In globalen Lieferketten rücken die Themen nachhaltige und ethische Beschaffung sowie die Abmilderung negativer Umwelt- und Menschenrechtsauswirkungen zunehmend in den Fokus von Unternehmen sowie ihrer Stakeholder (Kunden, Investoren und NGOs). Gleichzeitig führt ein immer komplexerer Rahmen an weltweiten menschenrechts- und umweltbezogenen Vorschriften dazu, dass global agierende Unternehmen eine Vielzahl internationaler Gesetze und Vorschriften einhalten und ihren eigenen Ethik- und Verhaltenskodexen gerecht werden müssen.
Diese Seite dient zur Sensibilisierung sowie als Unterstützungsangebot zur Ermittlung von (potentiellen) Risiken und Sorgfaltspflichtverletzungen in Ihrer Lieferkette und zur Umsetzung gesetzlicher Vorgaben. Wir informieren hier über Studien und Publikationen zur Ermittlung von menschenrechts- und umweltrelevanten Risiken verschiedener staatlicher und ziviler Organisationen sowie über ausgewählte gesetzliche Regelungen in den Bereichen Sorgfaltspflichten und Risiken für Zwangsarbeit in Lieferketten.
Hinweis für SPECTARIS-Mitglieder: Die Themen "Sorgfaltspflichten in Lieferketten", "Supply Chain Management" und "Gestaltung von Einkaufsprozessen" werden im Informationsforum Einkauf thematisiert. Umweltrechtliche Fragen werden in der Arbeitsgruppe Umweltrecht diskutiert. Zusätzlich informieren wir in unserem Info-Kanal Sorgfaltspflichten in Lieferketten auf mySPECTARIS über die aktuellen Entwicklungen.
Das für die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat am 30. März 2023 seinen aktualisierten elektronischen Fragenkatalog zur Berichterstattung nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) veröffentlicht. Diese finden Sie hier.
Aktualisierte Version der FAQs zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz veröffentlicht Das für die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) teilte am 27. Februar 2023 mit, dass die FAQs zum LkSG aktualisiert wurden.
Die aktualisierte Version ist hier abrufbar. Zusätzlich hat das BAFA eine Zusammenfassung über die Änderungen veröffentlicht.BAFA: Zusammenfassung Änderungen
Transparency International hat Ende Januar den Korruptionswahrnehmungsindex 2022 (Corruption Perceptions Index, CPI) veröffentlicht. Der jährlich erscheinende Index ist der weltweit bekannteste Korruptionsindikator und für Wirtschaftsbeteiligte ein hilfreiches Instrument in der Risikoanalyse und im Management von Risiken. Der Index umfasst 180 Staaten und Gebiete und bewertet den Grad der in Politik und Verwaltung wahrgenommenen Korruption. Den Korruptionswahrnehmungsindex können Sie hier abrufen.
In dieser Rubrik finden Sie Unterstützungsangebote verschiedener Organisationen, Publikationen, Guidance Dokumente sowie weiterführende Informationen verschiedener staatlicher und privater Organisationen, die Sie für Ihre tägliche Arbeit nutzen können.
Die Unterstützungsangebote sind nur für eingeloggte Mitglieder sichtbar. Zum Mitglieder-Login gelangen Sie hier.
In dieser Rubrik geben wir einen Überblick über die Gesetzesinitiativen an den Hauptstandorten unserer Mitgliedsunternehmen (Deutschland, Österreich, Schweiz) sowie über Pläne für eine EU-Regelung. Bei Bedarf stellen wir SPECTARIS-Mitgliedern auch Informationen zu anderen nationalen Gesetzen, wie dem UK Modern Slavery Act, dem Australian Modern Slavery Act, dem norwegischen Transparenzgesetz oder dem französischen Loi de vigilance zur Verfügung.
Die EU-Kommission veröffentlichte am 23. Februar 2022 nach einer Reihe von Verzögerungen ihren mit Spannung erwarteten Richtlinienentwurf zur Nachhaltigkeit und Sorgfaltspflicht von Unternehmen (bisher nur in Englisch verfügbar).
Mit dem Richtlinienvorschlag zielt die EU-Kommission auf die Förderung nachhaltigen und verantwortungsbewussten unternehmerischen Handelns und die Verankerung von Menschenrechts- und Umweltaspekten in der Geschäftstätigkeit und Unternehmensführung von Unternehmen ab. Der Richtlinienvorschlag geht in Teilen über die Bestimmungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hinaus.
Der personelle Anwendungsbereich umfasst die folgenden Unternehmen:
Kleinstunternehmen und KMU sind von den vorgeschlagenen Vorschriften nicht betroffen. Der Vorschlag sieht jedoch Unterstützungsmaßnahmen für KMU vor, die indirekt betroffen sein könnten.
Der sachliche Anwendungsbereich des Richtlinienentwurfs umfasst die gesamte Wertschöpfungskette, also den eigenen Geschäftsbetrieb, Tochterunternehmen und alle Tätigkeiten entlang der Wertschöpfungskette von Zulieferern, mit denen zumindest eine etablierte Geschäftsbeziehung besteht. Diese Pflicht wird im Vergleich zum LkSG erheblich mehr Unternehmen treffen.
Die Kernelemente der Sorgfaltspflichten im EU-Richtlinienentwurf sind die Identifizierung, Verhinderung, Abschwächung bzw. Beendigung aktueller bzw. potentieller negativer Menschenrechts- und Umweltauswirkungen im eigenen Betrieb, in den Tochtergesellschaften und in der Wertschöpfungskette des Unternehmens. Darüber hinaus müssen bestimmte Großunternehmen einen Plan haben, der sicherstellt, dass ihre Geschäftsstrategie mit der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C im Einklang mit dem Pariser Abkommen vereinbar ist. Für die Direktoren soll es Anreize geben, zu den Zielen der Nachhaltigkeit und der Eindämmung des Klimawandels beizutragen.
Mit der vorgeschlagenen Richtlinie sollen zudem auch Pflichten für die Direktoren der erfassten EU-Unternehmen eingeführt werden. Zu diesen Pflichten gehören die Einrichtung und Beaufsichtigung der Umsetzung der Sorgfaltspflichtprozesse und die Integration der Sorgfaltspflicht in die Unternehmensstrategie. Darüber hinaus sollen die Direktoren bei der Erfüllung ihrer Pflicht, im besten Interesse des Unternehmens zu handeln, künftig die Auswirkungen ihrer Entscheidungen auf die Menschenrechte, den Klimawandel und die Umwelt berücksichtigen müssen.
Die vorgeschlagenen Regelungen zu menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten sollen außerdem sowohl im Wege behördlicher Aufsicht als auch im Wege zivilrechtlicher Haftung durchgesetzt werden.
Im nächsten Schritt wird der Richtlinienentwurf nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Genehmigung vorgelegt. Nach ihrer Annahme haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die Gesamtbotschaft bleibt jedoch klar, dass eine Verpflichtung zur Einhaltung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten auf EU-Ebene kommen wird.
Weitere Informationen:Proposal for a Directive on corporate sustainability due diligenceAnnex to proposal for a Directive on corporate sustainability due diligencePressemitteilung der EU-Kommission vom 23. Februar 2022
Der Bundestag hat am 11. Juni 2021 den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (19/28649), kurz: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (19/30505) angenommen. Der Regierungsentwurf hatte zuvor noch einige sprachliche Anpassungen und Präzisierungen erfahren.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wurde am 16. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet. Inkrafttreten soll es in großen Teilen am 1. Januar 2023. Einzelne Vorschriften sind jedoch bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten.
Im Hinblick auf das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) möchten wir Sie auf die ersten FAQs zum LkSG hinweisen. Weitere Handreichungen (z. B. zum Thema Berichtspflicht) werden voraussichtlich bis Mitte 2022 durch das BAFA erfolgen.
Wer ist vom Gesetz betroffen? Das Gesetz soll zunächst für Unternehmen gelten, die ihre Hauptverwaltung, ihre Hauptniederlassung, ihren Verwaltungssitz oder ihren satzungsmäßigen Sitz im Inland haben und in der Regel mindestens 3.000 Arbeitnehmer beschäftigen. Ab 1. Januar 2024 gilt es dann auch für Unternehmen mit 1.000 Arbeitnehmern. Darüber hinaus wurde der Anwendungsbereich auf auf große in Deutschland befindliche Niederlassungen ausländischer Unternehmen mit 3000 Mitarbeitern erweitert. Jedoch kann das neue Gesetz auch dazu führen, dass kleine und mittelständische Unternehmen zukünftig vom Gesetz betroffen sind, wenn sie Teil der Lieferkette sind.
Was regelt das Gesetz? Vom Anwendungsbereich umfasste Unternehmen sind ab 2023 verpflichtet, ihre Lieferketten aktiv auf mögliche Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße zu überwachen. Das LkSG definiert die von den Unternehmen einzuhaltenden menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Pflichten dahingehend definiert, dass die in einem Anhang zum Gesetz genannten völkerrechtlichen Verträge und Abkommen einzuhalten sind. Im Vergleich zum Entwurf sind im Gesetz weitergehende umweltbezogene Pflichten aufgenommen worden. Diese umfassen den Im- und Export von Abfall und Abfallhandel. Zusätzlich wurde das Baseler Übereinkommen in den Anhang mit aufgenommen.
Die Sorgfaltspflichten der Unternehmen erstrecken sich auf die gesamte Lieferkette. Das Gesetz sieht hierfür ein abgestuftes Verfahren vor, je nach Möglichkeit der Einflussnahme des Unternehmens auf die Menschenrechtsverletzungen vor (eigener Geschäftsbereich, unmittelbarer/mittelbarer Zulieferer). Zum eigenen Geschäftsbereich gelten dabei auch kontrollierte Tochterunternehmen im Ausland.
Welche Pflichten haben betroffene Unternehmen? Im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern (Tier 1) folgende Pflichten:
Bei einer Verletzung im eigenen Geschäftsbereich müssen Unternehmen unverzüglich Abhilfemaßnahmen ergreifen, die zwingend zur Beendigung der Verletzung führen. Bei einer Verletzung beim unmittelbaren Zulieferer ist ein konkreter Plan zur Minimierung und Vermeidung zu erstellen, wenn das Unternehmen die Verletzung nicht in absehbarer Zeit beenden kann.
Gegenüber mittelbaren Zulieferern (Tier 2 ff.) gelten die Sorgfaltspflichten nur anlassbezogen bzw., wenn das Unternehmen Kenntnis von einem möglichen Verstoß erlangt. In diesem Fall sind unverzüglich eine Risikoanalyse durchzuführen, ein Konzept zur Minimierung und Vermeidung umzusetzen und angemessene Präventionsmaßnahmen gegenüber dem Verursacher zu verankern, wobei dies durch die Umsetzung von Brancheninitiativen erfolgen kann.
Der Betriebsrat muss über die Umsetzung des Gesetzes und die geplanten Maßnahmen informiert werden.
Was sind die Konsequenzen bei Verstößen? Bei Verfehlungen drohen Bußgelder von bis zu zwei Prozent des jährlichen Umsatzes sowie ein Ausschluss von öffentlichen Aufträgen von bis zu drei Jahren.
Eine zusätzliche zivilrechtliche Haftung für Unternehmen gibt es nicht. Allerdings können deutsche Gewerkschaften oder NGO‘s (Nichtregierungsorganisationen) im Namen von Betroffenen in Entwicklungsländern nach internationalem Privatrecht in Deutschland klagen.
Eine unabhängig vom Lieferkettengesetz begründete zivilrechtliche Haftung bleibt unberührt. So bleibt beispielsweise das Risiko der allgemein deliktsrechtlichen Haftung nach §§ 823 Abs. 1 und Abs. 2 BGB bestehen.
Für die Kontrolle und Durchsetzung der Pflichten ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Die Kontrollen können sowohl präventiv als auch anlassbezogen erfolgen. Zu den bestehenden Befugnissen gehört insbesondere die Möglichkeit, den betroffenen Unternehmen konkrete Handlungspflichten aufzuerlegen.
Weitere Informationen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz:Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestags: Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG)Bundesministeriums für Arbeit und SozialesBundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Lieferkettengesetz
Umsetzung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Fragenkatalog veröffentlicht
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat am 14. Oktober 2022 den Fragenkatalog zur Berichterstattung für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) veröffentlicht. Damit können Unternehmen prüfen, wie sie ab dem 01.01.2023 ihrer Berichtspflicht vollständig nachkommen können.
Alle Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des LkSG fallen, müssen regelmäßig einen Bericht über die Einhaltung der gesetzlichen Sorgfaltspflichten veröffentlichen. Der Bericht generiert sich aus den Antworten in einem strukturierten Fragebogen. Ab Januar wird beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein elektronisches Portal für die Berichte zur Verfügung stehen.
Das BAFA veröffentlicht den Fragebogen vorab, so dass sich die Unternehmen mit dem Inhalt des späteren Fragebogens auseinandersetzen können. Damit können sie überprüfen, inwieweit sie bereits alle Informationen für einen vollständigen Bericht vorliegen haben oder ob es noch weitergehender vorbereitender Maßnahmen bedarf.
Der Fragenkatalog enthält offene und geschlossene Fragen sowie Mehrfachauswahlmöglichkeiten (Multiple Choice). Durch die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung des späteren Fragebogens sowie die Veröffentlichung des daraus generierten Berichts auf der Internetseite des Unternehmens kommen die Unternehmen ihrer Berichtspflicht im Rahmen des Gesetzes nach.
Der Konzeption des Fragenkatalogs ging ein breiter Beteiligungs- und Stakeholderprozess voraus. Im Vordergrund standen die praxistaugliche und verfahrenseffiziente Ausgestaltung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Lieferkettengesetzes.
Weitere Informationen finden sich auf der LkSG Webseite zur Berichtspflicht.Zur Pressemitteilung.Zum Fragenkatalog
Umsetzung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: BAFA legt Handreichung zur Risikoanalyse für Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vor
Das für die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat am 17. August 2022 eine Handreichung zum Thema „Risikoanalyse“ vorgelegt. Die Risikoanalyse ist Grundlage eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements und ist in § 5 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes explizit erwähnt.
Die neue Handreichung des BAFA zur Risikoanalyse fasst die wesentlichen Anforderungen des Gesetzes zusammen und zeigt praktische Umsetzungsmöglichkeiten auf. Die Handreichungen des BAFA ergänzen den Fragenkatalog (FAQ) zu zentralen Umsetzungsfragen des LkSG. Dieser ist beim BAFA (www.bafa.de/lieferketten) und auf der CSR-in-Deutschland Webseite der Bundesregierung zu finden. Sie können die neue Handreichung hier abrufen.
Weitere Handreichungen, u. a. zu den Themen Angemessenheit zu Maßnahmen der Unternehmen im Sinne des LkSG und Beschwerdeverfahren, sind, laut BAFA bereits in Vorbereitung.
Umsetzung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: BAFA veröffentlicht erste Informationen zur Umsetzung der Berichtspflicht
Das BAFA hat auf einer neuen Unterseite nun erste Informationen zur Berichtspflicht veröffentlicht. Nach den Bestimmungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sind alle Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, verpflichtet, regelmäßig einen Bericht über die Erfüllung der im Gesetz verankerten Sorgfaltspflichten zu veröffentlichen. Der Bericht muss jährlich veröffentlicht werden und die Erfüllung der Sorgfaltspflichten der betroffenen Unternehmen im vergangenen Jahr beinhalten. Dabei müssen betroffene Unternehmen diesen Bericht spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres an das BAFA übermitteln und zusätzlich auf der Internetseite des Unternehmens kostenfrei und öffentlich zugänglich veröffentlicht werden.
Die neue BAFA-Unterseite informiert über Form und Inhalt des Berichts sowie über den Ort für die Einreichung. Zur neuen Unterseite gelangen Sie hier.
Weitere Informationen des BAFA zum LkSG finden Sie außerdem hier.
In Österreich fordern mehrere Initiativen seit längerer Zeit ein nationales Lieferkettengesetz, dessen Bestimmungen sich am deutschen Gesetz orientieren sollen bzw. darüber hinaus gehen sollen.
Im Umweltausschuss wurde bereits ein Entschließungsantrag vorgelegt. Der Antrag fordert die Regierung auf, einen Gesetzesvorschlag für ein Lieferkettengesetz vorzulegen und legt die Standards dafür fest. Diese umfassen Sorgfalts- und Überprüfungspflichten. Der Anwendungsbereich soll alle Unternehmen umfassen, die in Österreich Produkte in Verkehr bringen oder Dienstleistungen anbieten und einen noch zu definierenden Mindestumsatz erreichen. Sämtliche international anerkannte Menschen- und Arbeitsrechte sowie Umwelt- und Klimastandards sollen bei den Sorgfaltspflichten Beachtung finden. Eine Überprüfung der Maßnahmen, bestehend aus Risikoanalyse, Folgemaßnahmen seitens des Unternehmens und einer Wirksamkeitsüberprüfung, soll jährlich sowie vor jeder neuen internationalen wirtschaftlichen Tätigkeit durchgeführt werden.
Der Erschließungsantrag wurde in der Sitzung des Umweltausschuss am 21. Oktober 2021 vertagt und seitdem nicht wieder aufgegriffen. Eine Übersicht über das Verfahren sowie den Text des Entschließungsantrags finden Sie hier.
Österreich hat sich außerdem verpflichtet, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zu ratifizieren. Ein Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte" wurde bislang jedoch nicht erstellt.
Bereits 2016 hat der Schweizer Bundesrat einen auf den UNO-Leitprinzipien basierenden Aktionsplan verabschiedet. Nachdem Ende November 2020 die sog. Konzernverantwortungsinitiative (oder auch Volksinitiative "Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt") an der Zustimmung der erforderlichen Mehrheit der Kantone (sog. Ständemehr) gescheitert war, hat der schweizerische Bundesrat am 14. April 2021 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, mit dem abgeschwächten Gegenentwurf des Schweizer Parlaments zur Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz in den Bereichen Mineralien und Metalle aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit (VSoTr) ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen (Vernehmlassung 2021/28). Die Vernehmlassung dauerte bis zum 14. Juli 2021 (Vernehmlassungsfrist).
Der Gegenentwurf wurde nun zum 1. Januar 2022 in das Schweizerische Obligationenrecht aufgenommen.
Die neuen Bestimmungen im Obligationenrecht (OR) sehen zwei wichtige Neuerungen vor: Zum einen werden große Schweizer Unternehmen gesetzlich verpflichtet, über die Risiken ihrer Geschäftstätigkeit in den Bereichen Umwelt, Sozialbelange, Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte und Bekämpfung der Korruption sowie über die dagegen ergriffenen Maßnahmen Bericht zu erstatten und damit Transparenz zu schaffen.
Zum anderen müssen alle Unternehmen mit Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung in der Schweiz, die Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold enthaltende Mineralien oder Metalle aus Konflikt- oder Hochrisikogebieten, sogenannte Konfliktmineralien, importieren oder verarbeiten, zukünftig neue Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten beachten. Dasselbe gilt, wenn Unternehmen Produkte oder Dienstleistungen anbieten, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie unter Einsatz von Kinderarbeit hergestellt oder erbracht wurden.
Die Details zu diesen spezifischen Pflichten hat der Schweizer Bundesrat auf Verordnungsstufe in der am 3. Dezember 2021 veröffentlichten Verordnung über Sorgfalts- und Meldepflichten in Bezug auf Konfliktmineralien und Kinderarbeit geregelt. Zusätzlich wird auch eine neue Strafbestimmung im Strafgesetzbuch eingeführt.
Die Verordnung und die entsprechenden Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts traten am 1. Januar 2022 in Kraft, unterliegen jedoch einer einjährigen Übergangsfrist und gelten damit erst ab dem 1. Januar 2023 vollumfänglich.
Ausführliche Informationen zu den Schweizer Bestimmungen finden Sie in den nachfolgenden Links:
Pressemitteilung des Schweizer Bundesamts für Justiz (mit Link zu FAQs)Blogbeitrag der Hochschule LuzernArtikel der Kanzlei CMS LawArtikel der Kanzlei Ropes & Gray (englischsprachig)SECO: Wirtschaft und MenschenrechteSwiss Holding: Dossier Konzern-Initiative
Die EU-Verordnung über Konfliktmineralien (Verordnung 2017/821idgF) ist am 1. Januar 2021 in Krat getreten. Sie sollen der Finanzierung von Gewalt und Menschenrechtsverletzungen in Konflikt- oder Hochrisikogebieten entgegenwirken. Eine indikative Liste der Konflikt- und Hochrisikogebiete wurde im Auftrag der Europäischen Union am 17. Dezember 2020 veröffentlicht.
Die Verordnung verpflichtet Unionseinführer, deren Einfuhren in einem Kalenderjahr die Mengenschwellen der im Anhang I der Verordnung genannten Mineralien oder Metalle bestimmte Mengenschwellen erreicht, Risiken im Bereich ihrer Lieferketten zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu deren Minimierung zu treffen. Zu den sogenannten Konfliktmineralien zählen Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze und Gold (3TG).
Für betroffenen Unionseinführer ergeben sich folgende Pflichten:
Die zuständigen Behörden sind in Deutschland die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe sowie in Österreich die Bundesministerin oder der Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT). Als Vollzugsabteilung dient die Abt. IV/5 Mineralrohstoffpolitik im BMLRT.
Weitere Informationen:
OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten
Bei den internationalen Bemühungen zur Bekämpfung des Handels mit durch Zwangsarbeit hergestellten Gütern und Vorprodukten gab es in jüngster Zeit mehrere Entwicklungen, die wichtige Auswirkungen auf die verantwortungsbewusste Beschaffung und Programme zur Einhaltung des globalen Handels haben.
EU veröffentlicht Legislativvorschlag für eine Verordnung zum Verbot von mit Hilfe von Zwangsarbeit hergestellten Produkten im EU-Binnenmarkt
Am 14. September 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Legislativvorschlag für eine Verordnung zum Verbot von mit Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Markt der Europäischen Union. Begleitend zum Legislativvorschlag veröffentlichte die EU-Kommission eine Pressemitteilung sowie einen Factsheet.
Die Veröffentlichung des Vorschlags erfolgt genau ein Jahr, nachdem die Europäische Kommission erstmals die Initiative zum Verbot von Zwangsarbeitsprodukten angekündigt hat, und folgt auf die kürzliche Veröffentlichung der Mitteilung der Europäischen Kommission über menschenwürdige Arbeit.
Der Vorschlag sieht ein allgemeines Verbot für Wirtschaftsakteure vor, Produkte, die ganz oder teilweise durch Zwangsarbeit hergestellt wurden, auf dem EU-Markt bereitzustellen oder aus der Europäischen Union auszuführen. Im Falle einer Annahme der Verordnung müssen die EU-Mitgliedstaaten jedes Produkt, das mit Zwangsarbeit hergestellt wurde, auf jeder Stufe der Lieferkette umgehend festsetzen, beschlagnahmen oder den Rückruf anordnen. Der Anwendungsbereich des Legislativvorschlags ist damit sehr weit gefasst und gilt für alle Produkte unabhängig von ihrer Herkunft sowie für alle Wirtschaftsakteure, die Produkte in der EU in den Verkehr bringen bzw. aus der EU exportieren.
Die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten werden für die Umsetzung des Verbots von Produkten aus Zwangsarbeit sowie für die Überwachung des Marktes und die Einleitung von Ermittlungen zuständig sein, um (potenzielle) Verstöße gegen das Verbot von Zwangsarbeitsprodukten zu ermitteln.
Seitens SPECTARIS wurde bereits im Vorfeld des Legislativvorschlags im Rahmen eines Call for Evidence eine Stellungnahme eingereicht. Diese finden Sie hier.
Der Uyghur Forced Labor Prevention Act ist am 21. Juni 2022 in Kraft getreten. Er führt eine sogenannte widerlegbare Vermutung ein, dass Güter, die ganz oder teilweise in der Autonomen Region Xinjiang der Uiguren (XUAR) der Volksrepublik China angebaut oder hergestellt, von bestimmten Körperschaften bzw. von verfolgten Minderheiten in ganz China hergestellt wurden, von vornherein mit Hilfe von Zwangsarbeit hergestellt wurden und daher einem Importverbot in die USA unterliegen. Die Bestimmungen des UFLPA können auch Auswirkungen auf Nicht-US-Unternehmen haben, insbesondere, wenn sie Güter in die USA einführen, die Komponenten aus der Volksrepublik China im Ganzen und Xinjiang im Besonderen enthalten.
Die Customs and Border Protection (CBP) hat Leitlinien für Importeure veröffentlicht , um die Handelsgemeinschaft bei der Vorbereitung auf die Umsetzung der widerlegbaren UFLPA-Vermutung zu unterstützen. Bitte beachten Sie, dass dies die Leitlinien für Importeure von CBP sind, die Transparenz für den operativen Ansatz von CBP bieten, und nicht die Strategie der Forced Labour Enforcement Task Force, die zusätzliche von der UFLPA geforderte Richtlinien für Importeure enthält.
Die Strategie der Forced Labour Enforcement Task Force beinhaltet die UFLPA Entity List, die Leitlinien für Importeure und weitere Informationen.
Der Industrieverband SPECTARIS und seine Mitgliedsunternehmen wissen um ihre menschenrechtliche Verantwortung und die Einhaltung von international anerkannten Arbeits-, Sozial und Umweltstandards entlang ihrer Lieferketten. Neben den europäischen und internationalen Vorschriften haben unsere Mitgliedsunternehmen ihre menschenrechtliche Verantwortung und die Einhaltung von international anerkannten Arbeits-, Umwelt- und Sozialstandards entlang ihrer Lieferketten in unternehmenseigenen Grundsätzen verankert. Sie engagieren sich außerdem vielfach im deutschen Netzwerk des „UN Global Compact“, in der „Responsible Business Alliance“, durch freiwillige Anwendung des „Deutschen Corporate Governance Kodex“ oder sind nach den ISO-Standards zertifiziert.
SPECTARIS begrüßt den Fortschritt bei der Schaffung verbindlicher Regeln. Wichtig für unsere Mitglieder sind jedoch auch ein Level-Playing-Field für alle in der EU tätigen Unternehmen, ein EU-weit harmonisierter Ansatz beim Thema "Sorgfaltspflichten in Lieferketten", die Berücksichtigung bereits bestehender Standards und Regularien sowie ein überschaubarer Aufwand für KMU bei der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen. SPECTARIS plädiert für die Schaffung EU-weiter und einheitlicher Bestimmungen zur Verpflichtung in der Lieferkette, um die Einhaltung von Menschenrechten, Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards in globalen Lieferketten zu stärken und dabei faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Eine EU-weite Regelung würde außerdem eine größere Durchschlagsmacht besitzen als isolierte nationale Gesetze.
Englischsprachiges SPECTARIS-Statement zum Call for evidence der EU-Kommission: Effectively banning products produced, extracted or harvested with forced labourEnglischspachiges SPECTARIS-Statement Proposal for a Directive of the European Parliament and of the Council on Corporate Sustainability Due Diligence (Stand: 23. Mai 2022)SPECTARIS-Position zum Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Stand: 21. April 2021)Studie: Licht als Schlüssel zur globalen ökologischen Nachhaltigkeit (2019) Photonik ermöglicht 2030 mindestens elf Prozent der global vereinbarten CO2-EinparungenMerkblatt von DIHK, BDI, SPECTARIS sowie weiterer Wirtschaftsverbände: "Dodd Frank Act und Konfliktmineralien" (Stand: 2013)
Fragen und Antworten zum LieferkettengesetzHelpdesk Wirtschaft MenschenrechtGlobal Compact Netzwerk DeutschlandPraxislotse Wirtschaft & MenschenrechteSchweiz: Wirtschaft und MenschenrechteILO Helpdesk für UnternehmenLeitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und MenschenrechteOECD-Leitlinien zur Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handel
„SPECTARIS agiert als starker Verband, der die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Wirtschaft und Gesellschaft tatkräftig vertritt. Als Mitglied haben wir die Möglichkeit, unsere Anliegen aktiv einzubringen und auch mitzugestalten, um sicherzustellen, dass unsere Stimme in relevanten politischen und gesellschaftlichen Diskussionen gehört wird. Zusätzlich haben wir bei SPECTARIS einen Zugang zu einem breiten Netzwerk von Unternehmen, Experten und Entscheidungsträgern aus der Hightech-Industrie. Dies ermöglicht uns wertvolle Kontakte zu knüpfen und Synergien zu nutzen. Durch den Austausch können wir und andere Mitglieder gegenseitig von unseren Erfahrungen und Kompetenzen profitieren“.
Gemeinsam sind wir stark – Entsprechend schätzen wir das starke Netzwerk sowie die offene und sehr gute Zusammenarbeit im Verband, um als einer der führenden Hersteller gemeinsam an Lösungsansätzen für die modernen Herausforderungen in der Kontaktlinse und Gemeinschaftskampagnen zu arbeiten sowie identifizierte Trends zu nutzen.
Der deutsche Hightech-Mittelstand, zu dem auch wir gehören, hat mit SPECTARIS einen leistungsstarken Industrieverband, der die Interessen der Mitgliedsunternehmen bündelt, diese gegenüber der Politik vertritt und aktives Branchenmarketing im In- und Ausland betreibt. Wir engagieren uns in den Fachverbänden Photonik und Medizintechnik, bringen unsere Interessen und unser Know-how aktiv ein und nutzen die Netzwerkmöglichkeiten sowie die verschiedenen Serviceangebote (Seminare, Branchendaten) von SPECTARIS.
Wir arbeiten täglich daran, die Wachstumschancen der Kontaktlinse zu nutzen und unsere Einzelhandels-Partner dabei zu unterstützen, mehr für die Kontaktlinse zu erreichen. Spectaris liefert uns die Möglichkeit dies – als gemeinsames Projekt aller Industrieunternehmen – auf nationaler Ebene und mit gebündelten Kräften zu tun. Ohne den Spectaris-Industrieverband wäre diese gemeinsame Arbeit undenkbar.
OBE setzt auf Qualitätsprodukte „Made in Germany“. Dank Innovation und Automatisierung können Federscharniere und Sicherheitsschrauben am Standort Ispringen in großen Stückzahlen hergestellt werden. Einher geht dies mit steigender Produktivität und einer Arbeitsteilung für einfache Produkte am Standort China. Somit sichern wir Arbeitsplätze in Deutschland.
Wir profitieren von dem starken Netzwerk, der fachlichen Expertise und den brandaktuellen Informationen, die SPECTARIS ihren Mitgliedern zur Verfügung stellt. Ob Veranstaltungen, Fachgruppen-Treffen oder Seminare – alles auf höchstem Niveau und an den Bedürfnissen der Mitglieder orientiert.
Wir sind sowohl Speziallichtquellenhersteller als auch Lösungsanbieter. Dabei decken wir die technisch nutzbaren Wellenlängen des nicht sichtbaren Lichtspektrums ab. Es ist wichtig zu zeigen, wozu Speziallichtquellen genutzt werden können und welche Innovationen in Zukunft mit technischen Lichtquellen möglich sind. Eine Veranstaltung wie der Internationale Tag des Lichts schafft eine Brücke, um mit Anwendern zu kommunizieren.
Im Jahrhundert der Photonik schätzt laservision als mittelständischer Hersteller von Laserschutzprodukten für den internationalen Markt besonders die aktive Interessensvertretung und Wissensvermittlung in einem sich weltweit zunehmend dynamischer entwickelnden politischen und ökonomischem Umfeld. Die Mitgliedschaft in einem starken Verband mit den Möglichkeiten eines engen Dialogs speziell innerhalb unseres Fachverbandes Photonik unterstützt unser erfolgreiches Wachstum in der Schlüsseltechnologie Optik.
Wie funktioniert eigentlich ein Laserschwert?“, fragte mich eine Radioreporterin im Interview zum Thema „Photonik, eine der Schlüsselindustrien Europas des 21. Jahrhunderts“. Unsere Technologie und ihre innovativen Unternehmen sind in faktisch allen Märkten präsent. TOPTICA ist stolz, dass der Branchenverband SPECTARIS uns ein adäquates politisches Gewicht in Berlin und Brüssel verschafft!
Der Verband SPECTARIS bildet für uns mittelständische Unternehmen eine Brücke zwischen der Regierung und unseren Interessen – die Gemeinschaft macht uns hierbei stark! Wir schätzen sowohl das sehr hilfreiche Weiterbildungsprogramm innerhalb der Medizintechnik und profitieren von der Organisation unterschiedlichster Delegationsreisen. Durch unsere Mitgliedschaft bei SPECTARIS ist uns auch ein regelmäßiges Update neuer gesetzlicher Anforderungen garantiert.
Unser Branchenverband SPECTARIS ist ein starkes Sprachrohr für die Interessen mittelständischer, inhabergeführter Unternehmen wie wir. Genauso wichtig ist es uns, dass der Verband eine Plattform für einen offenen Dialog unter den Mitgliedsfirmen ermöglicht und perfekt auf unsere Bedürfnisse zugeschnittene Angebote wie Branchenreports oder thematisch auf den Punkt gebrachte Veranstaltungen anbietet.
Für uns als Hersteller von Medizintechnik stellt SPECTARIS ein wichtiges Sprachrohr gegenüber der Politik dar. Gerade angesichts der aktuellen MDR ist es immens wichtig, einen starken und leistungsfähigen Verband als Interessenvertretung zu haben. Wir sind sehr zufrieden mit der Zusammenarbeit und fühlen uns gut vertreten.
Regulatorische Anforderungen steigen, Märkte werden komplexer – doch die größte Herausforderung, der sich auch die Medizinbranche aktiv stellen muss, ist die Digitalisierung. Mit ihr erhöht sich die Entwicklungsgeschwindigkeit in erheblichem Maße. Innovative Prozesse und Produkte verschieben die Grenzen bislang gewohnter Standards. Als SPECTARIS-Mitglied sind wir Teil eines starken Verbandes, mit dem wir in diesem dynamischen Spannungsfeld bestehen werden.
Richard Wolf als ein mittelständisches Unternehmen im Bereich der Medizintechnik profitiert stark durch das breite Netzwerk von SPECTARIS. Wir schätzen besonders die fachliche Expertise.
In Zeiten schneller und tiefgreifender Veränderungen in der Medtech Branche und einem anspruchsvollen regulatorischen Umfeld ist SPECTARIS ein wichtiger Partner für unser Unternehmen und als Interessensvertretung in Berlin und Brüssel unverzichtbar. Mitmachen lohnt sich!
Die fundierten Informationen von SPECTARIS zu Branchen- und Technologietrends sowie im regulatorischen Umfeld sind für uns dabei ebenso wichtig wie die Interessenvertretung in Berlin und Brüssel. Das engagierte SPECTARIS-Team ist für uns immer ein guter Ansprechpartner.
In einer heterogenen und spezialisierten Branche wie der Analysentechnik, die sehr technisch orientiert ist und in der viele regulatorische Anforderungen zu erfüllen sind, treffen kleine Spezialisten auf große Technologiekonzerne. SPECTARIS gelingt es, die Interessen aller Mitglieder zu vereinen und fungiert als gemeinsames Ohr und Sprachrohr der Branche.
SPECTARIS bietet uns die ideale Plattform zum konstruktiven Dialog mit den Mitgliedsunternehmen und ist zuverlässiges Sprachrohr für die Laborindustrie in Politik und Wissenschaft.
Die sehr informativen Gespräche bei SPECTARIS in Berlin und auch hier im Hause haben mich vom Engagement und der guten Arbeit von SPECTARIS überzeugt. Insbesondere die Möglichkeit der Kombination von Themen aus der Analysen- Bio-, und Labortechnik mit dem Bereich Medizintechnik ist für Sigma sehr interessant.“ schrieb ich zum Beitritt im Jahr 2011. Das hat sich bestätigt und heute wirken wir aktiv in mehreren Arbeitskreisen mit.
In den über 20 Jahren meiner Mitarbeit im Arbeitskreis Exportkontrolle, Zoll und Außenhandelspraxis hat SPECTARIS eine beeindruckende, äußerst positive Entwicklung genommen. Wir sind Ansprechpartner und Interessenvertreter für die Unternehmen auf den Gebieten Exportkontrolle, Zoll und Außenhandelspraxis. Die Kontakte u. a. zum Auswärtigen Amt, zum Wirtschaftsministerium, zum BAFA, verschiedenen Organisationen und auch Botschaften sind im Laufe der letzten Jahre immer enger geworden. SPECTARIS wird als eingeständiger Vertreter der Mitgliedsunternehmen ernst genommen und akzeptiert wird. SPECTARIS hat als Interessenvertreter der Mitgliedsunternehmen in der Welt der Exportkontrolle, des Zolls und der Außenhandelspraxis einen Namen und wird in der Community geachtet auf Grund der Sach- und Fachkenntnis.
Zusammen mit SPECTARIS haben wir eine Digital-Kampagne ins Leben gerufen, mit dem Ziel, den stationären Fachhandel zu unterstützen und die Kontaktlinsen-Penetration in Deutschland zu erhöhen. Dieses Gemeinschaftsprojekt mit weiteren Kontaktlinsenherstellern liegt uns besonders am Herzen. SPECTARIS hat diese Initiative als gemeinsame Plattform ermöglicht und begleitet diese kontinuierlich und partnerschaftlich - von der initialen Ideenfindung über die kreative Konzeption bis hin zur innovativen Umsetzung.
Laser Components profitiert auf ganz unterschiedlichen Ebenen von dem Industrieverband. Als Unternehmen schätzen wir den übergreifenden Informationsaustausch in den Arbeitskreisen – egal ob Personalwesen, Marketing oder Exportkontrolle, Zoll und Außenhandelspraxis. Für unsere Branche ist Spectaris außerdem ein politisches Sprachrohr – so steht der Fachverband Photonik nicht nur im ständigen Austausch mit den Ministerien BMWi und BMBF sondern informiert auch über europäische Initiativen.
SPECTARIS als Brancheninstitution ist für INGENERIC Botschafter und Multiplikator zugleich. Die Mitgliedschaft ermöglicht einen raschen Zugang zu Themenfeldern und Ansprechpartnern und bietet gleichzeitig einen Gestaltungsspielraum zur Kommunikation relevanter Themen. Als Teil dieser Gemeinschaft profitieren wir von ausgezeichnetem Know-how und persönlichen Kontakten.
Im Jahrhundert des Photons braucht es eine ebenso starke wie reaktionsschnelle Interessenvertretung. Für uns, als Anbieter und Berater für die innovativsten Produkte des globalen Photonik-Marktes, ist diese Institution besonders wichtig. Wir wissen unsere Interessen (z.B. im Bereich Außenwirtschaft) in guten Händen und können uns auf das Wesentliche konzentrieren: unsere Kunden zufrieden zu stellen.