Versorgungsstrukturgesetz
Das Bundeskabinett hat das Versorgungsstrukturgesetz beschlossen. Zu dem Referentenentwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung hat SPECTARIS eine Stellungnahme abgegeben. Insbesondere die vorgeschlagenen Regelungen zur Nutzenbewertung innovativer Medizinprodukte sowie zu den Versorgungs- und Leistungsstandards bei Hilfsmitteln gehen prinzipiell in die richtige Richtung. Insbesondere begrüßt SPECTARIS die Möglichkeit, innovative Medizintechnik-Verfahren durch die Gesetzlichen Krankenversicherungen vergüten zu lassen.
Klinische Prüfung von Medizinprodukten
Die Umsetzung der geplanten Verordnung über die Genehmigungspflicht klinischer Prüfungen mit Medizinprodukten (MPKPV) belastet insbesondere die klein- und mittelständischen Medizintechnik-Unternehmen, ohne einen zusätzlichen Sicherheitsgewinn für Probanden der klinischen Prüfungen und für die Patienten zu erzielen. SPECTARIS kritisiert insbesondere das vorgesehene vereinfachte Genehmigungsverfahren, mit dem der Mehraufwand der Hersteller bei klinischen Prüfungen von risikoarmen Produkten reduziert werden sollte.
SPECTARIS regt für die Neuregelung deshalb an, sich an der entsprechenden EU-Richtlinie zu orientieren: Hier werden lediglich aktive Implantate und implantierbare oder zur langzeitigen Anwendung bestimmte invasive Medizinprodukte als risikoreich betrachtet. Medizinprodukte, die nicht unter diese Kriterien fallen, gelten als risikoarm. Das vereinfachte Verfahren für diese risikoarmen Produkte sollte nach Ansicht des Verbandes auf ein Anzeigeverfahren mit Nachweis der positiven Bewertung der klinischen Prüfung durch die zuständige Ethikkommission reduziert werden.