit Hilfsmitteln mehr zuzulassen. „Dies ist der richtige Schritt hin zu mehr Qualität in der Hilfsmit-telversorgung, auf den wir schon lange warten“, erklärt Marcus Kuhlmann, Leiter des SPECTARIS-Fachverbands Medizintechnik. „Die Einführung von Ausschreibungen in der Hilfsmittelversorgung als Vergabeinstrument im Jahre 2007 hat zu oft zu einem reinen Preiskampf geführt. Dies ging vielfach zu Lasten der Qualität und damit nicht zuletzt zu Lasten der Versicherten.“

Laut Bundesgesundheitsminister sollen die Krankenkassen in Zukunft Rahmenverträge mit Hilfsmittelherstellern und Leistungserbringern abschließen, in denen Qualitätsstandards verankert sind. Die Änderung soll an das bereits als Kabinettsentwurf vorliegende Terminservice- und Versorgungsgesetz gehängt und könnte somit schon sehr zeitnah umgesetzt werden. 

„Obwohl das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz seit 2017 in Kraft ist, konnte eines der erklärten Ziele des Ge-setzgebers, mehr Qualität in die Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln zu bringen, nicht erreicht werden“, erin-nert Kuhlmann und ergänzt: „Besorgniserregend ist insbesondere, dass sich zuletzt einige Krankenkassen der Inten-tion des Gesetzgebers, bei Ausschreibungen stärker qualitative Aspekte zu berücksichtigen, widersetzt haben und die Grenzen der Norm in Bezug auf Ausschreibungen viel zu weit ausgelegt haben. Die gesetzlich vorgegebene 50/50-Berücksichtigung von Preis und Qualitätsaspekten wurde von einigen Krankenkassen umgangen.“ 

Das Patientenwohl muss grundsätzlich oberstes Ziel in der Hilfsmittelversorgung sein. Die Qualität des Produktes sowie die Dienstleistung rund um das Hilfsmittel wie Beratung, Anpassung und Wartung sowie die Wirtschaftlichkeit der Versorgung müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen und immer am Versichertenwohl ausgerichtet sein. „Um weitere gesundheitliche Schäden und hohe Folgekosten aus einer unpassenden Hilfsmittel-versorgung zu verhindern, ist es unabdingbar, dass Patienten so schnell als möglich eine individuell auf sie zuge-schnittene, optimale und wohnortsnahe Versorgung erhalten. Es hat sich mehr als deutlich gezeigt, dass Ausschrei-bungen dies nicht gewährleisten. Das Verbot von Ausschreibungen könnte somit nachhaltig das Wohl der Patienten stärken“, so Kuhlmann abschließend. 
 

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