Stellungnahme von SPECTARIS zum geplanten Ausschreibungsverbot in der Hilfsmittelversorgung

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In seiner Stellungnahme anlässlich der bereits zweiten Öffentlichen Anhörung zum TSVG am 13. Februar 2019 begrüßt der SPECTARIS-Fachverband Medizintechnik das geplante Verbot von Ausschreibungen und Open-House-Verträgen in der Hilfsmittelversorgung ausdrücklich. Der Gesetzgeber würde damit entschlossen auf verschiedene Ausschreibungen der letzten Monate reagieren, mit denen sich einzelne Krankenkassen den Vorgaben des Gesetzgebers, Qualitätsaspekte stärker zu berücksichtigen widersetzt haben. Seit April 2017 war die Pflicht zur Berücksichtigung höherer Qualitätskriterien bei Ausschreibungen im Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz festgeschrieben worden.

Das Verbot macht den Weg frei für den längst überfälligen qualitäts- und leistungsbasierten Wettbewerb im Hilfsmittelsektor, den SPECTARIS schon lange gefordert hatte. Eine wesentliche Ursache für den Qualitätsverlust ist, dass die Krankenkassen auch in anspruchsvollen Versorgungsbereichen, wie beispielsweise in der außerklinischen Beatmung, zuletzt wiederholt auf Ausschreibungen als Vergabeinstrument gesetzt haben. Dies obwohl für dienstleistungsintensive Versorgungen Verhandlungsverträge das vorrangig zu verwendende Vertragsinstrument sein sollten. Die Erfahrungen haben aber gezeigt, dass bei Ausschreibungen nach wie vor der Preis das alles entscheidende Zuschlagskriterium blieb. Die vom Gesetzgeber geforderten Qualitätsaspekte kommen bei Ausschreibungen häufig zu kurz, worunter vor allem die Versicherten zu leiden haben. Die Hilfsmittelversorgung braucht einen Qualitäts- statt einen Preiswettbewerb.

Hinzu kommt ein weiterer Vorteil von Verhandlungsverträgen, den vor allem die Versicherten bemerken werden. Im Gegensatz zu Ausschreibungen, bei denen es in der Regel immer nur einen Vertragspartner gibt, können bei Verhandlungsverträgen weitere Leistungserbringer dem Vertrag beitreten. So bleibt Versicherten die Möglichkeit erhalten, ihren Leistungserbringer zu wechseln, wenn sie mit der Qualität der Versorgung oder dem Hilfsmittel unzufrieden sind. Dieses gesetzlich verankerte Wahlrecht kann zukünftig nicht mehr durch Ausschreibungsverfahren erheblich eingeschränkt werden. Die Versichertenrechte können durch die neue Formulierung im Gesetz weiter gestärkt werden.

Ebenso wichtig wie das geplante Verbot von Ausschreibungen ist ein Verbot von sogenannten „Open-House-Verträgen“, bei denen die Krankenkassen einseitig die Vertragskonditionen, einschließlich des Preises, vorgeben. Dies widerspricht schon jetzt dem Gesetz, das vorsieht,  dass Verträge verhandelt werden sollen. Der Gesetzgeber würde so endlich Klarheit in die teilweise heftige Diskussion um die Rechtmäßigkeit solch einseitig diktierten Verträgen bringen.

Um sicherzustellen, dass das Verbot von Ausschreibungen und Open-House-Verträgen rechtssicher im Gesetz verankert wird und die Krankenkassen nicht erneut Wege finden, dieses Verbot zu unterlaufen, muss zwingend herausgestellt werden, dass die Krankenkassen nicht von europäischen Wettbewerbsregelungen genötigt oder motiviert werden, dennoch auf Ausschreibungen zurückzugreifen.

Die Stellungnahme finden Sie hier.

 

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