Änderungen im Außenwirtschaftsrecht: Verschärfung der Kontrolle ausländischer Investitionen // 2020

Unter dem Eindruck der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung begonnen, das Außenwirtschaftsrecht zu reformieren und die Investitionskontrolle zu verschärfen. Im ersten Schritt wurde die Außenwirtschaftsverordnung mit Fokus auf den Gesundheitssektor novelliert. Zukünftig greift eine Meldepflicht, wenn unionsfremde Unternehmen Anteile von mehr als zehn Prozent an deutschen Unternehmen erwerben wollen, die Pandemie-relevante Medizin- und Laborprodukte herstellen. SPECTARIS hat sich dazu unter anderem mit dem DIHK sowie BVMed abgestimmt und ähnlich lautende Positionspapiere eingereicht. Damit wurde erreicht, dass die Novelle der Außenwirtschaftsverordnung entschärft wird und Hersteller von Vorprodukten oder Komponenten für oben genannten Bereich nicht mehr Teil des Anwendungsbereichs der 15. AWV-Novelle sind.