Der Industrieverband SPECTARIS und seine Mitglieder verurteilen den russischen Angriff auf die Ukraine aufs Schärfste. Die Ereignisse haben uns zutiefst erschüttert und unsere Gedanken sind bei den Menschen in der Ukraine, die für Freiheit kämpfen. Dies ist ein durch nichts zu rechtfertigender Angriff auf einen souveränen Staat, seine Bürgerinnen und Bürger und auf den Frieden in Europa und der Welt insgesamt. Deshalb ist es für uns klar, dass wir und unsere Mitglieder die verfügten Sanktionen uneingeschränkt mittragen, auch wenn dies gravierende Auswirkungen auf die Wirtschaft hat. Oberstes Ziel muss es sein, den Krieg in der Ukraine so schnell wie möglich zu stoppen. Wir sind der tiefen Überzeugung, dass nur der Dialog eine nachhaltige, friedliche Lösung für diesen Konflikt bringen kann.
Seit dem 24. Februar 2022 haben sich die Ereignisse zum Ukraine-Konflikt überschlagen. Wir versenden an unsere Mitglieder regelmäßig Updates zu den neuen Entwicklungen, die die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Region betreffen. Diese gehen an die Exportkontrollverantwortlichen in Ihren Häusern, die sich auch für die Informationen zu unserer Arbeitsgruppe Zoll, Exportkontrolle und Außenhandelspraxis registriert haben. Wenn Sie uns weitere Personen für den Verteiler benennen möchten, geben Sie uns bitte per Mail einen Hinweis mit den vollständigen Kontaktdaten, dann nehmen wir diese in den Verteiler zu unseren Arbeitsgruppen Zoll, Exportkontrolle und Außenhandelspraxis auf.
Noch ist nicht genau abzuschätzen, welche Folgen die Sanktionen im Detail haben werden. Wir sehen bereits jetzt gravierende Auswirkungen in den wirtschaftlichen Beziehungen mit aktuell massiven Beschränkungen im Zahlungsverkehr durch die europäischen Sanktionen und die russischen Gegensanktionen – und Herausforderungen durch die hohe Inflation in Russland sowie die steigenden Kosten für Energie, Rohstoffe und Komponenten, die die Produktion für Medizintechnik und andere Güter verteuern und die zwangsläufig auch zu höheren Preisen hierzulande führen.
Der DIHK hat am 18. März eine Blitzumfrage zu den Folgen des russischen Angriffs für die deutsche Wirtschaft veröffentlicht, die einen Blick auf die wichtigsten Themen wirft:Krieg in der Ukraine und Sanktionen: Vier von fünf Betrieben betroffen (dihk.de)
Die AHK Moskau bietet den kostenlosen AHK Crisis Consulting Service für betroffene Unternehmen an.
Zum Krieg in der Ukraine: Sanktionen und Folgen nach dem russischen Angriff haben die Exportinitiative Gesundheitswirtschaft sowie Germany Trade and Invest (GTAI) umfassende Themen-Special auf ihren Internetseiten eingestellt, die laufend aktualisiert werden.Zum GTAI-Themen-SpecialZur Exportinitiative Gesundheitswirtschaft
Die GTAI hat zudem eine Sammlung erstellt, die die wirtschaftlichen Auswirkungen auf ausgewählte Länder aufzeigt: Zu den Länderreports der GTAI.
Im folgenden haben wir Ihnen Informationen zu den bisherigen Sanktionen und Ereignissen zusammengestellt, die wir stetig anpassen. Bei Fragen steht Ihnen das Team der SPECTARIS-Außenwirtschaft und die anderen Abteilungen gerne zur Verfügung.
Sondernewsletter der SPECTARIS-Außenwirtschaft Detaillierte Informationen zu Sanktionsmaßnahmen, Exportbeschränkungen, Problemen in der Lieferkette und weiteren Themen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine bereitet die SPECTARIS-Außenwirtschaft in regelmäßigen mitgliederexklusiven Sondernewslettern auf. Sollten Sie sich als SPECTARIS-Mitglied dafür anmelden wollen, senden Sie uns eine E-Mail an aussenwirtschaftspectarisde.
Hier finden Sie aktuelle Veranstaltungen von SPECTARIS und Partnerorganisationen sowie weiteren Anbietern zum Krieg in der Ukraine
1. Hintergrundgespräch mit Transport- und Logistikexperten - Angebot der AHK Moskau
Am 13. Mai 2022 um 15:00 Uhr Moskauer Zeit lädt die AHK Sie herzlich zu einem Hintergrundgespräch mit Transport- und Logistikexperten zur aktuellen Lage in der Branche angesichts der Sanktionen ein.
Die Veranstaltung findet sowohl in den Moskauer AHK-Räumlichkeiten (Business-Center FiliGrad, Beregovoy Proezd 5A K1, 17. Etage) als auch online via Zoom statt. Bitte beachten Sie, dass die Zahl der Präsenzteilnehmer begrenzt ist. Bitte jeweils eine Person pro Unternehmen anmelden. Allen anderen Interessierten schicken wir am Tag der Veranstaltung gerne die Online-Einwahldaten. Arbeitssprachen der Veranstaltung: Deutsch und Russisch mit Simultanübersetzung.
Bitte melden Sie sich unter diesem Link bis spätestens 16 Uhr am Donnerstag, den 12. Mai an.
Für Rückfragen steht Ihnen AHK-Ansprechpartner Iwan Dmitriew aus der Abteilung Government Relations zur Verfügung; E-Mail: dmitriewrussland-ahkru; Tel.: +7 (915) 215 31 98.
2. Die AHK Moskau stellt sich vor - Netzwerkevent
Die AHK wird über Möglichkeiten und Vorteile der AHK-Mitgliedschaft informieren und lädt interessierte Unternehmen herzlich zu der Veranstaltung „AHK stellt sich vor“ am Dienstag, den 24. Mai 2022 von 15:00 bis 17:00 Uhr ein.
Die hybride Veranstaltung findet sowohl im Moskauer Büro der AHK (Business-Center FiliGrad, Beregovoy Proezd 5A K1) als auch online statt. Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der Plätze für die Präsenzteilnehmer begrenzt ist.
Unter diesem Link erfahren Sie mehr über das Programm der Veranstaltung und können sich anmelden. Geben Sie unbedingt das Format (offline oder online) Ihrer Teilnahme an.
3. Politisches Risikomanagement für KMU Das Webinar am Mittwoch, den 18. Mai 2022, 10.00 bis 11.30 Uhr wird von der Handelskammer Hamburg und der Handelskammer Bremen veranstaltet. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist erforderlich. Der Zugangslink wird am Vortrag zur Veranstaltung versendet. Weitere Informationen: Politisches Risikomanagement für KMU - Handelskammer Hamburg (hk24.de)
4. Webinar "Exportkontrolle und Importbeschränkungen unter Berücksichtigung des aktuellen EU-Güterembargos" Am 19. Mai 2022 findet das Webinar zum Thema "Exportkontrolle und Importbeschränkungen unter Berücksichtigung des aktuellen EU-Güterembargos" statt, das durch die Repräsentanz der Deutschen Wirtschaft in Belarus gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer Bohn/Rhein-Sieg organisiert wird.Zur Internetseite.
5. Webinar der Schneider Group: Sanktionen. Beispiele. Lösungen. #8 Das Team der Schneider Group gibt am 19. Mai 2022 ein kurzes Update über die Sanktionen gegen Russland, Gegenmaßnahmen Russlands sowie praktische Kommentare und Empfehlungen bzgl. der Ausübung der Geschäftstätigkeit. Zur Anmeldung und weiteren Informationen gelangen Sie hier.
6. Schlagbaum - Der Zollpodcast aus Münster#4 Russland Embargo - mit Ruprecht Polenz als Gast
Der Podcast gibt einen Überblick über die Sanktionen gegen Russland. beleuchtet er die politischen Hintergründe und gibt einen Ausblick im Gespräch mit dem Gast Ruprecht Polenz, deutscher Außenpolitiker und langjähriger Experte für Osteuropapolitik. Es wewrden auch praktische Handlungsempfehlungen gegeben, was von den Unternehmen zu beachten und zu prüfen ist.
Der Link zum Podcast: Episode Website
Vorgaben und Informationen seitens der EU
Alle offiziellen Veröffentlichungen zu den Sanktionen finden sich immer aktuell imAmtsblatt der Europäischen Union - EUR-Lex (europa.eu)
Eine Übersicht über die derzeitigen EU-Sanktionen gegen Russland in Zusammenhang mit dem Krieg sind über die Seiten des European Council veröffentlicht worden: EU restrictive measures in response to the crisis in Ukraine - Consilium (europa.eu)
FAQ zu den Auslegungen der Sanktionen bietet ein generelles Dokument aus 2018 der EU-Kommission: pdf (europa.eu) sowie die Leitlinien der Kommission zur Durchführung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aus 2017: Commission guidance note on the implementation of certain provisions of Regulation (EU) No 833/2014 (europa.eu).
Aktuell wurden dazu ein neues Dokument der EU-Komission vom 16. März 2022 veröffentlicht: Frequently asked questions on export-related restrictions pursuant to Articles 2, 2a and 2b of Council Regulation No 833/2014 concerning restrictive measures in view of Russia's actions destabilising the situation in Ukraine | European Commission (europa.eu) Hier ist auch ein CORRELATION TABLE (ANNEX VII) enthalten, der Hinweise auf die betroffenen Produkte gibt.
Eine generelle Übersicht zu Sanktionen / restrictive measures der EU findet sich hier: Restrictive measures (sanctions) | European Commission (europa.eu)
Die Sanktionen auf Bundesebene
Bei der operativen Umsetzung der EU-Sanktionen gegen Russland wirken verschiedene Bundes- und Landesbehörden entsprechend ihrer Zuständigkeiten und Kompetenzen zusammen. Die nachfolgende Darstellung des Bundeswirtschaftsministeriums soll einen Überblick geben, wie die Umsetzung funktioniert und welche Behörden hierfür zuständig sind. BMWK - Umsetzung der Russland-Sanktionen - Kurzüberblick (bmwi.de)
Zudem wurde eine Übersicht des BMWK mit Informationen für Unternehmen vor dem Hintergrund des russischen Angriffs auf die Ukraine veröffentlicht. Updates des Dokuments erfolgen auf dieser Website: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/I/informationen-fur-unternehmen-und-verbande-vor-dem-hintergrund-des-russischen-angriffs-auf-die-ukraine.html
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr (BAFA) hat FAQ zu den handelsbeschränkenden Sanktionen herausgegeben, die stetig angepasst werden.
Das BAFA hat eine tabellarische Übersicht über die Kontrollvorschriften und Ausnahmetatbestände im Zusammenhang mit dem Russland-Embargo veröffentlicht.
Die GermanyTrade and Invest hat auf Ihrer Sonderseite zu den EU-Russland-Sanktionen weitere hilfreiche Informationen zusammengestellt. EU-Russland-Sanktionen | Special (gtai.de)
Aktuell wurde von der GTAI auch ein Beitrag zu Belarus ergänzt - Sanktionen gegen Belarus im Überblick: https://www.gtai.de/de/trade/belarus/wirtschaftsumfeld/sanktionen-gegen-belarus-im-ueberblick-815992
Exkurs Großbritannien:
Als Reaktion auf die russische Invasion der Ukraine am 24. Februar 2022 hat das Vereinigte Königreich zusammen mit Verbündeten auf der ganzen Welt schnell das größte Sanktionspaket umgesetzt, das jemals gegen eine G20-Nation verhängt wurde.
In dem Blog des OFSI sind einige der Änderungen dargestellt, die eingeführt wurden. Hier können Stakeholder weitere Informationen finden:
Russia: What has changed and what do I need to do?
Die EU-Sanktionsrechtsakte erscheinen auf den ersten Blick unübersichtlich, folgen aber einer klaren Struktur: Es gibt seit 2014 zwei Grund-Verordnungen, eine für sektorale Maßnahmen (Verordnung (EU) 833/2014) und eine für Personenlistungen (Verordnung (EU) 269/2014). Diese beiden Verordnungen werden seitdem durch Änderungs- und Durchführungsverordnungen aktualisiert und ergänzt. Die vollständige geltende Rechtslage findet sich jeweils in der „konsolidierten Fassung“ der Verordnung (Hinweis: Bei aktuellen Entwicklungen kann es immer einige Tage dauern, bis Änderungsverordnungen im konsolidierten Text nachvollzogen werden).
Sanktionen bezüglich Belarus gibt es seit 2006. Sie sind in der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus enthalten. Details zu den bestehenden Sanktionen finden Sie hier. Am 2. März 2022 hat die EU neue Sanktionen gegen Belarus aufgrund der Unterstützung der fortgesetzten Angriffe der rus-sischen Streitkräfte in der Ukraine verhängt.
Die Quelle dieser Zusammenfassung sind die FAQ des BMWK - weiteres zu den Sanktionen auf den Seiten des BMWK findet sich hier: BMWK - Fragen und Antworten zu Russland-Sanktionen (bmwi.de)
Update: Am 15. März wurde das 4. Sanktionspaket der EU beschlossen:
Amtsblatt L 87 I vom 15. März 2022: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L:2022:087I:FULL&from=DE
Die EU-Sanktionsliste (Listungen) umfasst jetzt 893 Personen sowie 65 Unternehmen und Organisationen. Die Liste der neu eingefügten "militärischen Nutzer" oder gleichgestellten Unternehmen umfasst 2 pdf-Seiten. Darunter befinden sich Schiffswerten, Unternehmen der Rüstungsindustrie, Forschungs- & Ingenieurbüros etc.).
ANHANG XIX finden Sie auch eine Liste der staatseigenen Unternehmen im Sinne von Artikel 5aa.
Die von der EU für die Ausfuhr nach Russland als "Luxuswaren" festgelegte Güterliste ist sehr umfangreich mit verschiedenen Wertobergrenzen je Warengruppe. Für die meisten Waren gilt eine Wertobergrenze von 300,00 Euro. Davon abweichend Wertangaben finden Sie direkt bei der jeweilen Warengruppe.
Die Tabellen mit den Warenlisten umfassen insgesamt 14 pdf-Seiten, u.a..
Update: Die EU hat das fünfte Sanktionspaket beschlossen - im Amtsblatt L111 vom 8. April 2022 sind erste Bestimmungen des Sanktionspakets veröffentlicht:
Link zum Amtsblatt L111: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=OJ:L:2022:111:TOC
Fragen zur Umsetzung
Bei Fragen zu der eigenen Betroffenheit der Produkte oder zu den Ausnahmen über Ausfuhrgenehmigungen kann auch die BAFA-Telefonhotline genutzt werden: 06196 908-1237. Zusätzlich hat das BAFA die zentrale E-Mail-Adresse ru-embargo@bafa.bund.de für rechtliche Grundsatzfragen eingerichtet. Da die KollegInnen des BAFA derzeit eine Vielzahl von Anfragen erhalten, bieten wir seitens SPECTARIS an, Ihre Anfragen zu konsolidieren und gesammelt ans BAFA zu senden.
Auf der BAFA-Seite Außenwirtschaft und Ausfuhrkontrolle Russland & Ukraine finden Sie einen Überblick der aktuellen Maßnahmen
Zudem hat auch das Bafa eine Liste mit FAQs angelegt: BAFA - Russland. Hier sind auch hilfreiche Hinweise zur Antragstellung hinterlegt.
Weitere Informationen des Bafa: BAFA - Restriktive Maßnahmen gegen Russland
Auch das BMWK hat FAQ zu der Thematik veröffebtlicht - die stetig erweitert werden: BMWK - Fragen und Antworten zu Russland-Sanktionen (bmwi.de)
Grundsätzlich empfieht die Bundesregierung jedoch, bei komplexen juristischen Fragestellungen einen Fachanwalt hinzuzuziehen. Bei der Vermittlung ist SPECTARIS gerne behilflich. Eine weitere sinnvolle Massnahme ist der Einsatz von Compliance Screening Software zur automatisierten Sanktionslistenprüfung.
Hilfestellungen auf EU-Ebene
Auf Seiten der EU Kommission bestehen auch bereits einige grundlegende FAQ zu dem Umgang mit Sanktionen, diese sind jedoch älteren Datums. Aktualisierte Guidelines sind im Arbeit. Vorläufig empfehlen wir, sich an den Leitlinien der Kommission zur Durchführung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 zu orientieren. Commission guidance note on the implementation of certain provisions of Regulation (EU) No 833/2014 (europa.eu).
Der Rat der Kommission hat 2018 das Dokument zur "Aktualisierung der vorbildlichen Verfahren der EU für die wirksame Umsetzung restriktiver Maßnahmen" veröffentlicht, was ebenfalls einige der Fragen beantwortet.
Auch die EU-Kommission hat eine neue Adresse eingerichtet, über die Fragen und Rückmeldungen gesammelt werden: EC-RUSSIA-SANCTIONSec.europaeu
Die EU-Kommission hat klargestellt, dass ein Unternehmen, das mehrheitlich zwei oder mehreren sanktionierten Personen gehört, selbst den Sanktionen unterliegt, auch wenn keine dieser Personen mehr als 50 Prozent der Anteile daran hält.
Die EU-Generaldirektion TAXUD hat ebenfalls einen Fragen- und Antworten-Katalog zum Thema Zoll herausgegeben: https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/business_economy_euro/banking_and_finance/documents/faqs-sanctions-russia-customs_en.pdf
Access2markets (A2M)
Auch die Access2Markets-Plattform wurde um einen Haftungsausschluss zu EU-Sanktionen für alle betroffenen Länder erweitert. Für Russland enthält dieser Haftungsausschluss auch einen Leitfaden mit Fragen und Antworten.
Zusammenfassend enthält die Access2Markets -Plattform nun Informationen über:
- EU-Sanktionen, die in Form eines Haftungsausschlusses für alle Drittländer abgedeckt sind, unabhängig davon, ob es sich um Exporte aus der EU oder Importe in die EU handelt. - Sanktionen von Drittländern, die ein Verbot von Einfuhren aus der EU in diese Länder vorsehen; diese sind in den Ausfuhrdatensätzen für "Verfahren und Formalitäten" erfasst.
Beachten Sie, dass A2M noch keine Informationen über von Drittländern verhängte Verbote für Ausfuhren aus diesen Ländern in die EU enthält. Es wird derzeit geprüft, wie diese Sanktionen in Access2Markets integriert werden können, wobei mit Russland und Belarus begonnen werden soll. Die GD FISMA hat eine funktionale Mailbox RELEX-SANCTIONSec.europaeu für Nutzer eingerichtet, die weitere Fragen zu Sanktionen haben.
Teilausschluss russischer Banken aus SWIFT
In Reaktion auf die fortgesetzten Angriffe der russischen Streitkräfte in der Ukraine haben die Vereinigten Staaten, Frankreich, Kanada, Italien, Großbritannien, die EU-Kommission und Deutschland stufenweise harte Finanz-Sanktionen gegen Russland beschlossen. So werden ausgewählte russische Banken, die größtenteils bereits von der internationalen Gemeinschaft sanktioniert sind, vom internationalen Zahlungsdienstleistungssystem SWIFT ausgeschlossen. Damit sollen diese Institute von den internationalen Finanzströmen abgeklemmt werden, was ihr globales Agieren massiv einschränken wird.
Inzwischen ist bekannt geworden, dass die EU sieben russische Banken aus dem Zahlungssystem SWIFT ausschließt. Die Liste umfasst bisher weder die Sberbank, Russlands größten Kreditgeber, noch die Gazprombank. Jedoch haben die USA (U.S.-Finanzministerium) und Großbritannien gezielte Sanktionen gegen die Sberbank verhängt.
LISTE DER JURISTISCHEN PERSONEN, ORGANISATIONEN UND EINRICHTUNGEN NACH ARTIKEL 1e – EUR-Lex - 32022D0346 - DE - EUR-Lex (europa.eu) - BESCHLUSS (GASP) 2022/346 DES RATES vom 1. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Bank Otkritie
Novikombank
Promsvyazbank
Bank Rossiya
Sovcombank
VNESHECONOMBANK (VEB)
VTB BANK
Die neuen EU-Listungen, einschließlich der erfolgten Listungen russischer Banken, sind den Anhängen der Durchführungsverordnungen (EU) 2022/332, 2022/261 und 2022/260 zu entnehmen. Mit den Verordnungen (EU) 2022/259 und 2022/330 wurden zudem inhaltliche Änderungen im Rechtsrahmen für Listungen vorgenommen.
Die Maßnahmen mit Bezug auf den Finanzsektor finden sich in den Verordnungen 2022/262 und 2022/328. (Quelle: BMWK - Fragen und Antworten zu Russland-Sanktionen (bmwi.de))
Darüber hinaus legten die Länder fest, die Möglichkeiten der russischen Zentralbank weiter einzuschränken, mit internationalen Finanzgeschäften den Kurs des Rubel zu stützen. Die beschlossenen Sanktionen richten sich zusätzlich auch gegen Individuen und Einrichtungen in Russland und andernorts, die den Krieg gegen die Ukraine unterstützen. Insbesondere die Möglichkeit wohlhabender Russen, sich und ihren Familienangehörigen einen so genannten goldenen Pass und damit eine europäische Staatsbürgerschaft zu verschaffen, sollen beendet werden.
Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/verbuendete-schliessen-russische-banken-aus-swift-aus-2008220
Information zu den neuen Finanzsanktionen der EU vom 8. April 2022:
Im nächsten Schtitt hat die EU hat vier russische Banken mit einem Bereitstellungsverbot und anschließendem Einfrieren aller Vermögenswerte sanktioniert:
Im Amtsblatt der EU heißt es, dass die Vermögenswerte dieser Banken eingefroren und die Transaktionen mit ihnen verboten wurden.
Weitere Informationen zu den aktuellen Finanzsanktionen: https://www.bundesbank.de/de/service/finanzsanktionen/aktueller-hinweis-wegen-der-listung-der-vtb-bank-889068
Die Deutsche Bundesbank - Servicezentrum Finanzsanktionen - gibt Auskünfte zu Finanzsanktionen unter der Hotline 089 2889-3800 oder per Fax: 069 709097-3800 oder per Kontaktformular
Weitere Informationen zu den Finanzsanktionen finden Sie auf den Seiten der Bundesbank
Exportbeschränkungen: Das U.S. Bureau of Commerce (BIS) hat mit der Final Rule "Implementation of Sanctions Against Russia Under the Export Administration Regulations (EAR)"am 24. Februar 2022 umfassende Exportbeschränkungen gegenüber Russland verhängt. Ähnliche Exportbeschränkungen wurden seitens des BIS am 2. März 2022 gegenüber Belarus verhängt.
Die Zusammenfassungen finden Sie hier:
Zusätzlich wurden eine Vielzahl von russischen und belarussischen Unternehmen und Instituten auf die Entity List des BIS gesetzt. Lieferungen von Gütern und Technologien, die den US-Export Administration Regulations unterliegen, an diese Unternehmen bedürfen folglich einer Genehmigung des BIS, die jedoch nur in sehr seltenen Fällen erteilt wird, was eine Belieferung nahezu unmöglich macht.
Seit 11. März 2022 besteht außerdem ein Exportverbot für bestimmte Luxusgüter nach Russland und Belarus. Weitere Informationen finden Sie hier.
Seitens des Bureau of Industry and Security (BIS) wurde außerdem eine Übersichtsseite erstellt, auf der alle Dokumente, Factsheets und Pressemitteilungen zum Russland-Ukraine-Konflikt eingestellt sind. Zur Schwerpunktseite des BIS
Am 6. April haben die USA ein neues Sanktionspaket veröffentlicht, welches vor allem verschärfte Sanktionen gegen Finanzinstitutionen und staatliche Unternehmen in Russland sowie neue Strafmaßnahmen gegen russische Regierungsvertreter und deren Familien vorsieht.
Anbei der Link auf die ausführlichen Informationen zu den neuen US-Sanktionen vom 6. April 2022 vom Offie of Foreign Asset Control (OFAC) des US-Finanzministeriums:https://home.treasury.gov/policy-issues/financial-sanctions/recent-actions/20220406
sowie die entsprechende Pressemitteilung:https://home.treasury.gov/news/press-releases/jy0705
Die Executive Order von U.S. Präsident Joe Biden (E.O. 14024) ist hier zu finden: https://www.whitehouse.gov/briefing-room/presidential-actions/2022/04/06/prohibiting-new-investment-in-and-certain-services-to-the-russian-federation-in-response-to-continued-russian-federation-aggression/
Zudem hat das Weisse Haus ein FactSheet zu den neuen Vorgaben veröffentlicht:https://www.whitehouse.gov/briefing-room/statements-releases/2022/04/06/fact-sheet-united-states-g7-and-eu-impose-severe-and-immediate-costs-on-russia/
Sanktionen durch das zum Department of Treasury gehörende Office of Foreign Asset Control Zuständig für die Listung von Personen, Organisationen und Unternehmen auf der SDN-Liste ist das Office of Foreign Asset Control (OFAC). Das OFAC ist außerdem zuständig für den Erlass von Ausnahmegenehmigungen, sogenannten General Licenses. Aktuelle Informationen finden Sie in der Rubrik "Recent Actions" auf der Seite des OFAC. Darüber hinaus finden Sie eine Zusammenfassung über alle Russland und die Ukraine betreffende Maßnahmen hier.
Normale Handelsbeziehungen ausgesetzt Die Vereinigten Staaten haben die normalen Handelsbeziehungen zu Russland und Belarus ausgesetzt - mit dem H.R. 7108 “Suspending Normal Trade Relations with Russia and Belarus Act”. Außerdem wurden Gas- und Ölexporte aus Russland verboten. US-Präsident Joe Biden unterzeichnete die entsprechenden Gesetze am 8. April 2022. Das Ende der normalen Handelsbeziehungen macht den Weg frei für höhere Zölle im Vergleich zu den anderen WTO-Staaten. Die Maßnahme ist bis 2024 befristet. / White House, Kommersant
Mit einer Reihe von Dekreten hat der russische Präsident Wladimir Putin auf die Sanktionen der westlichen Welt reagiert. Ziel der russischen Gegenmaßnahmen ist es, die russische Wirtschaft zu schützen und insbesondere den Devisenabfluss aus Russland zu unterbinden und die Finanzstabilität zu gewährleisten. Zusätzlich sind die Ausfuhr bestimmter Waren und Rohstoffe verboten, darunter auch ein Exportverbot für Medizinprodukte.
Eine gute Übersicht über alle von Russland erlassenen Gegenmaßnahmen bietet die Germany Trade and Invest (GTAI) auf ihrer Sonderseite zu den russischen Gegenmaßnahmen.
Auch die Wirtschaftskammer Österreich hat eine Übersicht zu den Gegensanktionen im Finanzbereich erstellt. Neue Devisenbeschränkungen in der Russischen Föderation - WKO.at hier auch mit Verlinkungen auf die Original-Erlasse Russlands. Weitere Informationen: Ukraine/Russland/Belarus: Infos und FAQ für Unternehmen - WKO.at.
Vorübergehendes Verbot der Ausfuhr bestimmter Arten von Industriegütern aus Belarus
Die Republik Belarus hat ihre Gegenmaßnahmen auf die westlichen Sanktionen ebenfalls ausgeweitet. Der Beschluss des Ministerrats der Republik Belarus Nr. 147 vom 19. März 2022 (inoffizielle Übersetzung) sieht ein vorübergehendes Exportverbot für bestimmte Arten von Industriegütern aus Belarus vor. Dies betrifft sowohl Exporte in die Mitgliedsstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) als auch andere ausländische Staaten. Das vorübergehende Verbot für die Ausfuhr aus Belarus in die Staaten außerhalb des Zollgebiets der EAWU gilt für Waren, die in die Zollverfahren zur Ausfuhr, vorübergehenden Ausfuhr, Veredelung außerhalb des Zollgebiets und Wiederausfuhr überführt werden.
Die Liste der für die Ausfuhr verbotenen Waren umfasst einige medizinische Materialien und Erzeugnisse, Laborglaswaren, Behälter, Zisternen und Tanks, verschiedene Werkzeuge, Kessel, Turbinen, Verbrennungsmotoren, Pumpen, Kühlschränke, Gefrierschränke, Geschirrspüler, Lader, landwirtschaftliche Maschinen und verschiedene Werkzeugmaschinen, Monitore, Eisenbahnlokomotiven und Waggons, Fahrzeuge, Traktoren, Fahrgestelle usw. Insgesamt enthält die Liste 254 Warenarten. Es bestehen außerdem befristete Exportverbote für bestimmte Nahrungsmittel.
Das Dokument gilt nicht für Produkte belarussischer und russischer Herkunft sowie für Transitwaren. Humanitäre Hilfe, Fahrzeuge des internationalen Transports sowie betreffende Ersatzteile, wiederverwendbare Verpackungen fallen auch nicht unter das Verbot. Darüber hinaus sieht die Verordnung die Möglichkeit der Ausfuhr der gelisteten Waren mit einmaligen Lizenzen vor, für deren Genehmigung regionale Exekutivkomitees (Exekutivkomitee der Stadt Minsk) zuständig sind.
Die Verordnung trat am 22. März 2022 in Kraft und gilt für sechs Monate.
Erlass „Über zusätzliche Maßnahmen zur Gewährleistung einer stabilen Funktionierung der Wirtschaft“
Am 14. März 2022 trat der Erlass des Präsidenten der Republik Belarus Nr. 93 „Über zusätzliche Maßnahmen zur Gewährleistung einer stabilen Funktionierung der Wirtschaft“ (inoffizielle Übersetzung) in Kraft. Ziel des Rechtsakts ist es, die belarussische Wirtschaft und den Haushalt angesichts des Sanktionsdrucks zu stabilisieren.
Der Erlass enthält Maßnahmen zur Unterstützung der belarussischen Wirtschaft und Unternehmen und sieht auch eine Reihe von Gegenmaßnahmen vor, die die staatlichen Institutionen der Republik Belarus nutzen können. Diese sind:
Einen guten Überblick über die Sanktionen gegen Belarus und die entsprechenden Gegenmaßnahmen hat die AHK Belarus hier zusammengestellt.
Bundesregierung beschließt Hilfspaket für deutsche Unternehmen
Die Bundesregierung hat ein Hilfspaket für deutsche Unternehmen beschlossen, die von den Folgen des Ukraine-Kriegs und den Sanktionen betroffen sind. Die Gelder sind ab Anfang Mai abrufbar.
In der aktuellen Situation geht es für Unternehmen vor allem darum, kurzfristig Liquidität sicherzustellen. Die Bundesregierung unterstützt deshalb Unternehmen und Branchen primär mit Liquiditätshilfen. Diese umfassen:
Es gilt darüber hinaus, Vorsorge zu treffen für den Fall, dass sich die wirtschaftliche Lage der Unternehmen verschlechtert. Um für ein solches Szenario gewappnet zu sein und dann besondere Härten zielgerichtet abfedern und existenzbedrohende Situationen für einzelne Unternehmen vermeiden zu können, bereitet die Bundesregierung ergänzende Maßnahmen vor:
Das gesamte Paket ist beim BMF abrufbar.
Lesen Sie mehr Details auch bei der GTAI: https://www.gtai.de/de/trade/europa/specials/bundesregierung-beschliesst-hilfspaket-fuer-deutsche-unternehmen-826596
Nähere Informationen zu den Programmen vom 3.5.2022:
1. Wesentliche Eckpunkte des KfW-Sonderprogramms UBR:
KfW-Kreditprogramm mit zwei Programmkomponenten
Wer wird gefördert? Kleine, mittelständische und große Unternehmen ohne UmsatzgrößenbeschränkungWas wird gefördert? Investitions- und Betriebsmittelkredite. Die KfW gewährt den Hausbanken eine
Hierdurch wird die Kreditvergabebereitschaft der Banken erhöht.Welche Zugangsvoraussetzungen gelten? Nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren durch
Welche Konditionen gelten? Kredite mit folgenden Eigenschaften:
Vergünstigter Zinssatz im Standardverfahren in Abhängigkeit von der Bonität des Unternehmens, der Besicherung des Kredits und der Refinanzierungsbedingungen am Kapitalmarkt. Der tagesaktuelle Zinssatz ist der KfW-Seite zu entnehmen (Link: https://www.kfw-formularsammlung.de/KonditionenanzeigerINet/KonditionenAnzeiger). Im Rahmen der Konsortialfinanzierungsvariante individuelle Kreditstrukturen mit einer Laufzeit von bis zu 6 Jahren. Die KfW übernimmt die Konditionen des Finanzierungspartners.Programmbefristung Das KfW-Kreditprogramm ist gemäß Befristetem Krisenrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen („Temporary-Crisis-Framework“) bis zum 31.12.2022 befristet. Details erfahren Sie ab dem 09.05.2022 auf den Seiten der KfW oder über den GTAI-Newsletter.
Weitere Informationen: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/KfW-Sonderprogramm-UBR/
2. Wesentliche Eckpunkte zum GroßbürgschaftsprogrammenWer wird gefördert? Unternehmen ab 20 Mio. Euro Bürgschaftsbedarf in strukturschwachen Regionen und ab 50 Mio. Euro Bürgschaftsbedarf außerhalb strukturschwacher RegionenWas kann verbürgt werden? Es können Betriebsmittel- und Investitionskredite verbürgt werden.. Die Bürgschaftsquote beträgt in der Regel 80%, in besonders betroffenen Einzelfällen bis zu 90%.Welche Zugangsvoraussetzungen gelten? Nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren, bspw. durch
Programmbefristung: Das erweiterte Großbürgschaftsprogramm ist gemäß Befristetem Krisenrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen („Temporary-Crisis-Framework“) bis zum 31.12.2022 befristet.3. Wesentliche Eckpunkte zu den erweiterten Programmen der Bürgschaftsbanken
Wer wird gefördert? Kleine und mittlere Unternehmen mit einem Bürgschaftsbedarf bis zu 2,5 Mio. EuroWas kann verbürgt werden? Es können Betriebsmittel- und Investitionskredite verbürgt werden.. Die Bürgschaftsquote beträgt max. 80%. Welche Zugangsvoraussetzungen gelten? Nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren, bspw. durch
Programmbefristung: Die erweiterten Programme der Bürgschaftsbanken sind gemäß Befristetem Krisenrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen („Temporary-Crisis-Framework“) bis zum 31.12.2022 befristet
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Der Befristete Krisenrahmen, den die Europäische Kommission am 23. März 2022 beschlossen hatte, bietet - vorbehaltlich noch erforderlicher beihilferechtlicher Genehmigungen – die notwendige Grundlage für staatliche Hilfen, um die betroffenen Unternehmen bei der Bewältigung der Herausforderungen zu unterstützen. Dabei sollen neben staatlichen Beihilfen zur Abhilfe bei Problemen mit der Lieferkette auch Beihilfen zum Ausgleich erhöhter Energiepreise sowie Liquiditätshilfen in Form von staatlichen Garantien und zinsvergünstigten Darlehen zum Einsatz kommen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Staatliche Beihilfen: Kommission verabschiedet Befristeten Krisenrahmen (europa.eu)
Bitte beachten Sie den Hinweis, dass es grundsätzlich nach EU-Sanktionen keine Entschädigungspflicht gibt.
Statistiken zur Wirtschaft in Russland und der Ukraine
Auf den Seiten des Statistischen Bundesamts finden sie gebündelte Informationen zur Wirtschaftsentwicklung in Russland und der Ukraine und der Lage deutscher Unternehmen: Ukraine - Statistisches Bundesamt (destatis.de)
Die Bundesregierung hat einen Stopp für die Neuvergabe von Euler-Hermes-Bürgschaften für Russland und Belarus verfügt. Eingetretene Schäden müssen unverzüglich gemeldet werden entsprechend der Vertragsbedingungen.
Weitere Informationen zu Russland / Ukraine | Euler Hermes
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat informiert, dass alle für das laufende Jahr noch geplanten Messebeteiligungen im Rahmen des Auslandsmesseprogramms (AMP) in Russland abgesagt werden. Die Durchführungsgesellschaften wurden durch das BAFA informiert, diese informieren dann auch entsprechend Unternehmen, die eine Beteiligung geplant hatten.
Ebenso ist das Markterschließungsprogramm (MEP) des BMWK in Bezug auf Russland bis auf weiteres ausgesetzt worden.
Von Reisen in die Russische Föderation wird abgeraten. Vor Reisen nach Südrussland in die Grenzregionen zur Ukraine wird gewarnt.
Der Flugverkehr zwischen Russland und europäischen Ländern ist durch bilaterale Luftraumsperrungen und Einstellung des Flugbetriebs durch Fluggesellschaften zunehmenden Einschränkungen ausgesetzt. Seit Sonntag, 27.02. besteht für den deutschen Luftraum ein Einflugverbot für russische Luftfahrzeuge.
Weitere Informationen liefern die Seiten des Auswärtigen Amts: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/russischefoederation-node/russischefoederationsicherheit/201536
GTAI-Bericht mit ergänzenden Informationen zu verbliebenen Ausflugmöglichkeiten zur Reise- und Sicherheitswarnung des AA:
https://www.gtai.de/gtai-de/trade/russland/wirtschaftsumfeld1/bundesregierung-raet-deutschen-buergern-von-reisen-nach-russland-ab-805830
Informationen des Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort u.a. zu Genehmigungsanträgen
Das für Genehmigungsanträge zuständige Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) hat auf seiner Internetseite umfassende Informationen zum Krieg in der Ukraine bereitgestellt. Nachfolgend finden Sie die Links zu den einzelnen Informationsseiten:
Dem Antrag ist ein spezielles Enduse Certificate für Russland (Form 28/A BMDW) beizugeben. Aufgrund der erheblichen Ausweitung der Exportbeschränkungen mit Verordnung 2022/328 werden zusätzlich neue, ergänzende Formulare bereitgestellt.
Das BMDW veröffentlicht außerdem einen Newsletter Exportkontrolle, für den Sie sich hier anmelden können.
Bei Fragen können sich österreichische Exporteure und Unternehmen außerdem an die Abteilung III/2 Exportkontrolle wenden: exportkontrolle@bmdw.gv.at.
Auch das österreichische Außenministerium hat auf seiner Internetseite Informationen zu Reisewarnungen bereitgestellt. Diese finden Sie hier..
Informationen und Unterstützungsangebote der Wirtschaftskammer ÖsterreichFür Österreichs Exporteure bietet die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) die wichtigsten Informationen und FAQ aktuell und geprüft zur Lage und Maßnahmen in der Ukraine sowie zu Sanktionen und Einschränkungen mit Russland. Weitere FAQs hat die Wirtschaftskammer Österreich zu Russland und Belarus erstellt:
Unterstützung bei der Zollabfertigung in ÖsterreichDie Wirtschaftskammer Österreich empfiehlt Unternehmen, aufgrund der Komplexität der Sanktionsmaßnahmen und der Schwierigkeiten als Unternehmen selbst eine Beurteilung der Sanktionsbetroffenheit der Sendung zu treffen, eine freiwillige Erklärung des Ausführers einzuholen, in der das Transportunternehmen bzw. der Exporteur nach vorheriger eingehender Prüfung – bestätigt, dass die relevanten Embargoprüfungen erfolgt sind und die auszuführende Ware von den restriktiven Maßnahmen nicht erfasst ist.
Die Wirtschaftskammer Österreich hat dazu ein Muster einer freiwilligen Ausführererklärung verfasst. Die gewählten Formulierungen sind als Vorschlag zu verstehen und müssen nicht in dieser Form verwendet werden; die Ausführererklärung stellt auch keine behördliche Verpflichtung dar.
Auf Basis dieser Ausführererklärung ist der Spediteur in der Lage, bei der Ausfuhr-Zollanmeldung die entsprechende Codierung für die Nichtsanktionsbetroffenheit der Warensendung nach Russland zu tätigen.
Zu beachten ist jedoch, dass die Ausführererklärung das Speditions- oder Transportunternehmen allerdings dann nicht von seiner Haftung entbindet, wenn der Spediteur – unter Anwendung der Sorgfalt des ordentlichen Kaufmannes - Kenntnisse oder Vermutungen über Umstände hat oder haben müsste, die an der Richtigkeit der Erklärung des Ausführers zweifeln lassen. In diesem Fall trifft den Spediteur die Pflicht, den Ausführer vor Abgabe der Ausfuhrzollanmeldung entsprechend zu informieren.
Informationen der SECO
Das für die Ausfuhrkontrolle in der Schweiz zuständige Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat auf seiner Internetseite eine Sonderseite zu Maßnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine eingestellt. Zusätzlich wurde seitens des SECO ein zentrales E-Mail-Postfach sowie eine Hotline für Anfragen von betroffenen Personen oder Firmen eingerichtet.
Tel. +41 (0)58 464 08 12 Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhrsanctions@seco.admin.ch
FedEX, DHL sowie UPS haben Versand von Paketen von und nach Russland eingestellt:
Ukraine-Krieg: Paketdienste stellen Versandservice ein | logistik-watchblog.de
Grundsätzlich ist die Logistik in die Region nur noch eingeschränkt verfügbar, besonders die Seefracht ist aufgrund der Verbote, russiche Häfen anzulaufen, stark beeinträchtigt. Ebenso sind Bellyfreights bei Linienflügen kaum noch verfügbar. Viel wird über den Landweg transportiert, wobei auch hier Einschränkungen in der EU diskutiert werden. Es haben auch bereits erste Logistikdienstleiter wie DB-Schenker seine Geschäfte mit Russland betreffend Luft-, Land- und Seefahrt eingestellt. Andere große Dienstleiter wie Kühne + Nagel und DHL haben dies ebenfalls getan.
Fragen zu Transport- und Logistikfragen können auch die Taskforces beim Ost-Ausschuss der deutschen Wirtschaft und bei der AHK Russland beantworten - hier vermitteln wir unseren Mitgliedsunternehmen bei Bedarf gerne einen Kontakt.
Die aktuelle Konfliktlage hat auch Auswirkungen auf das generelle Cybersicherheitslevel in Deutschland und Europa. Anbei eine Übersicht zu diesem Themenblock.
BSI warnt vor dem Einsatz von Kaspersky-Virenschutzprodukten / 15.03.2022
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt nach §7 BSI-Gesetz vor dem Einsatz von Virenschutzsoftware des russischen Herstellers Kaspersky. Das BSI empfiehlt, Anwendungen aus dem Portfolio von Virenschutzsoftware des Unternehmens Kaspersky durch alternative Produkte zu ersetzen.
as BSI empfiehlt, eine individuelle Bewertung und Abwägung der aktuellen Situation vorzunehmen und dazu gegebenenfalls vom BSI zertifizierte IT-Sicherheitsdienstleister hinzuzuziehen. Weitere Informationen sind in den FAQ zusammengefasst. Internet: www.bsi.bund.de
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Handlungsempfehlungen des Bundesamts für Verfassungsschutz
Angesichts des Krieges in der Ukraine hat das Bundesamt für Verfassungsschutz einen aktuellen Sicherheitshinweis für die Wirtschaft herausgegeben. Dieser bietet einen Überblick über aktuelle Erkenntnisse, die für die Sicherheit deutscher Unternehmen relevant sein können. Zudem bietet er konkrete Handlungsempfehlungen, damit Unternehmen ihr Schutzniveau vorausschauend an die aktuelle Lage anpassen können.
Sicherheitshinweis des Verfassungsschutzes vom 3. März 2022.
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BSI sieht aktuell eine abstrakt erhöhte Bedrohungslage
Das BSI sieht aktuell eine abstrakt erhöhte Bedrohungslage für Deutschland. Allerdings sei – so das BSI in einer Pressemitteilung - keine akute Gefährdung der Informationssicherheit in Deutschland im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine ersichtlich. Diese Situation könne sich jedoch jederzeit ändern. In Anbetracht der Situation in der Ukraine bewertet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) fortwährend die Lage mit Bezug zur Informationssicherheit, die aktuellen Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des BSI.
Die Bundesverwaltung, die Betreiber Kritischer Infrastrukturen und weitere Organisationen und Unternehmen werden zu mehr Sensibilisierung in Form einer erhöhten Wachsamkeit und Reaktionsbereitschaft aufgerufen. Zudem hat das BSI seinen Eigenschutz und seine Krisenreaktion gestärkt und dazu das Nationale IT-Krisenreaktionszentrum aktiviert.
Den aktuellen Sonderlagebericht zur Ukraine-Krise (mit der zweithöchsten IT-Bedrohungslage orange/geschäftskritisch) finden Sie zur Information und Weitergabe hinterlegt.
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Informationen des Bitkom
Weitere aktuelle Informationen hat auch der Bitkom auf seiner Homepage zur Verfügung gestellt: Der Krieg gegen die Ukraine – Auswirkungen auf die digitale Welt | Bitkom Main
Ergänzend zu den Sanktionen haben wir einige Informationen für das Krisenmanagement bereitgestellt – wichtig ist, dass die Unternehmen jetzt besonnen und vorausschauend handeln. Folgende Punkte können Sie schon jetzt prüfen oder vorbereiten:
Geschäftsbeziehungen:
Mitarbeiter/ vor Ort:
Auch die Kanzlei Noerr hat zum Punkt „Compliance – was jetzt zu tun ist“ einen hilfreichen Artikel in Bezug auf das erste Sanktionspaket verfasst – diese Punkte sind jedoch nach wie vor gültig und betreffen vor allen die rechtlichen Konsequenzen aus den Sanktionen:https://www.noerr.com/de/newsroom/news/eu-verhangt-erstes-paket-neuer-sanktionen-gegen-russland-in-der-ukraine-krise
Auch die in Russland tätige Kanzlei Rödl stellt weitere Informationen zur compliance auf der Homepage bereit: Russland | Rechtsanwälte, Steuerberater, Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer, Buchhalter | Rödl & Partner (roedl.de)
Die Kanzlei Morrison & Foerster hat einen Client Alert eingerichtet: U.S., EU, and UK Sanctions on Russia Escalate in Response to Russia’s Continued Invasion of Ukraine | Morrison & Foerster (mofo.com)
Germany Trade & Invest informiert auf deren Homepage ebenfalls über aktuelle Handlungsmöglichkeiten von deutschen Unternehmen mit Russland-Geschäft. Dort finden sich auch nützliche Links zu den jeweiligen Sanktionsregistern:Handlungsempfehlungen für Unternehmen | Wirtschaftsumfeld | Russland | Sanktionen (gtai.de)
In der folgenden Übersicht sind auch Links zu weiteren staatlichen Stellen aufgezählt, die viele Hilfen bei konkreten Fragen bieten:
Zur Unterstützung einer bedarfsgerechten Hilfe haben die Spitzenverbände BDA, BDI, DIHK und ZDH in enger Zusammenarbeit die Initiative #WirtschaftHilft ins Leben gerufen. Unter www.WirtschaftHilft.info erhalten Unternehmen und Verbände umfangreiche Informationen zu vielen Fragen rund um das Thema.
Bemühungen der Allianz von Pharma- und Medizintechnikverbänden bei der Lieferung von Hilfsgütern in die Ukraine
Am 3. März hatte der Fachverband Medizintechnik von SPECTARIS bereits anhand einer vom ukrainischen Gesundheitsministerium herausgegebenen Auflistung von Medizinprodukten seine Mitglieder gebeten, sich in einer Exceltabelle einzutragen, sofern diese die dort aufgelisteten benötigten medizinischen Güter im Produktportfolio haben. Dies wurde von vielen unterstützt. Vielen Dank dafür!
Gleichzeitig hat sich eine Allianz von Medizinprodukte- und Pharmaverbänden zusammengeschlossen, bei der auch Simone Siebert von SPECTARIS mitwirkt. Innerhalb dieser Allianz wird zum einen ausgelotet, wie der Transport der Güter in das Kriegsgebiet gebündelt und organisiert werden kann. Insbesondere der Transport hat sich als sehr kompliziert erwiesen, da erwiesene Hilfsorganisationen, wie z.B. das Deutsche Rote Kreuz, nicht ins Kriegsgebiet fahren können. Zum anderen wurde eine gemeinsame Kommunikation an unsere Mitglieder erarbeitet.
Das daraufhin erfolgte gemeinsame Mailing enthielt wertvolle Hinweise, wie der Transport erfolgen kann. Außerdem wurde ein damit verbundener Hilfeaufruf an die Mitglieder aller beteiligten Verbände versandt.
Die Bedarfsliste der Ukraine wurde nun aktuell zum 21.03.2022 erweitert und ist hier abrufbar. Diese umfasst auch weitere Güter der SPECTARIS-Branchen - vornehmlich aus den Bereichen Analysen-, Bio- und Labortechnik (in blau farblich gekennzeichnet) sowie aus dem Bereich Optik (grün gekennzeichnet). Sofern sich diese Geräte unter den Beständen unserer spendenbereiten Mitgliedsunternehmen befänden, wären diese Produkte offenbar eine ganz besonders benötigte Hilfe. Melden Sie uns gerne, wenn sie einige der benötigten Produkte zur Verfügung stellen möchten. SPECTARIS unterstützt gerne bei der weiteren Vermittlung.
Bei Fragen, wie und wo Sie benötigte Produkte aus oben verlinkter Liste spenden können, wenden Sie sich gerne an Simone Siebert.
Auf der Homepage unseres Fachverbands Medizintechnik finden Sie weitere Informationen und auch eine separate, angepasste Liste speziell nur für die benötigten Medizintechnikprodukte.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat Koordinierungsstelle zur Hilfsgüterlieferung in die Ukraine eingerichtet
Das BMG unterstützt das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ) dabei, Hilfslieferungen in enger Abstimmung mit den Ländern, den europäischen Partnern, der WHO sowie den Hilfsorganisationen zu koordinieren, um eine Versorgung der Menschen in der Ukraine bestmöglich zu gewährleisten. Das BMG hat eine zentrale Koordinierungsstelle zum Thema Ukraine eingerichtet (<a href="mailto:KS-Ukrainebmg.bundde" title="Öffnet externes Programm zum Versenden einer E-Mail">KS-Ukraine(at)bmg.bund.de) und ist insoweit dem Wunsch u.a. von SPECTARIS nach einer solchen nachgekommen. An diese Stelle können sich alle Unternehmen und/oder Privatpersonen wenden, wenn sie Hilfsgüter spenden wollen. Bis heute wurden dem BMG bereits medizinische Hilfsgüter im Wert von mehr als 80 Mio. EUR zur Verfügung gestellt bzw. angeboten, darunter OP- und FFP2-Masken, Beatmungsgeräte, Patientenmonitore, Schutzanzüge und Desinfektionsmittel.
Hilfslieferungen in die Ukraine und die Anrainerstaaten (Moldau, Slowakei, Polen) werden zentral über den EU-Katastrophenschutzmechanismus (UCPM) koordiniert, um eine zielgerichtete und effektive Hilfeleistung zu ermöglichen. Konkrete Hilfeleistungsersuche mit medizinischem Bedarf werden von den staatlichen Stellen in der Ukraine und den Anrainerstaaten in eine europäische Datenbank eingestellt (CECIS). Auf diese Datenbank haben alle EU-Mitgliedstaaten sowie sechs weitere Staaten (Island, Norwegen, Serbien, Nord-Mazedonien, Montenegro, Türkei) Zugriff und können über diese Datenbank konkrete Hilfsangebote machen.
In Deutschland koordiniert das GMLZ beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe die Hilfeleistungsersuche und meldet die Hilfsangebote von Bund, Ländern und Hilfsorganisationen sowie die Hilfe durch Großspenden von Unternehmen.
Bedarfsliste der Republik Moldau
Als Nachbarland der Ukraine hat die Republik Moldau eine Vielzahl von ukrainischen Flüchtlingen aufgenommen. Selbst hat die Republik Moldau nur rund 2,5 Millionen Einwohner, empfing aber bereits 300.000 Geflüchtete aus der Ukraine. Gemessen an der Einwohnerzahl nimmt kaum ein Land derzeit so viele Menschen aus der Ukraine auf wie Moldau. Das Land selbst verfügt nicht über die nötigen Voraussetzungen, um diese Anzahl an geflüchteten Personen entsprechend zu versorgen.
Seitens des Bundesministeriums für Gesundheit wurde SPECTARIS bzw. der Allianz von Pharma- und Medizintechnikverbänden ebenfalls eine Bedarfsliste an medizinischen Gütern der Republik Moldau veröffentlicht.
Bei Fragen, wie und wo Sie benötigte Medizinprodukte aus oben verlinkter Liste spenden können, wenden Sie sich ebenfalls gerne an Simone Siebert.
Unterstützungsbitte des ukrainischen Arbeitgeberverbandes
Der ukrainische Arbeitgeberverband "Federation of Employers of Ukraine" (FEU) bittet mit einem Appell um Hilfe. Die FEU ist einer der repräsentativ anerkannten Arbeitgeberverbände in der Ukraine und auch Mitglied in der Internationalen Arbeitgeberorganisation IOE. Die nach seinen Erkenntnissen derzeit besonders dringend benötigten Hilfsgüter sind im beigefügten Brief aufgeführt.
Brief des ukrainische Arbeitgeberverbands FEU
Weitere Hilfsorganisationen
Wenn Sie darüber hinaus spenden möchten, haben die Johanniter ein zentrales Spendenkonto eingerichtet. Zusammen mit dem Deutsch-Ukrainischen Forum und der Deutsch-Ukrainischen Industrie-und Handelskammer unterstützt etwa auch der Ost-Ausschuss, bei dem SPECTARIS Mitglied ist, die Hilfsaktion der Johanniter-Unfall-Hilfe, um Lebensmittel und andere Hilfsgüter an Bedürftige in der Ukraine zu verteilen:
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.BIC: BFSWDE33XXXIBAN: DE94 3702 0500 0433 0433 00Bank für SozialwirtschaftStichwort: Ukraine Mehr zum Spendenaufruf der Johanniter.
Auch weitere Organisationen haben Spendenaufrufe für die Ukraine gestartet - eine Übersicht bietet die Webseite der Tagesschau:
Spenden: Hilfe für die Menschen in der Ukraine | tagesschau.de
Bundesfinanzministerium: steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten
Das BMF hat eine Verwaltungsvorschrift für die steuerliche Handhabung von Spenden an die Ukraine veröffentlicht. Unter bestimmten Umständen ist es für Unternehmen möglich, Spenden als Betriebskosten anzusetzen. Dazu ist laut BMF eine unmissverständliche Ausweisung als „Sponsoring“ notwendig:
Bundesfinanzministerium - Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten
Informationen des Zoll
Auch bei Spenden in Notlagen wie z.B. nichtkommerzielle Hilfslieferungen sind grundsätzlich die allgemein gültigen Zollvorschriften zu beachten.
Dabei sind auch die außenwirtschaftsrechtlichen Verbote und Beschränkungen zu berücksichtigen. Insbesondere wird auf die Beschränkungen für Lieferungen in die Regionen Donezk und Luhansk verwiesen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden sich auf der Webseite des Zoll: Zoll online - Zollabfertigung von Hilfslieferungen und Sachspenden in die Ukraine
Inzwischen bieten viele Unternehmen Arbeitnehmern, die aus der Ukraine fliehen mussten, bereits jetzt Jobmöglichkeiten an oder möchten dies tun.
Koordinationsstelle des Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft Der Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft, in dem auch SPECTARIS Mitglied ist, hat eine Koordinationsstelle eingerichtet, die ukrainischen Flüchtlingen Jobs bei deutschen Unternehmen in ganz Europa vermittelt. Auf der Webseite können sich Arbeitssuchende aus der Ukraine mit Ihrer Arbeitserfahrungen registrieren. Erste Jobangebote finden Sie ebenfalls bereits auf der Webseite: https://jobs.gu-dp.com/jobs.
Sollten Sie sich mit Ihrem Unternehmen hieran beteiligen wollen, wenden Sie sich bitte an unseren Ansprechpartner Adrian Stadnicki, Regionaldirektor Mittelosteuropa im Ost-Ausschuss, Tel: 030-206167 138, a.stadnickioa-evde
UA-Talents: Jobplattform für Vertriebene mit Fokus auf Technologiesektor Die in Berlin ansässigen ukrainischen Unternehmer Ivan Kychatyi und Nikita Overchyk haben die Jobplattform UA Talents ins Leben gerufen. Diese richtet sich an Vertriebene aus und innerhalb der Ukraine. Auf UA Talents können Unternehmen aus ganz Europa ihre Stellenangebote an Menschen aus der Ukraine richten, die durch den Krieg ihre Anstellung verloren haben.
Dabei konzentriert sich UA Talents zunächst auf Jobs im Technologiesektor, plant jedoch, sich schnell auf andere Sektoren auszuweiten. Die Initiative wird von wichtigen deutschen Venture Capitals wie Atlantic Labs, FoodLabs, Capnamic, Earlybird, HV Capital, Project A und Revent, von Scale-ups wie Ada Health, Bolt, Flink, Gorillas und SumUp sowie von Unternehmen wie Meta erhalten (Facebook), StepStone, Axel Springer und Zalando unterstützt.
Weitere Informationen zu UA Talents finden Sie in dieser Pressemitteilung sowie auf der Internetseite UA-Talents.
Angebot des Verbands bayerischer Wirtschaft (vbw) In enger Abstimmung mit der Bayerischen Staatsregierung, der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit sowie weiteren Netzwerkpartnern geht die Online-Plattform der vbw-Initiative "sprungbrett into work" für geflüchtete Menschen aus der Ukraine an den Start. Umgesetzt wird das Projekt vom Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft e. V.
Ein wesentlicher Bestandteil dieser neuen Website ist die zweisprachig angelegte Online-Plattform www.ukraine.sprungbrett-intowork.de, die Stellenangebote der Betriebe und Interessierte zusammenbringt. Sie enthält vielfältige Serviceangebote, die den geflüchteten Menschen aus der Ukraine die Integration in den Arbeitsmarkt erleichtern. Unternehmen mit Personalbedarf können ihre Stellenangebote eintragen, die sukzessive auch auf Ukrainisch übersetzt werden. Für die Ukrainer*innen besteht auf der Plattform die Möglichkeit, nach passenden Stellenangeboten zu suchen und sich online zu bewerben. Auch diese Inserate werden sukzessive in ukrainischer Sprache zur Verfügung stehen, sodass sich die Geflüchteten über die Plattform direkt auf die für sie passende Stelle bewerben können. Des Weiteren werden auf der Website alle wichtigen Fragen rund um das Thema Arbeitsmarktintegration beantwortet.
Dazu hat der vbw auch eine zweisprachige Hotline eingerichtet, die von Unternehmen und Geflüchteten gleichermaßen genutzt werden kann. Die Hotline ist von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer +49 (0)89-189 552 91-11 und per E-Mail-Adresse hotlinesprungbrett-into-workde zu erreichen.
Auch verschiedene, speziell auf die Geflüchteten zugeschnittene Sprachkurse bewerben wir auf der Website. Sie werden vom Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft (bbw) e. V. angeboten und durchgeführt.
Weitere Informationen unter www.ukraine.sprungbrett-intowork.de
Weitere Informationen: Arbeiten in Deutschland
Jobbörsen in Österreich
Die ABA-Jobbörse (www.workinaustria.com) bietet Unterstützung von Ukrainerinnen und Ukrainern und Drittstaatsangehörigen, die aus der Ukraine nach Österreich kommen und auf der Suche nach einem qualifizierten Job sind durch: Bewerbung der Stellenangebote heimischer Unternehmen auf der ABA-Jobbörse in dieser Personengruppe, damit diese rasch in den österreichischen Arbeitsmarkt integriert werden.
Ebenso werden rechtliche Informationen zu Aufenthalt und Zugang zum Arbeitsmarkt auf der ABA-WORK in AUSTRIA Website (www.workinaustria.com) für diese Personengruppe zur Verfügung gestellt.
Unterstützung gibt es zudem für Personen, die aus der Ukraine vertrieben wurden und über ein Jobangebot in Österreich verfügen beim behördlichen Verfahren auf Ausstellung einer Rot-Weiß-Rot – Karte, Blaue Karte EU, Beschäftigungsbewilligung etc.
Englische Informationen auf der Seite der ABA.Deutsche Informationen auf der Seite der ABA.
Kostenlos Stellenangebote für Flüchtlinge aufgeben.