Bundesministerium für Gesundheit legt Digitalisierungsstrategie vor

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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat kürzlich seine Digitalisierungsstrategie vorgelegt, an deren Erarbeitung unter anderem SPECTARIS beteiligt war. Kern der Strategie sind zwei Gesetzesvorhaben: Mit dem „Digitalgesetz“ soll die elektronische Patientenakte (ePA) zum Normalfall werden. Wer keine ePA möchte, muss nun aktiv widersprechen („Opt-Out“). Das so genannte „Gesundheitsdatennutzungsgesetz“ (GDNG) regelt dabei, dass die Versorgungsdaten der ePA für Forschende in chiffrierter Form zur Verfügung gestellt werden. Für einen geordneten Zugang zu den Daten sollen neue Antrags- und Entscheidungsrechte geschaffen werden. Antragsberechtigt soll, wie von SPECTARIS gefordert, erstmals auch die forschende Industrie sein. SPECTARIS hat zudem im Rahmen der Verbändeallianz eHealth folgende Forderungen für das GDNG formuliert: (1) Gesundheitsdaten müssen auf Basis internationaler Normen und Standards erhoben und gespeichert werden, (2) Gesundheitsdaten müssen für die gemeinsame Datennutzung an geeigneten Orten gespeichert und verarbeitet werden dürfen und (3) Rechte für die Nutzung von Gesundheitsdaten müssen unter Beachtung der Anforderungen an Datenschutz und -sicherheit bundesweit einheitlich geregelt werden.

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