Hersteller und Leistungserbringer leiden unter hoher Kostenbelastung / SPECTARIS fordert gesetzliche Verankerung eines Hilfsmittelkostenindex zum automatisierten Inflationsausgleich
Die zunehmenden Kostenbelastungen in der Medizinproduktebranche stellen eine ernsthafte Bedrohung für die Versorgungssicherheit von Millionen von Patienten in Deutschland dar. Insbesondere die Hersteller von medizinischen Hilfsmitteln und die Leistungserbringer im Hilfsmittelversorgungsbereich sehen sich mit drastisch gestiegenen und weiter steigenden Kosten konfrontiert, die die wirtschaftliche Existenz vieler Unternehmen gefährden. Sven Koppelwiser, Sprecher der Arbeitsgruppe Hilfsmittel im Industrieverband SPECTARIS, warnt: „Viele Unternehmen können mittelfristig nicht mehr wirtschaftlich arbeiten und müssen im schlimmsten Fall aufgeben. Dies würde die Qualität der Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln drastisch verschlechtern.“
Die Kostenexplosion bei Energie, für Material und die Kosten infolge der steigenden regulatorischen Anforderungen belasten die Unternehmen in der Hilfsmittelbranche erheblich. Hinzu kommen gestiegene Personalkosten, die die Gesamtkostensteigerungen deutlich über die offiziell ausgewiesene Inflationsrate heben.
Im Gegensatz zu anderen Branchen sind Hersteller von medizinischen Hilfsmitteln und Leistungserbringer im Rahmen des Sachleistungsprinzips stark eingeschränkt. Die bestehenden Vergütungsvereinbarungen zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Hilfsmittel-Leistungserbringern sind in der Regel über mehrere Jahre fest vereinbart und sehen keine automatischen Preissteigerungen in Ausnahmesituationen vor. „Hersteller können die gestiegenen Kosten nicht wie in der 'freien Wirtschaft' einfach so an die Leistungserbringer weiterreichen, weil diese an die meist langfristigen Verträge mit den Kostenträgern gebunden sind und diese wenig bis keinen Spielraum haben, mehr Geld aus den Solidarkassen für gleiche Leistung und Qualität auszugeben“, so Koppelwiser weiter.
Im Gegensatz zur Pharmabranche, die bereits seit 2018 von einem gesetzlich festgelegten Inflationsausgleich für Arzneimittel profitiert, fehlt es im Bereich der Versorgung mit Hilfsmitteln an einem ähnlichen Mechanismus. Es gibt somit derzeit keinen fairen Kostenausgleich für Hersteller und Leistungserbringer.
Als Vertreter der Medizintechnik- und Hilfsmittelindustrie fordert SPECTARIS daher die gesetzliche Verankerung eines indexbasierten Kostenausgleichs im Sozialgesetz. Dieser Mechanismus würde es ermöglichen, die zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen vereinbarten Preise und Festbeträge automatisch zumindest an die allgemeine Kostenentwicklung anzupassen und somit die wirtschaftliche Existenz der Unternehmen zu sichern.
„SPECTARIS spricht sich dafür aus, dass § 127 Abs. 4 SGB V entsprechend ergänzt wird, um die Qualität und Werterhaltung der Versorgung mittel- und langfristig sicherzustellen", erklärt Koppelwiser. Der Verband betont, dass das grundlegende Verhandlungsrecht zwischen den Vertragsparteien dabei unverändert bestehen bleibt. Dies bedeutet, dass weiterführende Entwicklungen, wie neue Versorgungskonzepte oder veränderte Ablaufprozesse, nach wie vor Gegenstand individueller Verträge zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen bleiben und verhandelt werden können.
Ein konkreter Formulierungsvorschlag wird im Positionspapier „Fehlender Ausgleich für hohe Kostenbelastung der Leistungserbringer bedroht die Versorgungssicherheit“ aufgezeigt.