Der Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3B, 3R und 4 erfordert gemäß Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) die Benennung und schriftliche Bestellung eines Laserschutzbeauftragten. Zu dessen Aufgaben gehören u.a. die Gefährdungsbeurteilung, die Umsetzung notwendiger Schutzmaßnahmen und die Überwachung des sicheren Betriebs der Laseranlagen.
Inhaltliche Schwerpunkte
- physikalische Grundlagen zur Erzeugung von Laserstrahlung
- Eigenschaften und Kenngrößen der Laserstrahlung und deren messtechnische Erfassung
- die wichtigsten Lasertypen und deren charakteristische Anwendungsbereiche
- Wechselwirkung Laserstrahlung - Materie
- biologische Wirkung der Laserstrahlung, Expositionsgrenzwerte
- direkte und indirekte Gefährdungspotentiale, Gefährdungsbeurteilung
- Laserklassen
- Schutzmaßnahmen, Schutzausrüstungen
- rechtliche Grundlagen zum Betrieb von Laseranlagen
- Aufgaben des Laserschutzbeauftragten
Schriftliche Prüfung zur Erlangung der Sach- und Fachkunde als Laserschutzbeauftragter
Zur Vertiefung der zweitägigen theoretischen Ausbildung (17. – 18.03.2025) kann optional am 19.03.2025 ein ergänzendes Praktikum in den Laboren der EAH absolviert werden.
Referent
Dr. Joachim Hein
(Ernst-Abbe-Hochschule Jena)
Zielgruppe
Sicherheitsfachkräfte, Ingenieure, Techniker, Meister und qualifizierte Mitarbeiter, die als Laserschutzbeauftragte tätig werden wollen.
Abschluss
Zertifikat "Laserschutzbeauftragter nach OStrV"
Weitere Informationen zur Anmeldung und Kontaktmöglichkeiten finden Sie im Flyer unter Downloads sowie auf der Website der JenALL hier.