A1-Entsendebescheinigung: SPECTARIS fordert unternehmensfreundliche Regelung

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In einem Schreiben an das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat SPECTARIS die strenge Praxis der A1-Entsendebescheinigungen kritisiert. Die A1-Bescheinigung liefert den Nachweis, dass ein Arbeitnehmer bei Reiseantritt in ein EU-Land in seinem ursprünglichen Beschäftigungsstaat versichert ist. Es muss beim zuständigen Sozialversicherungsträger beantragt werden.SPECTARIS weist das BMAS darauf hin, dass sich das entsprechende Verfahren im grenzüberschreitenden Geschäft als Hemmschuh erwiesen hat: Die Bearbeitungsdauer nimmt bei Behörden derzeit rund eine Woche in Anspruch. Kurzfristige Kundenbesuche im Ausland sind daher eigentlich nicht zu realisieren, wodurch das Verhältnis zum Kunden geschädigt wird. Zudem entsteht ein erheblicher bürokratischer Aufwand, indem für jeden Auslandseinsatz eines Mitarbeiters ein vierseitiges Formular ausgefüllt werden muss. Außerdem ist die Art und Weise der Kontrolle in den Nationalstaaten unterschiedlich geregelt. Damit grenzüberschreitende geschäftliche Aktivitäten nicht durch die Praxis der A1-Bescheinigungen behindert werden, hat SPECTARIS das BMAS dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass bei kurzen Dienstreisen in EU-Mitgliedsländer von der Mitführungspflicht abgesehen wird. Außerdem sollten die nationalen Handhabungen der europäischen Mitgliedsstaaten aufeinander abgestimmt werden.

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