SPECTARIS-INFOLETTER
Ausgabe 04/2012

Aufbereitung von Medizinprodukten in Medizintechnik-Unternehmen

19.09.2012, Hamburg

Bereitet ein Unternehmen wiederverwendbare Medizinprodukte von einem Kunden auf, ist es gemäß § 4 der MPBetreibV verpflichtet, dies nach Herstellerangaben so zu tun, dass von diesem Produkt keine Gefahr im Sinne von Infektionen, pyrogenen, allergischen oder toxischen Reaktionen oder technisch-funktionellen Schäden ausgehen kann. Die ordnungsgemäße Aufbereitung hat gemäß § 4 Abs. 1 der MPBetreibV durch sachkundiges Personal zu erfolgen.

Ansprechpartner

Nadine Benad
Projektmanagerin
Medizintechnik / Investitionsgüter
Fon 0 30 41 40 21-56