Zum Schutz der Arbeitnehmer und der Umwelt empfiehlt die ECHA der Europäischen Kommission, acht Stoffe, darunter Blei, in das REACH-Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe aufzunehmen. Sobald Stoffe in die Liste aufgenommen wurden, müssen die Unternehmen eine Zulassung beantragen, um sie weiterhin verwenden zu können. Die Empfehlung der ECHA umfasst dabei die folgenden Stoffe: Ethylendiamin, 2-(4-tertbutylbenzyl)propionaldehyd und seine einzelnen Stereoisomere, Blei, Glutaral, 2-Methyl-1-(4-methylthiophenyl)-2-morpholinopropan-1-on, 2-Benzyl-2-dimethylamino-4'-morpholinobutyrophenon, Diisohexylphthalat, Orthoborsäure und Natriumsalz. Die ECHA hat diese Stoffe aus der Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) für diese Empfehlung priorisiert, da sie gemäß dem vereinbarten Ansatz von 2014 das höchste Gefahrenpotential bergen. Ofelia Bercaru, Direktorin für Priorisierung und Integration, dazu: „Diese Empfehlung bringt Bleimetall in die gleiche regulatorische Phase wie andere Bleiverbindungen mit ähnlichen Verwendungen, die bereits für die Aufnahme in das Zulassungsverzeichnis empfohlen wurden. Wir sind uns der Herausforderungen bewusst und sind der Ansicht, dass ein Abwägen zwischen den Risiken, die von Blei für die Arbeitnehmer und die Umwelt ausgehen, und seiner fortgesetzten Verwendung eine politische Entscheidung der Kommission und der EU-Mitgliedstaaten erfordert.“ Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Unternehmen über alle SPECTARIS-Branchen hinweg von dieser Entscheidung betroffen wären. Da die Prüfung auf Ausnahmeregelungen aktuell noch läuft, bleibt jedoch abzuwarten, wie umfassend die neue Regelung für einzelne Industriebereiche ausfallen wird. Unternehmen müssen künftig Zulassungen für die Verwendung dieser Stoffe beantragen und sehen sich daher mit neuen regulatorischen Hürden konfrontiert.