Der Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3B, 3R und 4 erfordert gemäß Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) die Benennung und schriftliche Bestellung eines Laserschutzbeauftragten. Zu dessen Aufgaben gehören u.a. die Gefährdungsbeurteilung, die Umsetzung notwendiger Schutzmaßnahmen und die Überwachung des sicheren Betriebs der Laseranlagen.
Key Topics
- Physikalische Grundlagen zur Erzeugung von Laserstrahlung
- Eigenschaften und Kenngrößen der Laserstrahlung und deren messtechnische Erfassung
- Die wichtigsten Lasertypen und deren charakteristische Anwendungsbereiche
- Wechselwirkung Laserstrahlung - Materie
- Biologische Wirkung der Laserstrahlung, Expositionsgrenzwerte
- Direkte und indirekte Gefährdungspotentiale, Gefährdungsbeurteilung
- Laserklassen
- Schutzmaßnahmen, Schutzausrüstungen
- Rechtliche Grundlagen zum Betrieb von Laseranlagen
- Aufgaben des Laserschutzbeauftragten
Schriftliche Prüfung zur Erlangung der Sach- und Fachkunde als Laserschutzbeauftragter
Zur Vertiefung der dreitägigen theoretischen Ausbildung kann optional ein ergänzendes Praktikum in den Laboren der EAH absolviert werden.
Referent: Dr. Joachim Hein (Ernst-Abbe-Hochschule Jena)
Zielgruppe: Sicherheitsfachkräfte, Ingenieure, Techniker, Meister und qualifizierte Mitarbeiter, die als Laserschutzbeauftragte tätig werden wollen
Abschluss: Zertifikat "Laserschutzbeauftragter nach OStrV"
Ort: Ernst-Abbe-Hochschule Jena
Kontakt: Michael Balk, Tel.: 03641-205 108, E-Mail: michael.balk@jenall.de
Weitere Informationen unter www.jenall.de/optik





