In der Unternehmenspraxis gewinnt der Technologietransfer immer mehr an Bedeutung. Gleichzeitig werden Sanktionen und Embargos zunehmend zu einem Mittel internationaler Einflussnahme, das Unternehmen umtreibt.
Unter den Begriff Technologietransfer fällt nicht nur der herkömmliche Export von physischen Waren, sondern auch der „immaterielle Technologietransfer“, z.B. „elektronische Ausfuhren“. Zudem stellt die Erbringung „technischer Unterstützung“ neben den zuständigen Behörden auch die Unternehmen im Rahmen der Exportkontrolle vor große Herausforderungen.
In unserem kombinierten Seminar stellt Ihnen unser Referent anhand von konkreten Beispielen aus der Praxis die Exportkontrolle beim Technologietransfer dar und erläutert die Bedeutung und den Anwendungsbereich der Embargobestimmungen der Europäischen Union.
Den Flyer zur Veranstaltung und weitere Informationen finden Sie rechts im Downloadbereich.