Der Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3B, 3R und 4 erfordert gemäß Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) die Benennung und schriftliche Bestellung eines Laserschutzbeauftragten. Zu dessen Aufgaben gehören u. a. die Gefährdungsbeurteilung, die Umsetzung notwendiger Schutzmaßnahmen und die Überwachung des sicheren Betriebs der Laseranlagen.
Gemäß OStrV sind Laserschutzbeauftragte zukünftig zum regelmäßigen Besuch von geeigneten Fortbildungsveranstaltungen verpflichtet. Dabei wird die regelmäßige Auffrischung der Sachkunde Laserschutzbeauftragter mindestens alle 5 Jahre empfohlen.
Der angebotene Fortbildungskurs informiert über Neuerungen bei den geltenden Rechtsvorschriften und Änderungen der Aufgaben der Laserschutzbeauftragten.
Inhaltliche Schwerpunkte
- Aktuelle rechtliche Grundlagen zum Betrieb von Laseranlagen:
- Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)
- Technische Regeln TROS Laserstrahlung - biologische Wirkung der Laserstrahlung, Expositionsgrenzwerte
- direkte und indirekte Gefährdungspotentiale, Gefährdungsbeurteilung
- Laserklassen
- Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch Laserstrahlung
- Aufgaben des Laserschutzbeauftragten
Referent
Dr. Joachim Hein (Ernst-Abbe-Hochschule Jena)
Zielgruppe
Sicherheitsfachkräfte, Ingenieure, Techniker, Meister und qualifizierte Mitarbeiter, die als Laserschutzbeauftragte tätig sind.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Weitere Informationen zur Anmeldung und die Kontaktmöglichkeiten finden in dem Flyer unter Downloads sowie auf der Website der JenALL hier.