Kommt kein Austrittsabkommen zustande, durch das ein Übergangszeitraum bis Ende 2020 (mit der Möglichkeit einer im Austrittsabkommen vorgesehenen Verlängerung) geschaffen würde, wird das Vereinigte Königreich ab dem 30. März 2019 für Zollzwecke als Drittland behandelt.Unternehmen in der EU müssen nun dringend damit beginnen, sich auf den Austritt des Vereinigten Königreichs vorzubereiten, falls sie dies noch nicht getan haben.Um Unternehmen hierbei zu unterstützen, hat die Europäische Kommission eine „Brexit-Checkliste“ erstellt und eine eigene Website mit einer Liste praktischer Tipps und Empfehlungen eingerichtet. Einen Zoll-Leitfaden finden Sie hier.
Vorbereitung auf den Brexit: Kommission intensiviert „No Deal“-Informationskampagne
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