SPECTARIS über das neue Digitalisierungsgesetz

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Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) veröffentlichte am 15.05.2019 einen Referentenentwurf für das neue Digitale Versorgung-Gesetz (DVG). Mit dem Gesetz sollen digitale Gesundheitsanwendungen zügig in die Versorgung gebracht, mehr Leistungserbringer an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden, weitere Anwendungen wie z. B. der Impfausweis in die elektronische Patientenakte integriert, die Anwendung der Telemedizin gestärkt, z. B. durch die Ausweitung von Telekonsilen, Verwaltungsprozesse durch Digitalisierung vereinfacht, Krankenkassen mehr Möglichkeiten zur Förderung digitaler Innovationen gegeben, der Innovationsfonds fortgeführt und weiterentwickelt und ein Verfahren zur Überführung erfolgreicher Ansätze aus Projekten des Innovationsfonds in die Regelversorgung geschaffen werden. Aus Sicht von SPECTARIS ist bedauerlich, dass bei der Einbindung von mehr Leistungserbringern in die Telematikinfrastruktur erneut die nichtärztlichen Leistungserbringer, die Versicherte und Patienten im stetig wachsenden häuslichen Bereich versorgen, nach wie vor unberücksichtigt bleiben. Grundsätzlich positiv zu bewerten ist, dass ein neuer Erstattungs- bzw. Zugangsweg in die Vergütung durch die gesetzliche Krankenversicherung für digitale Gesundheitsanwendungen in Verbindung mit Medizinprodukten der Klasse I und IIa geschaffen werden soll. Die Listung von Produkten, die Heil- oder Hilfsmitteln entsprechen oder die Therapie unterstützen, soll in einem neuen Verzeichnis erfolgen, das vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführt wird. SPECTARIS ist zur Stellungnahme aufgefordert und wird das parlamentarische Verfahren im Rahmen seiner AG eHealth begleiten.

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Marcus Kuhlmann
Leiter Medizintechnik
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