Lobbyregister ist Pflicht für politisch aktive Unternehmen

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Seit 1. Januar 2022 ist das Lobbyregistergesetz (LobbyRG) in Kraft, das Transparenz über die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung schaffen soll. Damit einher ging auch der Start einer Lobbyregister-Webseite, auf der sich alle natürlichen Personen und Organisationen eintragen müssen, die Kontakt zu Mitgliedern des Bundestages oder der Bundesregierung aufnehmen, um Einfluss auf politische Prozesse zu nehmen. Damit gilt diese Verpflichtung auch für Industrieverbände wie SPECTARIS und viele seiner Mitgliedsunternehmen, die politisch aktiv sind oder entsprechende Tätigkeiten in Auftrag geben. Das LobbyRG enthält auch eine Sanktionsandrohung: Denn wer sich trotz bestehender Registrierungspflicht nicht einträgt oder Eintragungen unrichtig, unvollständig oder nicht rechtzeitig vornimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Und eine solche Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Die Angaben im Lobbyregister reichen von den politisch aktiven Mitarbeitenden, über die Themeninteressen bis hin zur Offenlegung finanzieller Kennzahlen. Zwar kann die Offenlegung einzelner Informationen verweigert werden, jedoch wird diese Verweigerung auf der Webseite www.lobbyregister.bundestag.de kenntlich gemacht. SPECTARIS empfiehlt betroffenen Mitgliedern dringend die Eintragung bis spätestens Ende Februar, dem Ende der Übergangsfrist. Ein Leitfaden führt Schritt für Schritt durch den recht simplen Prozess.

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