Beschluss des TSVG - Neuerungen für Nutzenbewertung und Hilfsmittelversorgung treten bald in Kraft!

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Am 14.03.2019 hat der Bundestag das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beschlossen. Das neue Gesetz hatte eigentlich den schnelleren Zugang zu Haus- und Fachärzten zum Gegenstand, nun bringt es aber auch weitere Änderungen für die Versorgung mit Hilfsmitteln in der häuslichen Versorgung und für die Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit sich. Die wichtigsten Änderungen sind hier zusammengestellt.

  1. Verträge zur Versorgung mit Hilfsmitteln in der häuslichen Versorgung können nicht mehr im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens vergeben werden.
  2. Verträge, die durch Ausschreibungen zustande gekommen sind, gelten ab Verkündung des Gesetzes nur noch für 6 Monate.
  3. Der Gesetzgeber stellt klar, dass Verträge in diesem Versorgungsbereich wirklich verhandelt werden müssen und nicht einseitig von den Krankenkassen diktiert werden dürfen.
  4. Bei der Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden trägt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun in der Regel die Kosten der Erprobung.
  5. Nur, wenn ein Unternehmen selbst die Erprobung beauftragen möchte, kann es sich in einer noch zu bestimmenden Frist nach Erlass einer Erprobungsrichtlinie melden und selbst das unabhängige Institut beauftragen.
  6. Zudem muss der G-BA unverzüglich über die Aufnahme einer Methode in die Erstattung entscheiden, wenn eine Erprobung abgeschlossen wurde oder bereits ausreichend Evidenznachweise vorliegen.
  7. Im Rahmen der Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse nach § 137 h SGB V entfällt die Potenzialbewertung.
  8. Krankenhäuser können nur noch im Einvernehmen mit dem Medizinproduktehersteller Unterlagen an den Gemeinsamen Bundesausschuss im Rahmen des § 137 h SGB V weitergeben.
  9. Die Änderungen zum § 137 h treten erst zum 26. 05.2020 in Kraft
  10. Die Beratungsmöglichkeiten für Hersteller werden insbesondere im Fall der Fragestellungen nach § 137 h SGB V erweitert. Die Beratung ist aber kostenpflichtig. 

Für strukturierte Behandlungsprogramme bei chronischen Krankheiten ergibt sich eine weitere Änderung. Zukünftig muss der G-BA prüfen, ob geeignete digitale medizinische Anwendungen bei der Erstellung und Überarbeitung von Richtlinien hierzu aufgenommen werden können. Zudem können Krankenkassen digitale medizinische Anwendungen auch dann vorsehen, wenn diese noch nicht in der Richtlinie berücksichtigt werden.

Das TSVG tritt voraussichtlich am 1. Mai 2019 in Kraft. Viele der Neuerungen wurden von SPECTARIS gemeinsam mit anderen Verbänden seit Jahren gefordert und in Gesprächen mit Bundestagsabgeordneten und den anderen Stakeholdern der Gesundheitsversorgung immer wieder diskutiert. Dass sie nunmehr vom Gesetzgeber aufgegriffen wurden, kann als großer Erfolg gewertet werden.

Es wird mit Spannung erwartet, wie die Änderungen umgesetzt werden und wie sie die Gesundheitsversorgung verändern werden.

Stimmen unserer Mitglieder

Wir wollen heute und in Zukunft Partner des Vertrauens für unsere Kunden im Labor sein.

Die fundierten Informationen von SPECTARIS zu Branchen- und Technologietrends sowie im regulatorischen Umfeld sind für uns dabei ebenso wichtig wie die Interessenvertretung in Berlin und Brüssel. Das engagierte SPECTARIS-Team ist für uns immer ein guter Ansprechpartner.


Dr. Christoph Schöler, Geschäftsführender Gesellschafter, BRAND GMBH + CO KG, VACUUBRAND GMBH + CO KG


Sprachrohr für die Branche

In einer heterogenen und spezialisierten Branche wie der Analysentechnik, die sehr technisch orientiert ist und in der viele regulatorische Anforderungen zu erfüllen sind, treffen kleine Spezialisten auf große Technologiekonzerne. SPECTARIS gelingt es, die Interessen aller Mitglieder zu vereinen und fungiert als gemeinsames Ohr und Sprachrohr der Branche.


Albrecht Sieper, Geschäftsführer Elementar Analysensysteme GmbH


SPECTARIS ist die ideale Plattform.

SPECTARIS bietet uns die ideale Plattform zum konstruktiven Dialog mit den Mitgliedsunternehmen und ist zuverlässiges Sprachrohr für die Laborindustrie in Politik und Wissenschaft.


Dr. Gunther Wobser, Geschäftsführender Gesellschafter der LAUDA DR. R. WOBSER GMBH & CO. KG


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Die sehr informativen Gespräche bei SPECTARIS in Berlin und auch hier im Hause haben mich vom Engagement und der guten Arbeit von SPECTARIS überzeugt. Insbesondere die Möglichkeit der Kombination von Themen aus der Analysen- Bio-, und Labortechnik mit dem Bereich Medizintechnik ist für Sigma sehr interessant.“ schrieb ich zum Beitritt im Jahr 2011. Das hat sich bestätigt und heute wirken wir aktiv in mehreren Arbeitskreisen mit.


Dr. Michael Sander, Geschäftsführer Sigma Laborzentrifugen GmbH


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Unser Branchenverband SPECTARIS ist ein starkes Sprachrohr für die Interessen mittelständischer, inhabergeführter Unternehmen wie wir. Genauso wichtig ist es uns, dass der Verband eine Plattform für einen offenen Dialog unter den Mitgliedsfirmen ermöglicht und perfekt auf unsere Bedürfnisse zugeschnittene Angebote wie Branchenreports oder thematisch auf den Punkt gebrachte Veranstaltungen anbietet.


Geschäftsführende Gesellschafter Jüke Systemtechnik GmbH, Martin Hovestadt (links) und Heinrich Jürgens (rechts)


Über die Jahre unserer Mitgliedschaft fühlen wir uns sehr gut informiert über aktuelle Anforderungen im internationalen Handel und Entwicklungen auf dem Labormarkt.

Als mittelständischer Hersteller von Geräten für die Flüssigkeitschromatografie stützen wir uns zusätzlich zu eigenen Recherchen gern auf die Informationen und Analysen des Industrieverbands Spectaris. Über die Jahre unserer Mitgliedschaft fühlen wir uns sehr gut informiert über aktuelle Anforderungen im internationalen Handel und Entwicklungen auf dem Labormarkt. Wir nutzen auch die Schulungsangebote und schätzen den Erfahrungsaustausch mit anderen Verbandsmitgliedern.


Alexandra Knauer, Geschäftsführerin und Eigentümerin KNAUER Wissenschaftliche Geräte GmbH, Berlin


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