Erfolg für SPECTARIS: Steuerliche Forschungsförderung in Kraft // 01/2020

Das Forschungszulagengesetz trat zum 1. Januar 2020 in Kraft. Gegenstand des Gesetzes ist die Einführung einer steuerlichen Förderung von Forschung sowie Entwicklung (FuE) mit ihren Komponenten Grundlagenforschung, angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung, die bei den Personalausgaben ansetzt und für alle steuerpflichtigen Unternehmen unabhängig von deren Größe Anwendung findet. Die Forschungszulage beträgt 25 Prozent der Bemessungsgrundlage und kann damit über ein zweistufiges Antragsverfahren nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem die Aufwendungen entstanden sind, bis zu einer maximalen Höhe von 500.000 Euro gewährt werden. SPECTARIS hatte ein solches Instrument stets gefordert und begleitete den Entstehungsprozess des Gesetzes intensiv.