Nach dem einseitigen Rückzug der Vereinigten Staaten von Amerika aus dem Joint Comprehensive Plan of Action (JCPoA) am 8. Mai 2018 gibt es für Unternehmen viele Fragezeichen im Iran-Geschäft, insbesondere beim Export von Medizinprodukten. Derzeit halten die anderen Vertragsstaaten des JCPoA (Deutschland, Frankreich, Vereinigtes Königreich, China und Russland weiterhin am Abkommen fest.
Unsere Schwerpunktseite zum Iran gibt Ihnen einen ersten Überblick über aktuelle Meldungen, Regularien und Veranstaltungen.
SPECTARIS-Standpunkt Rückzug der USA aus dem JCPOASPECTARIS-Standpunkt zur Blocking-Verordnung
Am kommenden Sonntag, den 4. November 2018, läuft die Frist ab: An diesem Tag treten die US-amerikanischen Sanktionen gegen den Iran wieder vollumfänglich in Kraft. Ziel der US-Regierung ist es, den Iran damit vom globalen Finanzmarkt zu isolieren. Die Unsicherheit in Deutschland ist groß: Nahezu alle Banken haben den Zahlungsverkehr mit dem Iran eingestellt, um ihren Zugang zum US-amerikanischen Finanzmarkt nicht zu gefährden. „Die Unternehmen stecken in der Sackgasse. (mehr lesen)
SPECTARIS-Sondernewsletter zum Iran
SPECTARIS Sondernewsletter zum Iran vom 9. Mai 20182. SPECTARIS Sondernewsletter zum Iran vom 7. August 20183. SPECTARIS Sondernewsletter zum Iran
EU-Unterstützung: Unternehmen bekommen Sanktionsberatung für Handel mit Iran
Die Europäische Kommission hat am 7. Oktober 2020 zwei kostenlose Online-Plattformen gestartet, die kleinen und mittlerne Unternehmen (KMU) helfen sollen, Handel mit Iran zu betreiben. So hilft ein Helpdesk zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht dabei zu prüfen, ob bestimmte Geschäftsprojekte mit den EU-Sanktionen vereinbar sind. Eine „Sanktionsberatung“ bietet KMU in der EU eine allgemeine, unverbindliche Orientierungshilfe dazu, ob ihre Geschäftsprojekte unter die Sanktionen der EU gegen Iran fallen könnten.
Der Helpdesk zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht bietet KMU in der EU konkrete, auf ihren Bedarf zugeschnittene Unterstützung durch Sorgfaltsprüfungen, bei denen untersucht wird, ob bestimmte Geschäftsprojekte mit den EU-Sanktionen vereinbar sind. Dadurch soll die Plattform KMU aus der EU dazu ermutigen, rechtmäßige Geschäfte mit Iran zu tätigen, und anderen Interessenträgern wie europäischen Banken Sicherheit verschaffen. Außerdem wird der Helpdesk Leitfäden veröffentlichen, Schulungen und Web-Seminare organisieren und Veranstaltungen zur Anbahnung von Geschäftskontakten unterstützen.
Weitere Informationen:Die vollständige Pressemitteilung Der Helpdesk zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht Die „Sanktionsberatung“ für KMU
Das US-amerikanische Office of Foreign Asset Control (OFAC) hat am 8. Oktober 2020 gemäß Executive Order 13902 neue Sanktionen gegen den iranischen Finanzsektor erlassen. In diesem Zusammenhang hat das OFAC 18 iranische Banken neu auf seine Sanktionsliste gesetzt. Damit unterliegt der iranische Finanzsektor wird nun generell Sekundärsanktionen.
Wenn ein ausländisches Finanzinstitut wissentlich wesentliche Transaktionen im Zusammenhang mit den benannten iranischen Banken durchführt oder erleichtert, kann es von der Eröffnung von Korrespondenz- oder Kreditorenkonten in den USA ausgeschlossen werden. OFAC sieht jedoch eine 45-tägige Abwicklungsfrist für zuvor nicht genehmigungsfähige Aktivitäten vor.
Zu beachten ist, dass die neuen Bestimmungen gemäß Section 11 der Executive Order 13902 nicht für die Finanzierung sowie die Erleichterung von Transaktionen inklusive des Verkaufs von Agrarprodukten, Lebensmitteln, Medizin und Medizintechnik in den Iran gelten. General License L "Authorizing Certain Transactions Involving Iranian Financial Institutions Blocked Pursuant to Executive Order 13902" sieht hierfür Ausnahmegenehmigungen vor.
Weitere Informationen:Sanktionslistenupdate des U.S. Department of Treasury vom 8. Oktober 2020General License L "Authorizing Certain Transactions Involving Iranian Financial Institutions Blocked Pursuant to Executive Order 13902"
INSTEX führt erfolgreich erste Transaktion durch
Nach einer Pressemitteilung des Auswärtigen Amts haben Frankreich, Deutschland und das Vereinigte Königreich bestätigt, dass INSTEX seine erste Transaktion erfolgreich durchgeführt und so die Ausfuhr medizinischer Güter aus Europa nach Iran ermöglicht hat. Diese Güter sind in Iran angekommen. INSTEX dient dem Zweck, im Rahmen der laufenden Bemühungen um Aufrechterhaltung des JCPoA eine langfristig tragfähige Lösung für den rechtmäßigen Handel zwischen Europa und Iran zu gewährleisten. Nachdem die erste Transaktion jetzt abgeschlossen ist, wird INSTEX mit der iranischen Spiegelorganisation STFI an weiteren Transaktionen arbeiten und den Mechanismus weiterentwickeln.
Die Pressemitteilung des Auswärtigen Amts finden Sie hier.
Iran: Neue US-General License eröffnet neue Möglichkeiten beim Export von Medizinprodukten
Am 27. Februar 2020 veröffentlichte das US-Office of Foreign Assets Control (OFAC) General License 8 "Authorizing Certain Humanitarian Trade Transactions Involving the Central Bank of Iran" sowie damit zusammenhängende FAQs . Ein weiteres FAQ zu dem Thema wurde am 6. März 2020 veröffentlicht. Dieser Schritt war nötig, um die Einrichtung des Swiss Humanitarian Trade Arrangement (SHTA) als Zahlungsvehikel rechtlich zu legitimieren.
Das SHTA ist ein Zahlungsmechanismus, mit dem humanitäre Güter in den Iran geliefert werden sollen. Es wurde von der Schweiz in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden in den USA und im Iran sowie mit ausgewählten Schweizer Banken und Unternehmen entwickelt. Es steht derzeit nur Schweizer Firmen zur Verfügung.
Die neue allgemeine Lizenz könnte jedoch auch deutschen Unternehmen wieder den Export von Medizinprodukten in den Iran erleichtern, da nun keine spezifischen Lizenzanträge beim OFAC mehr eingeholt werden müssen. Dies war nach dem 20. September 2020 erforderlich, weil das OFAC die iranische Zentralbank (Central Bank of Iran) zu einem „sponsor of terrorism“ erklärt hatte. Zuvor waren Agrarrohstoffe, Arzneimittel und Medizinprodukte aufgrund einer humanitären allgemeinen Lizenz gemäß den Iranian Transaction and Sanctions Regulations (ITSR) für den Export in den Iran zugelassen.
Da die iranische Zentralbank entweder direkt oder indirekt für die meisten Devisentransaktionen im Iran verantwortlich ist, war sie auch wichtiger Bestandteil für den Kauf von Agrarrohstoffen, Arzneimitteln und Medizinprodukten unter der allgemeinen Lizenz. Die Benennung Die Benennung der iranischen Zentralbank als „sponsor of terrorism“ hat dazu geführt, dass die frühere Lizenz im Wesentlichen unbrauchbar wurde.
Durch den Erlass der General Licence 8 können Aktivitäten und Transaktionen mit der iranischen Zentralbank für die in der humanitären allgemeinen Lizenz genannten Güter mit Beteiligung der Central Bank of Iran wieder möglich werden.
Schweiz richtet Zahlungskanal für Lieferung humanitärer Güter in den Iran ein
In Abstimmung mit den USA, deren Interessen die Schweiz im Iran vertritt, hat die Eidgenossenschaft einen Zahlungskanal für humanitäre Güter, das sogenannte «Swiss Humanitarian Trade Arrangement» (SHTA), in den Iran entwickelt. Ein erster Testlauf für Lieferungen eines Schweizer Pharmaunternehmens in den Iran ist durchgeführt worden. Es handelt sich dabei um Krebsmedikamente sowie Medikamente, die bei Organtransplantationen benötigt werden. Der Wert dieser Medikamente beläuft sich auf rund 2,3 Millionen Euro.
Weiterführende Informationen zum Iran-Geschäft
Informationen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
BAFA-Merkblatt zu den Entwicklungen des Iran Embargos
Überblick über die durch den Implementation Day eingetretenen Änderungen geben und einige Hinweise zu Ausgestaltung der Antragsverfahren.
BAFA Sondernewsletter: „Exportkontrolle Aktuell: Sondernewsletter Iran 2016“
Informationen des Zolls zum Iran-Embargo
Zoll: Zusammenfassung der Embargomaßnahmen bei der Ausfuhr in den Iran
Überblick über Beziehungen zur Bundesrepublik Deutschland, zur Außen-, Innen- und Wirtschaftspolitik.
Informationen des Auswärtigen Amts zum Iran
Reisen nach Iran beeinflussen Visumsvorgaben für USA-Reisen: Reisen nach Iran können sich gemäß Gesetzesbeschluss des US-Kongresses vom 18.12.2015 zur Änderung des Visa Waiver Programms auf spätere Einreisen in die USA auswirken.
Reise-und Sicherheitsinformationen des Auswärtigen Amts Neuigkeiten zu Hermesdeckungen
Informationen zu den wirtschaftlichen Beziehungen zum Iran:
Auswärtiges AmtBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)Restriktive Maßnahmen der EU gegen Iran (Europäischer Rat)Beziehungen zwischen der EU und Iran (Factsheet vom 13. April 2016)
Internetseite der Europäischen Union mit aktuellen Meldungen zum Iran aus Sicht der EU
EU: Task Force Iran
Merkblatt der EU zu den europäisch-iranischen Beziehungen in englischer Sprache:
European External Action Service
Special Purpose Vehicle "INSTEX"
Am 31. Januar 2019 haben die E3-Außenminister – Jean‑Yves Le Drian (Frankreich), Heiko Maas (Deutschland) sowie Jeremy Hunt (Vereinigtes Königreich) eine Gemeinsame Erklärung zur Einrichtung des „Special Purpose Vehicle“ (SPV) veröffentlicht. Bereits am 29. Januar 2019 hatte der französische Außenminister angekündigt, dass das „Special Purpose Vehicle“ (SPV) „in den kommenden Tagen“ eingerichtet werden soll.
INSTEX hat inzwischen eine Geschäftsstelle eingerichtet, jedoch bislang keine Transaktionen durchgeführt.
Iran-Abkommen: Zweckgesellschaft soll Zahlungskanäle mit Iran offen halten
Unter Vorsitz der Hohen Beauftragten der EU für die Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, haben die Außenminister aus China, Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Russland und Iran am 25. September 2018 am Rande der UNO-Vollversammlung in New York konkrete Schritte zum Erhalt des Atomabkommens mit dem Iran besprochen.
Weitere InformationenAnmerkungen der Hohen Vertreterin nach dem Ministertreffen zum Iran-AbkommenImplementation of the Joint Comprehensive Plan of Action: Joint Ministerial Statement (englischsprachig)Die EU bei der Uno-Generalversammlung (englischsprachig)Statement der verbliebenen JCPOA-Staaten in New York
U.S.-Präsident Trump veröffentlicht neue Executive Order zur einseitigen Durchsetzung des "Snap-Back"
Am 19. September 2020 gaben U.S.-Präsident Trump und Außenminister Pompeo bekannt, dass die Vereinigten Staaten die "Snap-Back"-Bestimmungen der UN-Sanktionen gemäß der Resolution 2231 des UN-Sicherheitsrats auslösen werden und in der Folge alle Sanktionen der Vereinten Nationen gegen den Iran erneut verhängen werden. Bereits am 20. August 2020 informierten die Vereinigten Staaten den Präsidenten des Sicherheitsrates über die erhebliche Nichterfüllung der JCPOA-Verpflichtungen durch den Iran. Diese Mitteilung löste den 30-Tage-Prozess aus, der zur Rücknahme der zuvor aufgehobenen UN-Sanktionen führte, die am 19. September um 20.00 Uhr östlicher Tageszeit in Kraft traten. Das bedeutet, dass ab heute alle Bestimmungen der Resolutionen 1696, 1737, 1747, 1803, 1835 und 1929 des UN-Sicherheitsrates, die durch die Resolution 2231 des UN-Sicherheitsrates aufgehoben wurden, wieder in Kraft sind. Die UN-Sanktionen wurden einseitig von den USA aktiviert. Nach Ansicht der verbliebenen JCPoA-Vertragsstaaten kann die vermeintliche Mitteilung nach Ziffer 11 der Resolution 2231 (aus dem Jahr 2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, die von den Vereinigten Staaten von Amerika einging und den Mitgliedern des VN-Sicherheitsrats übermittelt wurde, keine Rechtswirkung entfalten.
Im nächsten Schritt verhängte das U.S. Treasury Department’s Office of Foreign Assets Control (OFAC) am 21. September 2020 Sanktionen gegen drei hohe Beamte der Atomic Energy Organization of Iran (AEOI), gegen verschiedene Tochterunternehmen und Zulieferer der AEOI sowie gegen zahlreiche hohe Beamte. Zusätzlich wurde seitens der US-Administration eine neue Executive Order, "Blocking Property of Certain Persons with Respect to the Conventional Arms Activities of Iran", veröffentlicht. Das OFAC warnte ausländische Finanzinstitute außerdem vor der Gefahr von Sekundärsanktionen, wenn sie weiterhin Transaktionen mit gelisteten Personen oder Unternehmen durchführen. Bereits am 17. September 2020 wurden weitere iranische Personen gelistet, die in Zusammenhang mit dem iranischen Ministerium für Sicherheit stehen. Auch für Transaktionen mit diesen Personen gelten Sekundärsanktionen.
Zusätzlich änderte das OFAC am 30. September 2020 die Weapons of Mass Destruction Proliferators Sanctions Regulations sowie die Iranian Transactions and Sanctions Regulations.
"Snapback"- Vorschlag der USA im UN-Sicherheitsrat gescheitert
Die US-Regierung unter Präsident Trump hatte Mitte August im UN-Sicherheitsrat eine Resolution eingebracht, um den "Snapback"-Mechanismus zu aktivieren und die UN-Sanktionen gegen den Iran wieder aufleben zu lassen. Der "Snapback“-Mechanismus ermöglicht es einem Vertragspartner des Joint Comprehensive Plan of Action (JCPoA), die Wiedereinsetzung der multilateralen Sanktionen gegen Iran anzustreben, die 2015 in Übereinstimmung mit der vom VN‑Sicherheitsrat verabschiedeten Resolution 2231 aufgehoben worden waren. Zu beachten ist jedoch, dass die Vereinigten Staaten im Mai 2018 aus dem JCPoA einseitig ausgestiegen sind und damit kein Vertragsstaat mehr sind. Die E3-Staaten (Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich) kündigten in einer gemeinsamen Mitteilung an, dass sie den Vorschlag der USA, die UN-Sanktionen wieder zu aktivieren, nicht unterstützen werden. Erwartungsgemäß wurde die Resolution im UN-Sicherheitsrat am 2. September 2020 abgelehnt.
Präsident Trump verschärft Iran-Sanktionen weiter
Als Reaktion auf die Raketenangriffe des iranischen Militärs auf zwei Militärbasen im Irak hat das US-amerikanische Office of Foreign Asset Control am 10. Januar 2020 eine Reihe von ranghohen Personen des iranischen Militärs, iranische Stahl- und Metallunternehmen, Unternehmen aus Drittländern (China) sowie ein Schiff auf die seine Sanktionsliste, List of Specially Designated Nationals and Blocked Persons (SDN List), gesetzt. Alle neu gelisteten Personen unterliegen Sekundärsanktionen.
Gleichzeitig gab Präsident Trump eine neue Executive Order (Imposing Additional Sanctions on Iran) heraus, die neue Sanktionen für Bauwesen, Bergbau, verarbeitendes Gewerbe und Textil im Iran vorsieht. Auch das US-Außenministerium gab separat bekannt, dass es zusätzliche Sanktionen verhängen wird. Mit den neuen Sanktionen setzen die USA ihre Kampagne des "Maximaldrucks" gegen Schlüsselsektoren der iranischen Wirtschaft fort.
Die US-amerikanischen General Licenses zu Exporten von Medizin, Medizinprodukten und humanitären Gütern in den Iran sind bislang von den neuen Sanktionen nicht betroffen.
Eine detaillierte Übersicht über alle US-Sanktionen gegenüber Iran ist auf der Seite des US-Finanzministeriums zu finden.
Seit dem 15. April 2019 werden die iranischen Revolutionsgarden (IRGC) als Foreign Terrorist Organization (FTO) eingestuft. Dies hat das US-Außenministerium Mitte April angekündigt. Die US-amerikanische Exportkontrollbehörde (OFAC) gab am 15. April 2019 ebenfalls die Listung der IRGC bekannt und veröffentlichte zusätzlich eine Pressemitteilung zu den Hintergründen der Listung. Durch die Listung der IRGC als Terrororganisation ist zu erwarten, dass sich die möglichen Strafmaßnahmen gegen den Iran erweitern. Personen oder Unternehmen, die Geschäfte mit der IRGC tätigen, riskieren voraussichtlich strafrechtliche Anklagen wegen Unterstützung einer Terrororganisation. US-Außenminister Mike Pompeo warnte diesbezüglich vor einem erhöhten Risiko, insbesondere für Finanzinstitute. Diese müssten sicherstellen, dass Finanztransaktionen in keiner bedeutsamen Weise mit der IRGC in Verbindung stehen. Mit der Listung der IRCG hat die derzeitige US-Regierung erstmalig Teile einer ausländischen Regierung als FTO benannt. Laut Präsident Trump unterstreiche die Einstufung, dass die IRGC aktiv den Terrorismus als staatliches Instrument fördere. Trump bezeichnete die IRGC als das wichtigste Mittel der iranischen Regierung, um weltweit terroristische Kampagnen umzusetzen.
Darüber hinaus hat das Weiße Haus am 22. April 2019 angekündigt, die derzeit geltenden Sanktionsbefreiungen (waiver) für acht Staaten (Indien, China, die Türkei, Griechenland, Italien, Japan, Südkorea und Taiwan), die Öl aus dem Iran importieren nicht weiter zu verlängern. Diese laufen Anfang Mai aus. "Diese Entscheidung soll die iranischen Ölexporte auf Null bringen und dem Regime seine Haupteinnahmequelle absprechen", sagte das Weiße Haus in einer Erklärung."Die Trump-Regierung und unsere Verbündeten sind entschlossen, den maximalen wirtschaftlichen Druck gegen den Iran aufrechtzuerhalten und auszuweiten, um die destabilisierenden Aktivitäten des Regimes zu beenden, die die Vereinigten Staaten, unsere Partner und Verbündeten sowie die Sicherheit im Nahen Osten bedrohen", heißt es in der Erklärung weiter. Die Hohe Vertreterin der Europäischen Union sowie die Außenminister Deutschlands, Frankreichs und des Vereinigten Königreichs drückten in einer gemeinsamen Erklärung ihr Bedauern für die Entscheidung der Vereinigten Staaten aus.
Als Reaktion auf das Ultimatum des Iran veröffentlichte das OFAC am 8.. Mai 2019 die Verhängung von weiteren Sanktionen für den Eisen, Stahl, Aluminium und Kupfer-Sektor im Iran. Die Meldung können Sie hier abrufen.
Die US-amerikanische Exportkontrollbehörde, Office of Foreign Assets Control (OFAC), hat am 27. Juni 2018 im Zuge des Rückzugs der USA aus dem Atomabkommen (JCPOA) die General Licenses H und I aufgehoben.
General License H hatte es ausländischen Tochterunternehmen US-amerikanischer Unternehmen bzw. US-amerikanisch kontrollierten ausländischen Unternehmen erlaubt, in einem bestimmten Umfang geschäftliche Beziehungen mit dem Iran zu unterhalten. General License I erlaubte es US-Personen, Verträge mit dem Iran über die Lieferung von Zivilflugzeugen abzuschließen. Das OFAC veröffentlichte am gleichen Tag zwei neue General Licenses, die Abwicklung der Geschäftsaktivitäten gemäß General License H bis zum 4. November 2018 bzw. unter General License I bis zum 6. August 2018 regeln. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des OFAC.
Weitere Informationen:Meldung des Office of Foreign Assets Control (OFAC)General License H (aufgehoben)General License I (aufgehoben)
Rückzug der Vereinigten Staaten aus dem Joint Comprehensive Plan of Action (JCPOA)
Am 8. Mai 2018 hat US-Präsident Donald Trump seine Entscheidung verkündet, den Joint Comprehensive Plan of Action (JCPOA) aufzukündigen.
Nach einer Übergangsfrist von 90 (bis zum 6. August 2018) bzw. von 180 Tagen (4. November 2018) sind die Sanktionen, die die USA gegen den Iran im Hinblick auf sein Atom-Programm verhängt hatte und die im Zuge des JCPOA ausgesetzt wurden, wieder eingeführt.
Welche Sanktionen sind wieder in Kraft?
Seit dem 6. August 2018:
Seit dem 4. November 2018:
Europäische Union sucht Vermittlerrolle im Iran-Konflikt
Die verschiedenen Institutionen der Europäischen Union ringen im Iran-Konflikt um ihre Positionierung, wollen dabei aber gleichzeitig das Atom-Abkommen mit Iran, Joint Comprehensive Plan of Action (JCPoA), aufrechterhalten. Die Kommissare der Europäischen Union bekräftigten am 8. Januar 2020 ihre Vermittlerrolle im Iran-Konflikt. Kommissionspräsidentin von der Leyen, sagte im Anschluss vor Journalisten in Brüssel: „Die derzeitige Krise betrifft nicht nur die Region, sondern uns alle. Der Einsatz von Waffen muss jetzt aufhören, um dem Dialog Raum zu geben. Wir sind aufgerufen, alles zu tun, um die Gespräche wieder aufleben zu lassen. Die Europäische Union hat auf ihre Weise viel zu bieten. Wir haben gefestigte Beziehungen zu vielen Akteuren in der Region und darüber hinaus, um die Situation zu deeskalieren.“
Weitere InformationenPressemitteilung des Auswärtigen Amts vom 9. Januar 2020Gemeinsame Erklärung der Außenminister Deutschlands, Frankreichs und des Vereinigten Königreichs zur Nuklearvereinbarung mit Iran vom 14. Januar 2020Außenminister Maas zum Nuklearabkommen mit Iran vom 14.1.2020
Urteil des Internationalen Gerichtshofs zu Iran-Sanktionen
Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat am 3. Oktober 2018 in einer Vorentscheidung die USA verpflichtet, einige der neu auferlegten Sanktionen gegen den Iran vorläufig aufzuheben, da sie eine Verletzung des Treaty of Amity von 1950 darstellen. Vor allem die Sanktionen, die humanitäre Hilfe und die Sicherheit des Flugverkehrs bedrohen, müssen sofort aufgehoben werden, urteilte das höchste Gericht der Vereinten Nationen.
Mit dem Urteil gab der IGH einer Klage des Iran statt, der eine einstweilige Verfügung gegen US-amerikanische Maßnahmen gefordert hatte. Die Entscheidung des UN-Gerichts ist zwar bindend, jedoch stehen dem Gericht keine Rechtsmittel zur Durchsetzung des Urteils zur Verfügung, falls die USA das Urteil ignorieren sollte. Dies ist sehr wahrscheinlich, da die USA bislang stets betont hatten, dass sie den IGH nicht für zuständig erachten. Eine Aufhebung der US-Sanktionen gegen Iran aufgrund des IGH-Urteils ist daher unwahrscheinlich.
Weitere Informationen
Pressemitteilung des Internationalen Gerichtshofs
Europäische Kommission aktualisiert Abwehrgesetz gegen Iran-Sankitonen der USA
Die Europäische Kommission hat am 6. Juni 2018, die von ihr am 18. Mai 2018 angekündigte Anpassung der Verordnung (EG) Nr. 2271/96 des Rates vom 22. November 1996 (sog. „Blocking-Verordnung) verabschiedet.
Durch die Aktualisierung sind die Rechtsvorschriften, die extraterritorialen Sanktionen seitens der USA vorsehen und mit denen die Vereinigten Staaten den Iran erneut belegen haben, vom Anwendungsbereich der Blocking-Verordnung erfasst. Nach zwei Monaten, in denen das Europäische Parlament und der Rat Zeit hatten, um gegen die Maßnahmen Einspruch zu erheben, ist die Verordnung am 7. August 2018 in Kraft getreten. Die Blocking-Verordnung verbietet Unternehmen aus der Europäischen Union, sich an die US-Sanktionen gegen den Iran zu halten. Urteile ausländischer Gerichte zur Durchsetzung der US-Sanktionen werden in der EU nicht anerkannt.
Neufassung der EU-Blocking-Verordnung (EG) 2271/96Delegierten Verordnung (EU) 2018/1100 vom 6. Juni 2018 zur Änderung des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 2271/96
Verordnung (EG) Nr. 2271/96 des Rates vom 22. November 1996 (alte Fassung)Europäische Kommission Vertretung in Deutschland vom 6. Juni 2018Daily News der Europäischen Kommission vom 6. Juni 2018 (englischsprachig)Europäische Kommission Pressemitteilung vom 18. Mai 2018Europäische Kommission Vertretung in Deutschland vom 18. Mai 2018
Zum Schutz unserer Unternehmen – Europäische Staaten fordern Ausnahmen von US-Sanktionen
Deutschland, Frankreich, das Vereinigte Königreich und die Europäische Union haben die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika am 4. Juni 2018 in einem gemeinsamen Brief dazu aufgefordert, europäische Unternehmen von den angekündigten Sanktionen gegen die Islamische Republik Iran auszunehmen.
In dem Schreiben an US-Finanzminister Steven Mnuchin und US-Außenminister Mike Pompeo fordern die Außen-, Wirtschafts- und Finanzminister der drei Länder sowie die Außenbeauftragte der Europäischen Union Ausnahmen für EU-Firmen, die nach dem Inkrafttreten des Atom-Abkommens (JCPoA) am 16. Januar 2016 Geschäftsbeziehungen im Iran aufgebaut haben.
Zudem sollen die Vereinigten Staaten öffentlich Sektorausnahmen unter anderem für Pharma, Medizinprodukte sowie Energie, Autos, zivile Luftfahrt und Infrastruktur zulassen. Auch sollen die Bankenkanäle mit der Iranischen Zentralbank und nichtgelisteten Banken offen bleiben, auch über SWIFT. Die General License H (für US-Tochterunternehmen) und Übergangsfristen zur Vertragslösung sollen verlängert werden.
Den Brief können Sie hier abrufen:
Teilausstieg des Iran aus dem Joint Comprehensive Plan of Action
Die Islamische Republik hat am 8. Mai 2019 angekündigt, einige der Auflagen aus dem Joint Comprehensive Plan of Action (JCPoA oder auch Atomabkommen) nicht mehr einzuhalten. Irans Präsident Rouhani setzte den verbliebenen Vertragspartnern - China, Deutschland, Frankreich, das Vereinigte Königreich und Russland - eine Frist von 60 Tagen, um das Abkommen umzusetzen. Insbesondere sollen sie sich für eine Aufhebung der Beschränkungen im Erdöl- und Finanzsektor einsetzen. Die Frist von 60 Tagen endet am 8. Juli 2019. Bis zum Fristablauf will die iranische Regierung die Vertragsbestimmungen zur Beschränkung der Bestände von angereichertem Uran und Schwerem Wasser nicht mehr befolgen. Sollte eine Verbesserung nicht erzielt werden können, kündigte der Iran weitere Schritte an. Das Auswärtige Amt und die Europäische Union und die E3-Staaten (Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich) lehnten in einer Gemeinsamen Erklärung das Ultimatum des Iran ab, betonten aber, dass sie weiterhin am Abkommen mit dem Iran festhalten wollen und vom Iran dessen Einhaltung forderten.
Weitere InformationenPressemitteilung der Europäischen Kommission vom 9. Mai 2019
Informationen des US-Außenministeriums zum Iran
Länderinformationsseite zum Iran des US-Außenministeriums
Comprehensive Iran Factsheet (18. Dezember 2018)Iran Factsheet Commercial Sector (18. Dezember 2018)Briefing on Iran (25. September 2018)U.S. Relations With Iran (2. Juli 2018)Background Briefing on U.S. Withdrawal From the Joint Comprehensive Plan of Action (JCPOA) (9. Mai 2018)Iransanktionen (Archiv 2009-2017)
Informationen des U.S. Finanzministeriums zum Iran und JCPoA
Übersichtsseite IransanktionenOFAC FAQs: Iran SanctionsFrequently Asked Questions vom 8. Mai 2018
An overview of O.F.A.C. Regulations involving Sanctions against IranÜbersichtsseite Executive Orders
Guidance zur Aufhebung der US-Sanktionen am Implementation Day (revoked)FAQ zur Aufhebung der US-Sanktionen am Implementation Day (revoked)Archive of Iran-related Frequently Asked Questions
Ausgewählte Publikationen von Germany Trade and Invest (GTAI)
GTAI: Iran Wirtschaftsdaten kompakt (Dezember 2019)GTAI: Irans Außenhandel mit Fragezeichen (13.09.2019)GTAI: Start der Tauschbörse mit dem Iran erfordert Geduld (14.02.2019)GTAI: Iran im Fokus (16.03.2018)
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
DIHK: FAQs zum Iran-Geschäft | DIHK Fact Sheet (25.05.2018)
Medizintechnik
GTAI: Chancen für Exporte humanitärer Güter nach Iran (17.12.2018)GTAI: Irans Gesundheitssektor bietet weiterhin Chancen (02.07.2018)GTAI Branche kompakt: Irans Medizintechnikmarkt expandiert (Dezember 2017)Marktanalyse Iran Medizintechnik 2016 (trAIDe)
Am 16. Januar 2016 hat die Internationale Atomenergie Organisation (IAEO) bekannt gegeben, dass Iran seine Verpflichtungen aus dem Joint Comprehensive Plan of Action“ (JCPOA), welcher am 14. Juli 2015 in Wien unterzeichnet wurde, nachgekommen ist.
Die Inspektoren der IAEO haben überprüft und bestätigt, dass mehr als zwei Drittel der Zentrifugen abgebaut, das angereicherte Uran außer Landes gebracht und jetzt auch der Kern des Plutoniumreaktors in Arak zerstört wurde.
Mit dieser Bestätigung wurde der sog. „Implementation Day“ eingeläutet und damit auch eine weitumfassende Aufhebung der internationalen Wirtschafts- und Finanzsanktionen, die den Handel mit Iran in den letzten Jahren besonders erschwert oder teilweise sogar lahmgelegt hatten.
Diese Entwicklungen gehen auf den sog. „Joint Comprehensive Plan of Action“ (JCPOA) zurück, welcher am 14. Juli 2015 zwischen Iran und den E3+3-Staaten (Deutschland, Frankreich, das Vereinigte Königreich, China, Russland und die USA) beschlossen wurde. Iran hatte sich dazu verpflichtet, alle nötigen Maßnahmen umzusetzen, um den Rückbau seines Nuklearprogrammes sicherzustellen. Im Gegenzug haben sich die anderen Vertragsparteien zu einem weitgehenden Abbau der unilateralen und multilateralen Sanktionen verpflichtet.
Bereits am 18. Oktober 2015 hat der Rat der Europäischen Union die nötigen Rechtsakte (Verordnung (EU) 2015/1861 und Durchführungsverordnung (EU) 2015/1862) zur Aufhebung bzw. Aussetzung der Wirtschafts- und Finanzsanktionen sowie der Personen- und Unternehmenslistungen beschlossen. Da der „Implementation Day“ eingetreten ist, gelten diese Rechtsakte ab dem 16. Januar 2016.
Die Wiener Vereinbarung (Join Comprehensive Plan of Action)
Allgemeine Bestimmungen und Anhänge
Zur Änderung der Iran-Embargo Verordnung
Aktualisierung der Namensliste
Zur Durchführung der Iran-Embargo Verordnung
Konsolidierte Fassung v. 16.01.2016
Resolution 2231 (2015) on Iran Nuclear Issue UN-Resolution zum Iran
EU-Sanktionsberatung Iran
Helpdesk zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht
Der SPECTARIS-Verband bietet viele Möglichkeiten des professionellen Austauschs in einem breiten und fachlich hervorragenden Netzwerk. Von ihm gehen wichtige Impulse und Perspektiverweiterungen in vielen Bereichen aus, welche uns als Unternehmen umtreiben. Das stärkt uns und die gesamte Branche.
Gemeinsam sind wir stark – Entsprechend schätzen wir das starke Netzwerk sowie die offene und sehr gute Zusammenarbeit im Verband, um als einer der führenden Hersteller gemeinsam an Lösungsansätzen für die modernen Herausforderungen in der Kontaktlinse zu arbeiten und identifizierte Trends zu nutzen.
Unternehmen der Medizintechnik agieren in einem Marktumfeld mit sich stetig verändernden Rahmenbedingungen. Aesculap ist Mitglied bei SPECTARIS nicht nur, weil der Verband die Interessen unserer Branche zielbewusst in der Politik und in der Öffentlichkeit vertritt und ein leistungsstarkes Netzwerk von Experten bietet. Durch die Vernetzung von Fachkompetenzen der Mitgliedsunternehmen ergeben sich zudem einzigartige und wertvolle Synergieeffekte, und davon profitieren wir alle.
Der deutsche Hightech-Mittelstand, zu dem auch wir gehören, hat mit SPECTARIS einen leistungsstarken Industrieverband, der die Interessen der Mitgliedsunternehmen bündelt, diese gegenüber der Politik vertritt und aktives Branchenmarketing im In- und Ausland betreibt. Wir engagieren uns in den Fachverbänden Photonik und Medizintechnik, bringen unsere Interessen und unser Know-how aktiv ein und nutzen die Netzwerkmöglichkeiten sowie die verschiedenen Serviceangebote (Seminare, Branchendaten) von SPECTARIS.
Wir arbeiten täglich daran, die Wachstumschancen der Kontaktlinse zu nutzen und unsere Einzelhandels-Partner dabei zu unterstützen, mehr für die Kontaktlinse zu erreichen. Spectaris liefert uns die Möglichkeit dies – als gemeinsames Projekt aller Industrieunternehmen – auf nationaler Ebene und mit gebündelten Kräften zu tun. Ohne den Spectaris-Industrieverband wäre diese gemeinsame Arbeit undenkbar.
OBE setzt auf Qualitätsprodukte „Made in Germany“. Dank Innovation und Automatisierung können Federscharniere und Sicherheitsschrauben am Standort Ispringen in großen Stückzahlen hergestellt werden. Einher geht dies mit steigender Produktivität und einer Arbeitsteilung für einfache Produkte am Standort China. Somit sichern wir Arbeitsplätze in Deutschland.
Wir profitieren von dem starken Netzwerk, der fachlichen Expertise und den brandaktuellen Informationen, die SPECTARIS ihren Mitgliedern zur Verfügung stellt. Ob Veranstaltungen, Fachgruppen-Treffen oder Seminare – alles auf höchstem Niveau und an den Bedürfnissen der Mitglieder orientiert.
Wir sind sowohl Speziallichtquellenhersteller als auch Lösungsanbieter. Dabei decken wir die technisch nutzbaren Wellenlängen des nicht sichtbaren Lichtspektrums ab. Es ist wichtig zu zeigen, wozu Speziallichtquellen genutzt werden können und welche Innovationen in Zukunft mit technischen Lichtquellen möglich sind. Eine Veranstaltung wie der Internationale Tag des Lichts schafft eine Brücke, um mit Anwendern zu kommunizieren.
Im Jahrhundert der Photonik schätzt laservision als mittelständischer Hersteller von Laserschutzprodukten für den internationalen Markt besonders die aktive Interessensvertretung und Wissensvermittlung in einem sich weltweit zunehmend dynamischer entwickelnden politischen und ökonomischem Umfeld. Die Mitgliedschaft in einem starken Verband mit den Möglichkeiten eines engen Dialogs speziell innerhalb unseres Fachverbandes Photonik unterstützt unser erfolgreiches Wachstum in der Schlüsseltechnologie Optik.
So profitieren wir durch ein starkes Netzwerk, fachliche Expertise und aktuelle Informationen zu den Herausforderungen unserer Zeit. Dabei umfasst dies ein breites Spektrum von Informationen - von der konkreten technologischen Fragestellung über regulatorische Anforderungen bis hin zu Marktinformationen. Insbesondere auch die Projektarbeit im F.O.M., die uns die Zusammenarbeit mit kompetenten Partnern ermöglicht, ist für uns von großer Bedeutung.
Wie funktioniert eigentlich ein Laserschwert?“, fragte mich eine Radioreporterin im Interview zum Thema „Photonik, eine der Schlüsselindustrien Europas des 21. Jahrhunderts“. Unsere Technologie und ihre innovativen Unternehmen sind in faktisch allen Märkten präsent. TOPTICA ist stolz, dass der Branchenverband SPECTARIS uns ein adäquates politisches Gewicht in Berlin und Brüssel verschafft!
Der Verband SPECTARIS bildet für uns mittelständische Unternehmen eine Brücke zwischen der Regierung und unseren Interessen – die Gemeinschaft macht uns hierbei stark! Wir schätzen sowohl das sehr hilfreiche Weiterbildungsprogramm innerhalb der Medizintechnik und profitieren von der Organisation unterschiedlichster Delegationsreisen. Durch unsere Mitgliedschaft bei SPECTARIS ist uns auch ein regelmäßiges Update neuer gesetzlicher Anforderungen garantiert.
Unser Branchenverband SPECTARIS ist ein starkes Sprachrohr für die Interessen mittelständischer, inhabergeführter Unternehmen wie wir. Genauso wichtig ist es uns, dass der Verband eine Plattform für einen offenen Dialog unter den Mitgliedsfirmen ermöglicht und perfekt auf unsere Bedürfnisse zugeschnittene Angebote wie Branchenreports oder thematisch auf den Punkt gebrachte Veranstaltungen anbietet.
Für uns als Hersteller von Medizintechnik stellt SPECTARIS ein wichtiges Sprachrohr gegenüber der Politik dar. Gerade angesichts der aktuellen MDR ist es immens wichtig, einen starken und leistungsfähigen Verband als Interessenvertretung zu haben. Wir sind sehr zufrieden mit der Zusammenarbeit und fühlen uns gut vertreten.
Regulatorische Anforderungen steigen, Märkte werden komplexer – doch die größte Herausforderung, der sich auch die Medizinbranche aktiv stellen muss, ist die Digitalisierung. Mit ihr erhöht sich die Entwicklungsgeschwindigkeit in erheblichem Maße. Innovative Prozesse und Produkte verschieben die Grenzen bislang gewohnter Standards. Als SPECTARIS-Mitglied sind wir Teil eines starken Verbandes, mit dem wir in diesem dynamischen Spannungsfeld bestehen werden.
Eine weltweit starke Branche wie die deutsche Medizintechnik braucht einen starken Verband. SPECTARIS eben! Kommunikation, Regulatory Affairs, Interessensvertretung, wirtschaftliche und fachliche Kompetenz – das findet man dort.
Richard Wolf als ein mittelständisches Unternehmen im Bereich der Medizintechnik profitiert stark durch das breite Netzwerk von SPECTARIS. Wir schätzen besonders die fachliche Expertise.
In Zeiten schneller und tiefgreifender Veränderungen in der Medtech Branche und einem anspruchsvollen regulatorischen Umfeld ist SPECTARIS ein wichtiger Partner für unser Unternehmen und als Interessensvertretung in Berlin und Brüssel unverzichtbar. Mitmachen lohnt sich!
Als Produzent von Pflege- und Klinikbetten verfolgen wir die aktuelle Entwicklung in der Gesundheitspolitik genau. Dabei greifen wir bei Fragen zu wichtigen Gesetzesänderungen gerne auf die fundierten Informationen von SPECTARIS zurück. Das Netzwerk aus namhaften, engagierten Unternehmen ermöglicht zudem einen intensiven Dialog untereinander, den wir sehr schätzen.
Die fundierten Informationen von SPECTARIS zu Branchen- und Technologietrends sowie im regulatorischen Umfeld sind für uns dabei ebenso wichtig wie die Interessenvertretung in Berlin und Brüssel. Das engagierte SPECTARIS-Team ist für uns immer ein guter Ansprechpartner.
In einer heterogenen und spezialisierten Branche wie der Analysentechnik, die sehr technisch orientiert ist und in der viele regulatorische Anforderungen zu erfüllen sind, treffen kleine Spezialisten auf große Technologiekonzerne. SPECTARIS gelingt es, die Interessen aller Mitglieder zu vereinen und fungiert als gemeinsames Ohr und Sprachrohr der Branche.
SPECTARIS bietet uns die ideale Plattform zum konstruktiven Dialog mit den Mitgliedsunternehmen und ist zuverlässiges Sprachrohr für die Laborindustrie in Politik und Wissenschaft.
Die sehr informativen Gespräche bei SPECTARIS in Berlin und auch hier im Hause haben mich vom Engagement und der guten Arbeit von SPECTARIS überzeugt. Insbesondere die Möglichkeit der Kombination von Themen aus der Analysen- Bio-, und Labortechnik mit dem Bereich Medizintechnik ist für Sigma sehr interessant.“ schrieb ich zum Beitritt im Jahr 2011. Das hat sich bestätigt und heute wirken wir aktiv in mehreren Arbeitskreisen mit.
Mittlerweile sind wir seit über 10 Jahren im SPECTARIS-Verband. Jeder Verband ist nur so stark, wie die Mitglieder diesen fordern und fördern. Als Mittelstand ist es für uns wichtig, dass komplexe Sachverhalte zusammengefasst dargestellt werden. Die Anforderungen an die Unternehmen der Medizintechnik steigern stetig und ändern sich fortlaufend. Hier leistet SPECTARIS tolle Arbeit und gibt uns immer das Gefühl gut informiert zu sein. Das Fortbildungsangebot ist sehr umfangreich und nimmt immer die Trends in den Fokus.
In den über 20 Jahren meiner Mitarbeit im Arbeitskreis Exportkontrolle, Zoll und Außenhandelspraxis hat SPECTARIS eine beeindruckende, äußerst positive Entwicklung genommen. Wir sind Ansprechpartner und Interessenvertreter für die Unternehmen auf den Gebieten Exportkontrolle, Zoll und Außenhandelspraxis. Die Kontakte u. a. zum Auswärtigen Amt, zum Wirtschaftsministerium, zum BAFA, verschiedenen Organisationen und auch Botschaften sind im Laufe der letzten Jahre immer enger geworden. SPECTARIS wird als eingeständiger Vertreter der Mitgliedsunternehmen ernst genommen und akzeptiert wird. SPECTARIS hat als Interessenvertreter der Mitgliedsunternehmen in der Welt der Exportkontrolle, des Zolls und der Außenhandelspraxis einen Namen und wird in der Community geachtet auf Grund der Sach- und Fachkenntnis.
Mit dem gemeinsamen Ziel, die Kontaktlinsen-Penetration in Deutschland zu erhöhen sowie den stationären Fachhandel zu unterstützen, haben wir zusammen mit SPECTARIS eine Digital-Kampagne ins Leben gerufen. Hierbei handelt es sich um ein Gemeinschaftsprojekt mit weiteren Kontaktlinsen-Herstellern, das uns besonders am Herzen liegt. SPECTARIS hat diese Initiative als gemeinsame Plattform nicht nur ermöglicht, sondern begleitet diese auch kontinuierlich und partnerschaftlich - von der initialen Ideenfindung über die kreative Konzeption bis hin zur innovativen Umsetzung.
Laser Components profitiert auf ganz unterschiedlichen Ebenen von dem Industrieverband. Als Unternehmen schätzen wir den übergreifenden Informationsaustausch in den Arbeitskreisen – egal ob Personalwesen, Marketing oder Exportkontrolle, Zoll und Außenhandelspraxis. Für unsere Branche ist Spectaris außerdem ein politisches Sprachrohr – so steht der Fachverband Photonik nicht nur im ständigen Austausch mit den Ministerien BMWi und BMBF sondern informiert auch über europäische Initiativen.
SPECTARIS als Brancheninstitution ist für INGENERIC Botschafter und Multiplikator zugleich. Die Mitgliedschaft ermöglicht einen raschen Zugang zu Themenfeldern und Ansprechpartnern und bietet gleichzeitig einen Gestaltungsspielraum zur Kommunikation relevanter Themen. Als Teil dieser Gemeinschaft profitieren wir von ausgezeichnetem Know-how und persönlichen Kontakten.