Forschungszulagengesetz: SPECTARIS begrüßt mittelstandsfreundlichen Bundestagsbeschluss

Pressemitteilung  //  Verband  // 

Auftraggeber statt Auftragnehmer soll Zulage erhalten / Innovationsanreiz für KMU 

Der Deutsche Industrieverband SPECTARIS begrüßt den gestrigen Bundestagesbeschluss zum Forschungszulagengesetz, der eine Förderung des Auftraggebers statt des Auftragnehmers vorsieht. SPECTARIS hat diese wichtige Änderung lange gefordert, damit die steuerliche Forschungsförderung insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) attraktiv wird. „Die Abgeordneten haben eine gute Entscheidung getroffen. Die Forschungslandschaft in Deutschland wird um ein sinnvolles Instrument erweitert, das die Innovationskraft des Mittelstands unterstützt“, betont SPECTARIS-Geschäftsführer Jörg Mayer.

Die geänderte Gesetzespassage zur Auftragsforschung ist wesentlich, um die Forschungsförderung zu einem Erfolg zu machen. Mayer: „Für die allermeisten KMU ist die Beauftragung Dritter notwendig, um Innovationen hervorbringen, da sie im Regelfall nicht über eigene oder allenfalls kleine Forschungsabteilungen verfügen. Dass nun der Mittelständler als Auftraggeber von Förderung profitieren kann, kurbelt Investitionen in Innovationen an.“ Die lange vorgesehene Begünstigung der Auftragnehmer hätte diesen Effekt verhindert.

Das Gesetz sieht vor, forschende KMU pro Jahr mit maximal 500.000 Euro zu unterstützen. Die Gesamtkosten sollen laut Bundesforschungsministerium bei 1,3 Milliarden Euro jährlich liegen. Inkrafttreten soll es Anfang 2020, die Zustimmung des Bundesrates steht noch an. „Die Koalition verspricht ein schlankes und bürokratiearmes Antragsverfahren. Darauf werden wir ein besonderes Augenmerk legen. Der Erfolg der Forschungszulage wird von ihrer praktischen Umsetzbarkeit abhängen,“ so Mayer.

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