Zum polnischen Änderungsantrag der autonomen Zollaussetzungen auf halbfertige Brillengläser

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Im Rahmen der halbjährlichen Verhandlungsrunden zu autonomen Zollaussetzungen / Zollkontingenten (für die zum 1.7.2020 wirksam werdenden Maßnahmen) hat Polen Ende Juni 2019 den anderen Mitgliedsstaaten sowie der Europäischen Kommission eine Liste mit Änderungsanträgen übermittelt. Unter den aufgeführten Positionen befindet sich auch ein Änderungsantrag für die seit 1. Januar 2014 bestehenden autonomen Zollaussetzungen auf Brillengläser (TARIC Code 9001 50 80 30). Eine Verlängerung der autonomen Zollaussetzung erfolgte mit Verordnung R2069/18 am 28. Dezember 2018 bis zum 31.12.2021. Der Vorschlag sieht nun vor, eine Endverwendung einzuführen.

Unsere ganze Stellungnahme finden Sie hier.

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