Die Augenoptik war 2020 auf Achterbahnfahrt // Sehversorgung der Bevölkerung ist unverändert gesichert
Die Augenoptik in Deutschland ist zwar – verglichen mit einigen anderen Branchen – noch halbwegs glimpflich durch dieses so herausfordernde Jahr gekommen. Unter den SPECTARIS-Branchen wiederum wird sie am Jahresende aber die höchsten Umsatzeinbußen zu verkraften haben. Die deutsche augenoptische Industrie erwartet aktuell ein Minus von rund 10%. Wobei finale Prognosen selten schwieriger waren. Gleichwohl waren die letzten Monate auf Handelsseite durchaus versöhnlich: Im September und Oktober sind die Ab- und Umsätze bei den im Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) assoziierten Augenoptiker-Betrieben (den „Tradis“) weiterhin einem positiven Trend gefolgt. Der Brillenoptikumsatz verzeichnete ein Plus von 10,3 % im Oktober 2020 gegenüber dem Vorjahresmonat. Der kumulierte Durchschnittsumsatz für Januar-Oktober 2020 lag damit bereits bei „nur noch“ minus 4,3 % gegenüber dem Referenzzeitraum 2019. Für den Moment erfreulich. Die Brillenglas-Industrie wiederum hatte in den ersten zehn Monaten des Jahres beim Absatz 12 Prozent eingebüßt. Von großem Wert bei alledem: Gutes Sehen mit Brille und Kontaktlinse wurde richtigerweise als elementares Grundbedürfnis eingestuft, so dass Optikergeschäfte unter strenger Einhaltung der Hygienebedingungen auch im Lockdown geöffnet bleiben dürfen.
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Quantentechnologie – Ein Geschäftsfeld für die Photonikindustrie?
Großer Zuspruch: 120 Teilnehmer nahmen teil am von SPECTARIS und Optecnet veranstalteten Webinar zu kommerziellen Chancen der Quantentechnologien. Die Referenten zeigten auf, wie bereits jetzt die Quantentechnologien der aktuellen, zweiten Generation für praktische Aufgabenstellungen eingesetzt werden. Die große Teilnehmerzahl an diesem Webinar zeugt von einem starken Interesse der Photonik-Branche, das Potential der Quantentechnologien für Aktivitäten des eigenen Unternehmens oder Instituts auszuloten. Die Unterstützung der Politik für das Themenfeld ist ebenfalls sehr groß. Der Bund stellt 650 Millionen Euro für die Forschungsförderung bei den Quantentechnologien bereit. Bei der EU sind es über eine Milliarde Euro. Staaten wie die USA und China investieren noch deutlich höhere Beträge in die Zukunftstechnologie. In der lebhaften Diskussion über die Aussichten der Quantentechnologien in Deutschland stimmten die Diskutanten überein, dass das Themenfeld dynamisch, aber zugleich auch breit angelegt vorangetrieben werden muss, da eine Voraussage schwer möglich ist, welche Entwicklungen sich als Blockbuster erweisen werden. SPECTARIS und Optecnet gehen das Themenfeld Quantentechnologien unter der Marke „Photonics Germany“ gemeinsam an, um eine möglichst weitreichende Vernetzung der Stakeholder zu erreichen und bei der Bundes- und Europapolitik auf diesem Feld noch stärker wahrgenommen zu werden.
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Prototyp für vernetzte Analysen- und Laborgeräte vorgestellt
LADS, der von SPECTARIS getriebene „Laboratory Agnostic Device Standard“ zur herstellerübergreifenden Vernetzung von Analysen-, und Laborgeräten, blickt auf ein ereignisreiches Jahr zurück. Der Standard präsentierte sich gemeinsam mit dem Pharmaunternehmen Roche auf der analytica virtual im Oktober 2020 und gab Einblicke in die Trends und Herausforderungen des Smart Labs. Auch bei weiteren Events erzielte LADS große Aufmerksamkeit, so z.B. bei der online ausgerichteten LABO-Fair+Messe und der virtuellen Future Labs LIVE Basel Konferenz. Das Projektteam stellte Geräteherstellern und Anwendern den ersten technischen Prototyp des Standards im Rahmen einer virtuellen Simulation vor. LADS gründete in Partnerschaft mit der OPC UA Foundation und dem VDMA eine OPC UA Working Group LADS. Parallel wurde der Grundstein für ein User Review Committee mit Endanwendern aus der Pharma- und Chemieindustrie gelegt, um die kundennahe Implementierung des Standards sicherzustellen. Die umgesetzten Meilensteine stellen ein stabiles Fundament für die nachhaltige Entwicklung und internationale Etablierung eines offenen, agnostischen Laborstandards dar, der die Routine-Arbeitsabläufe der Industrie revolutionieren wird. Wir freuen uns auf die Fortsetzung von LADS im nächsten Jahr! Mehr.
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Zugang zu Erstattungssystem für Medizinprodukte weiterhin zu komplex
Der Weg ins deutsche Erstattungssystem für verbesserte Medizinprodukte ist immer noch zu komplex und aufwändig, erklären die vier Verbände der Medizintechnik- und Diagnostika-Industrie SPECTARIS, BVMed, VDGH und ZVEI. Zwar kann mit Inkrafttreten der neuen Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) das Potenzial innovativer Medizinprodukte besser ausgeschöpft werden, dennoch ist man noch nicht am Ziel. Es muss sichergestellt werden, dass verbesserte Diagnose- und Therapiemöglichkeiten zügig in die Regelversorgung gelangen und damit schneller den Patienten zugutekommen. Das geforderte wissenschaftliche Evidenz-Instrumentarium wirft weiterhin enorme praktische und methodische Probleme für Hersteller auf. Benötigt werden Lösungen, beispielsweise für Studien, die den Patientennutzen eindeutig belegen und für die Hersteller auch machbar sind. Mehr
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SPECTARIS holt neue Kompetenz in die Außenwirtschaft
Fabian Jäkel verstärkt seit November als neuer EZ-Scout und Nachfolger von Dr. Franz von Roenne das Team der SPECTARIS-Außenwirtschaft. EZ-Scouts werden vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) als Experten in Verbände und Kammern entsandt. Hier beraten sie Unternehmen an der Schnittstelle von Außenwirtschaft und Entwicklungszusammenarbeit. Fabian Jäkel ist Politikwissenschaftler mit dem Schwerpunkt Internationale Zusammenarbeit. Für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit war er bereits in verschiedenen Projekten in Deutschland sowie im Ausland – vor allem Ost- und südliches Afrika – tätig. Zu den Schwerpunktthemen „Ausbildung und Beschäftigung“ sowie „Zusammenarbeit mit der Wirtschaft“ beriet er dabei zahlreiche Partner, wie die Afrikanische Union oder das äthiopische Bildungsministerium. Herr Jäkel steht Ihnen gerne als Ansprechpartner für Ihr Engagement in Entwicklungs- und Schwellenländern zur Verfügung, die kompletten Kontaktdaten, Foto und Funktion finden Sie auf der Website unter Ansprechpartner. Per E-Mail erreichen Sie ihn einfach unter ez-scout@spectaris.de.
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Chinesisches Exportkontrollgesetz in Kraft getreten
Das erste konsolidierte chinesische Exportkontrollgesetz ist am 1. Dezember 2020 in Kraft getreten. Aus diesem Anlass kritisierte SPECTARIS das Fehlen begleitender Durchführungsbestimmungen. Die entsprechende Pressemitteilung finden Sie hier. Das chinesische Exportkontrollgesetz regelt nicht nur den Export von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck und Militärgütern, Technologie und Dienstleistungen. Es ermöglicht es China auch, den Export von Gütern und Technologie aus Gründen der nationalen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung einzuschränken. Obwohl China Mitglied des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (UNSC) ist, ist es kein Mitglied der multinationalen Exportkontrollregime, wie der Australia Group, des Missile Technology Control Regimes, der Nuclear Suppliers Group oder des Wassenaar-Abkommens. Es ist damit zu rechnen, dass die chinesischen Güterlisten von den anderen Güterlisten abweichen werden. Bislang hat Chinas Regierung noch keine Liste der kontrollierten Güter veröffentlicht. Der Sprecher des chinesischen Handelsministeriums, Gao Feng, bemerkte am 3. Dezember 2020 in einer Pressekonferenz, dass das Ministerium hart daran arbeitet, gesetzeskonforme Regeln zu erstellen, und dass weitere Punkte zur Exportkontrollliste hinzugefügt und zu gegebener Zeit angekündigt werden. Deutsche Unternehmen, die Niederlassungen in China haben oder vom chinesischen Exportkontrollgesetz erfasste Güter beziehen, müssen zukünftig neben den EU-Exportkontrollbestimmungen auch das chinesische Recht befolgen. Während es weiterhin Unsicherheiten bei der Lizenzierung von re-exportkontrollierten Gütern gibt, legt das Gesetz die Extraterritorialität in Artikel 44 klar fest. Auf unserer Internetseite zu Sanktionen finden Sie hierzu den SPECTARIS-Leitfaden zum chinesischen Exportkontrollgesetz.
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REACH: Neueinstufung von 4 Phthalaten! Offene Konsultation bis 5. Januar 2021
Die EU-Kommission beabsichtigt Anhang XIV der REACH-Verordnung hinsichtlich der Phthalate DEHP, DBP, BBP und DIBP zu aktualisieren. Eine solche Aktualisierung wird konkrete Auswirkungen für das Inverkehrbringen von Medizinprodukten und IVD haben. Denn in Anhang XIV der REACH-Verordnung sind besonders besorgniserregende Stoffe aufgeführt, die eine Zulassung benötigen, bevor sie in den Verkehr gebracht werden können. Sofern Sie davon betroffen sind, können Sie sich direkt an der Konsultation für den Verordnungsentwurf beteiligen. Eingaben sind bis spätestens 5. Januar 2021 möglich.
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Jetzt online - EUDAMED-Modul „Registrierung von Wirtschaftsakteuren“
Die Europäische Kommission hat das EUDAMED-Modul „Registrierung von Wirtschaftsakteuren“ als erstes von insgesamt sechs Modulen freigeschaltet. EUDAMED ist die Europäische Datenbank für Medizinprodukte. Die beiden Links auf der dazugehörigen Übersichtsseite sind somit nun aktiv und führen entweder zur Registrierungsseite oder zur durchsuchbaren EUDAMED-Datenbank. Zusätzlich findet man von Seiten der EU-Kommission auch eine Gebrauchsanweisung des Actor Registration Modules, ein FAQ-Dokument sowie den EUDAMED-Playground zum Austesten der Plattform.
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Steuerliche Forschungszulage: Wie beantrage ich eine Bescheinigung meiner Förderberechtigung? Grundlagen (28.01.2021) und Erfahrungswerte (vsl. 25.03.2021)
Kostenfrei und exklusiv für SPECTARIS- und F.O.M.- Mitglieder: In zwei aufeinander aufbauenden Web-Seminaren werden grundlegende Informationen für den zweistufigen Weg zur steuerlichen Forschungsförderung vermittelt. Die vertiefenden Informationen und Ratschläge basieren auf Erfahrungen aus bisherigen Beantragungen förderungsermächtigender Bescheinigungen.
FoZul-1: Grundlagen des zweistufigen Verfahrens zur Beantragung der steuerlichen Forschungsförderung: Web-Seminar am 28.01.2021, 15-16 Uhr
FoZul-2: Ratschläge zur Beantragung der Bescheinigung einer Förderberechtigung im Rahmen des Forschungszulagengesetzes: Web-Seminar vsl. am 25.03.2021, 15-16 Uhr
Einladungen und Links zur Anmeldung werden bis spätestens 15.01.2021 (für FoZul-1: Grundlagen) beziehungsweise bis spätestens 10.03.2021 (für FoZul-2: Ratschläge) zugeschickt. Für Vormerkungen senden Sie bitte eine formlose Interessensbekundung an Dr. Markus Safaricz, safaricz@~@spectaris.de.
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