Das von der EU geplante Generalverbot der PFAS-Stoffgruppe wäre für High-Tech-Industrien wie die Medizin- oder Halbleitertechnik eine enorme Bedrohung. Am heutigen Montag, 25.9., geht die PFAS-Konsultationsphase der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu Ende. Eine aktuelle Umfrage der beiden Branchenverbände SPECTARIS und VDMA zeigt die Defizite des gewählten Verfahrens.
Frankfurt, 25.09.2023 – Die Stoffgruppe der Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) ist für die industrielle Fertigung von enormer Bedeutung, weil diese Stoffe auch unter extremen Temperaturen oder in aggressiven Umgebungen – wie zum Beispiel Säureprozessen – kaum Verschleiß zeigen. Damit sind PFAS für viele Produktionsschritte etwa in der Herstellung medizintechnischer Geräte, von Halbleitern oder in Reinräumen quasi unverzichtbar, weil es keine alternativen Stoffe gibt, die ähnliche Qualität oder Sicherheit aufweisen.
Selbstverständlich ist ein sehr sorgfältiger Umgang mit gefährlichen Stoffen notwendig, um Mensch und Umwelt bestmöglich zu schützen. Doch ebenso selbstverständlich notwendig ist eine differenziertere Betrachtungs- und Vorgehensweise sowie eine genaue Abwägung zwischen Nutzen und Risiken, die bei der Verwendung dieser Stoffe auftreten können. Die Hersteller medizintechnischer Produkte, Halbleiter oder anderer High-Tech-Geräte sind auf den Einsatz von PFAS-Komponenten angewiesen – und entsprechend besorgt, dass ein von der EU geplantes Generalverbot aller rund 10.000 PFAS erheblichen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schaden anrichten würde.
Die zuständige europäische Behörde ECHA hatte Unternehmen bis zum heutigen 25. September die Möglichkeit gegeben, ihre Bedenken zum geplanten Verbot zu äußern. Diese Möglichkeit haben Firmen aus der Medizintechnik sowie dem Maschinen- und Anlagenbau in großer Zahl genutzt. Ungefähr jede zweite Firma hat sich am Konsultationsverfahren beteiligt, wie eine aktuelle Umfrage der beiden Branchenverbände SPECTARIS und VDMA unter ihren Mitgliedsfirmen ergeben hat. Das zeigt die enorme Betroffenheit von einem solchen Verbot.
Konsultation erfasst nur einen Teil der Anwendungen Die Umfrage zeigt aber auch, dass nur ein Teil der Anwendungen durch das Konsultationsverfahren erfasst worden sind. Etwa ein Drittel aller Firmen ist mit seinen Produkten zwar betroffen, sieht sich aber aufgrund der schwierigen Datenlage nicht in der Lage, Ausnahmen einzureichen. Auch für diese Fälle sieht die ECHA ein pauschales Sofortverbot analog zu Bratpfannen und Regenmänteln vor, was die Überlebens- und Innovationsfähigkeit deutscher Hightech-Unternehmen massiv gefährdet, sich letztlich aber auch auf die Versorgung der Bevölkerung mit essentiellen Produkten auswirkt. In einem Pressegespräch in Frankfurt erläuterten die beiden Unternehmer Stefan Dräger, Vorstandsvorsitzender Drägerwerk, und Dr. Stefan Rinck, Vorstandsvorsitzender Singulus Technologies und Vorsitzender des Ausschusses für Forschung und Innovation im VDMA, die möglichen Auswirkungen eines generellen PFAS-Verbots für ihre Unternehmen und Branchen. Stefan Dräger: „Die Beständigkeit, die als Argument für die breite Beschränkung herangezogen wird, ist genau die wesentliche Eigenschaft, welche diese Werkstoffe so unentbehrlich macht. Deswegen wird jeder Ersatzstoff das gleiche Problem bekommen. Zudem wäre die Entwicklung und Zulassung von Alternativen, wenn es sie denn überhaupt gäbe, in den vorgeschlagenen Fristen nicht machbar, weil deren klinische Validierung und Biokompatibilitätsprüfung sehr zeitaufwendig sind, nicht zuletzt aufgrund der hohen regulatorischen Anforderungen an die Medizintechnik“. Dr. Stefan Rinck: „Die Realisierung der Energiewende und der Aufbau einer heimischen Halbleiterindustrie sind ohne PFAS schlichtweg unrealistisch! Ein Großteil der Schlüsselindustrien in Europa sind auf den Einsatz von PFAS angewiesen. Wir sprechen uns keineswegs gegen die Regulierung gefährlicher Substanzen aus. Allerdings müssen derartige Vorschriften die unterschiedlichen Anwendungen differenziert betrachten.“
Fluorpolymere vom Verbot grundsätzlich ausnehmen Die ECHA will die Eingaben der Unternehmen in den kommenden Monaten prüfen und dann mit einem konkreten Regulierungsvorschlag an das EU-Parlament und den Europäischen Rat herantreten. Obwohl die rahmengebende Chemikalienverordnung REACH einen risikobasierten Ansatz vorschreibt, wurde das PFAS-Beschränkungsverfahren ohne diese Maßgabe auf den Weg gebracht. Der daraus resultierende Verwaltungsakt findet ohne angemessene politische Güterabwägung statt. Die beiden Verbände fordern daher, dass zumindest Fluorpolymere – die sogenannten „Polymers of low concern“–, die nachweislich keine Gefahr für Menschen und Umwelt darstellen, von dem geplanten Verbot grundsätzlich und unbefristet ausgenommen werden. Der industriell-gewerbliche Einsatz von PFAS-Komponenten in geschlossenen Systemen ist außerdem gegenüber einfachen Verbrauchsartikeln besser zu stellen. Und essentielle Produkte für die Gesellschaft, die für die medizinische Versorgung, die Chip-Produktion oder die Energiewende benötigt werden, müssen auch künftig in Europa hergestellt und in Verkehr gebracht werden können. Der von der ECHA empfohlene Weg über Einzelausnahmen wird diesen Anforderungen angesichts komplexer Lieferketten, nicht vorhandener und unzulässiger Alternativen in keiner Weise gerecht. Im Gegenteil: Die europäische Industrie wendet sich vom heimischen Standort ab. Die beiden Verbände fordern nun schnelle Signale aus der deutschen und europäischen Politik: Hochleistungswerkstoffe aus und mit PFAS und insbesondere Fluorpolymeren müssen unserer Gesellschaft auch künftig zur Verfügung stehen.
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