SPECTARIS begrüßt geplanten Hilfsfonds für Kliniken und Pflegeeinrichtungen

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Finanzielle Unterstützung müsse nun schnell kommen, um hohe Versorgungsqualität in Pflegeheimen aufrechtzuerhalten // Entlastung auch für Hilfsmittelleistungserbringer gefordert

Die Bundesregierung plant einen milliardenschweren Hilfsfonds, um Kliniken, Pflegeeinrichtungen und soziale Dienstleister vor krisenbedingten Insolvenzen zu schützen. Laut aktuellen Meldungen sind hierfür insgesamt 6,75 Milliarden Euro im Wirtschaftsplan des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) vorgesehen, die bis zum 6. Januar 2023 fließen sollen. „Wir begrüßen, dass bei der finanziellen Unterstützung nicht nur die Krankenhäuser, sondern auch die Pflegeeinrichtungen berücksichtigt werden“, betont Ralf Wiedemann, Mitglied im Vorstand Medizintechnik im Deutschen Industrieverband SPECTARIS und zuständig für Pflegepolitik. „Wichtig ist, dass die Heime jetzt schnell entlastet werden, so dass die Bewohnerinnen und Bewohner in gewohnter Weise versorgt werden können und sich deren Zuzahlungen in Grenzen halten.“

SPECTARIS hat sich erst kürzlich an die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Claudia Moll, gewandt und gefordert, die Pflegeeinrichtungen bei der Diskussion um steigende Energie-, Material- und Lebensmittelkosten nicht zu vergessen. In der Regel bleibt den Pflegeeinrichtungen nur ein sehr geringer wirtschaftlicher Spielraum, um diese Kostensteigerungen aufzufangen.

„Ohne Hilfe würden die steigenden Kosten nicht nur zu einem Rückgang an Investitionen in innovative Pflegehilfsmittel führen, sondern vor allem auch zu weiter steigenden Eigenanteilen der Bewohner und Bewohnerinnen. Somit ist es sehr zu begrüßen, dass die Bundesregierung noch in diesem Jahr den Hilfsfonds auf den Weg bringen will“, so Wiedemann.

Der Bund plant, dass Kliniken und Heime „eine krankenhausindividuelle Ausgleichszahlung zum pauschalen Ausgleich von mittelbar durch den Anstieg der Energiepreise verursachten Kostensteigerungen sowie „krankenhausindividuelle Erstattungsbeträge“ erhalten sollen. Stationäre Pflegeeinrichtungen sollen für den Zeitraum Oktober 2022 bis April 2024 für Erdgas, Fernwärme und Strom eine „Erstattung der Differenz zwischen der abschlägigen Vorauszahlung für den Verbrauch des Monats März 2022 und der jeweiligen laufenden monatlichen abschlägigen Vorauszahlung" erhalten.

Neben den Kliniken und Pflegeeinrichtungen die jeweils 4,5 Milliarden Euro und 1,5 Milliarden Euro aus dem WSF erhalten, sollen auch soziale Dienstleister – Einrichtungen der medizinischen und der beruflichen Reha sowie Werkstätten für Menschen mit Behinderungen – mit 750 Millionen Euro unterstützt werden. Die Hilfsmittelleistungserbringer wie Sanitätshäuser und Homecare-Provider bleiben dagegen einmal mehr unberücksichtigt. Dabei spielen diese ebenfalls eine ganz entscheidende Rolle im Versorgungsprozess für Patientinnen und Patienten. „Um die Versorgung mit medizinischen Hilfs- und Pflegehilfsmitteln aufrechtzuerhalten, müssen die Hilfsmittelleistungserbringer ebenfalls über den geplanten Hilfsfonds für soziale Dienstleister berücksichtigt werden“, so Marcus Kuhlmann, Leiter Medizintechnik bei SPECTARIS. „Die gestiegenen Kosten können die Hilfsmittelleistungserbringer aufgrund der Vertragsstrukturen im Gesundheitswesen in aller Regel nicht an die Versicherten und Patienten und Patientinnen weitergeben. Die angekündigten Entlastungsprogramme für KMU sind hier mitnichten ausreichend.“

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