Steuerliche Forschungsförderung: SPECTARIS begrüßt mittelstandsfreundlichen Bundesratsbeschluss

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Auftraggeber soll Zulage erhalten / Antragswesen vereinfachen / Praxistaugliche Umsetzung entscheidend

Der Industrieverband SPECTARIS begrüßt den Beschluss des Bundesrates vom vergangenen Freitag (28.6), der eine mittelstandsfreundlichere Ausgestaltung des Forschungszulagengesetzes fordert. Mit dem Gesetz soll der Auftrag aus dem Koalitionsvertrag erfüllt werden, eine steuerliche Forschungsförderung einzuführen. Die Länderkammer setzt mit ihrem Beschluss ein wichtiges Zeichen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). SPECTARIS hat bereits in seiner Stellungnahme zum Kabinettsbeschluss dringende Änderungen angemahnt, damit die Förderung ihr erklärtes Ziel – intensivere KMU-Aktivitäten in Forschung und Entwicklung (FuE) – nicht verfehlt.

Der wichtigste Änderungsvorschlag betrifft aus Sicht von SPECTARIS die Auftragsforschung: Die Inanspruchnahme der Förderung soll demnach dem Auftraggeber und nicht dem Auftragnehmer ermöglicht werden. Bislang ist vorgesehen, dass Auftraggeber von Forschungsvorhaben, bei denen es sich meistens um KMU handeln, Aufwendungen für Auftragsforschung nicht geltend machen können. „Für die allermeisten KMU ist die Beauftragung Dritter notwendig, um Innovationen hervorbringen, da sie im Regelfall nicht über eigene oder allenfalls kleine FuE-Abteilungen verfügen. Wenn aber der Mittelständler als Auftraggeber nicht von der Förderung profitieren kann, besteht für ihn überhaupt kein Anlass, seine Investitionen dahingehend zu verstärken. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Bundesrat diese Erkenntnis teilt und eine praxisgerechte Umsetzung der steuerlichen Forschungsförderung anstrebt“, betont SPECTARIS-Geschäftsführer Jörg Mayer. 

Das geplante zweistufige Antragswesen soll vereinfacht werden, indem laut Bundesratsbeschluss Behörden eingebunden werden sollen, die bereits für Forschungsförderung zuständig sind. Mayer: „Die Förderungspraxis muss bürokratiearm sein und auf Expertise beruhen. Auf erfahrene Behörden zurückzugreifen und nicht neue Verwaltungsstrukturen aufzubauen, ist insofern ein guter Vorschlag.“

Das parlamentarische Verfahren hat im Bundestag in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause begonnen, in Kraft treten soll das Forschungszulagengesetz Anfang 2020. Mayer: „Es ist richtig, eine steuerliche Forschungsförderung einzuführen. Entscheidend ist aber, sie praxistauglich und mittelstandsfreundlich zu gestalten. Zum Wohle des Innovationsstandortes Deutschlands hoffen wir, dass der Bundesratsbeschluss berücksichtigt wird.“

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