Informationen der Hilfsmittelversorgung müssen in elektronische Patientenakte integriert werden

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Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG): SPECTARIS fordert Einbindung der Hilfsmittelleistungserbringer in die Telematikinfrastruktur und Zugang zu Forschungsdaten

Anlässlich der Anhörung des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG) am heutigen Mittwoch (27.5.), fordert die Medizintechnik im Industrieverband SPECTARIS, dass die Leistungserbringer in der Hilfsmittelversorgung in die Telematikinfrastruktur eingebunden werden. Nach wie vor fehlt eine Regelung, die vorsieht, dass auch die Informationen zur Hilfsmittelversorgung in die digitale Patientenakte eingebunden werden können. „Damit werden Chancen für eine effektivere Patientenversorgung vertan“, heißt es in einem gemeinsamen Papier der Interessengemeinschaft Hilfsmittelversorgung (IGHV), das hier  gelesen werden kann.

Im vorliegenden Entwurf zum PDSG konkretisiert der Gesetzgeber zwar die Vorhaben zum Ausbau der Telematikinfrastruktur. So soll ein verlässlicher und datensicherer Rahmen für die elektronische Patientenakte (ePA) geschaffen werden. Während die Versorgungen durch Physio- und Psychotherapeuten, Pflegepersonal und Hebammen in der digitalen Patientenakte verarbeitet werden können und diese Berufsgruppen an die ePA-Strukturen angebunden werden, ist die Einbindung der Hilfsmittelleistungserbringer aber nicht vorgesehen.

Das Problem dabei: Die Mehrzahl der Versorgungen findet interdisziplinär bzw. interprofessionell statt. Die Hilfsmittelleistungserbringer stehen in ihrer Arbeit in täglichem Austausch mit Ärzten, entlassenden Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Sie übermitteln Informationen und Dokumentationen über konkrete Versorgungen, Versorgungsverläufe und -fortschritte, sowie -komplikationen. „Dieser Informationsaustausch ist für eine sichere Versorgung unerlässlich und muss daher die Möglichkeiten eines weiterentwickelten Informationsaustausches, wie ihn die digitale Patientenakte bietet, nutzen können“, erklärt Dr. Martin Leonhard, Vorsitzender der Medizintechnik im Deutschen Industrieverband SPECTARIS.

Ferner weist SPECTARIS darauf hin, dass auch die industrielle Gesundheitswirtschaft einen geregelten Zugang zu Gesundheitsdaten erhalten muss. „Um die Möglichkeiten der Digitalisierung für die Gesundheitsversorgung in Deutschland umfassend zu nutzen, braucht es einheitliche Regeln für den transparenten Zugang zu Versorgungs- und Forschungsdaten. Das gilt nicht nur für forschende Institute, sondern auch für die forschende Medizintechnik-Industrie“, betont Leonhard. „Die private Forschung ist die treibende Kraft bei der Übersetzung von Grundlagenforschung in nutzenstiftende Diagnostik, Gesundheitsanwendungen und innovative Therapien für Patienten.“ Zu diesem Thema hat die Verbändeallianz eHealth kürzlich ein umfassendes Positionspapier veröffentlicht, das hier gelesen werden kann.

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