SPECTARIS begrüßt Gesetzesentwurf für faire Wettbewerbsbedingungen im Internet

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Industrieverband mahnte seit langem die Steuervermeidung ausländischer Unternehmen auf Online-Marktplätzen an und unterbreitete dem Bundesfinanzministerum Änderungsvorschläge

Am heutigen Donnerstag (27.9.) beschäftigt sich der Bundestag in erster Lesung mit einem Gesetzesentwurf zum Thema Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet, das 2019 in Kraft treten soll. SPECTARIS, der Verband der Hightech-Industrie, fordert den Gesetzgeber schon seit längerem auf, im Onlinehandel für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen und Nachweispflichten praktikabel umzusetzen.

Zurzeit kommt es immer wieder zu unfairen Wettbewerbsvorteilen für außereuropäische Hersteller und Lieferanten, die zwar in Deutschland über Online-Marktplätze Umsätze erzielen, aber die Umsatzsteuer nicht an das Finanzamt abgeführt haben und damit Steuerausfälle verursachten. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Betreiber von Online-Marktplätzen Bescheinigungen über die steuerliche Registrierung von allen Händlern verlangen sollen. Diese Bescheinigungen sind bei Kontrollen vorzuweisen. Verfügen die Betreiber nicht darüber, sind sie im Regelfall für Steuervermeidungen des jeweiligen Händlers haftbar.

„Wir begrüßen den Vorstoß, all jene Unternehmen zur Steuerkasse zu bitten, die sich durch Steuerbetrug einen Wettbewerbsvorteil erschleichen wollen“, sagt SPECTARIS-Geschäftsführer Jörg Mayer. „Zu einem fairen Wettbewerb gehört eben auch, dass alle Marktteilnehmer ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen.“ SPECTARIS kritisiert die Steuervermeidung ausländischer Unternehmen auf Online-Marktplätzen seit geraumer Zeit und hat zuletzt dem Bundesfinanzministerium konkrete Änderungsvorschläge unterbreitet.

Anlass zu Gesprächsbedarf über den Gesetzesentwurf sieht SPECTARIS allerdings in der Nachweispflicht für ohnehin beim Finanzamt registrierte deutsche Unternehmen. Mayer: „Das Gesetz zielt insbesondere auf ausländische Händler ab. Von inländischen Marktteilnehmern diesen administrativen Mehraufwand einzufordern ist überflüssig.“ Zudem ist unklar, wie das Antragsverfahren gestaltet sein wird: „Stellen die Finanzämter die Bescheinigungen in Papierform aus oder wird das Verfahren digital umgesetzt? Wie lange müssen die Unternehmen auf ihre Bescheinigungen warten? Sollen die Unternehmen ihren Pflichten nachkommen, müssen die Voraussetzungen dafür zeitnah geklärt werden“, betont Mayer.

 

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