Häusliche Versorgung: Rettungsanker für die Kliniken darf nicht gefährdet werden

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Interessengemeinschaft Hilfsmittelversorgung legt Positionspapier vor: Hilfsmittelleistungserbringer müssen Schutzkleidung erhalten und als systemrelevant anerkannt werden

In ihrem täglichen Handeln tragen die Hilfsmittelleistungserbringer wesentlich zur Entlastung der Krankenhäuser während der aktuellen Coronavirus-Krise bei. Sie gewährleisten die zügige Entlassung von Patienten, indem diese die Versorgung mit Hilfsmitteln wie Beatmungs- und Sauerstofftherapiegeräten im Anschluss an stationäre Behandlungen sicherstellen und die Patienten daheim mit medizinisch notwendigen Hilfsmitteln versorgen. Dadurch können auch Operationen verhindert oder zumindest hinausgezögert werden: In Zeiten der Corona-Pandemie sind die Hilfsmittelleistungserbringer systemrelevante Partner der ambulanten Versorgung und Rettungsanker für die Aufrechterhaltung eines funktionierenden Gesundheitssystems.

Damit diese Strukturen in Anbetracht aktueller Entwicklungen gesichert und die Entlastung der stationären Strukturen weiterhin gewährleistet werden können, sind nach Auffassung der Interessengemeinschaft Hilfsmittelversorgung (IGHV) allerdings mehrere Bedingungen von Seiten der Politik zu erfüllen. Die Medizintechnik im Deutschen Industrieverband SPECTARIS ist Mitglied der IGHV und unterstützt das vorgelegte Positionspapier vollumfänglich. 

In dem Positionspapier fordert die IGHV, dass die Hilfsmittelleistungserbringer bei der Distribution der Schutzausrüstung berücksichtigt werden müssen. Andernfalls können diese die Versorgung am Patienten nicht durchführen. Darüber hinaus sollten die Hilfsmittelleistungserbringer nicht als Quelle des Bezugs und der Beschaffung von Hilfsmitteln, sonstigen Medizinprodukten oder Schutzausrüstungen durch Beschlagnahme oder ähnliches angesehen werden. Ein aktuelles Beispiel aus Bayern belegt dies. Dort wurden in einem Pflegeheim die Ersatzbeatmungsgeräte beschlagnahmt, um in ein nahegelegendes Krankenhaus gebracht zu werden. Dieses Krankenhaus hatte allerdings keine Verwendung für die Heimbeatmungsgeräte. Der geschilderte Fall zeigt, dass mit Aktionismus und der Beschlagnahmung der Ersatzgeräte niemandem geholfen ist: Weder dem Patienten, der Gefahr läuft zu ersticken, wenn sein Erstgerät ausfällt und ein Ersatzgerät nicht bereit steht, noch dem Krankenhaus, das keine Verwendung für das Heimbeatmungsgerät hat. Die Beschlagnahmung von Beatmungsgeräten und anderen Hilfsmitteln muss daher unbedingt ausgeschlossen werden. Die HomeCare-Provider müssen vielmehr in derartige Entscheidungen frühzeitig eingebunden werden, um eine Destabilisierung des Gesundheitssystems zu vermeiden.

Außerdem sind die Hilfsmittelleistungserbringer und -hersteller als systemrelevante Partner der ambulanten Versorgung anzusehen. Sie sind Teil der kritischen Infrastruktur. Daher müssen sie in die entsprechenden Ausnahmeregelungen und Fördermaßnahmen eingebunden werden. Hierzu zählen die Sicherstellung der Produktionen, der freie und bevorzugte Warenverkehr sowie die Unterstützung der Arbeitnehmer durch Betreuungsangebote für Kinder.

Das Positionspapier der IGHV finden Sie hier.

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