Erste technische Details zum Implantateregister Deutschland bekannt

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Das Projektteam des Bundesgesundheitsministeriums „Errichtung Implantateregister Deutschland“ veröffentlichte zwei erste Entwürfe zu technischen Details der Datenlieferung von einer Gesundheitseinrichtung an die Registerstelle. Es geht um das Entity-Relationship-Modell und eine technische Spezifikation. Beide Entwürfe werden noch weiterentwickelt und sind rechtlich noch nicht bindend. Nach dem Implantateregistergesetz (IRegG) müssen Gesundheitseinrichtungen künftig nach einer implantatbezogenen Maßnahme spezifische Informationen beim Implantateregister in Deutschland einreichen. Dabei werden patientenidentifizierende Daten an die Vertrauensstelle beim Robert-Koch-Institut (s. § 17 IRegG) sowie medizinische Daten an die Registerstelle an das Bundesministerium für Gesundheit (s. § 16 IRegG) übermittelt. Aktuell bestehen noch keine Meldeverpflichtungen. Wir informieren bald, wie es weiter geht. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Webseiten zum Implantateregister Deutschland

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