Deutsche Hightech-Unternehmen besorgt über neues chinesisches Exportkontrollgesetz

Pressemitteilung  //  Verband  // 

Industrieverband SPECTARIS: Gesetz führt zu mehr Verwaltungsaufwand / Klare Durchführungsbestimmungen der chinesischen Behörden fehlen / Verband fordert praktikable Umsetzung für deutsche Unternehmen

Zum Inkrafttreten des ersten konsolidierten chinesischen Exportkontrollgesetzes am 1. Dezember 2020 kommentiert Jörg Mayer, Geschäftsführer des Deutschen Industrieverbands SPECTARIS:

„Besorgniserregend für deutsche Unternehmen ist die im chinesischen Exportkontrollgesetz vorgesehene Ausweitung der Exportkontrolle auf alle Güter, die die nationale Sicherheit und die nationalen Interessen Chinas gefährden können. So hat Chinas Regierung bei Bedarf einen Hebel, den Handel bestimmter Güter aufgrund von Sicherheitsbedenken einzuschränken. Für die SPECTARIS-Branchen, deren Vorprodukte aus China vom Anwendungsbereich des Gesetzes betroffen sind oder zukünftig sein können, schaffen die unbestimmten Rechtsbegriffe neues Unsicherheitspotential. Hinzu kommt die Frage, ob zukünftig bei Exporten und Re-Exporten für bislang noch nicht definierte Güter Ausfuhrgenehmigungen der chinesischen Behörden erforderlich sein werden.“

Das neue Exportkontrollgesetz aus China führt zu einem erheblichen zusätzlichen Aufwand zu bereits bestehenden exportkontrollrechtlichen Vorgaben auf nationalstaatlicher Ebene, wie etwa beim wichtigen Handelspartner USA. Die Volksrepublik China ist kein Mitglied der internationalen Exportkontrollregime. Chinas Liste der kontrollierten Güter basiert auf den chinesischen Zolltarifnummern und ist derzeit nur in Chinesisch verfügbar. Sie ist damit nicht mit international harmonisierten und auf technischen Kriterien basierenden Güterlisten wie den Anhängen der EU-Dual-Use-Verordnung vergleichbar. Für in China tätige deutsche Unternehmen ist das ein entscheidender Unterschied und bedeutet einen zusätzlichen Compliance-Aufwand. Neben einem großen Ermessensspielraum für die chinesischen Behörden beinhaltet das Gesetz empfindliche Strafen bei Verstößen.

Mayer: „Das neue Exportkontrollgesetz müssen wir akzeptieren. Jedoch fordert SPECTARIS die Bundesregierung und die EU-Kommission eindringlich auf, sich in bilateralen Gesprächen mit China für eine rasche Veröffentlichung von Durchführungsbestimmungen und Orientierungshilfen in englischer Sprache einzusetzen und China zur Einhaltung des fairen und regelbasierten Welthandels zu verpflichten. Das neue Gesetz muss für deutsche Unternehmen praktikabel ein.“

Hinweis für die Redaktionen:

Der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses hat am 17. Oktober 2020 erstmals das chinesische Exportkontrollrecht in einem Gesetz konsolidiert und um weitreichende Befugnisse und Strafen erweitert. Zuvor war das chinesische Exportkontrollrecht über mehrere Gesetze und Verordnungen verteilt. Im Vergleich zur bisherigen Rechtslage sieht das chinesische Exportkontrollgesetz eine erhebliche Erweiterung des Anwendungsbereichs, auch über Chinas Grenzen hinaus. Weitere Durchführungsbestimmungen und Orientierungshilfen zur Umsetzung und zur Zuständigkeit der dezentral organisierten chinesischen Exportkontrollbehörden fehlen bislang. Das neue chinesische  das chinesische Exportkontrollrecht tritt mit Wirkung zum 1. Dezember 2020 in Kraft.

Die Volksrepublik China ist nach den USA das zweitwichtigste Import- und Zielland für die SPECTARIS-Branchen.
Im ersten Halbjahr 2020 wurden Waren im Wert von rund 4,5 Milliarden Euro aus China eingeführt.

Zum SPECTARIS-Leitfaden zum chinesischen Exportkontrollgesetz gelangen Sie hier.

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