Telemedizin bei fortgeschrittener Herzinsuffizienz künftig Kassenleistung

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Die Vorteile der Telemedizin sind kaum wegzudenken. Durch die zunehmend digitale Gesundheitsversorgung können PatientInnen orts- und zeitungebunden effizient medizinisch behandelt werden. So auch bei einer fortgeschrittenen Herzinsuffizienz – künftig gehört die lückenlose telemdezinische Betreuung zum ambulanten Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen. Einen dafür notwendigen Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Dezember des Vorjahres gefasst. Mit Hilfe der digitalen Technik kann der Gesundheitszustand der PatientInnen quasi 24 Stunden täglich überwacht werden. Die Behandlung wird abgesichert und kann jederzeit angepasst werden. Von den PatientInnen werden dann täglich Daten an die mit den niedergelassenen ÄrztInnen kooperierenden telemedizinischen Zentren (TMZ) übertragen. Entsprechende Daten können z.B. das aktuelle Körpergewicht oder eine eigene Einschätzung des Gesundheitszustandes sein. Außerhalb der Praxisöffnungszeiten dienen die TMZ-ÄrztInnen mit ihrer internistischen und kardiologischen Expertise als Backup für die Versorgung. Die direkte Therapieentscheidung bleibt dabei natürlich grundsätzlich in den Händen der niedergelassenen ÄrztInnen. SPECTARIS setzt sich schon seit langer Zeit dafür ein, dass Telemedizin auch im ambulanten Bereich vergütet wird. Nach vielen Jahren ist hier nunmehr ein längst überfälliger Beschluss gefasst worden. Um das große Potenzial von e-Health und Telemedizin besser ausschöpfen zu können, fordert SPECTARIS weitere Vergütungsregeln für telemonitorische Leistungen.

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