EU-Dual-Use-Verordnung

Die Dual-Use-Verordnung (VO (EU) 2021/821) der Europäischen Union wurde kürzlich novelliert und ist seit 9. September 2021 in Kraft. Die neue Verordnung ersetzt die bisherige Verordnung (EG) Nr. 428/2009 aus dem Jahr 2009. Damit wird die erste umfassende Überarbeitung des EU-Exportkontrollsystems seit 2009 abgeschlossen. 

In einer gemeinsamen Online-Veranstaltung haben das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als zuständige Genehmigungsbehörde sowie der DIHK und die IHKen über die Veränderungen für betroffene Unternehmen und die praktischen Auswirkungen der Neuregelungen der VO (EU) 821(2021) informiert.

Die Präsentationen des BAFA können Sie auf der Internetseite des BAFA abrufen.

Weiterführende Informationen und Veröffentlichungen

Die Kommission hat ihren Legislativvorschlag zur Modernisierung der Ausfuhrkontrollen der EU für sensible Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck im September 2016 angenommen. Eine Überarbeitung der Verordnung von 2009 war notwendig geworden, um der technischen Weiterentwicklung, neuen Sicherheitsrisiken und neu entstehenden Technologien ("emerging technologies") Rechnung zu tragen. Nach mehrjährigen Trilogverhandlungen konnten sich Kommission, Europaparlament und Rat schließlich im November 2020 auf einen neuen Verordnungstext einigen. 

In die neue Verordnung wurden zahlreiche Vorschläge der Kommission für eine umfassende Verbesserung des Systems aufgenommen. Sie soll das bestehende Ausfuhrkontrollsystem der EU durch folgende Maßnahmen wirksamer machen:

  • Einführung einer neuen Dimension der „menschlichen Sicherheit“, damit die EU auf die Herausforderungen reagieren kann, die mit den neuen Technologien mit doppeltem Verwendungszweck – insbesondere den Cyber-Überwachungstechnologien – einhergehen, die ein Risiko für die nationale und internationale Sicherheit darstellen; dies schließt auch den Schutz der Menschenrechte ein;
  • Aktualisierung von Schlüsselbegriffen und Definitionen (etwa der Definition des Begriffs „Ausführer“, unter den jetzt auch natürliche Personen und Forscher fallen, die an der Weitergabe von Technologie mit doppeltem Verwendungszweck beteiligt sind);
  • Vereinfachung und Harmonisierung der Genehmigungsverfahren sowie Schaffung von Möglichkeiten für die Kommission, die Liste der Güter oder Bestimmungsorte, die besonderen Kontrollformen unterliegen, durch ein „vereinfachtes“ Verfahren, d. h. delegierte Rechtsakte, zu ändern, wodurch das Ausfuhrkontrollsystem flexibler gestaltet wird und sich besser weiterentwickeln und an die Gegebenheiten anpassen kann;
  • Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen den Genehmigungsbehörden und der Kommission im Interesse von transparenteren Genehmigungsentscheidungen;
  • Koordinierung und Unterstützung einer soliden Durchsetzung von Kontrollen, darunter fällt auch die Verbesserung eines sicheren elektronischen Informationsaustauschs zwischen Genehmigungs- und Durchsetzungsbehörden;
  • Entwicklung eines Kapazitätsaufbau- und Schulungsprogramms der EU für die Genehmigungs- und Durchsetzungsbehörden der Mitgliedstaaten;
  • gezielte Information der Industrie und Transparenz gegenüber den Interessenträgern zum Aufbau strukturierter Beziehungen zum privaten Sektor im Wege spezifischer Konsultationen der Interessenträger durch die zuständige Arbeitsgruppe der Kommission oder Experten der Mitgliedstaaten;
  • Stärkung des Dialogs mit Drittländern und Bemühungen um gleiche Wettbewerbsbedingungen auf globaler Ebene.

Der neue Rahmen ermöglicht es der EU, wichtige Maßnahmen zu ergreifen, um Fachwissen zu bündeln und besondere Herausforderungen zu bewältigen, insbesondere im Zusammenhang mit der Cyber-Überwachung (hierzu werden noch Leitlinien für die Sorgfaltspflicht ausgearbeitet), aber auch bei neu entstehenden Technologien mit doppeltem Verwendungszweck in Bereichen wie Biotechnologie, künstliche Intelligenz oder fortgeschrittene Rechensysteme.

Mit der Verordnung wird für mehr Transparenz gesorgt, indem das Maß an Konsultationen und Berichterstattung zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission erhöht wird und indem die Entwicklung einer neuen EU-Plattform zur elektronischen Genehmigung vorangetrieben wird, die bereits in vier EU-Mitgliedstaaten erprobt wurde.

Sie liefert auch eine Rechtsgrundlage für Maßnahmen der EU auf multilateraler, plurilateraler und bilateraler Ebene – in Anerkennung der Tatsache, dass die Wirksamkeit der Kontrollen von der Mitarbeit der größten Technologiehersteller abhängt – und baut auf dem bestehenden multilateralen Rahmen für Ausfuhrkontrollen auf, dem Wassenaar-Arrangement, das die Grundlage für viele Beschränkungen bildet, die durch die Verordnung auf EU-Ebene eingeführt werden.

Zusätzlich veröffentlichte auch die Europäische Kommission weitere Informationen zum Inkrafttreten der EU-Dual-Use-Verordnung, die Sie hier gesammelt abrufen können.

Weitere Informationen:
Vollständige Pressemeldung
Verordnungstext der EU-Dual-Use-Verordnung (VO (EU) 2021/821)
Memo – Durchführung der Verordnung
Infoseite der EU-Kommission: Kontrolle des Handels mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck
Einigung über neue Vorschriften für den Handel mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Pressemitteilung, 9. November 2020)
Pressemitteilung BMWi: Rat und Europäisches Parlament einigen sich auf neue Exportregeln für Dual-Use Güter
Pressemitteilung Rat der EU: Einigung über neue Vorschriften für den Handel mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck
Pressemitteilung der EU-Kommission
Pressemitteilung des EU-Parlaments
Website zur Kontrolle des Handels mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck

Die Generaldirektion der EU-Kommission (TAXUD) hat am 8. September 2021 neue Codierungen für die Anmeldung von Gütern mit doppelten Verwendungszweck nach der neuen Dual-Use-VO veröffentlicht. Die neuen Codes sind notwendig, um die neue Gesetzeslage abzubilden. Bis zur Umsetzung in ATLAS wird es jedoch noch dauern. Bis auf Weiteres sind deshalb die alten Codierungen anzuwenden. Das ITZ Bund hat die neuen Codierungen in seiner ATLAS – Info 0218/21 zusammengefasst.

Am 9. September 2021 ist die neue EU-Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 in Kraft getreten. Die Verordnung modernisiert die geltenden Regeln zur Kontrolle der Ausfuhr, der Handels- und Vermittlungstätigkeit, der technischen Unterstützung, der Durchfuhr und der Verbringung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck.

Die wesentliche Änderungen umfassen unter anderem neue Genehmigungspflichten für die Ausfuhr von bestimmten Gütern für digitale Überwachung, sofern diese im Empfangsland für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen verwendet werden sollen [vgl. Art. 5 Verordnung (EU) 2021/821].

Zusätzlich wird der Bereich der technischen Unterstützung im Zusammenhang mit Gütern des Anhangs I [vgl. Art. 8 Verordnung (EU) 2021/821] neu geregelt. Die EU-Regelung wird in Deutschland durch die nationalen Vorschriften in §§ 49 ff. AWV, welche bereits zuvor Regelungen im Bezug zur technischen Unterstützung beinhalteten, flankiert. Weitere Änderungen umfassen eine Verschärfung der Kontrolle von Vermittlungstätigkeiten [vgl. Art. 6 Verordnung (EU) 2021/821] und Durchfuhren [vgl. Art. 7 Verordnung (EU) 2021/821].

Außerdem werden zwei neue Allgemeine Genehmigungen eingeführt: Die EU007 genehmigt den konzerninternen Transfer von Software und Technologie zur gewerblichen Produktentwicklung. Die EU008 betrifft die Ausfuhr von Gütern der Verschlüsselung. Die EU001 wird zudem um Island als privilegiertes Empfängerland ergänzt.

Zum Inkfrafttreten der EU-Dual-Use-Verordnung hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle außerdem zwei neue Merkblätter veröffentlicht:

Für Ausfuhranträge, die vor dem 9. September 2021 gestellt wurden, gelten weiterhin die einschlägigen Bestimmungen der alten Verordnung (EG) 428/2009 [vgl. Art.31 Verordnung (EU) 2021/821].
D. h. diese Ausfuhranträge werden grundsätzlich auch dann auf der Grundlage der alten Verordnung (EG) 428/2009 beschieden, wenn die Entscheidung über die Erteilung der Genehmigung erst nach Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2021/821 getroffen wird.

Bereits vor dem 9. September 2021 erteilte Ausfuhrgenehmigungen sowie Auskünfte zur Güterliste gelten fort. Eine Neubeantragung ist nicht erforderlich. Ebenso gelten die Registrierungen für die EU001-006 fort. Ferner ist keine neue Bestellung eines Ausfuhrverantwortlichen notwendig. Die entsprechenden AV-Bekanntmachungen werden angepasst [Veröffentlichung im BAnz folgt]. Die Bekanntmachungen zu den Endverbleibserklärungen wurden bereits angepasst [BAnz AT 01.09.2021 B6, B7]. Inhaltliche Änderungen sind mit den Anpassungen nicht verbunden.


Novellierung des nationalen Außenwirtschaftsrechts zur Anpassung an die neue EU-Dual-Use-Verordnung

Im Vorfeld des Inkrafttretens der Dual-Use-Verordnung wurden auf nationaler Ebene weitere Änderungen am Außenwirtschaftsgesetz (AWG) sowie an der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) vorgenommen. Das Bundeskabinett billigte am 25. August 2021 die von Bundeswirtschaftsminister Altmaier vorgelegte Verordnung zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung.

Mit der Ersten Verordnung zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung (1. AWG/AWV-Änderungsverordnung) vom 25. August 2021 (BAnz AT 07.09.2021 V1) werden in der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) und im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) die Verweise auf die bisher geltende Verordnung (EG) Nr. 428/2009 durch Verweise auf die neue EU-Dual-Use-VO ersetzt. Darüber hinaus enthält die 1. AWG/AWV-Änderungsverordnung Regelungen, Nordirland bei der Anwendung von Genehmigungspflichten wie ein Teil der Europäischen Union zu behandeln. Aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit werden zudem die verfahrensrechtlichen Bestimmungen zum Warenausgang präzisiert.

Die Änderungen traten am 9. September 2021 in Kraft.


Neufassung der Bekanntgabe über die Allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen

Mit der Bekanntmachung über die Nutzung der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen der Union Nr. EU001, EU002, EU003, EU004, EU005, EU006, EU007 und EU008 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die bisherige Bekanntmachung zur Nutzung der AGG‘en an die Neufassung der EU-Dual-Use-VO angepasst. Ebenso wie die Neufassung der EU-Dual-Use-VO tritt auch die neue Bekanntmachung zur Nutzung der Allgemeinen Genehmigungen der EU am 9. September 2021 in Kraft. Mit dieser Bekanntmachung wird das Registrier- und Meldewesen bei der Nutzung der Allgemeinen Genehmigungen der EU aktualisiert und um die Registrier- und Meldevorgaben der neu eingeführten AGG Nr. EU007 und Nr. EU008 erweitert.

Die bekannten Grundstrukturen bleiben unverändert; insbesondere müssen sich Ausführer, die bereits für die Nutzung der AGG‘en Nr. EU001 bis Nr. EU006 registriert sind, nicht erneut für diese AGG‘en registrieren. Vielmehr werden die bestehenden Registrierungen vom BAFA fortgeschrieben.

Ebenfalls angepasst wurden alle (nationalen) Allgemeinen Genehmigungen des BAFA (mit Ausnahme der AGG Nr. 28) [BAnz AT 31.08.2021 B5-B9; BAnz AT 01.09.2021 B5; BAnz AT 06.09.2021 B4]. Neben der Aktualisierung der Verweise auf die neue EU-Dual-Use-VO sind die Ausschlusstatbestände aller AGG’en – ebenfalls mit Ausnahme der AGG Nr. 28 – um die in Art. 5 der Verordnung (EU) 2021/821 geregelten Verwendungszwecke erweitert worden.

Als Mitgliedsstaat der EU gelten in Österreich verschiedene Genehmigungs-, Melde- und Hinweispflichten. So ist für gelistete Dual Use-Güter eine Genehmigung des BMDW/Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, teilweise auch für die innergemeinschaftliche Verbringung erforderlich.

Zuständige Behörde ist das Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) Abteilung III/2 – Exportkontrolle

E-Mail: post.III2_19@bmdw.gv.at oder exportkontrolle@bmdw.gv.at
Tel: 01/711 00-0

Weitere Informationen:
Internetseite des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Informationen der Wirtschaftskammer Österreich


SPECTARIS-Aktivitäten zur Novellierung der EU-Dual-Use-Verordnung

Die Europäische Kommission hat am 28. September 2016 einen Vorschlag für eine neue EU-Dual-Use-Verordnung vorgelegt, welche die zurzeit anwendbare Verordnung (EG) 428/2009 ersetzten soll. Diese Vorschrift ist einer der wesentlichsten Gesetztestexte der europäischen Ausfuhrkontrolle und muss zwingend von allen europäischen Unternehmen beachtet werden, die Güter oder Technologien führen, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können.

Die SPECTARIS-Unternehmen weisen eine durchschnittliche Exportquote von über 60 Prozent auf. Diese Rechtsvorschrift ist daher für die meisten dieser Unternehmen von außerordentlicher Bedeutung. Um die Interessen seiner Mitglieder zu wahren, begleitet SPECTARIS das Gesetzgebungsverfahren aktiv und konstruktiv mit.

Stimmen unserer Mitglieder

SPECTARIS agiert als starker Verband, der die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Wirtschaft und Gesellschaft tatkräftig vertritt.

„SPECTARIS agiert als starker Verband, der die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Wirtschaft und Gesellschaft tatkräftig vertritt. Als Mitglied haben wir die Möglichkeit, unsere Anliegen aktiv einzubringen und auch mitzugestalten, um sicherzustellen, dass unsere Stimme in relevanten politischen und gesellschaftlichen Diskussionen gehört wird. Zusätzlich haben wir bei SPECTARIS einen Zugang zu einem breiten Netzwerk von Unternehmen, Experten und Entscheidungsträgern aus der Hightech-Industrie. Dies ermöglicht uns wertvolle Kontakte zu knüpfen und Synergien zu nutzen. Durch den Austausch können wir und andere Mitglieder gegenseitig von unseren Erfahrungen und Kompetenzen profitieren“.


Frank-Martin Rammelt, Geschäftsführer seleon GmbH


Gemeinsam sind wir stark.

Gemeinsam sind wir stark – Entsprechend schätzen wir das starke Netzwerk sowie die offene und sehr gute Zusammenarbeit im Verband, um als einer der führenden Hersteller gemeinsam an Lösungsansätzen für die modernen Herausforderungen in der Kontaktlinse und Gemeinschaftskampagnen zu arbeiten sowie identifizierte Trends zu nutzen.


Johannes Zupfer, General Manager D-A-CH, CooperVision GmbH


Großer Mehrwert für unsere Arbeit.

Der deutsche Hightech-Mittelstand, zu dem auch wir gehören, hat mit SPECTARIS einen leistungsstarken Industrieverband, der die Interessen der Mitgliedsunternehmen bündelt, diese gegenüber der Politik vertritt und aktives Branchenmarketing im In- und Ausland betreibt. Wir engagieren uns in den Fachverbänden Photonik und Medizintechnik, bringen unsere Interessen und unser Know-how aktiv ein und nutzen die Netzwerkmöglichkeiten sowie die verschiedenen Serviceangebote (Seminare, Branchendaten) von SPECTARIS.


Dr. Andreas Nitze, Country Manager Deutschland, ASML Berlin GmbH


Zusammen besser: Industrieunternehmen arbeiten bei Spectaris an Zukunftsprojekten für die Kontaktlinse

Wir arbeiten täglich daran, die Wachstumschancen der Kontaktlinse zu nutzen und unsere Einzelhandels-Partner dabei zu unterstützen, mehr für die Kontaktlinse zu erreichen. Spectaris liefert uns die Möglichkeit dies – als gemeinsames Projekt aller Industrieunternehmen – auf nationaler Ebene und mit gebündelten Kräften zu tun. Ohne den Spectaris-Industrieverband wäre diese gemeinsame Arbeit undenkbar.


Fabian Hasert, Geschäftsführer MPG&E-Kontaktlinsen


OBE setzt auf Qualitätsprodukte „Made in Germany“.

OBE setzt auf Qualitätsprodukte „Made in Germany“. Dank Innovation und Automatisierung können Federscharniere und Sicherheitsschrauben am Standort Ispringen in großen Stückzahlen hergestellt werden. Einher geht dies mit steigender Produktivität und einer Arbeitsteilung für einfache Produkte am Standort China. Somit sichern wir Arbeitsplätze in Deutschland.


Peter Specht / Erik Schäfer - Geschäftsführer OBE


Wir profitieren von dem starken Netzwerk.

Wir profitieren von dem starken Netzwerk, der fachlichen Expertise und den brandaktuellen Informationen, die SPECTARIS ihren Mitgliedern zur Verfügung stellt. Ob Veranstaltungen, Fachgruppen-Treffen oder Seminare – alles auf höchstem Niveau und an den Bedürfnissen der Mitglieder orientiert.


Michael Kneier, VP Sales und Marketing, eagleyard Photonics GmbH


Wir sind sowohl Speziallichtquellenhersteller als auch Lösungsanbieter.

Wir sind sowohl Speziallichtquellenhersteller als auch Lösungsanbieter. Dabei decken wir die technisch nutzbaren Wellenlängen des nicht sichtbaren Lichtspektrums ab. Es ist wichtig zu zeigen, wozu Speziallichtquellen genutzt werden können und welche Innovationen in Zukunft mit technischen Lichtquellen möglich sind. Eine Veranstaltung wie der Internationale Tag des Lichts schafft eine Brücke, um mit Anwendern zu kommunizieren.


Dr. Christian Pels, Senior Vice President, Global Head of Innovation, Heraeus Noblelight GmbH


Die Mitgliedschaft in einem starken Verband unterstützt unser erfolgreiches Wachstum.

Im Jahrhundert der Photonik schätzt laservision als mittelständischer Hersteller von Laserschutzprodukten für den internationalen Markt besonders die aktive Interessensvertretung und Wissensvermittlung in einem sich weltweit zunehmend dynamischer entwickelnden politischen und ökonomischem Umfeld. Die Mitgliedschaft in einem starken Verband mit den Möglichkeiten eines engen Dialogs speziell innerhalb unseres Fachverbandes Photonik unterstützt unser erfolgreiches Wachstum in der Schlüsseltechnologie Optik.


Dirk Breitenberger, Geschäftsführer LASERVISION GmbH & Co. KG


TOPTICA ist stolz, dass der Branchenverband SPECTARIS uns ein adäquates politisches Gewicht in Berlin und Brüssel verschafft!

Wie funktioniert eigentlich ein Laserschwert?“, fragte mich eine Radioreporterin im Interview zum Thema „Photonik, eine der Schlüsselindustrien Europas des 21. Jahrhunderts“. Unsere Technologie und ihre innovativen Unternehmen sind in faktisch allen Märkten präsent. TOPTICA ist stolz, dass der Branchenverband SPECTARIS uns ein adäquates politisches Gewicht in Berlin und Brüssel verschafft!


Dr. Thomas Weber, Vorstand, TOPTICA Photonics AG


Die Gemeinschaft macht uns stark!

Der Verband SPECTARIS bildet für uns mittelständische Unternehmen eine Brücke zwischen der Regierung und unseren Interessen – die Gemeinschaft macht uns hierbei stark! Wir schätzen sowohl das sehr hilfreiche Weiterbildungsprogramm innerhalb der Medizintechnik und profitieren von der Organisation unterschiedlichster Delegationsreisen. Durch unsere Mitgliedschaft bei SPECTARIS ist uns auch ein regelmäßiges Update neuer gesetzlicher Anforderungen garantiert.


Maik Greiser,Geschäftsführender Gesellschafter / CEO ATMOS MedizinTechnik GmbH & Co. KG


Der Verband bietet perfekt auf unsere Bedürfnisse zugeschnittene Angebote.

Unser Branchenverband SPECTARIS ist ein starkes Sprachrohr für die Interessen mittelständischer, inhabergeführter Unternehmen wie wir. Genauso wichtig ist es uns, dass der Verband eine Plattform für einen offenen Dialog unter den Mitgliedsfirmen ermöglicht und perfekt auf unsere Bedürfnisse zugeschnittene Angebote wie Branchenreports oder thematisch auf den Punkt gebrachte Veranstaltungen anbietet.


Geschäftsführende Gesellschafter Jüke Systemtechnik GmbH, Martin Hovestadt (links) und Heinrich Jürgens (rechts)


Sprachrohr für die Medizintechnik

Für uns als Hersteller von Medizintechnik stellt SPECTARIS ein wichtiges Sprachrohr gegenüber der Politik dar. Gerade angesichts der aktuellen MDR ist es immens wichtig, einen starken und leistungsfähigen Verband als Interessenvertretung zu haben. Wir sind sehr zufrieden mit der Zusammenarbeit und fühlen uns gut vertreten.


Regina Kirchner-Gottschalk, Geschäftsführerin KaWe – KIRCHNER & WILHELM GmbH + Co. KG


Im dynamischen Umfeld bestehen

Regulatorische Anforderungen steigen, Märkte werden komplexer – doch die größte Herausforderung, der sich auch die Medizinbranche aktiv stellen muss, ist die Digitalisierung. Mit ihr erhöht sich die Entwicklungsgeschwindigkeit in erheblichem Maße. Innovative Prozesse und Produkte verschieben die Grenzen bislang gewohnter Standards. Als SPECTARIS-Mitglied sind wir Teil eines starken Verbandes, mit dem wir in diesem dynamischen Spannungsfeld bestehen werden.


Rainer Kliewe, Geschäftsführer Ofa Bamberg GmbH


Wir schätzen an SPECTARIS besonders die fachliche Expertise.

Richard Wolf als ein mittelständisches Unternehmen im Bereich der Medizintechnik profitiert stark durch das breite Netzwerk von SPECTARIS. Wir schätzen besonders die fachliche Expertise.


Geschäftsführung Richard Wolf GmbH, Herr Pfab, Herr Steinbeck


Mitmachen lohnt sich!

In Zeiten schneller und tiefgreifender Veränderungen in der Medtech Branche und einem anspruchsvollen regulatorischen Umfeld ist SPECTARIS ein wichtiger Partner für unser Unternehmen und als Interessensvertretung in Berlin und Brüssel unverzichtbar. Mitmachen lohnt sich!


Bert Sutter, Geschäftsführer, Sutter Medizintechnik GmbH


Wir wollen heute und in Zukunft Partner des Vertrauens für unsere Kunden im Labor sein.

Die fundierten Informationen von SPECTARIS zu Branchen- und Technologietrends sowie im regulatorischen Umfeld sind für uns dabei ebenso wichtig wie die Interessenvertretung in Berlin und Brüssel. Das engagierte SPECTARIS-Team ist für uns immer ein guter Ansprechpartner.


Dr. Christoph Schöler, Geschäftsführender Gesellschafter, BRAND GMBH + CO KG, VACUUBRAND GMBH + CO KG


Sprachrohr für die Branche

In einer heterogenen und spezialisierten Branche wie der Analysentechnik, die sehr technisch orientiert ist und in der viele regulatorische Anforderungen zu erfüllen sind, treffen kleine Spezialisten auf große Technologiekonzerne. SPECTARIS gelingt es, die Interessen aller Mitglieder zu vereinen und fungiert als gemeinsames Ohr und Sprachrohr der Branche.


Albrecht Sieper, Geschäftsführer Elementar Analysensysteme GmbH


SPECTARIS ist die ideale Plattform.

SPECTARIS bietet uns die ideale Plattform zum konstruktiven Dialog mit den Mitgliedsunternehmen und ist zuverlässiges Sprachrohr für die Laborindustrie in Politik und Wissenschaft.


Dr. Gunther Wobser, Geschäftsführender Gesellschafter der LAUDA DR. R. WOBSER GMBH & CO. KG


SPECTARIS beflügelt die Zusammenarbeit in unserer Branche.

Die sehr informativen Gespräche bei SPECTARIS in Berlin und auch hier im Hause haben mich vom Engagement und der guten Arbeit von SPECTARIS überzeugt. Insbesondere die Möglichkeit der Kombination von Themen aus der Analysen- Bio-, und Labortechnik mit dem Bereich Medizintechnik ist für Sigma sehr interessant.“ schrieb ich zum Beitritt im Jahr 2011. Das hat sich bestätigt und heute wirken wir aktiv in mehreren Arbeitskreisen mit.


Dr. Michael Sander, Geschäftsführer Sigma Laborzentrifugen GmbH


SPECTARIS ist starke Stimme für den Außenhandel

In den über 20 Jahren meiner Mitarbeit im Arbeitskreis Exportkontrolle, Zoll und Außenhandelspraxis hat SPECTARIS eine beeindruckende, äußerst positive Entwicklung genommen. Wir sind Ansprechpartner und Interessenvertreter für die Unternehmen auf den Gebieten Exportkontrolle, Zoll und Außenhandelspraxis. Die Kontakte u. a. zum Auswärtigen Amt, zum Wirtschaftsministerium, zum BAFA, verschiedenen Organisationen und auch Botschaften sind im Laufe der letzten Jahre immer enger geworden. SPECTARIS wird als eingeständiger Vertreter der Mitgliedsunternehmen ernst genommen und akzeptiert wird. SPECTARIS hat als Interessenvertreter der Mitgliedsunternehmen in der Welt der Exportkontrolle, des Zolls und der Außenhandelspraxis einen Namen und wird in der Community geachtet auf Grund der Sach- und Fachkenntnis. 


Iris Eckert, SPECTARIS-Senior Expert


Die Kontaktlinse digital sichtbar machen

Zusammen mit SPECTARIS haben wir eine Digital-Kampagne ins Leben gerufen, mit dem Ziel, den stationären Fachhandel zu unterstützen und die Kontaktlinsen-Penetration in Deutschland zu erhöhen. Dieses Gemeinschaftsprojekt mit weiteren Kontaktlinsenherstellern liegt uns besonders am Herzen. SPECTARIS hat diese Initiative als gemeinsame Plattform ermöglicht und begleitet diese kontinuierlich und partnerschaftlich -  von der initialen Ideenfindung über die kreative Konzeption bis hin zur innovativen Umsetzung.


Dr. Benedikt Hoffmann, Franchise Head Alcon Vision Care & General Manager DACH Alcon


Nationale Interessensvertretung rückt Branche in den Fokus

Laser Components profitiert auf ganz unterschiedlichen Ebenen von dem Industrieverband. Als Unternehmen schätzen wir den übergreifenden Informationsaustausch in den Arbeitskreisen – egal ob Personalwesen, Marketing oder Exportkontrolle, Zoll und Außenhandelspraxis. Für unsere Branche ist Spectaris außerdem ein politisches Sprachrohr – so steht der Fachverband Photonik nicht nur im ständigen Austausch mit den Ministerien BMWi und BMBF sondern informiert auch über europäische Initiativen.


Patrick Paul, Geschäftsführer LASER COMPONENTS GmbH


Teilen heißt hier multiplizieren!

SPECTARIS als Brancheninstitution ist für INGENERIC Botschafter und Multiplikator zugleich. Die Mitgliedschaft ermöglicht einen raschen Zugang zu Themenfeldern und Ansprechpartnern und bietet gleichzeitig einen Gestaltungsspielraum zur Kommunikation relevanter Themen. Als Teil dieser Gemeinschaft profitieren wir von ausgezeichnetem Know-how und persönlichen Kontakten.


Dr. Olaf Rübenach, Geschäftsführer der INGENERIC GmbH


Sprachrohr des innovativen Mittelstands

Im Jahrhundert des Photons braucht es eine ebenso starke wie reaktionsschnelle Interessenvertretung. Für uns, als Anbieter und Berater für die innovativsten Produkte des globalen Photonik-Marktes, ist diese Institution besonders wichtig. Wir wissen unsere Interessen (z.B. im Bereich Außenwirtschaft) in guten Händen und können uns auf das Wesentliche konzentrieren: unsere Kunden zufrieden zu stellen.


Andreas Börner, Geschäftsführer Laser 2000 GmbH


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