Grünes Licht für das internationale Beschaffungsinstrument

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Nach der positiven Abstimmung im Europäischen Parlament zum „International Procurement Instrument“ (IPI), welches die Gegenseitigkeit beim Zugang zu internationalen öffentlichen Beschaffungsmärkten fördert, hat auch der Europäische Rat nun grünes Licht gegeben. Das IPI soll diskriminierende Maßnahmen gegen europäische Unternehmen in Drittländern verhindern und die fehlende Reziprozität beim Zugang zu öffentlichen Beschaffungsmärkten herstellen. Die IPI-Maßnahmen gelten nur für Wirtschaftsteilnehmer, Waren und Dienstleistungen aus Drittländern, die kein internationales Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen mit der EU geschlossen haben oder deren Abkommen keine Verpflichtungen zur Öffnung der Märkte für diese Waren oder Dienstleistungen enthält. Die IPI-Maßnahmen gelten jedoch nicht für die am wenigsten entwickelten Länder, die von der Initiative "Alles außer Waffen" profitieren. Nach der Annahme der Verordnung durch das Europäische Parlament und dem Rat in der ersten Lesung wird sie am 60. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. SPECTARIS begrüßt diese Regelung sehr – setzt sich jedoch dafür ein, dass die aktuell sehr hohen Schwellenwerte von 5 Mio. Euro aufwärts, die die Basis für die Anwendbarkeit des IPI bilden, gesenkt werden müssen. Weitere Informationen zum Beschaffungsinstrument sind auf der Website des Rates zu finden.

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