Liebe Leserinnen und Lesern, die Welt ist in diesen Tagen und Wochen eine andere. Eine Welt, wie wir sie uns noch bis vor wenigen Tagen nicht hätten vorstellen können. Die Corona-Pandemie hat uns alle voll im Griff. Nicht nur unser privates Leben, sondern auch das Arbeitsleben ist momentan ein komplett anderes. So schreibe ich Ihnen diese Worte auch aus dem Home-Office, in dem wir uns bei SPECTARIS seit nunmehr knapp zwei Wochen befinden. Vielen von Ihnen wird es ähnlich gehen. Die Medizintechnikbranche ist unterschiedlich stark betroffen von der Krise. Einige wenige müssen ihre Produktionskapazitäten stark ausweiten, um die riesige Nachfrage insbesondere nach Beatmungsgeräten bedienen zu können. Andere dagegen leiden wie viele andere Industriebranchen unter nachlassender Nachfrage und plötzlich unausgelasteten Kapazitäten. Wir bei SPECTARIS versuchen nicht nur die nicht abreißen wollenden individuellen Anfragen von Ihnen, den Behörden, von Botschaften oder Presse bestmöglich und schnellstens zu bearbeiten, sondern darüber hinaus wollen wir Sie auch über die sich tagtäglich ändernden Regelungen, egal ob zum Zollrecht, zum Arbeitsrecht, zu Exportverboten usw. informieren über unsere eigens eingerichtete Corona-Webseite. Wir hoffen, dass Sie dieses Angebot umfangreich nutzen. Wenn man der Corona-Krise überhaupt etwas Positives abgewinnen will und kann, dann vielleicht, dass die Übergangsfristen der MDR doch noch verlängert werden, weil aufgrund der Corona-Krise die Umsetzung, die auch ohne COVID-19 schon sehr kritisch war, nunmehr unmöglich geworden ist. In den nächsten Wochen wird sich entscheiden, ob sich Brüssel zu diesem Schritt entgültig durchringt. Wir danken an dieser Stelle allen Unternehmen, die in dieser schwierigen Zeit ihren Beitrag leisten, dass unser Gesundheitssystem nicht kollabiert. Vielen Dank Ihnen allen! Und bitte bleiben Sie gesund! Ihr Marcus Kuhlmann | Themen in dieser Ausgabe: AUS DEM MITGLIEDERKREIS REGULATORY AFFAIRS - Normenupdate
- Hersteller-Umfrage bestätigt: Umsetzung der MDR nicht zu schaffen
- Europäische Kommission stellt Verschiebung der MDR in Aussicht
- SPECTARIS-Beratungs-Service für Medizinprodukte der Klasse I
ERSTATTUNG - Aktuelle Stellungnahmeverfahren des G-BA
INTERNATIONALE MARKTZUGÄNGE - Neue SPECTARIS-Schwerpunktseite zum Coronavirus
- Coronavirus - ein Fall für Force Majeure
- Aufhebung der nationalen Allgemeinverfügung zum Export von (medizinischer) Schutzausrüstung
- Berufspendler an der Grenze zur Tschechischen Republik
- Iran: Neue US-General License eröffnet neue Möglichkeiten beim Export von Medizinprodukten
- Chance für deutsche Medizintechnik: Private Krankenhäuser in Thailand expandieren
- Geschäftsanbahnungsreisen für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Medizintechnik im Jahr 2020
HILFSMITTELVERSORGUNG - Änderungsantrag 2 zum Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz (MPEUAnpG)
- 450.000 Patienten mit Atemwegserkrankungen in Heimtherapie akut bedroht
- Anträge auf Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis ab sofort auch digital möglich!
- GKV-Finanzen erstmals seit Jahren wieder im Minus.
HYGIENE UND AUFBEREITUNG - Wissensraumseminar: Der Hygienebeauftragte im Medizintechnikunternehmen am 03.11.2019 in Berlin
FORSCHUNG UND INNOVATION - Save the date! 2. Fachkolloquium der AiF-Forschungsallianz Medizintechnik
- Staffelstab-Übergabe im Lenkungskreis der FAM
- Aktuelle Förder-Bekanntmachungen
DIGITALISIERUNG / eHEALTH - Bekanntmachung zur Ermittlung der stellungnahmeberechtigten MP-Hersteller | Telemonitoring
- Medical Software (MeSo)-Konferenz am 13. Mai 2020 in Frankfurt (bisher nicht abgesagt!!!)
IN EIGENER SACHE - Webinar zur neuen EU-Whistleblower-Richtlinie am 31.03.2020
- SPECTARIS Jahrbuch Medizintechnikindustrie 2020/2021: Nutzen Sie die Chance, sich der Medizintechnikindustrie, der Politik und Öffentlichkeit vorzustellen
- SPECTARIS-Wissensraumseminar „Material Compliance Beauftragter (TÜV)“ am 15.-18.9.2020 in Berlin
- SPECTARIS-Website ist Schaufenster der Branche: Seien Sie dabei!
SONSTIGES - Regierungsbefragung - Spahn stellt sich Fragen zur Corona-Lage und weiteren Themen im Bundestag
- Besuchen Sie die REHACARE 2020 – Internationale Fachmesse für Rehabilitation und Pflege
- Save the Date für die MEDICA 2020 – Weltforum der Medizin
- Verpassen Sie nicht die COMPAMED 2020 – Die Messe für High-Tech-Lösungen der Medizinbranche
- Die T4M – Technology for Medical Devices auf 2021 verschoben
| SPECTARIS gratuliert Mitgliedern zum Firmenjubiläum Wir gratulieren unserem Mitgliedsunternehmen der Karl Storz SE & Co. KG aus Tuttlingen zu 75 Jahren erfolgreicher Unternehmensgeschichte als weltweiter Hersteller und Experte im Bereich der Endoskopie. Das von Karl Storz 1945 gegründete Familienunternehmen war anfangs spezialisiert auf der Entwicklung von HNO-Instrumenten, Stirnlampen und Binokularlupen. Durch das Interesse für medizinisches Sehen und Beleuchtung kam es zur Spezialisierung auf Endoskope – heute untergliedert in den Disziplinen Optik, Mechanik, Elektronik und Software. Besonders im Fokus steht dabei immer die optimale Bildgebung, an deren Verbesserung stetig gearbeitet wird. Aus dem Prinzip der Kaltlichtbeleuchtung wurde damals der Grundstein für die moderne Endoskopie gelegt. Mit mehr als 400 weiteren Patenten und Gebrauchsmustern wurde die moderne Endoskopie maßgeblich beeinflusst. Herzliche Glückwunsche senden wir auch an unser international erfolgreiches Mitglied Oculus Optikgeräte GmbH, das in diesem Jahr sein 125. Firmenjubiläum feiert. Das Familienunternehmen aus Wetzlar wurde 1895 durch Alois Mager gegründet, damals noch als die "A. Mager Spezialfabrik Ophthalmologischer Instrumente" in der Chausseestraße 8 im Berliner Stadtteil Mitte. Der Experte für Augenheilkunde und Augenoptik wird heute von der dritten und vierten Generation gemeinsam geleitet. Das Unternehmen entwickelt Instrumente für die Augendiagnostik und ist Partner von für Ophthalmologen, Optometristen und Augenoptiker. Erste Produkte waren Augenspiegel, Javal-Ophthalmometer und der Perimeterbogen nach Förster. Im Hauptsitz von OCULUS sind rund 380 Mitarbeiter tätig. Weltweit hat Oculus 11 firmeneigene Tochterunternehmen und mehr als 200 Händler in über 80 Ländern. In Augenblicken wie diesen ist es wichtig, einen Schritt zurückzutreten, innezuhalten und das Geleistete zu betrachten. Sie können stolz und froh auf die letzten Jahre zurückblicken, aus dem Ihre starken, leistungsfähigen und fortschrittlichen Unternehmen hervorgegangen sind! Spannend ist das, was jetzt kommt. In diesem Sinne bedanken wir uns für die partnerschaftliche Zusammenarbeit und wünschen für die unternehmerische Zukunft weiterhin nur das Beste. | Normenupdate In Zusammenarbeit mit dem Normenausschuss Feinmechanik und Optik im DIN e. V. bietet SPECTARIS seinen Mitgliedern eine monatliche Kurzinformation über neue Norm-Entwürfe und Normen aus der nationalen, europäischen und internationalen Arbeit des Normenausschusses Feinmechanik und Optik im DIN e. V. Die monatliche Übersicht erleichtert es, sich über die für Ihr Unternehmen relevanten neuen Normen zu informieren und in den entsprechenden Gremien des DIN mitzuwirken. Die Liste des vom NAFuO aktuell veröffentlichten Dokuments von Februar bis März 2020 für die Bereiche Optik und Medizintechnik finden Sie weiter unten zum Download. Download: Normenupdate Februar bis März 2020 | Hersteller-Umfrage bestätigt: Umsetzung der MDR nicht zu schaffen Angesichts des sich ausbreitenden Coronavirus sprechen sich die Medizintechnik im Deutschen Industrieverband SPECTARIS sowie Medical Mountains GmbH dafür aus, den Geltungsbeginn der Medical Device Regulation (MDR) am 26. Mai 2020 zu verschieben. Die zu erwartenden Zulassungsengpässe für Medizinprodukte werden sich durch die Pandemie noch weiter verschärfen. In den vergangenen Tagen kam es bereits zu Schließungen von Benannten Stellen in Italien, abgesagten Audits und behördlich untersagten Treffen vor Ort. Darüber hinaus belegt eine aktuelle Umfrage von SPECTARIS und Medical Mountains, die noch vor dem Ausbruch der Pandemie erhoben wurde, die nach wie vor großen Umsetzungsschwierigkeiten mit der neuen Verordnung. „Den Geltungsbeginn der MDR zu verschieben, ist in dieser prekären Situation ein wichtiger Schritt, um die Versorgung der Patienten mit Medizinprodukten nicht zu gefährden. Die ohnehin herausfordernde Situation für die Inverkehrbringer von Medizinprodukte wächst durch die Pandemie ins Unmögliche“, betont Dr. Martin Leonhard, Vorsitzender der Medizintechnik bei SPECTARIS. Gleichzeitig wäre es Herstellern von aktuell besonders benötigten Medizinprodukten nicht möglich, mit der MDR befasste Teams in der Produktion einzusetzen. Eine Verschiebung der MDR oder ein MDR-Moratorium würde automatisch die Gültigkeit bestehender Richtlinien verlängern, womit die Patientensicherheit und die Versorgung mit Medizinprodukten gemäß bisherigen Vorgaben sichergestellt wären. „Die Gefahr von Engpässen muss jetzt mehr denn je mit allen Möglichkeiten vermieden werden", betonen auch die MedicalMountains-Geschäftsführerinnen Julia Steckeler und Yvonne Glienke. Die Situation erfordere dringend einen EU-MDR-Notfallplan. Schnelles Handeln sei gefragt, eine Lösung auf europäischer Ebene zu finden. „Ein Aussetzen des Geltungsbeginns käme allen Beteiligten zugute: den Unternehmen, den Benannten Stellen, den Behörden, und allen voran den Patienten.“ Eine gemeinsame Umfrage von SPECTARIS und Medical Mountains unter insgesamt 365 Herstellern von Medizinprodukten, die noch vor der Corona-Pandemie erhoben wurde, unterstreicht die großen Umsetzungsschwierigkeiten der MDR. So schätzen die antwortenden Medizintechnik-Hersteller, dass etwa ein Drittel ihrer Bestandsprodukte vor Mai nicht mehr rechtzeitig nach alter Medical Device Directive (MDD) oder nach neuer MDR zugelassen werden können und damit dem Markt für eine begrenzte Zeit nicht zur Verfügung stehen. Etwa 40 Prozent der Hersteller prognostizieren ein stark beschnittenes Produktsortiment im Bereich der chirurgischen Instrumente, bei orthopädisch-unfallchirurgischen Implantaten sowie bei Instrumenten für die interventionelle Radiologie, Kardiologie und Neurologie. Auch bei Endoskopen, Operationsmikroskopen, Robotik-Systemen oder Geräten für die Intensivmedizin und Patientenüberwachung wird aus Sicht von einem Viertel der Hersteller die Produktvielfalt stark eingegrenzt sein. Hinzu kommen die Schwierigkeiten bei der Umsetzung der MDR. Knapp 34 Prozent der antwortenden Hersteller gaben an, dass ihre bisherige Benannte Stelle noch nicht wieder benannt ist, womit keine neuen Zertifikate erteilt werden können. Im Durchschnitt rechnen die befragten Unternehmen außerdem mit einer Verzögerung für die Einführung bereits entwickelter innovativer Medizinprodukte von 20 Monaten. Ihre Tätigkeiten im Bereich Forschung und Entwicklung werden sie MDR-bedingt im Schnitt um ca. 18 Monate zurückstellen. „Diese Umfrageergebnisse sind alarmierend und bestätigen die Sorgen der Branche. Die zunehmende Verbreitung des Coronavirus verschlimmert die Situation leider nur noch“, so Leonhard und Steckeler. Die am 19. März von SPECTARIS veröffentlichte Pressemitteilung können Sie auf der Verbandswebseite einsehen. | Europäische Kommission stellt Verschiebung der MDR in Aussicht Die EU-Kommissarin Stella Kyriakides hat am Mittwoch, den 25. März, via Twitter verkündet, dass die Kommission nunmehr daran arbeitet, einen Legislativvorschlag zu unterbreiten, der eine Verschiebung des Geltungsbeginns der Medizinprodukteverordnung (MDR) um 1 Jahr vorsieht. Den Link zu einem Video im Rahmen des „College meetings“ finden sie hier, den Link zum Tweet der EU Kommissarin Stella Kyriakides hier. Den Legislativvorschlag will die Kommission bereits Anfang April vorlegen. Das Europäische Parlament sowie der Rat müssen dem Vorschlag zustimmen. SPECTARIS begrüßt ausdrücklich den Vorschlag der Kommission, den MDR-Geltungsbeginn zu verschieben, wenn auch noch sehr viele Einzelheiten und Details zu klären sind. Diese betreffen beispielsweise Fragen im Zusammenhang mit den Übergangsbestimmungen, der Weitergeltung von Benennungen Benannter Stellen unter der MDD, der Richtlinienbestimmungen und bestehender Zertifikate sowie der Möglichkeit, trotz möglicher Verschiebung auch neue Produkte in Verkehr bringen zu können. Über die weiteren Entwicklungen halten wir Sie selbstverständlich auf dem laufenden. | SPECTARIS-Beratungs-Service für Medizinprodukte der Klasse I Die neue Europäische Medizinprodukteverordnung (MDR), die am 26. Mai 2020 in Kraft treten wird, ist komplex. Sie zu verstehen und umzusetzen, wird eine große Herausforderung für uns alle. Dies haben wir in den letzten Monaten auch in vielen Gesprächen und Arbeitsgruppen mit unseren Mitgliedern der augenoptischen Industrie erfahren müssen. Um Sie zu unterstützen und die regulatorischen Anforderungen an augenoptische Produkte der (Risiko-) Klasse I für Sie konkret und praxisnah umsetzbar zu machen, haben wir das Wissen unserer Expertinnen und Experten im Hause für Sie gebündelt. Unsere SPECTARIS GmbH bietet den sogenannten „Regulatory Compliance Service“ an, ein kostenpflichtiges Beratungsangebot für Inverkehrbringer von Medizinprodukten der Klasse I. Die Menschen hinter unserem Regulatory Compliance Service wissen, worauf es ankommt, wenn Technische Dokumentationen erstellt, überarbeitet oder generell die MDR-Anforderungen praxisnah erfüllt werden müssen. Mehr Infos zu unserem Service und zu unseren Ansprechpartnern entnehmen Sie bitte unserem Flyer. Kommen Sie bitte gerne zu einem unverbindlichen Gespräch auf uns zu, um Ihren Bedarf und die damit verbundenen Kosten auszuloten und zu besprechen. | Aktuelle Stellungnahmeverfahren des G-BA Bei Methoden, deren technische Anwendung maßgeblich auf dem Einsatz eines Medizinprodukts beruht, ist vor der Entscheidung über die Richtlinien nach den §§ 135, 137c und § 137e SGB den betroffenen Medizinprodukteherstellern und ihren Verbänden Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Wir informieren Sie nachstehend über aktuelle Stellungnahmeverfahren zum Zeitpunkt der Letter-Erstellung. Bronchoskopische Lungenvolumenreduktion (BLVR) beim schweren Lungenemphysem mittels ThermoablationFrist zur Eingabe beim G-BA: 30.04.2020 Für Rückfragen steht Ihnen Peggy Zimmermann sehr gerne zur Verfügung! | INTERNATIONALE MARKTZUGÄNGE | INFORMATIONEN ZUR CORONA-PANDEMIE Die Corona-Pandemie versetzt die Welt in den Notstand – mit dramatischen Folgen für die Bevölkerung und die Wirtschaft. Aufgrund der drastischen Maßnahmen sind auch unsere Mitglieder von den Auswirkungen betroffen. Um Ihnen aktuelle Informationen und ganz konkrete Unterstützungsangebote kompakt zu übermitteln, finden Sie auf dieser Sonderseite zum Coronavirus alle notwendigen Informationen. Zögern Sie auch nicht, mit Ihren Herausforderungen auf uns zuzukommen, wir versuchen im Dialog mit der Politik alle betroffenen Bereiche zu thematisieren und schnelle Lösungen zu finden. Das gilt für Fragen bei Unterstützungsleistungen im Bereich wirtschaftlicher Hilfen ebenso wie für die praktische Vermittlung freier Produktionskapazitäten oder bei speziellen Herausforderungen im internationalen Warenverkehr. Bei Fragen können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden. Ansprechpartner ist die SPECTARIS-Verbandskommunikation. MATCHMAKING MIT DER MEDIZINTECHNIKINDUSTRIE Im Zuge der Corona-Pandemie ist die Nachfrage nach medizintechnischen Produkten immens gestiegen. Branchenfremde Unternehmen bieten der Medizintechnikindustrie ihre Unterstützung und Produktionskapazitäten an. Auf dieser Seite sind die Unternehmen aufgeführt. | Coronavirus - ein Fall für Force Majeure? Die Coronavirus-Epidemie 2019/2020 (COVID-19) hat in China und Italien zur Abriegelung mehrerer Städte geführt. Daneben wurden zahlreiche Messen und Großveranstaltungen unter anderem auch in Deutschland abgesagt. Diese Entwicklung führt auch zu Beeinträchtigungen von Verträgen, da geschlossene Werke und unterbrochene Transportwerke Auswirkungen auf die Lieferketten von Unternehmen haben. In verschiedenen Rechtsordnungen gibt es den Begriff der „Force Majeure“ bzw. zu höherer Gewalt. Sie sind in der Regel Teil jedes (internationalen) Vertrags. Force Majeure-Klauseln sind häufig sehr individuell gestaltet, so dass die Klausel im Einzelfall am besten immer von einem Anwalt zu bewerten ist. Im internationalen Handelsverkehr umfassen höhere Gewalt („Force Majeure“) unvorhersehbare, unabwendbare Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle aller an einem Handelsgeschäft Beteiligten liegen und die unter den gegebenen Umständen mit angemessenen, zumutbaren Mitteln nicht zu vermeiden waren. Typischerweise sind Force Majeure Fälle politische Risiken oder physische Ereignisse, wie Naturkatastrophen. Im Einzelfall können auch andere Ereignisse darunterfallen, wie z.B. Epidemien und Seuchen, so wie das im Fall des Coronavirus diskutiert wurde. Was genau unter Force Majeure fällt, bestimmt sich stets im Einzelfall nach der Formulierung der Klausel. Für die Bewertung, ob das Coronavirus ein Fall der Force Majeure ist, können Unternehmen zunächst die folgenden Fragestellungen prüfen: - Welche Rechtswahl wurde im Vertrag getroffen?
- Hat der Vertrag eine Force Majeure Klausel?
- Beschreibt die Force Majeure Klausel, in welchen Szenarios sie aktiviert werden kann und umfasst dies Fälle von Epidemien / Pandemien?
- Beschreibt die Klausel, welche Rechtsfolgen die Force Majeure Klausel nach sich zieht?
Haben die Vertragsparteien eine Klausel zu Force Majeure vereinbart und sind ihre Bestimmungen erfüllt, so ist die Rechtsfolge in der Regel, dass die vertraglichen Verpflichtungen entfallen. Auch bei den Rechtsfolgen ist das nach dem auf den Vertrag anwendbaren Recht wichtig, da die verschiedenen Rechtsordnungen und –traditionen mitunter von unterschiedlichen Definitionen von Force Majeure ausgehen. So ist in England beispielsweise eher von „act of God“ die Rede. Grundsätzlich sehen die meisten Rechtsordnungen aber vor, dass in diesen Fällen, die Leistungspflichten ausgesetzt sind. Die Kanzlei Noerr hat einen Artikel zu den möglichen rechtlichen Auswirkungen der Coronavirus-Epidemie verfasst und geht hier auf die Aspekte des deutschen Rechts sowie im UN-Kaufrecht ein. Zum britischen Recht geben die folgenden Artikel Hinweise, wann eine Force Majeure vorliegt: Weitere Informationen: Artikel der Kanzlei Beiten Burkhardt "COVID-19 Outbreak in China: Impact on commercial contracts and potential remedies" | Aufhebung der nationalen Allgemeinverfügung zum Export von (medizinischer) Schutzausrüstung Der Krisenstab der Bundesregierung informiert am Abend des 19. März 2020, dass die am 4. März 2020 beschlossene und am 12. März 2020 geänderte Allgemeinverfügung für den Export medizinischer Schutzausrüstung aufgehoben wird. Damit regelt nun allein die am 15. März 2020 veröffentlichte Durchführungsverordnung (EU) 2020/402 den Export und das Exportverbot von medizinischer Schutzausrüstung in Drittstaaten. Die geänderte Allgemeinverfügung wurde am 19. März 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist sofort in Kraft getreten. Gemäß der Durchführungsverordnung ist der Export von Schutzausrüstung in andere EU-Mitgliedstaaten genehmigungsfrei. Für Exporte in Drittstaaten muss eine Ausfuhrgenehmigung beantragt werden. Zum Status der EFTA-Staaten hat die Europäische Union am 20.03.2020 eine Mitteilung sowie weitere Guidance Dokumente veröffentlicht. Die Mitteilung sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten der European Free Trade Association (EFTA), Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz, von dem Exportgenehmigungsverfahren für medizinische Schutzausrüstung ausgenommen sind. Gleiches gilt für die Staaten: Andorra, die Färöer Inseln, San Marino und den Vatikan sowie für die Überseeterritorien von Dänemark, Frankreich, den Niederlanden und des Vereinigten Königreichs (sogenannte Annex II Staaten). Die Änderungen treten am 21. März 2020 in Kraft. Unklar ist derzeit, ob es seitens der EU auch Ausnahmen wie in der nationalen Allgemeinverfügung geben wird. Derzeit sind keine Ausnahmen für Exporte in Drittstaaten vorgesehen. SPECTARIS hatte sich in der nationalen Allgemeinverfügung erfolgreich für Ausnahmeregelungen, beispielsweise für die Verbringung von reparierten Gütern sowie für die Versorgung in der respiratorischen Heimtherapie eingesetzt. Für eine Klärung dieser Fragen steht SPECTARIS in engem Dialog mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. | Berufspendler an der Grenze zur Tschechischen Republik Für viele Betriebe ergeben sich Probleme bei der Sicherstellung der Produktion durch die anstehende Grenzschließung der Tschechischen Republik. Tschechien hat am Donnerstag (26.03.20) seine Grenzen auch für tägliche Berufspendler geschlossen, die in die Nachbarstaaten zur Arbeit fahren. Tschechien hat auch bereits den Notstand ausgerufen. Zudem ist unklar, ob es mittelfristig auch einen shut down geben wird, von dem auch Produktionen in der Medizintechnik betroffen sein könnten. Dazu stehen wir mit dem Auswärtigen Amt in Kontakt, das – zusammen mit weiteren Ressorts – an der Problematik zur Schließung der tschechischen Grenze auch für Berufspendler arbeitet und mit der tschechischen Regierung in Kontakt steht. Daher der Aufruf: Falls es eindrückliche Beispiele gibt, die die gegenseitige Abhängigkeit und das Interesse auch Tschechiens, die Grenzen für Pendler offenzuhalten, verdeutlichen, übermitteln Sie uns schnellstmöglich Ihre konkreten Fälle. Fragen wären beispielsweise, welche konkrete Einschränkungen Sie für Ihr Unternehmen (auch in der Folge aufgrund von Produktionsketten) sehen und in welchem Umfang und Maße? Wie viele Mitarbeiter wären als Pendler betroffen und welche Produkte gefährdet? Ihre Rückmeldungen können Sie an Jennifer Goldenstede, Außenwirtschaft und Exportförderung unter goldenstede@spectaris.de übermitteln. | Iran: Neue US-General License eröffnet neue Möglichkeiten beim Export von Medizinprodukten Am 27. Februar 2020 veröffentlichte das US-Office of Foreign Assets Control (OFAC) General License 8 "Authorizing Certain Humanitarian Trade Transactions Involving the Central Bank of Iran" sowie damit zusammenhängende FAQs . Ein weiteres FAQ zu dem Thema wurde am 6. März 2020 veröffentlicht. Dieser Schritt war nötig, um die Einrichtung des Swiss Humanitarian Trade Arrangement (SHTA) als Zahlungsvehikel rechtlich zu legitimieren. Das SHTA ist ein Zahlungsmechanismus, mit dem humanitäre Güter in den Iran geliefert werden sollen. Es wurde von der Schweiz in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden in den USA und im Iran sowie mit ausgewählten Schweizer Banken und Unternehmen entwickelt. Es steht derzeit nur Schweizer Firmen zur Verfügung. Die neue allgemeine Lizenz könnte jedoch auch deutschen Unternehmen wieder den Export von Medizinprodukten in den Iran erleichtern, da nun keine spezifischen Lizenzanträge beim OFAC mehr eingeholt werden müssen. Dies war nach dem 20. September 2020 erforderlich, weil das OFAC die iranische Zentralbank (Central Bank of Iran) zu einem „sponsor of terrorism“ erklärt hatte. Zuvor waren Agrarrohstoffe, Arzneimittel und Medizinprodukte aufgrund einer humanitären allgemeinen Lizenz gemäß den Iranian Transaction and Sanctions Regulations (ITSR) für den Export in den Iran zugelassen. Da die iranische Zentralbank entweder direkt oder indirekt für die meisten Devisentransaktionen im Iran verantwortlich ist, war sie auch wichtiger Bestandteil für den Kauf von Agrarrohstoffen, Arzneimitteln und Medizinprodukten unter der allgemeinen Lizenz. Die Benennung der iranischen Zentralbank als „sponsor of terrorism“ hat dazu geführt, dass die frühere Lizenz im Wesentlichen unbrauchbar wurde. Durch den Erlass der General Licence 8 könnten Aktivitäten und Transaktionen mit der iranischen Zentralbank für die in der humanitären allgemeinen Lizenz genannten Güter mit Beteiligung der Central Bank of Iran wieder möglich werden. Die allgemeine Lizenz für humanitäre Güter finden Sie hier: General License. | Besonderheiten beim Vertrieb von Medizintechnik in Russland – Gemeinsames Webinar von SPECTARIS und Rödl & Partner Moskau am 28. April 2020 In den vergangenen Jahren hat sich die medizinische Versorgung der russischen Bevölkerung stark verbessert. Von staatlicher Seite wird viel in das einheimische Gesundheitswesen investiert. Gesundheitseinrichtungen werden renoviert und mit moderner Technik ausgestattet. Dies birgt viel Potential für deutsche Medizintechnikhersteller, denn Medizintechnik made in Germany wird in Russland weiterhin sehr geschätzt. Trotz Einfuhrhürden ist der russische Medizintechnik vielversprechend für deutsche Medizintechnikhersteller. Beim Vertrieb von Medizintechnik in Russland sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten. Eine Vielzahl von neuen Vorschriften in Russland sowie in der Eurasischen Wirtschaftsunion regeln zukünftig den Vertrieb von Medizinprodukten in Russland sowie in der Eurasischen Wirtschaftsunion. In unserem Webinar wird Dr. Vukolova von der Kanzlei Rödl & Partner Moskau über die Besonderheiten beim Vertrieb von Medizinprodukten in Russland berichten. Schwerpunkte unseres Webinars sind die Besonderheiten der Regulierung in der Russischen Föderation in Bezug auf Zertifizierung, Kennzeichnung, Fragen des Know-hows und der Rechte an geistigem Eigentum. Das Webinar wird am 28. April 2020 von 10:30 -12.00 Uhr CET in englischer Sprache stattfinden.Im Vorfeld des Webinars wird Ihnen der entsprechende Anmeldelink von SPECTARIS zugesendet. Zur Anmeldung gelangen Sie hier: https://eveeno.com/medizintechnik-russland | Chance für deutsche Medizintechnik: Private Krankenhäuser in Thailand expandieren Nach Angaben von Germany Trade and Invest (GTAI) bewegen sich private Krankenhäuser in Thailand auf einem Wachstumspfad. Sie wollen ihre Angebote ausbauen und investieren in neue Hospitäler. Die Zahl der privaten Hospitäler stieg von 2011 bis 2016 von 321 auf 347. Ihre Bettenkapazitäten wuchsen sogar von 36.070 auf 40.718 Stück. Weitere 1.000 Betten dürften bis Ende 2022 das Angebot ergänzen. Die wachsende Mittel- und Oberschicht einschließlich der in Thailand lebenden Ausländer sowie der Medizintourismus sorgen für ein stetiges Wachstum der Nachfrage nach privaten Gesundheitsdiensten. Lesen Sie den ganzen Artikel bei Germany Trade & Invest | Geschäftsanbahnungsreisen für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Medizintechnik im Jahr 2020 Im Rahmen des Markterschließungsprogramms wird ein Schwerpunkt auf den Bereich Medizintechnik gelegt. Es werden in 2020 mehrere Geschäftsanbahnungsreisen in verschiedene Länder mit Fokus auf die Medizintechnik angeboten. Beigefügt finden Sie eine Übersicht aller Reisen – und im Folgenden eine kurze Darstellung der Reisen, bei denen SPECTARIS als Partner eingebunden ist. Zu allen Angeboten beraten wir Sie gerne auch persönlich: 1) Portugal: Geschäftsanbahnungsreise für deutsche Anbieter und Dienstleistungsunternehmen im Bereich Medizintechnik vom 26. bis 30. April 2020 2) Thailand: Geschäftsanbahnungsreise 10. bis zum 14. Mai 2020 mit Fokus auf Medizintechnik, Rehabilitierung und Prävention 3) Ruanda & Tansania: Geschäftsanbahnungsreise für Unternehmen aus der Gesundheitswirtschaft vom 7. bis 12. Juni 2020 4) VAE/ Kuwait: Geschäftsanbahnungsreise mit Fokus auf Medizintechnik sowie Analysen-, Bio- und Labortechnik vom 13. bis zum 18. Juni 2020 5) Usbekistan: Geschäftsanbahnungsreise mit Fokus auf Medizintechnik sowie Analysen-, Bio- und Labortechnik vom 06. bis zum 10. September 2020 Alle Anmeldeformulare für die Geschäftsanbahnungsreisen und Informationsveranstaltungen sowie weitere ausführliche Hintergrundinformationen zu Teilnahmebedingungen, Zielmärkten und Rahmenprogramm stehen Ihnen auf der Website von SPECTARIS zum Download zur Verfügung. Der Eigenanteil der Unternehmen für die Teilnahme an den Reisen beträgt in Abhängigkeit von der Größe des Unternehmens zwischen 500 und 1.000 Euro netto. Reise-, Unterbringungs-und Verpflegungskosten werden von den Teilnehmern selbst getragen. Es handelt sich bei allen Angeboten um projektbezogene Fördermaßnahmen im Rahmen des BMWi-Markterschließungsprogramms für KMU, mit deren Umsetzung unterschiedliche Durchführer beauftragt wurden. Bitte vermerken Sie bei einer Anmeldung zu den Angeboten das Stichwort SPECTARIS oder senden Sie uns Ihre Anmeldung auch gerne direkt oder in Kopie zu. Bei Fragen und für weitere Informationen kontaktieren Sie uns sehr gerne. Weitere Informationen zu allen Projekten finden Sie unter www.spectaris.de/markterschliessung. Ansprechpartnerin ist Jennifer Goldenstede. | Änderungsantrag 2 zum Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz (MPEUAnpG) Kurz vor Weihnachten legten die Regierungskoalitionsfraktionen einen Änderungsantrag zum Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz (MPEUAnpG) vor, die weiteren Justierungen in der Hilfsmittelversorgung beinhaltete. In unserer Stellungnahme haben wir insbesondere folgende vier Punkte adressiert: - EU-weite Transparenz über die Vertragsabsichten der Krankenkassen, da nicht auszuschließen ist, dass auch Unternehmen aus andern EU-Ländern eine wohnortnahe und qualitätsorientierte Versorgung deutscher Versicherter gerade in Grenzgebieten zu andern EU-Ländern ermöglichen können und wollen.
- Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden bei Verstößen bei Vertragsabsichtsbekanntmachungen und Vertragsverhandlungsgeboten in der häuslichen Hilfsmittelversorgung.
- Einführung eines Schiedsverfahrens im Falle der Nichteinigung über Vertragsinhalte bei Verträgen der Hilfsmittelversorgung.
- Einschränkung des Beitrittsrechts: Beitrittsoptionen für einzelne Leistungserbringer zu Verträgen anderer einzelner Leistungserbringer mit den Krankenkassen zur Hilfsmittelversorgung sollten aufgehoben werden.
Während die ersten drei Punkte grundsätzlich positiv bewertet wurden, hat SPECTARIS die geplante Einschränkung des Beitrittsrechts kritisiert und abgelehnt und die Beibehaltung des Status Quo gefordert. SPECTARIS sah darin einen Eingriff in die Vertragsschlussoptionen der einzelnen Leistungserbringer. Nunmehr wurden die Änderungsanträge nochmals umfassend geändert – und dies ganz in unserem Sinne! Die Einschränkung des Beitrittsrechts ist vorerst vom Tisch, es bleibt vorerst beim Status Quo! Die Regelungen zum Schiedsverfahren wurden präzisiert. Zudem wurde in § 139 SGB V eine Beratungsoption durch den GKV-SV im Rahmen des Antragsverfahrens in das Hilfsmittelverzeichnis neu aufgenommen. Den Änderungsantrag 2 können Sie hier einsehen. Der Bundestag hat am 05. März 2020 das Gesetz zur Anpassung des Medizinprodukterechts an die Verordnung (EU) 2017/745 und die Verordnung (EU) 2017/746 (Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz – MPEUAnpG) inklusive des o.g. Änderungsantrages beschlossen. | 450.000 Patienten mit Atemwegserkrankungen in Heimtherapie akut bedroht Insgesamt leiden in Deutschland etwa 450.000 Menschen so schwer unter Atemwegserkrankungen, dass sie außerklinisch mit medizinischem Sauerstoff (365. 000 Patienten) versorgt oder beatmet (85.000 Patienten) werden müssen. Da es sich bei Covid-19 ebenfalls um eine Atemwegserkrankung handelt, sind Menschen mit entsprechenden Vorerkrankungen besonders gefährdet. Daher kommt dem Schutz der Patienten vor Ansteckung aktuell eine herausragende Bedeutung zu. Der Industrieverband SPECTARIS weist vor dem Hintergrund der Coronavirus-Krise auf die besondere Bedeutung der Homecare-Provider hin. Der Verband fordert von den zuständigen Behörden generell eine stärkere Anerkennung der Leistungen aller Homecare-Provider rund um die respiratorische Heimtherapie (RHT) und eine bessere Integration in die Planung der Regierungs- und Gesundheitskrisenstäbe. Ziel ist es, den Homecare-Providern in der jetzigen Situation das Fortführen ihrer täglichen Arbeit zu erleichtern sowie die Versorgung des Pflegepersonals mit Schutzanzügen und deren Bewegungsfreiheit im Falle von Ausgangssperren zu gewährleisten. Entgegen der weitverbreiteten Annahme erfolgt die Versorgung nicht ausschließlich durch Pflegekräfte. Vielmehr handelt es sich um einen eigenen Versorgungsbereich, der von ausgebildeten Fachkräften der Homecare-Provider betreut wird. „Häufig erleben wir, dass diese falsche Annahme zu Fehleinschätzungen bezüglich der Bedeutung der respiratorischen Heimtherapie im Gesundheitssystem führt“, so Hubertus Lasthaus, Mitglied im Vorstand Medizintechnik bei SPECTARIS. Aktuell zeigt sich dies beispielsweise dadurch, dass die Homecare-Provider bei der Verteilung der Schutzausrüstung gegen die Infektion mit Covid-19 nicht berücksichtigt werden, obwohl insbesondere deren Patienten einen erhöhten Schutzbedarf haben. Zudem werden sie im Gegensatz zu Apotheken oder Sanitätshäusern nicht als Bestandteil der kritischen medizinischen Versorgungsinfrastruktur eingestuft. Die Mitarbeiter der Homecare-Provider versorgen schwer atemwegserkrankte Menschen über Heimbeatmungsgeräte in ihrer häuslichen Umgebung mit dem weltweit am häufigsten eingesetzten Medikament Sauerstoff. Dabei werden Masken angepasst, Daten der Geräte ausgelesen, Sauerstoff nachgefüllt und die eingesetzten Sauerstofftherapie- und Beatmungsgeräte permanent überwacht und gewartet. „Diese Unterstützung der respiratorischen Heimtherapie ist grundsätzlich unverzichtbar und ein entscheidender Teil der kritischen Infrastruktur unseres Gesundheitssystems. Insbesondere aber auch in Zeiten der Coronavirus-Krise elementar, um sowohl die Krankenhäuser also auch die allgemeinen Pflegedienste durch die ambulante Versorgung der Patienten zu unterstützen – ein nicht zu unterschätzender Beitrag zur Entlastung des Gesundheitssystems“, so Lasthaus abschließend. Die am 19. März von SPECTARIS veröffentlichte Pressemitteilung können Sie auf der Verbandswebseite einsehen. | Anträge auf Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis ab sofort auch digital möglich! Der Antrag auf Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis inklusive aller Antragsunterlagen kann postalisch und ab sofort auch digital übermittelt werden. Digitale Antragsunterlagen sollen bitte unter der Beachtung von folgenden Hinweisen per E-Mail an antraegeHMV@gkv-spitzenverband.de versendet werden: - Übermittlung des Antrages, wenn möglich, in Form eines einzigen PDFs. Alle Antragsbestandteile sind in der folgenden Reihenfolge zusammenzufassen: Anschreiben, ggf. Vollmacht, ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular, Konformitätserklärung, Gebrauchsanweisung, Produktunterlagen und ggf. Prüfberichte
- Einreichen der PDF-Dokumente ohne Passwortschutz und ohne Zugriffsbeschränkung hinsichtlich des Lesens, Kopierens und Druckens
- Die maximale Dateigröße beträgt 25 MB. Sofern die Unterlagen die maximale Dateigröße überschreiten, kann der Antrag an die oben genannte E-Mail-Adresse in Form mehrerer E-Mails oder als ZIP-Datei gesendet werden.
- Im Betreff der E-Mail soll bitte die Produktgruppe genannte werden, in die das jeweilige Produkt eingruppiert werden soll.
Postalisch eingehende Anträge werden vom GKV-Spitzenverband digitalisiert. Bei der postalischen Übermittlung der Antragsunterlagen sind folgende Hinweise zu berücksichtigen: - Einreichung des Antrages inklusive aller Antragsunterlagen als lose Blattsammlung
- Verzicht auf jegliche Art der Heftung.
- Die einzelnen Anlagen zum Antrag sind zur Unterscheidung fortlaufend zu nummerieren und entsprechend zu kennzeichnen (z. B. durch Vorsatzblätter).
- Wenn mehrere Anträge zusammen eingereicht werden, werden Trennblätter verwendet, um diese voneinander abzugrenzen.
Sofern gemäß Antragsformular ein Produktmuster vorzulegen ist, bitte dies an folgende Adresse senden: Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. (MDS) Theodor-Althoff-Straße 47 45133 Essen | GKV-Finanzen erstmals seit Jahren wieder im Minus Anlässlich der am 06. März 2020 vom Bundesgesundheitsministerium bekanntgegebenen Finanzergebnisse der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2019 erklärt Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes: „Erstmals seit 2015 haben die gesetzlichen Krankenkassen ein Haushaltsjahr mit einem Minus abgeschlossen. Das Defizit von 1,52 Milliarden Euro für 2019 ist besonders alarmierend, weil die derzeit noch brummende Konjunktur für Rekordeinnahmen gesorgt hat. Und es ist auch ein deutlicher Fingerzeig an die Politik, die mit dem gesetzlichen Rahmen direkten Einfluss auf die Einnahmen- und Ausgabenentwicklung bei den Krankenkassen nimmt.“ „Verantwortlich für das im vergangenen Jahr entstandene Defizit sind die rasant steigenden Leistungsausgaben. Und diese Dynamik hat im Jahresverlauf sogar zugenommen: Lag der Ausgabenanstieg im ersten Halbjahr mit plus 4,8 Prozent bereits hoch, betrug er allein im zweiten Halbjahr 6,4 Prozent. Insgesamt betrug der Anstieg der Leistungsausgaben 5,6 Prozent, während die Einnahmen, die die Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds und den Zusatzbeiträgen erhalten, nur um 3,8 Prozent stiegen. Grund für den Ausgabenanstieg, der beispielsweise im Hilfsmittelbereich mit 6,6 Prozent überdurchschnittlich hoch ist, ist einerseits der medizinische Fortschritt. Andererseits gab es gleichzeitig eine Gesetzgebung, die deutliche, von den Beitragszahlern zu schulternde Mehrausgaben nach sich zieht. So stiegen etwa die Ausgaben für Heilmittel um 15,1 Prozent. Allein durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz und das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz kommen auf die Krankenkassen in diesem Jahr rund fünf Milliarden Euro an Mehrausgaben zu. „Wir müssen“, so Frau Pfeiffer weiter, „derzeit davon ausgehen, dass das Coronavirus auch das deutsche Gesundheitswesen vor große Herausforderungen stellt. Nähere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des GKV Spitzenverbandes. | Wissensraumseminar: Der Hygienebeauftragte im Medizintechnikunternehmen am 03.11.2019 in Berlin Die Einhaltung externer und interner Hygieneregelungen ist für Unternehmen der Medizintechnikbranche sehr wichtig. Zum ausreichenden Schutz vor Infektionen durch z.B. kontaminierte Medizinprodukte und zur Einhaltung von generellen Hygienestandards ist entsprechende Sachkunde gefordert, die über die/den Hygienebeauftragte/-n gewährleistet wird. In unserem Seminar werden die Teilnehmer und Teilnehmerinnen in die Aufgaben eines/-r Hygienebeauftragten einschließlich der Hygieneplanung, Durchführung und Dokumentation eingeführt. Sie erfahren, welche gesetzlichen und normativen Grundlagen aktuell gelten und zu beachten sind, werden über Hygienerisiken informiert und lernen, das Hygienemanagement durch entsprechende Sicherungsmaßnahmen erfolgreich umzusetzen. Dazu gehört neben produktspezifischen Hygieneplänen im Zusammenhang mit der Aufbereitung von Medizinprodukten auch die Durchführung von Personalschulungen. Natürlich bleibt auch genug Zeit für eigene Fragen der Teilnehmenden an den Referenten Matthias Klar. Das Seminar endet mit einer Qualifikationsprüfung. Nach erfolgreicher Durchführung der Prüfung erhalten die Teilnehmer/-innen ein Zertifikat, das als Nachweis der erlangten Kenntnisse zu den Schulungsinhalten dient. Das Zertifikat mit dem Titel „Hygienebeauftragter im Medizintechnikunternehmen“ wird mit einer Laufzeit von fünf Jahren ausgestellt. Eine Zertifikatsverlängerung muss vor Ablauf des Zertifikates bei der SPECTARIS-GmbH beantragt werden und ist mit einer Auffrischungsschulung verbunden. SPECTARIS-Mitglieder besuchen das Seminar zum Vorteilspreis. Weitere Informationen zu dem Programm und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier. Bei Fragen und weiteren Anliegen können Sie sich per Mail an Peggy Zimmermann wenden. | Save the date! 2. Fachkolloquium der AiF-Forschungsallianz Medizintechnik An der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und einer beachtenswerten Breite an Industriebranchen stellen sich die 10 Forschungsvereinigungen der AiF-Forschungsallianz Medizintechnik bei ihrem zweiten Fachkolloquium der großen gesellschaftlichen Herausforderung „Gesundheit und Pflege“. Experten aus den Bereichen Biotechnologie, Hygienetechnik, Kunststoffverarbeitung, Textil, Mikrosystemtechnik, Maschinenbau, Lasermedizintechnik, Qualitätsforschung und weiteren Technologiefeldern präsentieren neugewonnenes Wissen in Vorträgen, Postern und anhand von Demonstratoren. Das Fachkolloquium findet am 16. Juni 2020 im KARL-STORZ-Besucher- und Schulungszentrum in Berlin statt und ist kostenfrei. Angesichts der unvorhersehbaren Entwicklungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus ist eine Durchführung nicht gewährleistet. Aktuelle Informationen über die Durchführung des Fachkolloquiums, entnehmen Sie bitte der Website. | Staffelstab-Übergabe im Lenkungskreis der FAM In seiner Sitzung am 06. März 2020 vollzog der Lenkungskreis der AiF-Forschungsallianz Medizintechnik (FAM) die planmäßige Rotation seines Vorsitzes. Frau Dr.-Ing Marieluise Lang von der Fördergemeinschaft für das Süddeutsche Kunststoffzentrum (Tel. 0931 4104-235, E-Mail: m.lang@skz.de), die vorherige stellvertretende Vorsitzende der FAM, übernahm den Vorsitz vom Gründungsvorsitzenden, Dr. Markus Safaricz von der mit SPECTARIS kooperierenden Forschungsvereinigung Feinmechanik, Optik und Medizintechnik (F.O.M.). Neuer Stellvertretender Vorsitzender ist Herr Dr. Sven Spieth von der Hahn Schickard Gesellschaft (Tel. 07721 943-241, E-Mail: sven.spieth@Hahn-Schickard.de). Die FAM bündelt die Synergien von zehn Forschungsvereinigungen der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen (AiF), die mit unterschiedlichem Branchenhintergrund vorwettbewerbliche Vorlauf-Forschungsprojekte in der Medizintechnik betreiben. Damit stellt sie sich einer der sechs großen gesellschaftlichen Herausforderungen der Hightech-Strategie 2025, "Gesundheit und Pflege". Am 16. Juni 2020 findet das 2. Fachkolloquium der FAM in Berlin statt. | Aktuelle Förder-Bekanntmachungen In Kooperation mit der Forschungsvereinigung Feinmechanik, Optik und Medizintechnik (F.O.M.) informiert SPECTARIS seine Mitglieder über aktuelle Förderbekanntmachungen aus dem Bereich Medizintechnik. Nähere Informationen über den jeweiligen Förderungsgegenstand, die antragsberechtigten Zuwendungsempfänger, zu den Zuwendungsvoraussetzungen sowie über Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen der aktuellen Bekanntmachungen können Sie weiter unten über die jeweiligen Webseiten abrufen. „Digitale FortschrittsHubs Gesundheit“ im Förderkonzept Medizininformatik Kurzes Abstrakt: Mit dem Fördermodul „Digitale FortschrittsHubs Gesundheit“ der Medizininformatik-Initiative beabsichtigt das BMBF, medizinische Daten aus der Patientenversorgung im stationären und ambulanten Bereich zu adressieren. Ziel ist die Erprobung der Machbarkeit einer forschungskompatiblen, sektorenübergreifenden Datenbereitstellung in der medizinischen Praxis der regionalen Versorgung sowie die modellhafte Überprüfung des Mehrwerts für Patientinnen und Patienten, medizinisches Fachpersonal und die Wissenschaft. | DIGITALISIERUNG / e-HEALTH | Bekanntmachung zur Ermittlung der stellungnahmeberechtigten MP-Hersteller | Telemonitoring Am 13. März 2020 wurde im Bundesanzeiger die Bekanntmachung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum Datengestützten, zeitnahen Management in Zusammenarbeit mit einem ärztlichen telemedizinischen Zentrum für Patientinnen und Patienten mit einer fortgeschrittenen Herzinsuffizienz veröffentlicht. Die von den Entscheidungen des G-BA betroffenen Medizinproduktehersteller haben nun die Gelegenheit eine Stellungnahme hierzu bis zum 10. April 2020 beim G-BA einzureichen. Nähere Informationen sowie die Kontaktdaten erhalten Sie in der originalen Bekanntmachung. | Medical Software (MeSo)-Konferenz am 13. Mai 2020 in Frankfurt (bisher nicht abgesagt!!!) Die MeSo Experten Community trifft sich am 13. Mai 2020 in Frankfurt. Es geht um die Herausforderungen für Hersteller, Entwickler und Betreiber, die sich mit dem Marktzugang oder dem Betrieb medizinischer Software befassen. Künstliche Intelligenz (KI) hält Einzug in die medizinische Versorgung. Funktionen und Anwendungen medizinischer Software werden ständig erweitert. Obwohl der Gesetzgeber auf der einen Seite diese Entwicklung durch das Digitale Versorgungsgesetz (DVG) fördert, entsteht auf der anderen Seite mit der Umstellung auf die Medical Device Regulation (MDR) durch den europäischen Gesetzgeber eine große Hürde, so dass spannenden App- und Start-Up-Ideen ein jähes Ende bereitet werden könnte. Auf der Meso-Konferenz erhalten Informationen zu den Themenschwerpunkten: - künstliche Intelligenz,
- Cybersecurity,
- Risikomanagement,
- klinische Bewertung,
- Kostenerstattung,
- medizinische Apps,
- technische Dokumentation und
- Softwareentwicklung.
Erfahren Sie vor Ort, welche regulatorischen Anforderungen Sie jetzt und zukünftig erfüllen müssen und wie man diese effizient umsetzt. Für diese Veranstaltung erhalten unsere Mitglieder 10 Prozent Rabatt. Über den folgenden Link erfolgt die Registrierung: https://meso.vde.com/de/meso-2020/?utm_source=spectaris | Webinar zur neuen EU-Whistleblower-Richtlinie am 31. März 2020 Hiermit möchten wir Sie einladen zu einem kostenlosen Webinar zur neuen EU-Whistleblower-Richtlinie, das wir in Zusammenarbeit mit NOVACOS Law und der Rechtsanwältin Frau Maria Heil, am 31. März 2020, 14:00 – 15:00 Uhr, anbieten. Am 16. Dezember 2019 ist die EU-Whistleblower-Richtlinie offiziell in Kraft getreten, die den besseren Schutz von Whistleblowern bezweckt. Die Richtlinie, die bis zum Jahr 2021 von den nationalen Gesetzgebern umgesetzt werden soll, verlangt von diesen insbesondere die Einrichtung eines verpflichtenden unternehmensinternen Meldesystems, um sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten. Unternehmen ab 250 Mitarbeitern müssen das System bereits bis zum Jahr 2021 umsetzen, Unternehmen ab 50 Mitarbeitern bis zum Jahr 2023. Frau RAin Heil wird in dem Webinar einen ersten Überblick zu den neuen Anforderungen für Unternehmen der SPECTARIS-Branchen geben, insbesondere wie das Meldesystem aufgesetzt werden muss, welche rechtlichen Bereiche es abdeckt, wie Arbeitnehmer zu schützen sind und welche Konsequenzen ein Verstoß gegen die Anforderungen an die neue Whistleblowing-Gesetzgebung haben kann. Sofern Sie sich noch kurzfristig anmelden wollen, geben Sie uns bitte schnellstmöglich Bescheid per Mail unter medizintechnik@spectaris.de , sodass wir Ihnen die Einwahldaten zukommen lassen können. | SPECTARIS Jahrbuch Medizintechnikindustrie 2020/2021: Nutzen Sie die Chance, sich der Medizintechnikindustrie, der Politik und Öffentlichkeit vorzustellen Das letzte Jahrbuch 2019/2020 ist erst seit wenigen Monaten auf dem Markt. Die Planungen für die nächste Ausgabe 2020/2021 laufen trotz Corona-Krise weiter. Wie in jedem Jahr wird das umfassende und etablierte Branchenbuch zahlreiche nationale, europäische und internationale Marktdaten aus der Medizintechnikbranche liefern, mit redaktionellen Beiträgen wichtige Einblicke in die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen geben und detailliert über die wirtschaftlichen Entwicklungstrends und aktuellen gesundheitspolitischen Herausforderungen dieses innovativen Industriezweiges informieren. Darüber hinaus möchten wir Ihnen wieder die Möglichkeit bieten, sich und Ihr Produkt- und Dienstleistungsportfolio zu präsentieren. Durch die hohe Print-Auflage und die Verbreitung als Online-Exemplar erreichen wir maßgebliche Akteure der Gesundheitspolitik und -wirtschaft, Absolventen in Hochschulen und Universitäten mit Bezug zur Medizintechnik, Fachmedien sowie nicht zuletzt Ihre Kunden und Zulieferer. Neben den üblichen für Sie als Mitglied kostenlosen Darstellungsmöglichkeiten (Produktbilder, kurzes Firmenprofil, Logo) bieten wir Ihnen an: Anzeigenschaltung (kostenpflichtig) In diesem Jahr möchten wir Ihnen wieder die Möglichkeit für eine ganzseitige oder ab sofort neu halbseitige Darstellung Ihres Unternehmens für einen Preis in Höhe von1.500 Euro bzw. 900 Euro zzgl. MwSt. in unserem Jahrbuch bieten. Dies könnte z.B. sein: - Ein werbliches Firmenprofil oder eine traditionelle „Anzeige“
- Ein Beitrag zu technischen oder wirtschaftlichen Aspekten des behandelten Themas; substanzielle Informationen über neuartige Entwicklungen, Trends oder Analysen, die für die Medizintechnikbranche von unmittelbarem Interesse sind – gerne auch dargestellt am Beispiel Ihres Produktes!
- Ein Beitrag mit Bezug zum unternehmenseigenen Leistungs-/Produktportfolio.
Über eine rege Beteiligung aus unserem Mitgliederkreis würden wir uns sehr freuen. Wie in den Jahren zuvor, wird auch die 2020/21er Ausgabe auf der internationalen Medizintechnikmesse MEDICA im November im Beisein ausgewählter Fachpresse der Öffentlichkeit präsentiert. Bei Fragen oder Interesse, zögern Sie bitte nicht Jana Mallok per Mail unter mallok@spectaris.de oder telefonisch über die 030 41 40 21-32 zu kontaktieren. Über diesen Link können Sie die Beteiligungsmöglichkeiten einsehen. Hinweis: Bei zu vielen Anfragen verfahren wir nach dem Prinzip „first come, first served“! | SPECTARIS-Wissensraumseminar „Material Compliance Beauftragter (TÜV)“ am 15.-18. September 2020 in Berlin Gemeinsam mit der TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH und der tec4U-Solutions GmbH veranstaltet SPECTARIS vom 15. bis 18. September 2020 den Lehrgang „Material Compliance Beauftragten (TÜV)“. Nationale und internationale Gesetze, Normen und Richtlinien wie auch Kundenvorgaben machen es heute unerlässlich, dass sich Unternehmen mit dem Thema Material Compliance als Produktmerkmal auseinandersetzen. Im Fokus der Veranstaltung steht daher die betriebliche Organisation zur Einhaltung der Material Compliance Vorgaben im Produktentstehungsprozess und in der Produktion. Das Seminar richtet sich u.a. an Mitarbeiter/innen aus den Bereichen Einkauf, Entwicklung, Qualität, Regulatory Affairs und Produktion, die zukünftig im Themenumfeld Material Compliance tätig sein werden bzw. die Beauftragtenfunktion wahrnehmen sollen. Das vollständige Programm und alle Informationen zur Anmeldung finden Sie hier. Die Anmeldung ist bis spätestens 24. August 2020 möglich. Die Teilnahme an dem SPECTARIS-Wissensraumseminar ist kostenpflichtig (SPECTARIS-Mitglieder: 1.600,00 EUR zzgl. MwSt. / Nicht-Mitglieder: 1.800,00 EUR zzgl. MwSt.). (Foto: © NicoElNino / fotolia.com) | SPECTARIS-Website ist Schaufenster der Branche: Seien Sie dabei! Der SPECTARIS-Internetauftritt ist ein Schaufenster für die Unternehmen der Branchen. Denn: Unsere Mitglieder können sich den rund 60.000 jährlichen Besuchern von spectaris.de ansprechend und modern präsentieren. Hierfür bieten wir zwei Möglichkeiten. Zum einen können Sie ein Testimonial-Statement auf unseren Seiten platzieren. Wenn Sie uns ein wohlwollendes Statement schicken möchten, benötigen wir ein Portraitfoto des / der Firmenlenker/in (quer, mind. 300 dpi) sowie ein starkes Statement über SPECTARIS, über die Wichtigkeit der Interessenvertretung in Berlin oder über eines der von Ihnen genutzten SPECTARIS-Angebote (z.B. aus den Bereichen Regulatory Affairs / Außenwirtschaft / Marktforschung). Beispiele für solche Testimonial-Statements finden Sie bereits auf unserer Internetseite. Wenn Sie möchten, senden Sie Ihr Zitat samt Foto an presse@spectaris.de. Darüber hinaus können Sie Ihre Firma mit einem ausführlichen Portrait kostenlos auf unserer Webseite vorstellen. Wenn Sie dies noch nicht genutzt haben, senden Sie bitte hierfür Texte und Fotos über Ihr Unternehmen ebenfalls an presse@spectaris.de. Schalten Sie Ihre Anzeige auf unserer Internetseite Positionieren Sie sich in unseren Wachstumsbranchen und profitieren Sie mit einer Anzeige auf unserer Webseite von einer zielgruppengerechten Ansprache. Unsere Internetseite ist das Schaufenster für die deutsche Hightech-Industrie und somit erster Anlaufpunkt für Informationen über den innovationsgetriebenen Mittelstand aus der Consumer Optics, Medizintechnik, Photonik sowie der Laborindustrie. Werbelisten und Preise finden Sie hier. | Regierungsbefragung - Spahn stellt sich Fragen zur Corona-Lage und weiteren Themen im Bundestag Gesundheitsminister Jens Spahn beantwortete einige Fragen von Abgeordneten des Ausschusses für Gesundheit im Deutschen Bundestag zur aktuellen Corona-Situation. Er weist darin unter anderem auf die schwierige Lage mit den Lieferketten und Produktionskapazitäten auch im Hinblick auf medizinische Schutzausrüstung hin. Sehen Sie hier die vollständige Befragung zum Thema. | Besuchen Sie die REHACARE 2020 – Internationale Fachmesse für Rehabilitation und Pflege Über 40 Jahre Fachkompetenz und ausgeprägte Markterfahrung bieten eine optimale Informations- und Kommunikationsplattform für Menschen mit Behinderungen, mit Pflegebedarf, im Alter und mit chronischen Krankheiten. Mehr als 900 Aussteller aus mehr als 42 Ländern, von Belgien bis zu den USA, präsentieren in den sechs Messehallen in Düsseldorf eine Kombination aus Produktdemonstration und komplexen Systemlösungen. Zahlreiche Themenparks und Informationsveranstaltungen runden das Angebot für Besucher ab. Das Fachpublikum kommt aus den Bereichen Medizin- und Sanitätsfachhandel, der Hilfsmittelindustrie sowie Pflege und Rehabilitation. Ebenso begegnen Sie betroffenen Menschen und Angehörige. Der Fokus liegt insbesondere auf der Weiterentwicklung des selbstbestimmten Lebens durch technische Innovationen, beispielsweise durch computergesteuerte Orthesen oder Augensteuerungen für Rollstühle und Computer. Die Messe Düsseldorf lädt Sie vom 23. bis 26. September 2020 zur REHACARE 2020 ein, um über aktuelle politische, ökonomische und technische Entwicklungen der Reha-Branche zu informieren, Erfahrungen auszutauschen und Problemlösungen zu diskutieren. | Save the Date für die MEDICA 2020 – Weltforum der Medizin Treffen Sie unser Team von SPECTARIS auf der MEDICA 2020. Falls die Messe aufgrund des Coronavirus nicht abgesagt wird, sind wir wieder für Sie vor Ort. Die MEDICA ist die größte Veranstaltung für die Medizinbranche weltweit. Schon seit über 40 Jahren ist sie eine feste Größe im Kalender aller Experten. Die einmalige Stellung der MEDICA lässt sich an vielen Merkmalen messen: Zum einen ist die Veranstaltung die weltweit größte Medizinmesse überhaupt – mit mehr als 5.200Ausstellern aus 66 Nationen in 17 Messehallen! Außerdem würdigen jedes Jahr herausragende Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Forschung und Politik das erstklassige Event mit ihrer Anwesenheit – selbstverständlich neben zehntausenden nationalen und internationalen Experten und Entscheidern aus der Branche wie Sie als Fachbesucher. In Düsseldorf erwartet Sie neben einer allumfassenden Ausstellung auch ein anspruchsvolles Programm, welche gemeinsam das komplette Neuheitenspektrum für die ambulante und klinische Versorgung abbilden. Fester Bestandteil neben der Fachmesse sind die "MEDICA Foren und Konferenzen". Die MEDICA bietet fünf kostenlose Foren, verteilt in den Messehallen, sowie interessante Sonderschauen und Aktionen. Hierzu zählen MEDICA ECON FORUM, MEDICA HEALTH IT FORUM, MEDICA CONNECTED HEALTHCARE FORUM mit MEDICA App COMPETITION, MEDICA TECH FORUM und MEDICA LABMED FORUM. Zu den Konferenzen gehören der Deutsche Krankenhaustag (die führende Kommunikationsplattform für Entscheider in deutschen Kliniken), die MEDICA MEDICINE + SPORTS CONFERENCE, die MEDICA PHYSIO CONFERENCE und die International Conference on Disaster and Military Medicine (DiMiMED). | Verpassen Sie nicht die COMPAMED 2020 – Die Messe für High-Tech-Lösungen der Medizinbranche Parallel zur MEDICA findet vom 16. bis 19 November 2020 wieder die COMPAMED auf dem Messegelände in Düsseldorf statt. Hier treffen sich Produktentwickler und Zulieferer der gesamten Medizinbranche. Die Fachmesse ist die weltweit führende Plattform für hochmoderne Medizintechnik. Zusammen mit spannenden Newcomern demonstrieren die wichtigsten Unternehmen der Branche hier die Produkte und Technologiekonzepte, die die Branche in den kommenden Monaten nachhaltig beeinflussen werden. Innovative Materialien stehen ebenso im Fokus wie zukunftsweisende Komponenten und neue Dienstleistungen. In den letzten Jahren hat sich COMPAMED zu einem globalen Hotspot für komplexe Hightech-Lösungen entwickelt. Im COMPAMED HIGH‑TECH FORUM werden zudem neue Materialien, Produktionstechniken wie 3D-Druck, Nanotechnologien und Mikrosystemtechnik vorgestellt. Die aktuellsten Entwicklungen entlang der gesamten Prozesskette lernen Sie praxisnah im COMPAMED SUPPLIERS FORUM kennen. Präsentiert werden mechanische und elektronische Komponenten. Des Weiteren informieren Expertenvorträge über Werkstoffe, Fertigungsprozesse und Design- und Usability-Aspekte sowie Impulsvorträge über neue Märkte. Die COMPAMED ist nicht nur Fachmesse für Neuheiten und Trends, sondern auch Zukunftswerkstatt für Ihre Branche. Besuchen Sie die führende internationale Fachmesse für die medizinische Zuliefererbranche und Produktentwicklung. | Die T4M – Technology for Medical Devices auf 2021 verschoben Angesichts der steigenden Verbreitung des neuartigen Corona-Virus wird die T4M – Technology for Medical Devices auf den 4. bis 6. Mai 2021 verschoben. Ziel der Messe Stuttgart, der ideellen Träger und der engen Partner ist es, durch Planungssicherheit allen Beteiligten eine unbeschwerte Messe zu ermöglichen, auf der gewinnbringende Kontakte geschlossen werden. Die Verschiebung auf den Termin in 2021 erfolgt in Rücksprache mit den angemeldeten Ausstellern, von denen bereits rund 95 Prozent die Teilnahme an dem neuen Termin bestätigt haben. Die Fachmesse für Medizintechnik wird dann wie gewohnt parallel zur Control, der internationalen Fachmesse für Qualitätssicherung, stattfinden", heißt es in der offiziellen Pressemitteilung der Messe Stuttgart. | Datenschutz bei SPECTARIS: Wir informieren Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten gem. DS-GVO vom 25.5.2018 umgehen, erfahren Sie hier. | |