Drei Viertel der SPECTARIS-Unternehmen haben Aufträge aufgrund zu langer Wartezeiten verloren / Neue Maßnahmen im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle dürften allerdings mit Blick auf Drittländer wie China nicht ausreichen
Ab 1. September 2023 werden über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) neue Maßnahmen zur Stärkung und Beschleunigung der Verwaltungsprozesse im Bereich der Exportkontrolle eingeführt. Der deutsche Industrieverband SPECTARIS begrüßt diese Vorgehensweise, sieht aber auch noch weiteres Verbesserungspotenzial „Es ist löblich, dass die dringend benötigten Änderungen endlich in Kraft treten. Die Mitgliedsunternehmen von SPECTARIS haben unter den langen Bearbeitungszeiten beim BAFA erheblich gelitten“, betont SPECTARIS-Geschäftsführer Jörg Mayer.
Eine im Juli und August 2023 durchgeführte Befragung der SPECTARIS-Mitglieder verdeutlicht die Problembereiche und den dringenden Handlungsbedarf. Laut den Rückmeldungen lagen die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten für Ausfuhranträge der SPECTARIS-Branchen beim BAFA zuletzt im Schnitt bei sechs bis acht Monaten. Einige Unternehmen warten über ein Jahr lang auf die Genehmigungen. Dies hat erhebliche negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Firmen. In der branchenweiten Umfrage gaben drei Viertel der Teilnehmer an, bereits Aufträge aufgrund der langen Bearbeitungszeiten verloren zu haben. In Summe beläuft sich das Auftragsvolumen der beim BAFA wartenden Aufträge allein bei den Teilnehmern der Umfrage auf gut 150 Millionen Euro.
Ein zentraler Punkt der angekündigten Neuerungen ist das beschleunigte Genehmigungsverfahren für ausgewählte Partnerländer. Zukünftig werden Lieferungen an bestimmte EU- oder NATO-Partner und enge Partnerländer durch Allgemeingenehmigungen erleichtert, was den bisherigen Aufwand von Einzelfallentscheidungen erheblich reduziert. Bei anderen Drittländern bleibt jedoch die detaillierte Einzelfallprüfung bestehen. Ob die neuen Maßnahmen beim BAFA also auch die Entscheidungen in Bezug auf die sogenannten „kritischen Länder“ beschleunigen, bleibt abzuwarten. Gerade bei großen Handelspartnern wie China oder auch Israel sind die politischen Entscheidungswege auch nach den Anpassungen lang und gefährden das Exportgeschäft der Unternehmen.
Ab dem 1. September 2023 werden zudem weitere wichtige Maßnahmen umgesetzt. Dazu gehören die Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Nullbescheiden auf zwei Jahre und die Ausdehnung der Gültigkeitsdauer von Auskünften zur Güterliste auf denselben Zeitraum. Des Weiteren wird der Gültigkeitszeitraum der Erklärung des Ausfuhrverantwortlichen (AV 1) ebenfalls auf zwei Jahre ausgedehnt.
Kritisch sieht SPECTARIS weiterhin die Aufhebung des Moratoriums für individuell zurechenbare Leistungen in den Bereichen Kriegswaffenkontrolle, Ausfuhrkontrolle und Investitionsprüfung, die die Einführung von Gebühren voraussichtlich ab 2024 nach sich ziehen wird. Diese Entscheidung steht im eklatanten Widerspruch zum angekündigten Belastungsmoratorium der Bundesregierung, das der deutschen Wirtschaft jegliche unverhältnismäßige zusätzliche Bürokratielasten ersparen sollte.
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