Aufruf: Verbände aus Ärzteschaft, Wirtschaft und Wissenschaft fordern richtungsweisende Rahmenbedingungen

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Nutzbarkeit elektronischer Patientenakten für Forschung und Versorgung sicherstellen:

Verbände aus Ärzteschaft, Wirtschaft und Wissenschaft fordern Beteiligung von Fachexperten bei der Definition von medizinischen Inhalten

Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA): Fachärzteverbände, Standardisierungsorganisationen, Vertreter aus Forschung und Wissenschaft sowie Branchenverbände der industriellen Gesundheitswirtschaft fordern in einem gemeinsamen Aufruf einen transparenten, koordinierten und ressortübergreifenden Prozess zur  Festlegung der technischen und semantischen Spezifikationen medizinischer Inhalte.

In einem kürzlich veröffentlichten „Letter of Intent“ der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) positionieren sich diese als einzige Instanz für die Festlegung der medizinischen Informationen in elektronischen Patientenakten. Die alleinige Festlegungshoheit einzelner Akteure ist aus Sicht der Unterzeichner des Aufrufs jedoch nicht zielführend. Die grundsätzliche Beteiligung der beiden Organisationen sei zu begrüßen. Um jedoch eine nachhaltige und strukturierte Verwertung der Daten für Versorgung und Forschung sicherzustellen, bedürfe es der Einbindung weiterer Experten.

Die Verbände rufen deshalb zu einem koordinierten Prozess auf, bei dem die Festlegung der Standards staatlich angesiedelt ist, und Fachexperten und alle relevanten Stakeholder eingebunden werden. Nur so könne gewährleistet werden, dass die elektronische Patientenakte sektor- und länderübergreifend erfolgreich zum Einsatz kommt.

Die Unterzeichner betonen: Da weder Versorgung noch Forschung an nationalen Grenzen haltmachen, gibt es keine Alternative zum Einsatz international anerkannter und genutzter Standards. Ein Blick auf andere föderale Länder, wie die Schweiz oder Österreich, zeigt, dass die elektronische Patientenakte auch dort auf Basis einer breiten Expertise unterschiedlicher Stakeholder erfolgreich eingeführt wurde.

Der Aufruf wird von den Organisationen Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), Bundesverband Deutscher Pathologen e.V., Bitkom e.V., Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V., BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V., Dachverband Ärztlicher Diagnostikfächer e.V. (DVÄD), Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM), Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS) e.V., Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V (DIVI), Deutsche Röntgengesellschaft e.V. (DRG), HL7 Deutschland e.V., IHE Deutschland e.V., SPECTARIS - Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V., Spitzenverband IT-Standards im Gesundheitswesen (SITiG),Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e.V. (TMF), Verband der Diagnostica-Industrie e.V. (VDGH), Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) und ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. gemeinsam getragen.

Den gesamten Aufruf finden Sie hier:

Richtungsweisende Rahmenbedingungen – Die Nutzbarkeit elektronischer Patientenakten für Forschung und Versorgung sicherstellen

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