Iran

Unsere Schwerpunktseite zum Iran

Nach dem einseitigen Rückzug der Vereinigten Staaten von Amerika aus dem Joint Comprehensive Plan of Action (JCPoA) am 8. Mai 2018 wurden die US-Sanktionen gegenüber Iran vollständig reaktiviert. Derzeit halten die anderen Vertragsstaaten des JCPoA (Deutschland, Frankreich, Vereinigtes Königreich, China und Russland) weiterhin am Abkommen fest. Aufgrund der aktuellen Lage im Iran und der Unterstützung Russlands durch den Iran ist die Lage jedoch dynamisch. Seitens der JCPoA Partner werden ebenfalls laufend neue Sanktionen verhängt, die zwingend zu beachten sind.

Der Export von Medizintechnik und humanitären Gütern ist trotz US-Sanktionen weiterhin möglich, bedarf jedoch einer umfassenden Prüfung gegen die aktuelle Fassung der einschlägige Rechtsakte und Sanktionslisten. Zu beachten ist außerdem, dass sowohl die Europäische Union und das Vereinigte Königreich als auch die USA ihre Sanktionen gegenüber Iran ausgeweitet haben.

Unsere Schwerpunktseite zum Iran gibt Ihnen einen ersten Überblick über aktuelle Meldungen, Regularien, Unterstützungsangeboten und Veranstaltungen zum Thema Iran. Das SPECTARIS-Außenwirtschaftsteam unterstützt Sie gerne bei weiteren Fragen insbesondere zum Export von Medizintechnik in den Iran.

Ausweitung der Sanktionen gegenüber Iran

Durch die Beteiligung des Irans an Drohnenlieferungen an Russland und die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen gegenüber Demonstranten im Iran, haben eine Vielzahl an westlichen Staaten, darunter die Europäische Union, die USA und das Vereinigte Königreich, Änderungen an ihren Sanktionsregimen gegenüber Iran vorgenommen. Eine Übersicht über die neu verhängten Sanktionen westlicher Staaten gegenüber Iran sowie über die iranischen Gegenmaßnahmen finden SPECTARIS-Mitglieder im Mitgliederportal mySPECTARIS.

Bitte beachten Sie, dass sich die Rechtslage für Exporte in den Iran laufend ändert und Sie vor jedem Export eine umfassende Due Diligence Prüfung gegen die einschlägige(n) Embargoverordnung(en) sowie weitere einschlägige Rechtsakte durchführen müssen.


Aktuelle Meldungen zum Handel mit Iran

Zahlungsverkehr mit Iran: INSTEX wird aufgelöst

Die 10 INSTEX-Gesellschafter – Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, die Niederlande, Norwegen, Spanien, Schweden und das Vereinigte Königreich – haben die Auflösung von INSTEX beschlossen. Dies teilte das Auswärtige Amt am 9. März 2023 in einer Pressemitteilung mit.

Das Zahlungsvehikel INSTEX war 2019 von Deutschland, Frankreich und dem Vereinigten Königreich gegründet worden, um den rechtmäßigen Handel zwischen Europa und Iran, vor allem mit humanitären Gütern, zu erleichtern. Während der letzten vier Jahre war INSTEX durchgängig um eine Erleichterung des Handelsaustauschs zwischen Europa und Iran bemüht. Der Iran habe aus politischen Gründen jedoch systematisch verhindert, dass INSTEX sein Mandat erfüllen kann.

Angesichts der beharrlichen Weigerung Irans, mit der Gesellschaft zusammenzuarbeiten, sind die Gesellschafter von INSTEX am 9. März 2023 zu dem Schluss gekommen, dass es keine Grundlage mehr für die Weiterführung von INSTEX gibt.


Bundeswirtschaftsministerium setzt außenwirtschaftliche Förderinstrumente angesichts Lage im Iran aus

Bei den Exportkreditgarantien erfolgt die formale Aussetzung ab Januar 2023.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz berichtet, dass es angesichts der sehr ernsten Lage im Iran die außenwirtschaftlichen Förderinstrumente sowie die deutsch-iranischen Wirtschaftsformate ausgesetzt hat.

Die Aussetzung umfasst die Exportkredit- und Investitionsgarantien, den deutsch-iranischen Energiedialog, das Managerfortbildungsprogramm und das Auslandsmesseprogramm. Nur bei belastbaren humanitären Gründen können Ausnahmen zugelassen werden. Bei den Investitionsgarantien ist die Aussetzung bereits umgesetzt; bei den Exportkreditgarantien erfolgt die formale Aussetzung ab Januar 2023. Germany Trade and Invest (GTAI) und die Delegation der deutschen Wirtschaft im Iran haben ihre Aktivitäten zudem auf ein Minimum reduziert.

Das deutsch-iranische Handelsvolumen betrug im Jahr 2021 1,76 Mrd. Euro; von Januar bis September 2022 1,49 Mrd. Euro. Die Übernahme der Export- und Investitionsgarantien gegenüber dem Iran war ohnehin über viele Jahrzehnte ausgesetzt. Erst seit 2016 gab es in Folge des damaligen Implementation Day zum sogenannten Joint Comprehensive Plan of Action (JCpoA) sowie der Aufhebung der EU-Sanktionen eine kurze Phase der Öffnung dieser Instrumente. So wurden in dieser Öffnungsphase bei den Investitionsgarantien für einige wenige Projekte Garantien übernommen bzw. verlängert (Deckungsvolumen insgesamt rd. EUR 123 Mio.). Bereits seit Ende 2018 lagen dem Bund jedoch keine Anträge auf Neuübernahmen von Investitionsgarantien mehr zur Entscheidung vor. Vergleichbares gilt für Exportkreditgarantien; der Bund hat in den Jahren 2017 (Deckungsvolumen rd. EUR 176 Mio.) und 2018 (rd. EUR 37 Mio.) Exportkreditgarantien für Exporte in den Iran übernommen, seit 2019 nicht jedoch mehr.

Das BMWK hat jetzt in Abstimmung mit den Ressorts der Bundesregierung entschieden die genannten Instrumente vollständig auszusetzen.


EU-Unterstützung: Unternehmen bekommen Sanktionsberatung für Handel mit Iran

Der Helpdesk zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht bietet in der EU ansässigen kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU), die an Geschäftsmöglichkeiten im Iran interessiert sind, ein Unterstützungs- und Beratungsangebot.

Um sicherzustellen, dass das geschäftliche Engagement im Iran in voller Übereinstimmung mit den EU-Rechtsvorschriften und im Einklang mit den Bestimmungen des Joint Comprehensive Plan of Action (JCPoA) erfolgt, kann der Helpdesk europäischen Unternehmen kostenlose Due-Diligence-Prüfungen für bestimmte Geschäftsprojekte im Iran, insbesondere auch im Gesundheitsbereich, anbieten. Die daraus resultierenden Due-Diligence-Berichte ermöglichen es EU-Unternehmen, die Transaktionskosten durch die Beseitigung von Risiken erheblich zu senken, und dienen gleichzeitig als Sicherheit für Finanzinstitute. 

Der Helpdesk arbeitet auch eng mit dem Instrument zur Unterstützung des Handelsaustauschs (INSTEX) zusammen, um Zahlungen für den legalen Handel zwischen Europa und dem Iran zu erleichtern.

Bereits am 7. Oktober 2020 hatte die Europäische Kommission zwei kostenlose Online-Plattformen gestartet, die kleinen und mittlerne Unternehmen (KMU) helfen sollen, Handel mit Iran zu betreiben. So hilft ein Helpdesk zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht dabei zu prüfenob bestimmte Geschäftsprojekte mit den EU-Sanktionen vereinbar sind. Eine „Sanktionsberatung“ bietet KMU in der EU eine allgemeine, unverbindliche Orientierungshilfe dazu, ob ihre Geschäftsprojekte unter die Sanktionen der EU gegen Iran fallen könnten.

Der Helpdesk hat außerdem einen Branchenbericht über die Medizinprodukteindustrie im Iran und weitere Broschüren veröffentlicht, die uns das Helpdesk freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat.

Broschüre Due Diligence Helpdesk on EU Sanctions for EU SMEs dealing with IranBroschüre Vorstellung HelpdeskMedical Devices Industry in Iran

Die offizielle Website des Helpdesk finden Sie hier und eine Liste der vergangenen Veranstaltungen hier.

Weitere Informationen:
Die vollständige Pressemitteilung
Der Helpdesk zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht
Die „Sanktionsberatung“ für KMU


Vollständige Wiederbelebung des Joint Comprehensive Plan of Action nicht in Sicht

Seit April 2021 haben die Regierungen von Deutschland, Frankreich und dem Vereinigten Königreich (E3-Staaten) geeinsam mit den anderen Teilnehmern des Joint Comprehensive Plan of Action (JCPoA), dem Iran und den Vereinigten Staaten über die Wiederherstellung des Abkommens verhandelt. Seitens des JCPoA-Koordinators wurde Anfang August nach anderthalbjährigen Verhandlungen ein abschließendes Textpaket vorgelegt, dass die vollständige Wiederbelebung und Umsetzung des JCPoA ermöglichen soll. Die Wiener Verhandlungen über den JCPoA sind damit abgeschlossen.

Ein ranghoher EU-Beamter sagte, der Textvorschlag sei der bestmögliche Kompromiss, der alle bis dato offenen Fragen kläre. Weiteren Spielraum für Verhandlungen gäbe es nicht.  Die Entscheidung, wie es mit dem Abkommen weitergeht, muss nun von den Regierungen in  Teheran und in Washington getroffen werden.

Ob das Abkommen wiederbelebt werden kann, erscheint zur Zeit unwahrscheinlich, da sich der Iran laut Berichten der Internationale Atomenenergieaufsicht (IAEA), seine Produktionskapazitäten für die Urananreicherung wesentlich ausgebaut hat.


Deutschen Medizintechnik-Unternehmen sind beim Iran-Geschäft die Hände gebunden

Am kommenden Sonntag, den 4. November 2018, läuft die Frist ab: An diesem Tag treten die US-amerikanischen Sanktionen gegen den Iran wieder vollumfänglich in Kraft. Ziel der US-Regierung ist es, den Iran damit vom globalen Finanzmarkt zu isolieren. Die Unsicherheit in Deutschland ist groß: Nahezu alle Banken haben den Zahlungsverkehr mit dem Iran eingestellt, um ihren Zugang zum US-amerikanischen Finanzmarkt nicht zu gefährden. „Die Unternehmen stecken in der Sackgasse. (mehr lesen)

SPECTARIS-Sondernewsletter zum Iran

SPECTARIS Sondernewsletter zum Iran vom 9. Mai 20182. SPECTARIS Sondernewsletter zum Iran vom 7. August 20183. SPECTARIS Sondernewsletter zum Iran


Iran: Neue US-General License eröffnet neue Möglichkeiten beim Export von Medizinprodukten

Am 27. Februar 2020 veröffentlichte das US-Office of Foreign Assets Control (OFAC) General License 8 "Authorizing Certain Humanitarian Trade Transactions Involving the Central Bank of Iran" sowie damit zusammenhängende FAQs . Ein weiteres FAQ zu dem Thema wurde am 6. März 2020 veröffentlicht. Dieser Schritt war nötig, um die Einrichtung des Swiss Humanitarian Trade Arrangement (SHTA) als Zahlungsvehikel rechtlich zu legitimieren.

Das SHTA ist ein Zahlungsmechanismus, mit dem humanitäre Güter in den Iran geliefert werden sollen. Es wurde von der Schweiz in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden in den USA und im Iran sowie mit ausgewählten Schweizer Banken und Unternehmen entwickelt. Es steht derzeit nur Schweizer Firmen zur Verfügung.

Die neue allgemeine Lizenz könnte jedoch auch deutschen Unternehmen wieder den Export von Medizinprodukten in den Iran erleichtern, da nun keine spezifischen Lizenzanträge beim OFAC mehr eingeholt werden müssen. Dies war nach dem 20. September 2020 erforderlich, weil das OFAC die iranische Zentralbank (Central Bank of Iran)  zu einem „sponsor of terrorism“ erklärt hatte. Zuvor waren Agrarrohstoffe, Arzneimittel und Medizinprodukte aufgrund einer humanitären allgemeinen Lizenz gemäß den Iranian Transaction and Sanctions Regulations (ITSR) für den Export in den Iran zugelassen.

Da die iranische Zentralbank entweder direkt oder indirekt für die meisten Devisentransaktionen im Iran verantwortlich ist, war sie auch wichtiger Bestandteil für den Kauf von Agrarrohstoffen, Arzneimitteln und Medizinprodukten unter der allgemeinen Lizenz. Die Benennung Die Benennung der iranischen Zentralbank als „sponsor of terrorism“ hat dazu geführt, dass die frühere Lizenz im Wesentlichen unbrauchbar wurde. 

Durch den Erlass der General Licence 8 können Aktivitäten und Transaktionen mit der iranischen Zentralbank für die in der humanitären allgemeinen Lizenz genannten Güter mit Beteiligung der Central Bank of Iran wieder möglich werden.


Schweiz richtet Zahlungskanal für Lieferung humanitärer Güter in den Iran ein 

In Abstimmung mit den USA, deren Interessen die Schweiz im Iran vertritt, hat die Eidgenossenschaft einen Zahlungskanal für humanitäre Güter, das sogenannte «Swiss Humanitarian Trade Arrangement» (SHTA), in den Iran entwickelt. Ein erster Testlauf für Lieferungen eines Schweizer Pharmaunternehmens in den Iran ist durchgeführt worden. Es handelt sich dabei um Krebsmedikamente sowie Medikamente, die bei Organtransplantationen benötigt werden. Der Wert dieser Medikamente beläuft sich auf rund 2,3 Millionen Euro.


Weiterführende Informationen zum Iran-Geschäft

Informationen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

BAFA-Merkblatt zu den Entwicklungen des Iran Embargos

Überblick über die durch den Implementation Day eingetretenen Änderungen geben und einige Hinweise zu Ausgestaltung der Antragsverfahren.

BAFA Sondernewsletter: „Exportkontrolle Aktuell: Sondernewsletter Iran 2016“ 

Informationen des Zolls zum Iran-Embargo

Zoll: Zusammenfassung der Embargomaßnahmen bei der Ausfuhr in den Iran 

Überblick über Beziehungen zur Bundesrepublik Deutschland, zur Außen-, Innen- und Wirtschaftspolitik.

Informationen des Auswärtigen Amts zum Iran 

Reisen nach Iran beeinflussen Visumsvorgaben für USA-Reisen: Reisen nach Iran können sich gemäß Gesetzesbeschluss des US-Kongresses vom 18.12.2015 zur Änderung des Visa Waiver Programms auf spätere Einreisen in die USA auswirken.

Reise-und Sicherheitsinformationen des Auswärtigen Amts 
Neuigkeiten zu Hermesdeckungen

Informationen zu den wirtschaftlichen Beziehungen zum Iran:

Auswärtiges Amt
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Restriktive Maßnahmen der EU gegen Iran (Europäischer Rat)
Beziehungen zwischen der EU und Iran (Factsheet vom 13. April 2016)

Internetseite der Europäischen Union mit aktuellen Meldungen zum Iran aus Sicht der EU

EU: Task Force Iran

Merkblatt der EU zu den europäisch-iranischen Beziehungen in englischer Sprache:

European External Action Service


Special Purpose Vehicle "INSTEX"

Am 31. Januar 2019 haben die E3-Außenminister – Jean‑Yves Le Drian (Frankreich), Heiko Maas (Deutschland) sowie Jeremy Hunt (Vereinigtes Königreich) eine Gemeinsame Erklärung zur Einrichtung des „Special Purpose Vehicle“ (SPV) veröffentlicht. Bereits am 29. Januar 2019 hatte der französische Außenminister angekündigt, dass das „Special Purpose Vehicle“ (SPV) „in den kommenden Tagen“ eingerichtet werden soll.

INSTEX hat inzwischen eine Geschäftsstelle eingerichtet, jedoch bislang keine Transaktionen durchgeführt.


Iran-Abkommen: Zweckgesellschaft soll Zahlungskanäle mit Iran offen halten

Unter Vorsitz der Hohen Beauftragten der EU für die Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, haben die Außenminister aus China, Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Russland und Iran am 25. September 2018 am Rande der UNO-Vollversammlung in New York konkrete Schritte zum Erhalt des Atomabkommens mit dem Iran besprochen.

Weitere Informationen
Anmerkungen der Hohen Vertreterin nach dem Ministertreffen zum Iran-Abkommen
Implementation of the Joint Comprehensive Plan of Action: Joint Ministerial Statement (englischsprachig)
Die EU bei der Uno-Generalversammlung (englischsprachig)
Statement der verbliebenen JCPOA-Staaten in New York

General Licenses für Covid-relevante Produkte verlängert

Im Rahmen seiner globalen Pandemiebekämpfung hatte das OFAC bereits im vergangenen Jahr General Licenses veröffentlicht, um den Export von Gütern für Pandemiebekämpfung in die sanktionierten Staaten Syrien, Venezuela und in den Iran zu ermöglichen. Diese wurden am 10. Juni 2022 aktualisiert: Syria General License 21AVenezuela General License 39A und Iran General License N-1. Die General Licenses sind nun bis 17. Juni 2023 gültig. Begleitend dazu wurden eine Vielzahl von häufig gestellten Fragen aktualisiert.

OFAC: Drei neue General Licenses erlauben COVID-19 bezogenen Aktivitäten mit dem Iran, Syrien und Venezuela trotz Sanktionen

Trotz bereits bestehender General Licenses für humanitäre Aktivitäten bilden die US-Sanktionen gegenüber Staaten, wie Iran, Syrien und Venezuela, ein Hindernis und eine Herausforderung bei der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie und anderer globaler humanitärer Krisen. Um diese Herausforderungen zu mildern, hat das Office of Foreign Assets Control (OFAC) am 17. Juni 2021 drei General Licenses (GL) zum Thema "Authorizing Certain Activities to Respond to the Coronavirus Disease 2019 (COVID-19)" erlassen: 

Die General Licenses sind zunächst bis 17. Juni 2022 befristet.

Zusätzlich erließ das OFAC am gleichen Tag mehrere Frequently Asked Questions zum Thema (906907908909910 und 911). Die drei General Licenses erlauben im Hinblick auf Geschäfte im Iran, Syrien und Venezuela eine Reihe von Aktivitäten, die zuvor gemäß den einschlägigen US-Sanktionen verboten waren. Obwohl nun zusätzliche COVID-bezogene Transaktionen genehmigt werden, enthält jede der drei neuen allgemeinen Lizenzen jedoch erhebliche Nuancen. 

Neben der Ermächtigung von US-Personen zur Durchführung dieser Transaktionen stellt das OFAC in den FAQ 910 und 911 klar, dass US-Finanzinstitute unter Einhaltung der Bestimmungen der COVID-19-bezogenen General Licenses ausnahmsweise Geldtransfers mit sanktionierten Staaten durchführen können. Insbesondere FAQ 911 kann Nicht-US-Personen und Finanzinstituten Gewissheit geben, dass sie nicht mit sekundären Sanktionen oder primären Sanktionsverletzungen belegt werden, wenn die zugrunde liegende Transaktion im Rahmen der General Licenses erlaubt ist. 

USA verhängen neue Sanktionen gegen den iranischen Finanzsektor

Das US-amerikanische Office of Foreign Asset Control (OFAC) hat am 8. Oktober 2020 gemäß Executive Order 13902 neue Sanktionen gegen den iranischen Finanzsektor erlassen. In diesem Zusammenhang hat das OFAC 18 iranische Banken neu auf seine Sanktionsliste gesetzt. Damit unterliegt der iranische Finanzsektor wird nun generell Sekundärsanktionen. 

Wenn ein ausländisches Finanzinstitut wissentlich wesentliche Transaktionen im Zusammenhang mit den benannten iranischen Banken durchführt oder erleichtert, kann es von der Eröffnung von Korrespondenz- oder Kreditorenkonten in den USA ausgeschlossen werden. OFAC sieht jedoch eine 45-tägige Abwicklungsfrist für zuvor nicht genehmigungsfähige Aktivitäten vor.

Zu beachten ist, dass die neuen Bestimmungen gemäß Section 11 der Executive Order 13902 nicht für die Finanzierung sowie die Erleichterung  von Transaktionen inklusive des Verkaufs von Agrarprodukten, Lebensmitteln, Medizin und Medizintechnik in den Iran gelten. General License L "Authorizing Certain Transactions Involving Iranian Financial Institutions Blocked Pursuant to Executive Order 13902" sieht hierfür Ausnahmegenehmigungen vor.

Weitere Informationen:
Sanktionslistenupdate des U.S. Department of Treasury vom 8. Oktober 2020
General License L "Authorizing Certain Transactions Involving Iranian Financial Institutions Blocked Pursuant to Executive Order 13902"


U.S.-Präsident Trump veröffentlicht neue Executive Order zur einseitigen Durchsetzung des "Snap-Back"

Am 19. September 2020 gaben U.S.-Präsident Trump und Außenminister Pompeo bekannt, dass die Vereinigten Staaten die "Snap-Back"-Bestimmungen der UN-Sanktionen gemäß der Resolution 2231 des UN-Sicherheitsrats auslösen werden und in der Folge alle Sanktionen der Vereinten Nationen gegen den Iran erneut verhängen werden. Bereits am 20. August 2020 informierten die Vereinigten Staaten den Präsidenten des Sicherheitsrates über die erhebliche Nichterfüllung der JCPOA-Verpflichtungen durch den Iran. Diese Mitteilung löste den 30-Tage-Prozess aus, der zur Rücknahme der zuvor aufgehobenen UN-Sanktionen führte, die am 19. September um 20.00 Uhr östlicher Tageszeit in Kraft traten. Das bedeutet, dass ab heute alle Bestimmungen der Resolutionen 1696, 1737, 1747, 1803, 1835 und 1929 des UN-Sicherheitsrates, die durch die Resolution 2231 des UN-Sicherheitsrates aufgehoben wurden, wieder in Kraft sind. Die UN-Sanktionen wurden einseitig von den USA aktiviert. Nach Ansicht der verbliebenen JCPoA-Vertragsstaaten kann die vermeintliche Mitteilung nach Ziffer 11 der Resolution 2231 (aus dem Jahr 2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, die von den Vereinigten Staaten von Amerika einging und den Mitgliedern des VN-Sicherheitsrats übermittelt wurde, keine Rechtswirkung entfalten. 

Im nächsten Schritt verhängte das U.S. Treasury Department’s Office of Foreign Assets Control (OFAC) am 21. September 2020 Sanktionen gegen drei hohe Beamte der Atomic Energy Organization of Iran (AEOI), gegen verschiedene Tochterunternehmen und Zulieferer der AEOI sowie gegen zahlreiche hohe Beamte. Zusätzlich wurde seitens der US-Administration eine neue Executive Order, "Blocking Property of Certain Persons with Respect to the Conventional Arms Activities of Iran", veröffentlicht. Das OFAC warnte ausländische Finanzinstitute außerdem vor der Gefahr von Sekundärsanktionen, wenn sie weiterhin Transaktionen mit gelisteten Personen oder Unternehmen durchführen. Bereits am 17. September 2020 wurden weitere iranische Personen gelistet, die in Zusammenhang mit dem iranischen Ministerium für Sicherheit stehen. Auch für Transaktionen mit diesen Personen gelten Sekundärsanktionen.  

Zusätzlich änderte das OFAC am  30. September 2020 die Weapons of Mass Destruction Proliferators Sanctions Regulations sowie die Iranian Transactions and Sanctions Regulations. 


"Snapback"- Vorschlag der USA im UN-Sicherheitsrat gescheitert

Die US-Regierung unter Präsident Trump hatte Mitte August im UN-Sicherheitsrat eine Resolution eingebracht, um den "Snapback"-Mechanismus zu aktivieren und die UN-Sanktionen gegen den Iran wieder aufleben zu lassen. Der "Snapback“-Mechanismus ermöglicht es einem Vertragspartner des Joint Comprehensive Plan of Action (JCPoA), die Wiedereinsetzung der multilateralen Sanktionen gegen Iran anzustreben, die 2015 in Übereinstimmung mit der vom VN‑Sicherheitsrat verabschiedeten Resolution 2231 aufgehoben worden waren. Zu beachten ist jedoch, dass die Vereinigten Staaten im Mai 2018 aus dem JCPoA einseitig ausgestiegen sind und damit kein Vertragsstaat mehr sind. Die E3-Staaten (Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich) kündigten in einer gemeinsamen Mitteilung an, dass sie den Vorschlag der USA, die UN-Sanktionen wieder zu aktivieren, nicht unterstützen werden. Erwartungsgemäß wurde die Resolution im UN-Sicherheitsrat am 2. September 2020 abgelehnt. 


Präsident Trump verschärft Iran-Sanktionen weiter

Als Reaktion auf die Raketenangriffe des iranischen Militärs auf zwei Militärbasen im Irak hat das US-amerikanische Office of Foreign Asset Control am 10. Januar 2020 eine Reihe von ranghohen Personen des iranischen Militärs, iranische Stahl- und Metallunternehmen, Unternehmen aus Drittländern (China) sowie ein Schiff auf die seine Sanktionsliste, List of Specially Designated Nationals and Blocked Persons (SDN List), gesetzt. Alle neu gelisteten Personen unterliegen Sekundärsanktionen.

Gleichzeitig gab Präsident Trump eine neue Executive Order (Imposing Additional Sanctions on Iran) heraus, die neue Sanktionen für Bauwesen, Bergbau, verarbeitendes Gewerbe und Textil im Iran vorsieht. Auch das US-Außenministerium gab separat bekannt, dass es zusätzliche Sanktionen verhängen wird. Mit den neuen Sanktionen setzen die USA ihre Kampagne des "Maximaldrucks" gegen Schlüsselsektoren der iranischen Wirtschaft fort.

Die US-amerikanischen General Licenses zu Exporten von Medizin, Medizinprodukten und humanitären Gütern in den Iran sind bislang von den neuen Sanktionen nicht betroffen. 

Eine detaillierte Übersicht über alle US-Sanktionen gegenüber Iran ist auf der Seite des US-Finanzministeriums zu finden.


Weitere Sanktionsverschärfungen gegen den Iran - Waivers werden nicht verlängert

Seit dem 15. April 2019 werden die iranischen Revolutionsgarden (IRGC) als Foreign Terrorist Organization (FTO) eingestuft. Dies hat das US-Außenministerium Mitte April angekündigt. Die US-amerikanische Exportkontrollbehörde (OFAC) gab am 15. April 2019 ebenfalls die Listung der IRGC bekannt und veröffentlichte zusätzlich eine Pressemitteilung zu den Hintergründen der Listung. Durch die Listung der IRGC als Terrororganisation ist zu erwarten, dass sich die möglichen Strafmaßnahmen gegen den Iran erweitern. Personen oder Unternehmen, die Geschäfte mit der IRGC tätigen, riskieren voraussichtlich strafrechtliche Anklagen wegen Unterstützung einer Terrororganisation. US-Außenminister Mike Pompeo warnte diesbezüglich vor einem erhöhten Risiko, insbesondere für Finanzinstitute. Diese müssten sicherstellen, dass Finanztransaktionen in keiner bedeutsamen Weise mit der IRGC in Verbindung stehen. Mit der Listung der IRCG hat die derzeitige US-Regierung erstmalig Teile einer ausländischen Regierung als FTO benannt. Laut Präsident Trump unterstreiche die Einstufung, dass die IRGC aktiv den Terrorismus als staatliches Instrument fördere. Trump bezeichnete die IRGC als das wichtigste Mittel der iranischen Regierung, um weltweit terroristische Kampagnen umzusetzen. 

Darüber hinaus hat das Weiße Haus am 22. April 2019 angekündigt, die derzeit geltenden Sanktionsbefreiungen (waiver) für acht Staaten (Indien, China, die Türkei, Griechenland, Italien, Japan, Südkorea und Taiwan), die Öl aus dem Iran importieren nicht weiter zu verlängern. Diese laufen Anfang Mai aus. "Diese Entscheidung soll die iranischen Ölexporte auf Null bringen und dem Regime seine Haupteinnahmequelle absprechen", sagte das Weiße Haus in einer Erklärung."Die Trump-Regierung und unsere Verbündeten sind entschlossen, den maximalen wirtschaftlichen Druck gegen den Iran aufrechtzuerhalten und auszuweiten, um die destabilisierenden Aktivitäten des Regimes zu beenden, die die Vereinigten Staaten, unsere Partner und Verbündeten sowie die Sicherheit im Nahen Osten bedrohen", heißt es in der Erklärung weiter.
Die Hohe Vertreterin der Europäischen Union sowie die Außenminister Deutschlands, Frankreichs und des Vereinigten Königreichs drückten in einer gemeinsamen Erklärung ihr Bedauern für die Entscheidung der Vereinigten Staaten aus. 

Als Reaktion auf das Ultimatum des Iran veröffentlichte das OFAC am 8.. Mai 2019 die Verhängung von weiteren Sanktionen für den Eisen, Stahl, Aluminium und Kupfer-Sektor im Iran. Die Meldung können Sie hier abrufen.


General License H und I aufgehoben

Die US-amerikanische Exportkontrollbehörde, Office of Foreign Assets Control (OFAC), hat am 27. Juni 2018 im Zuge des Rückzugs der USA aus dem Atomabkommen (JCPOA) die General Licenses H und I aufgehoben.

General License H hatte es ausländischen Tochterunternehmen US-amerikanischer Unternehmen bzw. US-amerikanisch kontrollierten ausländischen Unternehmen erlaubt, in einem bestimmten Umfang geschäftliche Beziehungen mit dem Iran zu unterhalten. General License I erlaubte es US-Personen, Verträge mit dem Iran über die Lieferung von Zivilflugzeugen abzuschließen. Das OFAC veröffentlichte am gleichen Tag zwei neue General Licenses, die Abwicklung der Geschäftsaktivitäten gemäß General License H bis zum 4. November 2018 bzw. unter General License I bis zum 6. August 2018 regeln. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des OFAC.

Weitere Informationen:
Meldung des Office of Foreign Assets Control (OFAC)
General License H (aufgehoben)
General License I (aufgehoben)


Rückzug der Vereinigten Staaten aus dem Joint Comprehensive Plan of Action (JCPOA)

Am 8. Mai 2018 hat US-Präsident Donald Trump seine Entscheidung verkündet, den Joint Comprehensive Plan of Action (JCPOA) aufzukündigen.

Nach einer Übergangsfrist von 90 (bis zum 6. August 2018) bzw. von 180 Tagen (4. November 2018) sind die Sanktionen, die die USA gegen den Iran im Hinblick auf sein Atom-Programm verhängt hatte und die im Zuge des JCPOA ausgesetzt wurden, wieder eingeführt. 

Welche Sanktionen sind wieder in Kraft?

Seit dem 6. August 2018:

  • Kauf oder Erwerb von US-Banknoten durch die iranische Regierung.
  • Irans Handel mit Gold oder Edelmetallen.
  • Der Verkauf, die Lieferung oder der Transfer von Graphit, Metallen wie Aluminium oder Stahl, Kohle und Software zur Integration industrieller Prozesse von und nach Iran.
  • Signifikante Transaktionen im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf der iranischen Währung Rial. Hierzu gehören auch die Aufrechterhaltung größerer Vermögen und Konten außerhalb des iranischen Hoheitsgebiets.
  • Der Kauf, die Zeichnung oder die Vereinfachung der Ausgabe iranischer Staatsanleihen.
  • Sanktionen gegen den iranischen Automobilsektor.

Seit dem 4. November 2018:

  • Erdöltransaktionen mit iranischen Öl-Gesellschaften.
  • Den Ankauf von Erdöl und Erdöl- oder petrochemischen Produkten aus dem Iran.
  • Transaktionen zwischen ausländischen Finanzinstituten und der Zentralbank des Iran sowie weiteren iranischen Finanzinstitutionen.
  • Die Bereitstellung von speziellen Finanznachrichten für die iranische Zentralbank und iranische Finanzinstitute.
  • Die Bereitstellung von Versicherungsleistungen, Versicherungen oder Rückversicherungen.
  • Sanktionen gegen den iranischen Energiesektor, iranische Hafenbetreiber sowie den Schifffahrts- und Schiffbausektor

Europäische Union sucht Vermittlerrolle im Iran-Konflikt

Die verschiedenen Institutionen der Europäischen Union ringen im Iran-Konflikt um ihre Positionierung, wollen dabei aber gleichzeitig das Atom-Abkommen mit Iran, Joint Comprehensive Plan of Action (JCPoA), aufrechterhalten. Die Kommissare der Europäischen Union bekräftigten am 8. Januar 2020 ihre Vermittlerrolle im Iran-Konflikt. Kommissionspräsidentin von der Leyen, sagte im Anschluss vor Journalisten in Brüssel: „Die derzeitige Krise betrifft nicht nur die Region, sondern uns alle. Der Einsatz von Waffen muss jetzt aufhören, um dem Dialog Raum zu geben. Wir sind aufgerufen, alles zu tun, um die Gespräche wieder aufleben zu lassen. Die Europäische Union hat auf ihre Weise viel zu bieten. Wir haben gefestigte Beziehungen zu vielen Akteuren in der Region und darüber hinaus, um die Situation zu deeskalieren.“

Weitere Informationen
Pressemitteilung des Auswärtigen Amts vom 9. Januar 2020
Gemeinsame Erklärung der Außenminister Deutschlands, Frankreichs und des Vereinigten Königreichs zur Nuklearvereinbarung mit Iran vom 14. Januar 2020
Außenminister Maas zum Nuklearabkommen mit Iran vom 14.1.2020


Urteil des Internationalen Gerichtshofs zu Iran-Sanktionen

Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat am 3. Oktober 2018 in einer Vorentscheidung die USA verpflichtet, einige der neu auferlegten Sanktionen gegen den Iran vorläufig aufzuheben, da sie eine Verletzung des Treaty of Amity von 1950 darstellen. Vor allem die Sanktionen, die humanitäre Hilfe und die Sicherheit des Flugverkehrs bedrohen, müssen sofort aufgehoben werden, urteilte das höchste Gericht der Vereinten Nationen.

Mit dem Urteil gab der IGH einer Klage des Iran statt, der eine einstweilige Verfügung gegen US-amerikanische Maßnahmen gefordert hatte. Die Entscheidung des UN-Gerichts ist zwar bindend, jedoch stehen dem Gericht keine Rechtsmittel zur Durchsetzung des Urteils zur Verfügung, falls die USA das Urteil ignorieren sollte. Dies ist sehr wahrscheinlich, da die USA bislang stets betont hatten, dass sie den IGH nicht für zuständig erachten. Eine Aufhebung der US-Sanktionen gegen Iran aufgrund des IGH-Urteils ist daher unwahrscheinlich.

Weitere Informationen

Pressemitteilung des Internationalen Gerichtshofs


Europäische Kommission aktualisiert Abwehrgesetz gegen Iran-Sankitonen der USA

Die Europäische Kommission hat am 6. Juni 2018, die von ihr am 18. Mai 2018 angekündigte Anpassung der Verordnung (EG) Nr. 2271/96 des Rates vom 22. November 1996 (sog. „Blocking-Verordnung) verabschiedet.

Durch die Aktualisierung sind die Rechtsvorschriften, die extraterritorialen Sanktionen seitens der USA vorsehen und mit denen die Vereinigten Staaten den Iran erneut belegen haben, vom Anwendungsbereich der Blocking-Verordnung erfasst. Nach zwei Monaten, in denen das Europäische Parlament und der Rat Zeit hatten, um gegen die Maßnahmen Einspruch zu erheben, ist die Verordnung am 7. August 2018 in Kraft getreten. Die Blocking-Verordnung verbietet Unternehmen aus der Europäischen Union, sich an die US-Sanktionen gegen den Iran zu halten. Urteile ausländischer Gerichte zur Durchsetzung der US-Sanktionen werden in der EU nicht anerkannt.

Weitere Informationen

Neufassung der EU-Blocking-Verordnung (EG) 2271/96
Delegierten Verordnung (EU) 2018/1100 vom 6. Juni 2018 zur Änderung des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 2271/96

Verordnung (EG) Nr. 2271/96 des Rates vom 22. November 1996 (alte Fassung)
Europäische Kommission Vertretung in Deutschland vom 6. Juni 2018
Daily News der Europäischen Kommission vom 6. Juni 2018 (englischsprachig)
Europäische Kommission Pressemitteilung vom 18. Mai 2018
Europäische Kommission Vertretung in Deutschland vom 18. Mai 2018


Zum Schutz unserer Unternehmen – Europäische Staaten fordern Ausnahmen von US-Sanktionen

Deutschland, Frankreich, das Vereinigte Königreich und die Europäische Union haben die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika am 4. Juni 2018 in einem gemeinsamen Brief dazu aufgefordert, europäische Unternehmen von den angekündigten Sanktionen gegen die Islamische Republik Iran auszunehmen.

In dem Schreiben an US-Finanzminister Steven Mnuchin und US-Außenminister Mike Pompeo fordern die Außen-, Wirtschafts- und Finanzminister der drei Länder sowie die Außenbeauftragte der Europäischen Union Ausnahmen für EU-Firmen, die nach dem Inkrafttreten des Atom-Abkommens (JCPoA) am 16. Januar 2016 Geschäftsbeziehungen im Iran aufgebaut haben.

Zudem sollen die Vereinigten Staaten öffentlich Sektorausnahmen unter anderem für Pharma, Medizinprodukte sowie Energie, Autos, zivile Luftfahrt und Infrastruktur zulassen. Auch sollen die Bankenkanäle mit der Iranischen Zentralbank und nichtgelisteten Banken offen bleiben, auch über SWIFT. Die General License H (für US-Tochterunternehmen) und Übergangsfristen zur Vertragslösung sollen verlängert werden.

Den Brief können Sie hier abrufen:

Teilausstieg des Iran aus dem Joint Comprehensive Plan of Action

Die Islamische Republik hat am 8. Mai 2019 angekündigt, einige der Auflagen aus dem Joint Comprehensive Plan of Action (JCPoA  oder auch Atomabkommen) nicht mehr einzuhalten. Irans Präsident Rouhani setzte den verbliebenen Vertragspartnern - China, Deutschland, Frankreich, das Vereinigte Königreich und Russland - eine Frist von 60 Tagen, um das Abkommen umzusetzen. Insbesondere sollen sie sich für eine Aufhebung der Beschränkungen im Erdöl- und Finanzsektor einsetzen. Die Frist von 60 Tagen endet am 8. Juli 2019. Bis zum Fristablauf will die iranische Regierung die Vertragsbestimmungen zur Beschränkung der Bestände von angereichertem Uran und Schwerem Wasser nicht mehr befolgen. Sollte eine Verbesserung nicht erzielt werden können, kündigte der Iran weitere Schritte an. 
Das Auswärtige Amt und die Europäische Union und die E3-Staaten (Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich) lehnten in einer Gemeinsamen Erklärung das Ultimatum des Iran ab, betonten aber, dass sie weiterhin am Abkommen mit dem Iran festhalten wollen und vom Iran dessen Einhaltung forderten. 

Weitere Informationen
Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 9. Mai 2019




Joint Comprehensive Plan of Action (JCPOA)

Am 16. Januar 2016 hat die Internationale Atomenergie Organisation (IAEO) bekannt gegeben, dass Iran seine Verpflichtungen aus dem Joint Comprehensive Plan of Action“ (JCPOA), welcher am 14. Juli 2015 in Wien unterzeichnet wurde, nachgekommen ist.

Die Inspektoren der IAEO haben überprüft und bestätigt, dass mehr als zwei Drittel der Zentrifugen abgebaut, das angereicherte Uran außer Landes gebracht und jetzt auch der Kern des Plutoniumreaktors in Arak zerstört wurde. 

Mit dieser Bestätigung wurde der sog. „Implementation Day“ eingeläutet und damit auch eine weitumfassende Aufhebung der internationalen Wirtschafts- und Finanzsanktionen, die den Handel mit Iran in den letzten Jahren besonders erschwert oder teilweise sogar lahmgelegt hatten. 

Diese Entwicklungen gehen auf den sog. „Joint Comprehensive Plan of Action“ (JCPOA) zurück, welcher am 14. Juli 2015 zwischen Iran und den E3+3-Staaten (Deutschland, Frankreich, das Vereinigte Königreich, China, Russland und die USA) beschlossen wurde. Iran hatte sich dazu verpflichtet, alle nötigen Maßnahmen umzusetzen, um den Rückbau seines Nuklearprogrammes sicherzustellen. Im Gegenzug haben sich die anderen Vertragsparteien zu einem weitgehenden Abbau der unilateralen und multilateralen Sanktionen verpflichtet. 

Bereits am 18. Oktober 2015 hat der Rat der Europäischen Union die nötigen Rechtsakte (Verordnung (EU) 2015/1861 und Durchführungsverordnung (EU) 2015/1862) zur Aufhebung bzw. Aussetzung der Wirtschafts- und Finanzsanktionen sowie der Personen- und Unternehmenslistungen beschlossen. Da der „Implementation Day“ eingetreten ist, gelten diese Rechtsakte ab dem 16. Januar 2016.

Die Wiener Vereinbarung (Join Comprehensive Plan of Action)

Allgemeine Bestimmungen und Anhänge

Zur Änderung der Iran-Embargo Verordnung


Zur Änderung der Iran-Embargo Verordnung


Aktualisierung der Namensliste


Zur Durchführung der Iran-Embargo Verordnung


Konsolidierte Fassung v. 16.01.2016

Stimmen unserer Mitglieder

SPECTARIS agiert als starker Verband, der die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Wirtschaft und Gesellschaft tatkräftig vertritt.

„SPECTARIS agiert als starker Verband, der die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Wirtschaft und Gesellschaft tatkräftig vertritt. Als Mitglied haben wir die Möglichkeit, unsere Anliegen aktiv einzubringen und auch mitzugestalten, um sicherzustellen, dass unsere Stimme in relevanten politischen und gesellschaftlichen Diskussionen gehört wird. Zusätzlich haben wir bei SPECTARIS einen Zugang zu einem breiten Netzwerk von Unternehmen, Experten und Entscheidungsträgern aus der Hightech-Industrie. Dies ermöglicht uns wertvolle Kontakte zu knüpfen und Synergien zu nutzen. Durch den Austausch können wir und andere Mitglieder gegenseitig von unseren Erfahrungen und Kompetenzen profitieren“.


Frank-Martin Rammelt, Geschäftsführer seleon GmbH


Gemeinsam sind wir stark.

Gemeinsam sind wir stark – Entsprechend schätzen wir das starke Netzwerk sowie die offene und sehr gute Zusammenarbeit im Verband, um als einer der führenden Hersteller gemeinsam an Lösungsansätzen für die modernen Herausforderungen in der Kontaktlinse und Gemeinschaftskampagnen zu arbeiten sowie identifizierte Trends zu nutzen.


Johannes Zupfer, General Manager D-A-CH, CooperVision GmbH


Großer Mehrwert für unsere Arbeit.

Der deutsche Hightech-Mittelstand, zu dem auch wir gehören, hat mit SPECTARIS einen leistungsstarken Industrieverband, der die Interessen der Mitgliedsunternehmen bündelt, diese gegenüber der Politik vertritt und aktives Branchenmarketing im In- und Ausland betreibt. Wir engagieren uns in den Fachverbänden Photonik und Medizintechnik, bringen unsere Interessen und unser Know-how aktiv ein und nutzen die Netzwerkmöglichkeiten sowie die verschiedenen Serviceangebote (Seminare, Branchendaten) von SPECTARIS.


Dr. Andreas Nitze, Country Manager Deutschland, ASML Berlin GmbH


Zusammen besser: Industrieunternehmen arbeiten bei Spectaris an Zukunftsprojekten für die Kontaktlinse

Wir arbeiten täglich daran, die Wachstumschancen der Kontaktlinse zu nutzen und unsere Einzelhandels-Partner dabei zu unterstützen, mehr für die Kontaktlinse zu erreichen. Spectaris liefert uns die Möglichkeit dies – als gemeinsames Projekt aller Industrieunternehmen – auf nationaler Ebene und mit gebündelten Kräften zu tun. Ohne den Spectaris-Industrieverband wäre diese gemeinsame Arbeit undenkbar.


Fabian Hasert, Geschäftsführer MPG&E-Kontaktlinsen


OBE setzt auf Qualitätsprodukte „Made in Germany“.

OBE setzt auf Qualitätsprodukte „Made in Germany“. Dank Innovation und Automatisierung können Federscharniere und Sicherheitsschrauben am Standort Ispringen in großen Stückzahlen hergestellt werden. Einher geht dies mit steigender Produktivität und einer Arbeitsteilung für einfache Produkte am Standort China. Somit sichern wir Arbeitsplätze in Deutschland.


Peter Specht / Erik Schäfer - Geschäftsführer OBE


Wir profitieren von dem starken Netzwerk.

Wir profitieren von dem starken Netzwerk, der fachlichen Expertise und den brandaktuellen Informationen, die SPECTARIS ihren Mitgliedern zur Verfügung stellt. Ob Veranstaltungen, Fachgruppen-Treffen oder Seminare – alles auf höchstem Niveau und an den Bedürfnissen der Mitglieder orientiert.


Michael Kneier, VP Sales und Marketing, eagleyard Photonics GmbH


Wir sind sowohl Speziallichtquellenhersteller als auch Lösungsanbieter.

Wir sind sowohl Speziallichtquellenhersteller als auch Lösungsanbieter. Dabei decken wir die technisch nutzbaren Wellenlängen des nicht sichtbaren Lichtspektrums ab. Es ist wichtig zu zeigen, wozu Speziallichtquellen genutzt werden können und welche Innovationen in Zukunft mit technischen Lichtquellen möglich sind. Eine Veranstaltung wie der Internationale Tag des Lichts schafft eine Brücke, um mit Anwendern zu kommunizieren.


Dr. Christian Pels, Senior Vice President, Global Head of Innovation, Heraeus Noblelight GmbH


Die Mitgliedschaft in einem starken Verband unterstützt unser erfolgreiches Wachstum.

Im Jahrhundert der Photonik schätzt laservision als mittelständischer Hersteller von Laserschutzprodukten für den internationalen Markt besonders die aktive Interessensvertretung und Wissensvermittlung in einem sich weltweit zunehmend dynamischer entwickelnden politischen und ökonomischem Umfeld. Die Mitgliedschaft in einem starken Verband mit den Möglichkeiten eines engen Dialogs speziell innerhalb unseres Fachverbandes Photonik unterstützt unser erfolgreiches Wachstum in der Schlüsseltechnologie Optik.


Dirk Breitenberger, Geschäftsführer LASERVISION GmbH & Co. KG


TOPTICA ist stolz, dass der Branchenverband SPECTARIS uns ein adäquates politisches Gewicht in Berlin und Brüssel verschafft!

Wie funktioniert eigentlich ein Laserschwert?“, fragte mich eine Radioreporterin im Interview zum Thema „Photonik, eine der Schlüsselindustrien Europas des 21. Jahrhunderts“. Unsere Technologie und ihre innovativen Unternehmen sind in faktisch allen Märkten präsent. TOPTICA ist stolz, dass der Branchenverband SPECTARIS uns ein adäquates politisches Gewicht in Berlin und Brüssel verschafft!


Dr. Thomas Weber, Vorstand, TOPTICA Photonics AG


Die Gemeinschaft macht uns stark!

Der Verband SPECTARIS bildet für uns mittelständische Unternehmen eine Brücke zwischen der Regierung und unseren Interessen – die Gemeinschaft macht uns hierbei stark! Wir schätzen sowohl das sehr hilfreiche Weiterbildungsprogramm innerhalb der Medizintechnik und profitieren von der Organisation unterschiedlichster Delegationsreisen. Durch unsere Mitgliedschaft bei SPECTARIS ist uns auch ein regelmäßiges Update neuer gesetzlicher Anforderungen garantiert.


Maik Greiser,Geschäftsführender Gesellschafter / CEO ATMOS MedizinTechnik GmbH & Co. KG


Der Verband bietet perfekt auf unsere Bedürfnisse zugeschnittene Angebote.

Unser Branchenverband SPECTARIS ist ein starkes Sprachrohr für die Interessen mittelständischer, inhabergeführter Unternehmen wie wir. Genauso wichtig ist es uns, dass der Verband eine Plattform für einen offenen Dialog unter den Mitgliedsfirmen ermöglicht und perfekt auf unsere Bedürfnisse zugeschnittene Angebote wie Branchenreports oder thematisch auf den Punkt gebrachte Veranstaltungen anbietet.


Geschäftsführende Gesellschafter Jüke Systemtechnik GmbH, Martin Hovestadt (links) und Heinrich Jürgens (rechts)


Sprachrohr für die Medizintechnik

Für uns als Hersteller von Medizintechnik stellt SPECTARIS ein wichtiges Sprachrohr gegenüber der Politik dar. Gerade angesichts der aktuellen MDR ist es immens wichtig, einen starken und leistungsfähigen Verband als Interessenvertretung zu haben. Wir sind sehr zufrieden mit der Zusammenarbeit und fühlen uns gut vertreten.


Regina Kirchner-Gottschalk, Geschäftsführerin KaWe – KIRCHNER & WILHELM GmbH + Co. KG


Im dynamischen Umfeld bestehen

Regulatorische Anforderungen steigen, Märkte werden komplexer – doch die größte Herausforderung, der sich auch die Medizinbranche aktiv stellen muss, ist die Digitalisierung. Mit ihr erhöht sich die Entwicklungsgeschwindigkeit in erheblichem Maße. Innovative Prozesse und Produkte verschieben die Grenzen bislang gewohnter Standards. Als SPECTARIS-Mitglied sind wir Teil eines starken Verbandes, mit dem wir in diesem dynamischen Spannungsfeld bestehen werden.


Rainer Kliewe, Geschäftsführer Ofa Bamberg GmbH


Wir schätzen an SPECTARIS besonders die fachliche Expertise.

Richard Wolf als ein mittelständisches Unternehmen im Bereich der Medizintechnik profitiert stark durch das breite Netzwerk von SPECTARIS. Wir schätzen besonders die fachliche Expertise.


Geschäftsführung Richard Wolf GmbH, Herr Pfab, Herr Steinbeck


Mitmachen lohnt sich!

In Zeiten schneller und tiefgreifender Veränderungen in der Medtech Branche und einem anspruchsvollen regulatorischen Umfeld ist SPECTARIS ein wichtiger Partner für unser Unternehmen und als Interessensvertretung in Berlin und Brüssel unverzichtbar. Mitmachen lohnt sich!


Bert Sutter, Geschäftsführer, Sutter Medizintechnik GmbH


Wir wollen heute und in Zukunft Partner des Vertrauens für unsere Kunden im Labor sein.

Die fundierten Informationen von SPECTARIS zu Branchen- und Technologietrends sowie im regulatorischen Umfeld sind für uns dabei ebenso wichtig wie die Interessenvertretung in Berlin und Brüssel. Das engagierte SPECTARIS-Team ist für uns immer ein guter Ansprechpartner.


Dr. Christoph Schöler, Geschäftsführender Gesellschafter, BRAND GMBH + CO KG, VACUUBRAND GMBH + CO KG


Sprachrohr für die Branche

In einer heterogenen und spezialisierten Branche wie der Analysentechnik, die sehr technisch orientiert ist und in der viele regulatorische Anforderungen zu erfüllen sind, treffen kleine Spezialisten auf große Technologiekonzerne. SPECTARIS gelingt es, die Interessen aller Mitglieder zu vereinen und fungiert als gemeinsames Ohr und Sprachrohr der Branche.


Albrecht Sieper, Geschäftsführer Elementar Analysensysteme GmbH


SPECTARIS ist die ideale Plattform.

SPECTARIS bietet uns die ideale Plattform zum konstruktiven Dialog mit den Mitgliedsunternehmen und ist zuverlässiges Sprachrohr für die Laborindustrie in Politik und Wissenschaft.


Dr. Gunther Wobser, Geschäftsführender Gesellschafter der LAUDA DR. R. WOBSER GMBH & CO. KG


SPECTARIS beflügelt die Zusammenarbeit in unserer Branche.

Die sehr informativen Gespräche bei SPECTARIS in Berlin und auch hier im Hause haben mich vom Engagement und der guten Arbeit von SPECTARIS überzeugt. Insbesondere die Möglichkeit der Kombination von Themen aus der Analysen- Bio-, und Labortechnik mit dem Bereich Medizintechnik ist für Sigma sehr interessant.“ schrieb ich zum Beitritt im Jahr 2011. Das hat sich bestätigt und heute wirken wir aktiv in mehreren Arbeitskreisen mit.


Dr. Michael Sander, Geschäftsführer Sigma Laborzentrifugen GmbH


SPECTARIS ist starke Stimme für den Außenhandel

In den über 20 Jahren meiner Mitarbeit im Arbeitskreis Exportkontrolle, Zoll und Außenhandelspraxis hat SPECTARIS eine beeindruckende, äußerst positive Entwicklung genommen. Wir sind Ansprechpartner und Interessenvertreter für die Unternehmen auf den Gebieten Exportkontrolle, Zoll und Außenhandelspraxis. Die Kontakte u. a. zum Auswärtigen Amt, zum Wirtschaftsministerium, zum BAFA, verschiedenen Organisationen und auch Botschaften sind im Laufe der letzten Jahre immer enger geworden. SPECTARIS wird als eingeständiger Vertreter der Mitgliedsunternehmen ernst genommen und akzeptiert wird. SPECTARIS hat als Interessenvertreter der Mitgliedsunternehmen in der Welt der Exportkontrolle, des Zolls und der Außenhandelspraxis einen Namen und wird in der Community geachtet auf Grund der Sach- und Fachkenntnis. 


Iris Eckert, SPECTARIS-Senior Expert


Die Kontaktlinse digital sichtbar machen

Zusammen mit SPECTARIS haben wir eine Digital-Kampagne ins Leben gerufen, mit dem Ziel, den stationären Fachhandel zu unterstützen und die Kontaktlinsen-Penetration in Deutschland zu erhöhen. Dieses Gemeinschaftsprojekt mit weiteren Kontaktlinsenherstellern liegt uns besonders am Herzen. SPECTARIS hat diese Initiative als gemeinsame Plattform ermöglicht und begleitet diese kontinuierlich und partnerschaftlich -  von der initialen Ideenfindung über die kreative Konzeption bis hin zur innovativen Umsetzung.


Dr. Benedikt Hoffmann, Franchise Head Alcon Vision Care & General Manager DACH Alcon


Nationale Interessensvertretung rückt Branche in den Fokus

Laser Components profitiert auf ganz unterschiedlichen Ebenen von dem Industrieverband. Als Unternehmen schätzen wir den übergreifenden Informationsaustausch in den Arbeitskreisen – egal ob Personalwesen, Marketing oder Exportkontrolle, Zoll und Außenhandelspraxis. Für unsere Branche ist Spectaris außerdem ein politisches Sprachrohr – so steht der Fachverband Photonik nicht nur im ständigen Austausch mit den Ministerien BMWi und BMBF sondern informiert auch über europäische Initiativen.


Patrick Paul, Geschäftsführer LASER COMPONENTS GmbH


Teilen heißt hier multiplizieren!

SPECTARIS als Brancheninstitution ist für INGENERIC Botschafter und Multiplikator zugleich. Die Mitgliedschaft ermöglicht einen raschen Zugang zu Themenfeldern und Ansprechpartnern und bietet gleichzeitig einen Gestaltungsspielraum zur Kommunikation relevanter Themen. Als Teil dieser Gemeinschaft profitieren wir von ausgezeichnetem Know-how und persönlichen Kontakten.


Dr. Olaf Rübenach, Geschäftsführer der INGENERIC GmbH


Sprachrohr des innovativen Mittelstands

Im Jahrhundert des Photons braucht es eine ebenso starke wie reaktionsschnelle Interessenvertretung. Für uns, als Anbieter und Berater für die innovativsten Produkte des globalen Photonik-Marktes, ist diese Institution besonders wichtig. Wir wissen unsere Interessen (z.B. im Bereich Außenwirtschaft) in guten Händen und können uns auf das Wesentliche konzentrieren: unsere Kunden zufrieden zu stellen.


Andreas Börner, Geschäftsführer Laser 2000 GmbH


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