Neuen Zugangsweg in die Erstattung auch auf höherklassifizierte Medizinprodukte ausweiten

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Digitale Versorgung-Gesetz ist richtiger Weg / Nichtärztliche Leistungserbringer in Telematikinfrastruktur einbinden

Aus Anlass der heutigen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zum Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) begrüßt die Medizintechnik im Deutschen Industrieverband SPECTARIS in ihrer Stellungnahme, dass der Gesetzgeber mit dem DVG einen neuen Erstattungs- und Zugangsweg in die Vergütung durch die gesetzliche Krankenversicherung für digitale Gesundheitsanwendungen schaffen will.

Dabei geht es um Medizinprodukte niedriger Risikoklassen, deren Hauptfunktion wesentlich auf digitalen Technologien beruht und die dazu bestimmt sind, bei den Versicherten oder in der Versorgung durch Leistungserbringer die Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten zu unterstützen. Allerdings greift dieser wichtige und richtige Schritt aus Sicht von SPECTARIS noch zu kurz. Martin Leonhard, Vorsitzender Medizintechnik im Deutschen Industrieverband SPECTARIS: „Viele der Software- und App-Produkte, die gerade Versicherte mit den häufigsten chronischen Krankheiten unterstützen, sind einem Hilfsmittel einer höheren Klasse zugeordnet und unterstützen die ärztlich verordnete Therapie beim Patienten. Die Erstattung digitaler Gesundheitsanwendungen sollte daher auch in Kombination mit diesen Medizinprodukten höherer Risikoklassen ermöglicht werden.

Ferner bekräftigt der Verband die Forderung, auch nichtärztliche Leistungserbringer aus der Hilfsmittelversorgung in die Telematikinfrastruktur einzubinden. Dies könnte die Versorung der Patienten vor Ort deutlich verbessern: Mit Zugriff auf die elektronische Patientenakte könnten die Leistungserbringer die Patienten zielgerichteter beraten sowie Fehlberatungen und unnötige Verordnungen vermeiden. „Der Bundestag muss das bisherige Versäumnis beheben und die Hilftsmittel-Leistungserbringer schnellstens zum Teil einer zunehmend digitalisierten Versorgung machen. Es ist unverständlich, warum ausgerechnet der immer wichtiger werdende häusliche Bereich bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens noch immer nicht angemessen berücksichtigt wird“, betont Leonhard.

Grundsätzlich werde zwar mit dem DVG der richtige Weg eingeschlagen, um innovative digitale Gesundheitsversorgungen schneller zum Versicherten zu bringen. Um eine bestmögliche Gesundheitsversorgung anbieten zu können, müssten aber weitere Schritte zeitnah folgen und insbesondere der stetig wachsende Homecare-Bereich nicht länger außen vor bleiben.

Die Stellungnahme des Verbandes können Sie hier herunterladen.

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