Der Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3B, 3R und 4 erfordert gemäß Arbeitsschutz-verordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) die Benennung und schriftliche Be-stellung eines Laserschutzbeauftragten. Zu dessen Aufgaben gehören u. a. die Gefährdungsbe-urteilung, die Umsetzung notwendiger Schutzmaßnahmen und die Überwachung des sicheren Betriebs der Laseranlagen.
Gemäß OStrV sind Laserschutzbeauftragte zukünftig zum regelmäßigen Besuch von geeigneten Fortbildungsveranstaltungen verpflichtet. Dabei wird die regelmäßige Auffrischung der Sachkunde Laserschutzbeauftragter mindestens aller 5 Jahre empfohlen.
Der angebotene Fortbildungskurs informiert über Neuerungen bei den geltenden Rechtsvorschriften und Änderungen der Aufgaben der Laserschutzbeauftragten.
Key Topics
- Aktuelle rechtliche Grundlagen zum Betrieb von Laseranlagen:
- Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)
- Technische Regeln TROS Laserstrahlung
- biologische Wirkung der Laserstrahlung, Expositionsgrenzwerte
- direkte und indirekte Gefährdungspotentiale, Gefährdungsbeurteilung
- Laserklassen
- Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch Laserstrahlung
- Aufgaben des Laserschutzbeauftragten
Referent: Dr. Joachim Hein (Ernst-Abbe-Hochschule Jena)
Zielgruppe: Sicherheitsfachkräfte, Ingenieure, Techniker, Meister und qualifizierte Mitarbeiter, die als Laserschutzbeauftragte tätig sind
Abschluss: Teilnahmebescheinigung
Ort: Ernst-Abbe-Hochschule Jena
Kontakt: Michael Balk, Tel.: 03641-205 108, E-Mail: michael.balk@jenall.de
Weitere Informationen unter www.jenall.de/optik





